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 Wieviel Steuern zahlt man in V. bei Entsendung aus D.?

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silke 11
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BeitragVerfasst am: 10.12.2012, 19:22    Wieviel Steuern zahlt man in V. bei Entsendung aus D.? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen!

Ich hatte bereits einen thread vor ein paar Tagen hier aufgemacht... aber leider sind alle verstummt Mit den Augen rollen Deshalb ein neuer mit konkreter Überschrift.

Hatte ja geschrieben, dass ich in Vietnam arbeiten könnte. Gestern kam die Zusage. Allerdings hat sich das Unternehmen noch nicht klar geäußert, ob ich beim Sub in Saigon unterschreiben soll oder einen Vertrag mit Deutschland abschliesse.

Bei Entsendung ist man doch klar im Vorteil. Oder sehe ich das falsch?

Wenn es zu einer Entsendung kommt, tritt ja angeblich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen V. und D. in Kraft, nachdem ich dann ja nur in Vietnam steuerpflichtig wäre. Ich habe mir das im Internet runtergeladen, verstehe aber nur Bahnhof;)

Meine Frage:

Wieviel Abzüge hätte ich denn? Wie wird das berechnet? Nehmen wir mal ein fiktives Gehalt von 2000 Euro brutto.

In Deutschland hätte man dann netto ca. 1340 Euro
wegen Wegfall der Steuer kämen wieder 217 Euro dazu,
Also hätte man am Ende ca 1560 Euro

Was wird da in Vietnam an Steuern noch weg gehen?
Und gibt es irgendwelche anderen Abgaben?

Ein Sozialversicherungsabkommen gibt es nicht zwischen Deutschland und Vietnam. Was für Konsequenzen hat denn das?

Freue mich über jeden konstruktiven Ratschlag Sehr glücklich

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silke 11
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BeitragVerfasst am: 11.12.2012, 15:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

So, wieder einige Zeit mit Recherchieren verbracht. Wann man als Ausländer in Vietnam steuerpflichtig ist, ist noch ganz gut zu durchschauen.

Wenn man insgesamt 183 Tage oder mehr im Jahr in Vietnam als Ausländer “residiert”, ist man PIT (personal-income-tax) – verpflichtet , egal, woher das Einkommen kommt.
Die Höhe ist begrenzt regionalabhängig , ist progressiv und einer Tabelle zu entnehmen. Wobei ich hierzu 2 Tabellen gefunden habe...

Darf man hier eigentlich "fremde" Seiten empfehlen?? Keine Ahnung, ob es sowas wie Urheberrecht oder ähnliches gibt. Wäre einfacher, hier auf einen link zu verweisen;)

Für einen Steuerzahler gibt es einen Freibetrag von 4 Mill. Dong, für jedes weitere Kind einen Freibetrag von 1,6 Mill Dong.

Die Einnahmen beziehen sich auf einen Monat

Bis 5 Mill. sind 5% Steuer fällig
5 - 10 Mill. sind es 10%
10 - 18 Mill. sind es 15%
18 - 32 Mill. sind es 20%
32 - 52 Mill. sind es 25%
52 - 80 Mill. sind es 30%
über 80 Mill. sind es 35%

Bei einem Einkommen von bspw. 50.000.000 müsste bei einem Single ohne Anhang folgendes übrig bleiben.

50.000.000 - 4.000.000 Freibetrag = 46.000.000 zu versteuerndes Einkommen

bis 5 Mill: 250.000 (nämlich 5% von 5 Mill.)
5-10 Mill: 500.000 (10% von 5 Mill.)
10-18 Mill: 1.200.000 (15% von 8 Mill.)
18-32 Mill: 2.800.000 (20% von 14 Mill.)
32-46 Mill: 3.500.000 (25% von 14 Mill.)
-----------------------------------------------

insgesamt: 8.250.000 Dong

Wären also etwa um die 300 Euro Steuern pro Monat bei einem brutto Gehalt von 1840 Euro. Haut das hin??

Ich finde das klingt nach recht viel... oder hat sich da ein Rechenfehler eingeschlichen?? Diese Tabelle ist übrigens von 2007, also alles ohne Gewähr, dass die noch aktuell ist.

In Deutschland wären nur 180 Euro Steuern fällig...

mag wohl daran liegen, dass man mit 50 Millionen Dong zu den Spitzenverdienern gehört;)

Jetzt kommt aber die nächste Krux. Und diesbezüglich finde ich keine brauchbaren Infos.

Was ist, wenn man Entsandter ist und in Deutschland versicherungspflichtig ist?

Welches Gehalt legen die Vietnamesen dann zugrunde?
Das gesamte Brutto von 1840 Euro oder das deutsche Gehalt nach Abzug von KV, RV, PV etc pp?

Würde in Vietnam von dem Gesamtbrutto ausgegangen werden und dann kämen noch die Abzüge aus Deutschland, hätte man unterm Strich 120 Euro weniger Netto. Nämlich die Differenz zwischen der vietnamesischen (300 Euro) und der deutschen Steuer (180 Euro).

Macht das einen Sinn??? Ich dachte das DBA zwischen zwei Ländern gibt es, damit man keinen Nachteil hat. Mein potentieller Arbeitgeber meinte sogar, ich hätte in Vietnam weniger Abzüge...

Das kann doch nicht sein, dass es im Netz nicht konkrete brauchbare Infos gibt?!? Zu Malle oder der Schweiz gibts das vermutlich zur Genüge. Nur will ich da nicht hin;)

Ich halte Euch auf dem Laufenden!

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silke 11
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BeitragVerfasst am: 11.12.2012, 16:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

...stöhn...Traurig(

Habe eben mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVAK) telefoniert. Dachte die könnten mir weiterhelfen...

Eine rechtverbindliche Auskunft durfte die Gute mir nicht geben, weil...

Zwischen Vietnam und Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Eine Entsendung im Sinne der Sozialversicherung läge daher nicht vor, ABER
eventuell eine Entsendung nach §4 SGB IV (Ausstrahlung)

(AUS WIKIPEDIA):

Im Sinne des § 4 SGB IV liegt eine Ausstrahlung unter folgenden Voraussetzungen vor:

Die Entsendung erfolgt in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereiches des Sozialgesetzbuches (d.h. außerhalb Deutschlands) im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses.

Die Entsendung muss im Voraus vertraglich oder durch die Eigenart der Beschäftigung (z.B. für ein bestimmtes Bauprojekt) befristet sein. Wird eine zunächst zeitlich begrenzte Entsendung fortgesetzt und ist die Fortsetzung vertraglich möglich, so gilt die Entsendung insgesamt als im Voraus zeitlich begrenzt. Dies gilt nicht, wenn im Vertrag eine automatische Verlängerung vorbehaltlich einer anders lautenden Entscheidung innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde. Die Voraussetzung einer zeitlichen Befristung der Entsendung ist auch dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer für mehrere Zeiträume hintereinander ins Ausland entsandt wird, sofern die Beschäftigung insgesamt im Voraus zeitlich befristet ist. Das Ende der Entsendung kann auch auf das Erreichen der Altersgrenze für eine Vollrente wegen Alters durch den Arbeitnehmer festgesetzt werden. Das Gesetz sieht keine Höchstgrenze für die zeitliche Befristung der Entsendung vor.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den entsandten Arbeitnehmer jederzeit aus dem Ausland zurückzurufen, d.h. der Arbeitnehmer bleibt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes in den Betrieb in Deutschland eingegliedert.

Der Arbeitgeber ist weiterhin weisungsbefugt gegenüber dem Arbeitnehmer.
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt richtet sich gegen den Arbeitgeber in Deutschland d.h. nicht gegen eine rechtlich eigenständige Tochterfirma. Das Arbeitsentgelt wird nicht an die ausländische Firma weiterbelastet.

LETZTERES IST SEHR WICHTIG!!

ABER welcher Arbeitgeber hat Einblick in die Buchhaltung seines Arbeitgebers...Winken?

Da versuchen wohl manche Unternehmen zu tricksen.
Vertrag läuft mit D. Gehalt kommt aus D. Und die deutsche Firma holt sich das Geld von der Tochterfirma in Vietnam zurück. Tja, und letztere können dann diese horrende Summe (für asiatische Verhältnisse) womöglich schön fein von ihrer Steuer absetzen...

Ist nur meine laienhafte Vermutung;)

Aber der Depp wäre in diesem Fall der Arbeitnehmer (wenn es denn rauskommt), weil es keine Ausstrahlung mehr wäre und er aus dem deutschen System fallen würde.

KURZFASSUNG

Nach Vietnam ist eine Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung möglich. Man bleibt also im deutschen Versicherungssystem. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse (laut DVAK), welches individuell geprüft werden müsse.

Einziges Problem: Man ist u.U. auch im Ausland abgabenpflichtig
Als resident auf jeden Fall steuerpflichtig. Über weitere Abgaben konnte mir bisher niemand etwas sagen.

Für Alles geschriebene wie immer keine Gewähr. Ist zusammengetragen aus verschiedensten Quellen;)

Aber langsam formt sich ein Bild:)

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