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 Julius Flugwünsche

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julius
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 10:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Noch etwas zum lachen für einige User hier.

Meine Frau hat sich an die Lufthansa gewand,warum ihr von der Lufthansa der Flug von Bangkok nach Deutschland verweigert wird,ohne Visum?
Sie hat den Rechtsanspruch erhoben nach Artikel 7 und 21 Abs.2 der Charta der EU.

Nach diesen Artikeln hat sie Rechtsanspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland,der Flug muß gestattet werden,nur mit dem Paß und die Heiratsurkunde (Rechtsgültig für Deutschland) solange die Ehe Bestand hat!

Anruf der Lufthansa Bangkok,was meine Frau mit diesem Schriftsatz meint?

Antwort.:Flug nach Deutschland ohne Visum,oder jede Behinderung die den Schutz der Ehe außer Kraft setzen wollen.

LH.: Holen sie sich doch ein Visum bei der Botschaft.

Antwort.: Nein,das habe ich nicht nötig.

LH.: Wir richten uns an die Vorgaben der deutschen Regierung,ohne Visum kein
Flug.Visumfreie Einreise nur für Positivstaaten,da wir sonst bei der Weigerung der Grenzschutzbehörden zur Einreise in Deutschland,für den Rückflug verantwortlich sind.
( Mit welcher gesetzlichen Begründung will ein Beamter bei der Einreise,die außereuropäische Ehefrau eines Deutschen die Einreise verweigern?)

LH.:Warum wollen sie dei LH vor dem EuGH verklagen?

Antwort.:Ob LH oder eine andere Fluggesellschaft ist nicht Relevant,da aber die LH ihren Sitz in Deutschland hat,muß sie die Gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Am 25.Jan.2013 geht die Klage über das Verwaltungsgericht gegen die LH raus,
nach Artikel 267 der AEUV,diese Klage dem EuGH vorzulegen,zum Schutz des Artikel 7 und 21 Abs.2 der Charta,da die Lufthansa gegen diese Artikel verstößt,
bei der Verweigerung,ohne Visum keine Flugbeförderung,mir meine Rechte aus den Artikeln Rechtswriedrig verweigert.
Nach nationalem Recht von Deutschland und den Schutz des Artikel 6 des deutschen Grundgesetz steht mir der Aufenthalt in Deutschland zu.
Wobei das BVerwG und das BVerfG in Deutschland dieses Recht auf Artikel 6 GG.Einschränken.

Anlage Urteile des BVerfG und des BVerwG,wo die Rechte zum Schutz der Ehe
nach dem GG,der EMRK und der Charta verweigert werden.

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 15:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es wäre deutlich erfreulicher, wenn Du uns nicht mit Deinem Quark vollspammen würdest. Zieh doch Dein Ding einfach mal durch. Wenn Du dann Erfolg hast, werde ich den Posaunenchor spendieren. Aber bis dahin verbreitest Du nur heiße Luft, die für Leichtgläubige auch noch gefährlich ist, wenn sie geneigt sind Deinem Scheiss zu glauben.
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(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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julius
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 18:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@AndyNguyen,ich wußte nicht das du das Elternrecht für die User hier hast.

Müßen die User nun bei dir nachgragen,ob sie meinen "" Quark ""lesen dürfen?

Darf ein User sich den Klagen meiner Frau nicht eventuell anschließen,sollten sie auch das Problem haben?

Da die Klagen meiner Frau "" Scheiß "" sind.kommt aber nur heise Luft rüber,wo du doch sonst hier immer mit der Gesetzgebung Protzt.

Das ist eine Ausnahme dir zu Antworten!
Nie wieder!

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Courti
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BeitragVerfasst am: 11.01.2013, 20:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Lieber Julius,

selbstverständlich hast du Recht, dass sich die User hier selbst eine Meinung bilden können und sollen. In deinen Beiträgen geht es aber oft aber etwas durcheinander zu, weshalb das nicht immer leicht zu verstehen ist. Es kann da leicht passieren, dass jemand, der nicht ständig irgendwo klagt und auf den entsprechenden Gebieten kein Experte ist, auf den Holzweg gerät, z. B. dann, wenn du von Klagen berichtest ohne das Urteil abzuwarten oder wenn du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht beachtest.

Die Art und Weise, wie deine Beiträge hier Unruhe verbreiten finde ich nicht so gut. Ich weiss leider nicht, wie ich das ändern kann. Vielleicht hilft die Bitte, etwas mehr auf die äussere Form zu achten (z. B. richtig zitieren, wie das hier beschrieben wurde, etas mehr gliedern udn ggf. den Beitrag nochmal korrekturlesen und um zu vermeiden, dass ständig das selbe Wortgefecht geführt wird vor allem etwas die Sturheit und Unbelehrsamkeit abzulegen. Das ist natürlich eine universelle Bitte und die gilt natürlich auch für andere, mich mit einbezogen.

Oben erwähnte ich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Das ist mir ein besonderes Anliegen, weshalb ich darauf nochmal eingehen will: Es ist keinem geholfen, wenn er zwar eventuell im Recht ist, aber dann kein Recht bekommt. Dazu erlaube ich mir eine Frage an dich: Hat die Lufthansa deine Frau ohne Visum nach Deutschland geflogen und durfte sie dort visafrei einreisen?
Ich vermute: Nein.

Vielleicht wäre es anderen Mitgliedern fair gegenüber, nicht die Klage und das angebliche theoretische Recht zu betonen, sondern den konkreten Ist-Zustand zu erwähnen. Der ist für die meisten nämlich weitaus bedeutender.

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julius
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BeitragVerfasst am: 12.01.2013, 09:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo @Courti.

Weltweit wird kein Ehepartner von Deutschen,aus einem Negativstaat befördert,
der kein Visum der Botschaft hat.
Von allen Fluggesellschaften.

Mit der Begründung,auf Anordnung des Innenminister der BRD.
Für die Einreise ist die Schengenvisumverordnung anzuwenden!

http://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-EWG_RL_2001_51

Das ist der Istzustand.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006R0562:20100405:DE:PDF

b) Er muss im Besitz eines gültigen Visums sein, falls dies nach der
Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur
Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim
Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen,
sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von
dieser Visumpflicht befreit sind (1), vorgeschrieben ist, außer wenn
er Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Visums
für den längerfristigen Aufenthalt ist.

Ist diese Verordnung der EU für die nationale Aufenthaltserlaubnis,von Ehepartnern von Deutschen anwendbar?

Müßen deutsche Behörden vor der Einreise von Ehepartnern einen Aufenthaltstitel ausstellen?

Welchen Schutz haben Ehepartnern von Deutschen?

Wird dieser Schutz (Schutz der Ehe,Diskreminierungsverbot) von deutschen Gerichten mit ihren Beschlüssen ausgehebelt?
Verweise auf die Einstellung von @Garfield hier im Forum vom BVerwG,
Ehepartner von Deutschen müßen Deutschland verlassen,um in ihrem Heimatstaat ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Darf Deutschland für Ehepartner die Schengenvisumverordnung anwenden und Ehepartner aus Positivstaaten,( Einreise ohne Visum und AI Sprachkurs),
gegenüber aus Negativstaaten (Einreise nur mit Visum und AI Sprachkurs)
anwenden?

Steht die Charta der EU über unser GG.?

Muß die Charta der EU in der Gesetzgebung berücksichtigt werden?

Sind Urteile des EuGH für deutschland Rechtsverbindlich?

Sind Erklärungen der EU Kommission für Deutschland Rechtsverbindlich?
Die Erklärung der EU Kommission,im Beschluß C155/11,Integrationsmaßnahmen dürfen nur im Inland durchgeführt werden?

Die Fluggesellschaften haben sich an die Chata der EU zu halten und Ehepartner von Deutschen,nur mit Vorlage des Passes und der Eheschließungsurkunde zu Befördern.

Das wird nun von meiner Frau vor dem EuGH am 25 .01.2013 abgeklärt.
Oder die LH erteil meiner Frau eine Bescheigung,sie darf Weltweit nur mit Paß und Heiratsurkunde (Bei uns eine vom Standesamt Berlin Mitte)
nach Deutschlanf fliegen.
Dan ist die LH draußen vor.
Aber dan wird die Air Berlin oder eine andere Fluggesellschaft angeschrieben.
Das Ziel is,keine Fluggesellschaft kann das Schengenvisum für Ehepartner von Deutschen mehr anwenden.

Die Klage gegen den AI Sprachkurs wird mit dem Ermessensspielraum der Botschaft in Bangkok begründet. und der schwammigen Begründung des BVerwG von 2012.Zusätzlich mit der Erklärung der EU Komission.

Die Klage der gegen die BRD auf Erteilung einer Aufenthatserlaubnis der ABHs von Deutschland,vor der Einreise wird begründet mit der Ablehnung des Innenministerium und der ABH Berlin.
Berufen auf den Schutz der Charta der EU nach Artikel 7 (Schutz der Ehe)
Berufen auf den Schutz des Artikel 21 Abs.2 (Diskreminierungsverbot
von Staaten)

Diese Klagen sind eingereicht worden vor dem Verwaltungsgericht Berlin,mit Fristsetzung,nach dem Datum der Fristsetzung wird sofort Klage vor dem
EuGH erhoben,da in der Klage der Rechtsanspruch erhoben wurde,nach Artikel 267 der AEUV diese Klage dem EuGH vorzulegen.

Rechtsschutz wurde verlangt nach Artikel 7 und 21 Abs.2 der Charta der EU.

Es wird nicht lange dauern,bis das Angebot kommt"" Frau Richter,wir erteilen ihnen eine Aufenthaltserlaubnis und gestatten ihnen ohne AI Sprachkurs einzureisen ""

Diese Angebot wird abgelehnt,da meine Frau eine Rechtssprechung durch
das Verwaltungsgericht,oder dem EuGH einfordert.

Meiner Frau schwebt vor,die Gesetzgebung für Ehepartner von Deutschen,
in allen Belangen auf den Rechtsschutz der Charta der EU zu stellen.

Ob @Garfield oder andere hier,die Rechte meiner Frau nun in den Mülleimer befördern,oder verschwinden lassen ins Laberforum geht mir am Arsch vorbei.

Aber @Courti,jeder User der nicht Rechtsgewand ist,kann doch über meine E-Mail oder Skype sich an mich wenden und fragen,wie ist das Gesetz,wo steht es,wie ist es anwendbar.
Oder er wendet sich an @Garfield über das Forum oder PN und bittet um Erklärung,ist der Gesetzeshinweis so Rechtens?

Auch der Hinweis von @Garfield mich an das Forum 4 Alien zu wenden,die würden mir schon die richtige Antwort erteilen bin ich nachgekommen,
unter meinen Namen Berliner 10555.
Bis heute kam keine Erwiederung auf meine Gesetzeshinweise und den Rechtsbruch in Deutschland für die Rechte von meiner Ehefrau.

Habe ich nun,durch meine Fragen hier,einige User auf die Rechtssituaton in Deutschland aufgeklärt?

Hat das BverfG den Schutz des Artikel 6 für Ehepartner von Deutschen für Verbindlich erklärt?

NEIN,vor dem Schutz des Artikel 6 haben die Richter den § 41 der Aufenthaltsverordnung gestellt!

Hat das BVerfG mit dem Vorrang des § 41 nicht auch gleich die Artikel 8 der EMRK und 7 der EU Charta mit verletzt?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 12.01.2013, 14:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Auch der Hinweis von @Garfield mich an das Forum 4 Alien zu wenden,die würden mir schon die richtige Antwort erteilen bin ich nachgekommen,
unter meinen Namen Berliner 10555.
Bis heute kam keine Erwiederung auf meine Gesetzeshinweise und den Rechtsbruch in Deutschland für die Rechte von meiner Ehefrau.

Nur weil dir persönlich einige Regeln in den Gesetzen nicht passen heisst das noch lange nicht, das diese Gesetze gegen die von dir aufgeführten Regeln verstoßen.
Bestes Beispiel ist wieder mal:
« Julius » hat folgendes geschrieben:
Hat das BverfG den Schutz des Artikel 6 für Ehepartner von Deutschen für Verbindlich erklärt?
NEIN,vor dem Schutz des Artikel 6 haben die Richter den § 41 der Aufenthaltsverordnung gestellt!

An dieser Stelle musst du aber weiterdenken, denn da ist noch das Aufenthaltsgesetz, das dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen einen Aufenthaltstitel garantiert.
Man darf sich halt nicht nur die Rosinen aus den Gesetzen herrauspicken, wenn man Rechte hat, muss man aber auch akzeptieren, das es Regeln gibt, die man beachten muss.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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julius
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BeitragVerfasst am: 12.01.2013, 19:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Garfield,merkst du noch was???

Das GG.garantiert Rechte die unumstößlich sind,jedes Gesetz muß mit dem GG.vereinbar sein.

Du aber kommst hier an und willst mir erklären,nicht nur die Aufenthaltsverordnung steht über dem GG.,NEIn,auch das Aufenthaltsrecht steht über das GG.!!!

Wer muß hier weiterdenken,ich oder das BVerfG und DU.

Welche Regeln muß nun der Antragsteller für sein GARANTIERTES Aufenthaltsrecht beachten?

Er muß nur auf die Artikel der EMRK und die Charta der EU
SCHUTZ DER EHE für sich beachten.

Alles andere,die Beschlüsse vom BVerfG und deine aufgeführten Beschlüsse vom BVerwG sind nach dem deutschen GG.Verfasungswriedrig.

Ich pick mir keine Rosinen raus,ich stelle die Artikel der EMRK und der Charta der EU über die Beschlüsse der Gerichte in Deutschland.

Nein,nicht das Aufenthaltsgesetz/Aufenthaltsverordnung garantiert ein Recht auf ein Aufenthaltsrecht
für außereuropäische Ehepartner von Deutschen UND Ausländern mit Aufenthaltsstatus/Niederlassungserlaubnis.

Wobei deutsche Staatsbürger den Vorteil haben,kein Lebensunterhalt nachweisen zu müßen,gegenüber von ausländischen Staatsbürgern.
Ein HartzIV Empfänger darf seine Frau nach Deutschland holen,diese hat Rechtsanspruch auf Sozialleistungen,vom ersten Tag an.

Dein Aufenthaltsrecht und die Aufenthaltsverordnung kannst du dir an die Backe schmieren.

Das garantierte Aufenthaltsrecht,ohne Visum garantiert der Schutz der Ehe.
Artikel 6 GG.ausgehebelt vom BverfG mit der Begründung.darüber steht der § 41 der Aufenthaltsverordnung,damit hat das BVerfG auch den Artikel 21 Abs.2 der Charta der EU ausgehebelt,der Artikel 8 der EMRK und der Artikel 7 der Charta der EU.
Ich habe nochnichtmal den Artikel der Menschenrechte der UN hier angeführt,
Aber du in deinem Wahn willst mir hier eine Lektion erteilen über das garantierte Aufenthaltsrecht von Ehepartnern von Deutschen und Ausländern.

Auf solch dumme Antworten von dir werde ich nicht mehr antworten,für mich hast du keine Ahnung von der Gesetzgebung über das Aufenthaltsrecht von Ehepartnern!!!!

Aber diesen Beitrag kannst du wieder ins Laberforum verbannen,weil du dastehst mit runtergelassener HOSE.

Viele hier im Forum werden sich fragen,warum ist der @Garfield hier so renitent gegen den Wolfgang Richter?

Von einer Seite kommen Gesetzeshinweise,von der anderen Seite kommen nur
Haßtiraden.

Hast du hier nur ein Argument gebracht auf die Fragen zur Vereinbarkeit der deutschen Gesetzgbung,welche die EMRK und die Charta der EU aushebeln?
Kannst du einen deutschen Gesetzestext hier einsetzen,welcher die Artikel der
EU aushebeln?

NEIN.

Gute Nacht @Garfield!

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neuber




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BeitragVerfasst am: 12.01.2013, 19:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ach Julius, dass hatten wir doch alles schon!

Wenn ich Deine alten Beiträge so betrachte, so kommt es immer wieder nach einiger Zeit, zu Beleidigungen!
Wenn Du mit den Antworten nichts anfangen kannst, dann verlasse doch einfach diese Forum und lösche Deinen Namen.
Ich habe auch einige Probleme mit diesem Forum, aber was Du hier schreibst ist einfach schei....!

Ach, ich lass es einfach, ich denke, bei Dir ist sowieso Hopfen und Malz verloren.

Matthias

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http://www.youtube.com/watch?v=6rT2fJcBNCw&feature=related - Über 7 Brücken musst du gehen - http://www.youtube.com/watch?v=rP0vn9PZ3kU - Menschen sind wie Feuer... die einen hinterlassen ein Licht in Deinem Leben, die anderen einen Brandfleck...

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julius
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BeitragVerfasst am: 12.01.2013, 20:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@neuber,was ist Scheiße an dem Recht,auf ein garantiertes Recht auf ein Aufenthalt in Deutschland nach einer Eheschließung in Deutschland?

Hast du meine Beitrag gelesen,oder bist du nur ein Fan von Garfield?

Garfield hat keine Argumente gegen die Artikel der EU,hast du welche?
Garfield hat keine Antwort auf die Rechtsbeugung userer Gerichte,hast du welche?

Darf die ABH verlangen,die Ausreise in den Heimatstaat um dort bei der Botschaft ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen?

Darf die ABH,Ehepartner,nach der EU Verordnung für ein Schengenvisum einteilen in verschiedene Kategorien?

Darf das BVerfG den Art.6 GG einfach aushebeln mit dem § 41 der Aufenthaltsverordnung?

Hast du eine Rechtsgültige Argumentation für meine Vorwürfe,so höre ich gerne zu.

Du und Garfield kommt mit Argumentationen,die mit der Rechtslage nichts zu tun haben.
Aber es wird palavert,über das Fettgehalt der Marmelade!

Zeige du oder Garfield eine Beleidigung von mir,ich habe immer nur mit Gesetzeshinweisen geantwortet,die von Garfield in überzeugener Manier versenkt wurden.

Noch weitere Vorschläge?

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 13.01.2013, 09:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, lieber Julius, Du hättest, hier ein Formulierungsvorschlag von mir, ganz am Anfang schreiben können:

"Ich bin mit der Rechtspechung in Deutschland zum Thema Sprachtest beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Ehegatten nicht einverstanden. Selbst vom Bundesverfassungsgericht bi ich entäuscht. Deshalb klage ich mich jetzt hoch bis in die europäischen Instanzen. Ich rechne mit einem Erfolg und werde dann darüber berichten".

Und wenn Du bis dahin die Klappe gehalten hättest anstatt uns mit Deiner Heißluft zu nerven, wärst Du ein prima Kumpel. So aber beackerst Du mehr als ein Forum und stelltst Deine Meinung schon als Ergebnis dar.

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Sandy
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BeitragVerfasst am: 13.01.2013, 10:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich hoffe Julius hat einen sehr guten Anwalt. Einen sehr guten.
Mal schauen was als Ergebnis kommt. Wahrscheinlich nichts.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 13.01.2013, 11:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielleicht ist jetzt die Zeit gekommen nochmal eine entscheidende Passage hervorzuheben, damit das in dem ganzen drumherum nicht untergeht:
« julius » hat folgendes geschrieben:
Weltweit wird kein Ehepartner von Deutschen,aus einem Negativstaat befördert,
der kein Visum der Botschaft hat.
Von allen Fluggesellschaften.


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Sandy
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BeitragVerfasst am: 13.01.2013, 11:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ist es nicht zusammenhängend mit dieser "Verpflichtungserklärung"? Weil es sich um diese Ehefrau um einen Menschen handelt, den DEutschland so noch nicht "akzeptiert" hat und dort so auf diese Art "noch nicht reingehört". Dann bedarf es den formellen Weg, und das ist ein Visum. Wenn es keine Person übernimmt, dann bleibt es am Staat hängen, und das will Deutschland halt nicht. Verständlich, denke ich. Aber. Das kenne ich so in dem Rahmen auch von keinem anderen Visumantrag bisher, das soll nicht heißen daß es das so nirgends gibt, ICH kenne es halt bisher nur von Deutschland so.

Wie es mit der "Mitnahme" des Ehepartners, der aus einem Negativland (ich glaube, in deutschen internen Kreisen werden sie Schurkenstaaten genannt, und Vietnam gehört dazu) kommt, aussieht, das kann ich ja nicht beurteilen, weil ich nicht verheiratet bin.

Aber was wäre das für ein Schleusentor, wenn man einfach nur "heiratet", und schwupps kommt die Person aus dem "Negativland" mal eben so ohne jede Papiere und Visum und so weiter nach Deutschland. Es ist wohl ein Papierkrieg für alle ehrlichen Ehen, der vollzogen werden muß, aber ich denke, das ist richtig.

Mich hat es auch geärgert, als ich bloß einen Bekannten mal mitnehmen wollte auf Urlaub, und DER, glaubt mir, wäre NIEMALS in Deutschland untergetaucht und abgedampft. Das wäre dem vielzu kompliziert und vor allem zu kalt in Deutschland. Aber kein Visum. Ich hab Magenschmerzen und schlaflose Nächte gehabt, wegen der Verpflichtungserklärung, die ja nun kein Pappenstiel ist, aber ich habs versucht, das Visum für ihn zu beantragen, und ich finde die Vorkehrensweise nicht falsch.

Es hat mich auch geärgert, aber ich kann diese Gesetzeslage durchaus auch sehr gut verstehen.

Und wenn es da tatsächlich innerhalb der Gesetzesschriften Ungereimtheiten gibt, dann ist es ja auch okay wenn jemand da mal den Finger drauf legt. AAAAABER: Ich hoffe, er hat einen sehr guten Anwalt.

Ansonsten wird ein Schleusentor geöffnet, das hat die Menschheit noch nicht gesehen.

Online    
garfield2008
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BeitragVerfasst am: 13.01.2013, 12:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Courti,
Das was da in dem Zitat steht ist nur die Halbe Wahrheit.
Weltweit befördert keine Fluggesellschaft niemanden ohne das der Passagier am Zielflughafen das Land betreten kann. Was für Papiere dafür notwendig sind, entscheidet die Gesetzgebung im Zielland.
Aufgrund deutscher oder EU Gesetzgebung könnte Julius Frau nach D einreisen, wenn sie einen Aufenthaltstitel aus einem Schengenstaat besitzt oder ein Visa aus einem Schengenstaat hat.
Julius will aber erreichen, das seine Frau ohne Visa oder Aufenthaltstitel einreisen kann und konstruiert sich deshalb das Gebilde wo er versucht mit dem EMRK und der Menschenrechtskonvention zu behaupten, das die deutschen Gesetze oder gegen diese verstoßen.
Das habe ich ihm schon im Post 6 dieses Threads gesagt.
@Sandy,
mit einer Verpflichtungserklärung hat das ganze ertmal ganrnix zu tun.

@all,
ich denke wir können hier aufhören über das getrolle zu diskutieren. Aktuell versucht er das ganze wieder mal im Forum von I4A, nachdem er dort mehrere Jahre abgetaucht war (nach Ordnungsruf wegen änhlicher Posts).
Ich hab schon mal die Chips geholt und warte ab wie lange das noch geht.
Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben, bitte hier lesen.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 13.01.2013, 12:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Julius wollte ja die Botschaft ganz übergehen. Seine Begründung basierte unter Anderem auf dem Grundgesetz, das die Ehe schützt. Leider(?) geht dieser Schutz eben nicht soweit, dass es Eheleuten ermöglicht wird, visafrei einzureisen.

Die Überprüfungen bzw. die Visaverweigerungen, die ich kennengelernt habe, waren alle in Ordnung und hatten ihre Gründe. Einmal lief das auch so, dass als der Grund, weswegen einer Freundin das Visa nicht ausgestellt wurde beseitigt war, ihr wenige Wochen später auch ein Visum ausgestellt wurde. Aber natürlich heisst das nicht, dass damit alles ok ist und es bei dem Verfahren keine Verlierer gibt.

Natürlich ist es wichtig, dass es Leute gibt, die ihre Finger in die Wunden legen und klagen. Nur so funktioniert das ganze System. Aber die Urteile sollten solange sie gültig sind dann schon auch akzeptiert werden und die noch nicht gesprochenen Urteile abgewartet werden.


Edit: Sorry garfield2008, hab deinen Beitrag erst jetzt gelesen, sonst hätte ich dazu nix mehr geschrieben.

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