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andychau
Anmeldungsdatum: 18.12.2003
Beiträge: 18
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Verfasst am:
14.04.2005, 12:00 (Kein Titel) |
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Geld öffnet bekanntlich alle Türen! Claudio, Du hast Recht. Die Vollmacht ist nicht formlos diese Vollmachtsformular unter diesem Link:
http://www.vietnambotschaft.org/vn/pdf/giay-uy-quyen-giai-quyet-cong-viec-tai-vn.pdf
heruntergeladen, dann so umgemodelt nach meinen Wünschen.
Schliesslich von der Botschaft gestempelt. Das wars. Mein Anwalt hatte mir nicht mehr aufgetragen.
Der Unterschied zwischen Vietnamesen und "Ausländer" ist: wir (Vietn.) müssen mehr "Gebüren" zahlen. Das ist nicht aus der luft gegriffen.
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andychau
Anmeldungsdatum: 18.12.2003
Beiträge: 18
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Verfasst am:
14.04.2005, 16:15 (Kein Titel) |
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kuzer Anmerkung zu Punkt 6. von Claudio:
Folgende Unterlagen aus Deutschland wurden benötigt.
6. eine Art Personalbogen (bekommt man auf der HP der Viet.Botschaft
in den USA)
Diesen Bogen hatte ich nicht gebraucht, aber ein grober Lebenslauf in Tabellenform hatte ich meinem Anwalt übersandt. Diese Daten hatte er in die Anträgen übernommen.
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Claudio
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 14.09.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Ho Chi Minh City
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Verfasst am:
14.04.2005, 19:02 (Kein Titel) |
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Siehst du, dann ist ja jetzt alles in Ordnung. Der Personalbogen ist wie ein Lebenslauf, von daher ...... Der mußte auch nicht gestempelt werden weils ja ein vietnamesisches Dokument war. Ich weiß nicht ob es richtig ist das ihr viets mehr zahlen MÜSST. Tatsache ist allerdings das es scheinbar oft so ist. Da muß ich dir absolut recht geben. Auf jeden Fall freue ich mich für dich und deine Frau und hoffe ihr bekommt in Zukunft keine Probleme. Ich weiß ja wovon wir reden
Gruß
Sebastian
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Past
Gast
Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 14
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Verfasst am:
17.04.2005, 21:40 Heiratsurkunde |
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Hallo
Nach euerer Hochzeit in Vietnam erhieltet Ihr ja die Vietnamesische Hochzeitsurkunde. Diese wurde dann ins Deutsche uebersetzt. Jetzt die Fragen: Mussten diese Uebersetzungen von einem bestimmten Uebersetzer sein den die Deutsche Botschaft anerkennt?
Musste die vietnamesische Hochzeitsurkunde vorher noch beglaubigt werden?
Vielleicht fuer die Botschaft oder spaeter fuer Deutschland?
Viele Gruesse
Past
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Claudio
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 14.09.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Ho Chi Minh City
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Verfasst am:
18.04.2005, 02:15 (Kein Titel) |
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Die Heiratsurkunde muß in Vietnam von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Ihr bekommt zwei originalurkunden. Eine gebt ihr zusammen mit der Übersetzung beim Interviewtermin bei der Botschaft ab. Die andere nimmst du mit nach Deutschland. Die Urkunde muß NICHT beglaubigt sein.Die Botschaft und die Ausländerbehörde erkennen die Übersetzung aus Vietnam an beim Standesamt ist das Ermessenssache. Eventuell braucht ihr fürs Standesamt eine neue Übersetzung. Ich kann euch gerne die Adresse meines Anwalts geben. Der hat das bei uns sehr suverän gelöst.
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Claudio
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 14.09.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Ho Chi Minh City
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Verfasst am:
24.04.2005, 11:46 Aktuelles Update |
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Nach 12tägiger Wartezeit hat meine Frau gestern einen Brief vom deutschen Konsulat bekomme. Sie soll im laufe der nächsten Woche mit ihrem Flugticket vorbeikommen um die Fomalitäten abzuschließen. Ich nehem mal an das sie dann auch ihren Paß inklusive Visum zurückbekommt.
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
16.06.2005, 23:21 (Kein Titel) |
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@andychau
es ist nicht nötig, 3 mal denselben Beitrag in unterschiedliche Themen zu setzen. Dadurch bekommst Du auch nicht mehr Antworten.
Habe Deinen Beitrag daher gelöscht. Claudios Antwort findest Du unter dem Thema "Familiennachzug mit Problemen".
hien
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Claudio
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 14.09.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Ho Chi Minh City
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Verfasst am:
27.09.2005, 08:35 Letztes Update |
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Hallo liebe Leutz
Leider konnte ich lange nichts mehr zum forum beitragen da ich beruflich ein wenig eingespannt war. Als letztes update zu meiner Geschichte möchte ich sagen das die Vietnamesische Heiratsurkunde ohne Probleme anerkannt wurde. Das ganze hat zwar ca 10 Wochen gedauert aber war kein großes Problem. Hat 35 Euro gekostet und meine Frau hat eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bis November 2005 bekommen. Also etwas mehr als ein Jahr. Ich hoffe das ich dem ein oder anderen mit meinen Berichten ein wenig helfen konnte.
Greetz
claudio
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