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 Neues Eherecht in Vietnam

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Maximilian
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BeitragVerfasst am: 09.01.2017, 20:40    Neues Eherecht in Vietnam Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,
ich möchte meine noch in Hanoi lebende Verlobte heiraten und danach nach Deutschland holen. Bisher war ich eher auf der Schiene, dass wir in Deutschland heiraten (mit Schengen-Visum) und sie nach Rückkehr den Visumantrag für Ehegattennachzug stellt (A1 hat sie bereits).

Jetzt hat sie mir jedoch erzählt, dass durch eine Reform des vietnamesischen Ehegesetzes eine Heirat in Vietnam deutlich unkomplizierter und schneller geworden wäre. Insbesondere würde auch die bisher obligatorischen Interviews mit den Heiratskandidaten entfallen. Kann das evtl. jemand so bestätigen oder auch negieren?

Desweiteren wäre für mich wichtig zu wissen, wie die Anerkennung der Heirat in Deutschland bewerkstelligt werden kann. Welche Schritte sind dafür notwendig und wie lange dauert das in etwa? Muß dieser Prozeß über Deutschland initiiert werden oder kann dies in Vietnam mit der deutschen Botschaft abgearbeitet werden können?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 09.01.2017, 21:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine Ehe muss nicht anerkannt werden. Aber da Vietnam leider ein unsicheres Urkunden(un)wesen hat müssen die Urkunden inhaltlich überprüft werden.
Die Dokumentenüberprüfung wird immer von der deutschen Heimatbehörde aus veranlasst. Da lässt sich nichts beschleunigen.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Maximilian
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BeitragVerfasst am: 09.01.2017, 22:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Anerkennung war im Sinne der Feststellung des Bestehens bzw. der Wirksamkeit der Ehe für den deutschen Rechtsraum gemeint, also die Frage, ob man dann auch nach deutschem Recht als verheiratet gilt.
Nach Informationen des Auswärtigen Amtes kann mit einem freiwilligen Verfahren auf Antrag eines Ehepartners beim zuständigen Familiengericht das Bestehen (oder Nichtbestehen) der Ehe festgestellt werden. Da kommt dann sicherlich die Dokumentenüberprüfung ins Spiel. Ohne diesen Schritt wird es wohl auch keine Visumerteilung für Ehegattennachzug geben nehme ich an?

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 10.01.2017, 01:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Du kannst deine Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen. Kontaktiere einfach die Botschaft bzw. das Konsulat.
Einreichen musst du
- das Antragsformular und das Beiblatt zur Namensfuehrung
- Heiratsurkunde übersetzt
- Geburtsurkunde beider Partner ggf übersetzt
- Pässe
Die leiten das an das zuständige Standesamt weiter ( da wo du gemeldet bist) - Bist du nicht in DE gemeldet gehts ans Standesamt 1 in Berlin.
Meintest du das mit "annerkennen"?
Ich hatte einfach das Konsulat kontaktiert und die haben schnell unsere docs per E-Mail gecheckt und dann mussten wir nur noch zum Termin mit den Originaldocs aufkreuzen.
Das geht auch in Deutschland direkt beim Standesamt - allerdings könnten die dann vielleicht noch andere Unterlagen anfordern.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.01.2017, 06:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

der_tomtomtom,
für Nachbeurkundung und Namensführung vermittelt die Botschaft/Konsulat ausschließlich, wenn man keinen deutschen Wohnsitz hat. Aufgrund der Bearbeitungszeiten durchschnittlich 2 Jahren des Standesamt 1 sollte man das lieber über sein zuständiges Standesamt am Wohnort machen. Dort dauert das je nach Arbeitsanfall wenige Minuten bis Wochen plus die Zeit für die Urkundenprüfung.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.01.2017, 07:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Anerkennung war im Sinne der Feststellung des Bestehens bzw. der Wirksamkeit der Ehe für den deutschen Rechtsraum gemeint, also die Frage, ob man dann auch nach deutschem Recht als verheiratet gilt.

Eine Ehe ist im deutschen Rechtsraum ohne weitere Maßnahmen gültig, wenn am Ort der Eheschließung die dort gültigen Gesetze Eingehalten wurden (außer Kinderehe oder Mehrehe mit deutscher Beteiligung).
Das Problem sind aber die Urkunden mit denen nachgewiesen wird, ob eine Ehe besteht. Im Fall Vietnam gibt es aufgrund der vielen falschen Urkunden nur das Verfahren der inhaltlichen Überprüfung der Urkunden, das jede Behörde für sich einleitet, um zu entscheiden ob sie eine Amtshandlung durchführt.
Durch die Nachregistrierung der Ehe bekommt man vom deutschen Standesamt eine deutsche Eheurkunde, und kann so die mehrmalige Überprüfung der Urkunden vermeiden.
Die Nachregistrierung ist zwar freiwillig, aber spätestens wenn gemeinsame Kinder ins Spiel kommen eh Notwendig.
Wenn man zwischen Hochzeit und Visabeantragung etwas Zeit hat könnte man die Nachbeurkundung in dieser Zeit bei seinem Standesamt durchführen und bezahlt so nur einmal die Urkundenüberprüfung. Dann hat man für die Botschaft bereits eine deutsche Urkunde.

Da der TE eh in D leben will wäre es das Beste wenn er alles nit seinem Standesamt ausmacht und die Verlobte mit einem Heiratsvisum nach D kommt. Hat nur den Nachteil, das die VN Verwanden wahrscheinlich nicht bei der Feier dabei sein können.

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 10.01.2017, 20:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@garfield
Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen: und bei mir war es so, Stand 2016, dass wir explizit nach unseren Meldeadressen gefragt wurden und damit die das an das entsprechende Amt weiterleiten können. Falls nicht würde es ans Standesamt1 weitergeleitet werden.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 11.01.2017, 07:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

der_tomtomtom,
wenn die das jetzt so machen wäre es gut. Bliebe in dem Fall nur noch der Zeitverlust den der Kurier über das BVA verbraucht. Das sind im Durchschnitt 3 Wochen pro Strecke.

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 12.01.2017, 00:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das kommt darauf an - mein zuständiges Standesamt meldete sich erst nach 6 Wochen auf meine Anfrage zurück. Telefonisch waren die nicht zu erreichen - bei 8 verschiedenen Durchwahlen... Beim Konsulat habe ich innerhalb von 2 Wochen nen Termin bekommen und E-Mails wurden nach max. 24h beantwortet....

Bei der E-Mail nach 6 Wochen Kamm dann die Frage wo ich denn gemeldet sei - das war mir dann zu blöd.

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