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Autor |
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jerec482
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 09.09.2013
Beiträge: 1
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Verfasst am:
09.09.2013, 06:32 Zwischenname als Teil des Nachnamens - Aenderung moeglich? |
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Hallo,
ich schreibe hier weil ich hoffe dass jemand der in einer aehnlichen Situation war eventuell eine Loesung gefunden hat.
Ich bin Vietnamese der 2.Generation, geboren in NRW. Meine Eltern sind in den fruehen 70ern zum Studieren nach Deutschland gekommen, und wir sind alle kurz nach meiner Geburt in den 80ern eingebuergert worden.
Damals wurde unser Nachname als Familienname + Zwischenname registriert, da ich aber bald heirate moechte ich sicher gehen, dass meine zukuenftige Frau nur meinen Familiennamen annehmen muss, und nicht meinen (maennlichen) Zwischennamen. Sie ist australische Chinesin und hat ihren Mittelnamen als Teil des Vornamens. Wir heiraten aber allerdings auch in Australien und wuerden erst nachtraeglich den Nachnamen in Deutschland aendern lassen. Kann sein dass das australische Namensrecht das ganze etwas relaxter sieht - als deutscher Staatsbuerger moechte ich aber erstmal zusehen, dass mein Nachname korrekterweise nur aus meinem Familienname besteht.
Ich bin nicht sicher wo ich anfangen soll zu recherchieren, bzw mich zu informieren - es scheint in Westdeutschland beide Varianten zu geben, in unserem Bekanntenkreis und sogar innerhalb meiner Familie haben wir unterschiedliche Nachnamen, einmal mit Mittelnamen und einmal ohne. Sehr verwirrend also was jetzt richtig oder falsch ist?
Habe von meinem Vater seine alte Geburtsurkunde aus Saigon bekommen, die ist zwar auf Franzoesisch aber dort wird auch nicht eindeutig ersichtlich, dass der Zwischenname NICHT Teil des Nachnamens ist.
Freu mich ueber alle Antworten, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Gruesse,
Nam
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Florian
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
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Verfasst am:
09.09.2013, 06:56 (Kein Titel) |
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Wegen der Änderung deines Namens am besten auf dein zuständiges Standesamt gehen und nachfragen.
Deine Frau muss ausserdem nach deutschem Recht nicht deinen Namen annehmen, sie kann auch ihren behalten (so wäre das auch nach vietnamesischem Recht). Das wäre wohl die einfachste Lösung für euer Problem.
Falls ihr in Australien ihre Namensführung ändert, gilt die nicht automatisch in Deutschland, die muss dann hier erst nachregistriert werden.
Grüsse, Florian
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