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 Ihr Weg nach Deutschland...

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BeitragVerfasst am: 26.07.2012, 11:50    Ihr Weg nach Deutschland... Antworten mit ZitatNach oben

Ein herzliches Gude in die Runde!

Da die Community mich/uns bei unserem Weg zu ihrem ersten Besuchsvisum in Deutschland (Besuch fand im März/April diesen Jahres statt) schon durchaus hilfreich zu begleiten wusste, möchte ich in diesem Zuge noch mal für die aufkommenden Fragen auf unserem weiteren Wege einen weiteren Thread eröffnen - in der Hoffnung, auch dabei hilfreiche Tips und Hinweise sammeln zu können, die einem dabei helfen, so manche Hürde schon zu umgehen, bevor man scheppernd auf diese aufläuft, weil man sie vorher nicht gesehen hat... Winken

Eventuell ergibt sich dabei ja auch für den einen oder anderen auch noch ein paar neue Erkenntnisse - schließlich habe ich bei der Lektüre der Threads von den Problemen anderer auch durchaus gelernt.

Da ich derzeit noch in meinem Studium in Deutschland "festhänge" und auf Grund dessen, dass ich derzeit aus bestimmten Gründen relativ viel arbeite und wenig studiere, sich das Ganze noch etwas hinziehen wird, schaut unser derzeitiger Plan wie folgt aus:

- Sie wird im Sommer 2013 erneut die Uni-Aufnahmeprüfung in Vietnam ablegen. Die hatte sie zwar schon einige Jahre zuvor bestanden - allerdings sind die Vorraussetzungen um auf einer dt. Universität angenommen zu werden, dabei wie folgt geregelt:

- Mind. 15 Punkte insgesamt (die hatte sie locker)
- Mind. 4 Punkte in jedem Fach (in Mathe hatte sie nur 3 Punkte...)

Heißt, dass der damals eine fehlende Punkt aus dem Mathetest einen in der Hinsicht ein ganzes Jahr aufhält... - allerdings ist noch aus anderen Gründen ein Zeitraum von 2 Jahren für uns passender.

- Bis zum Sommer 2014 möchte sie dann das B1-Level der deutschen Sprache erreichen (derzeit lernt sie noch kein Deutsch, da sie mind.6, teils 7 Tage die Woche arbeitet und abends teilweise noch die Abenduniversität besucht - in den kommenden Monaten wird sie erst einmal damit beginnen, für den Uni-Aufnahmetest zu pauken, so dass sie dann in Folge vom Sommer 2013 bis Sommer 2014 Zeit hat, das B1-Level zu erreichen.
Ihre derzeitigen Deutsch-Kenntnisse sind nahezu 0, dafür spricht sie allerdings sehr gutes Englisch (arbeitet in einer staatlich-britischen Kulturinstitution, die dem Goethe-Institut vergleichbar ist - dabei u.a. auch als Tutor, bei der Klausurenaufsicht und - auswertung etc. mit viel Umgang mit englischen Muttersprachlern).

- Des Weiteren hat sie in 2 Jahren wohl den Abschluss (Anglistik) auf ihrer Abend-Universität in der Tasche.
Sie hat früher schon einmal 3 Jahre Anglistik Vollzeit auf einer anderen Uni studiert, durch den Job hat sich dann allerdings ergeben, dass das für sie so nicht mehr machbar ist, weshalb sie dies abgebrochen hat und nun auf der Abend-Uni ist.

- Nach diesen 2 Jahren würde sie dann gerne an der Universität Frankfurt/Main Wirtschaftswissenschaften studieren.
Die Vorraussetzungen um auf der Uni dort aufgenommen zu werden, sind a) der oben erwähnte Uni-Aufnahmetest mit den erwähnten Punktevorgaben und b) ein Sprachniveau, was mindestens dem B1-Level entspricht.
Wenn dies gegeben ist, wird sie wohl für das "Studienkolleg" zugelassen (zählt dann bereits als eingeschriebener Student), welches das Ziel hat, sie binnen einen Jahres auf das sprachliche Niveau zu haben, den Kursinhalten folgen zu können.

- Des Weiteren benötigen wir für ihr Studentenvisum ein Sperrkonto mit rund 8000€ Einlage auf ihren Namen. Dieses Geld zu verdienen und bei Seite zu schaffen, ist derzeit meine Aufgabe (s. oben der Punkt mit dem vielen Arbeiten Winken ).

- Da es aus diversen Gründen ganz passend erscheint, wollen wir im Sommer 2014, bevor sie nach Deutschland zur Aufnahme ihres Studiums kommt, wohl auch heiraten.
Wir wären dann über 3 Jahre zusammen - ein durchaus angemessener Zeitraum - zumal die Familie (zwar tolerant, aber durchaus auch noch mit den traditionellen Werten versehen) die Tochter dann gerne "guten Gewissens" nach Europa verabschieden möchte.
Ein weiterer Vorteil wäre wohl, dass ihr BaFöG-Leistungen zustehen würden, wenn sie mit einem "Unionsbürger" verheiratet ist. Etwas, was wir durchaus beim Bestreiten unseres Lebensunterhaltes berücksichtigen müssen - denn mit meinem Studententeilzeitjob allein kommen wir nun nicht so wahnsinnig weit.
Einhergehend mit dem Studentenvisum geht die Erlaubnis, bis zu 10 Stunden die Woche zu arbeiten - was sie auch in Anspruch nehmen möchte, um ihren Teil zu unserem Lebensunterhalt beizutragen (ist wohl auch per Ausnahmegenehmigung möglich, die Stundengrenze zu erhöhen, aber ich denke, für den Beginn tun es 10h allemal... - schließlich soll sie genug Zeit für das Studium haben).

Dass für diesen Schritt ein weiterer bürokratischer Hürdenlauf bevorsteht, der jenem zur Erlangung des Studienvisums wohl kaum nachsteht (auch wenn der Aufwand m.E. dann doch geringer ist, da dafür keine monatelange Zeit des Stoff-Paukens für irgendwelche Aufnahmeprüfungen notwendig ist), ist einem nach der Lektüre des Forums durchaus bewusst.

Für die Hochzeit selbst (sie hätte es gerne etwa in der Größenordnung ihrer Schwester), hat sie Kosten von ca. 200 Mio. VND veranschlagt - jeweils zu ca. 50% von uns beiden zusammengetragen, wofür sie jeweils 3 Mio. VND bzw. ich 100€ im Monat derzeit beiseite legen.


Langfristige Planungen: Nach dem Studium, hat sie schon gerne den generellen Wunsch nach Vietnam zurück zu gehen, weshalb ich auch meine Studienschwerpunkte im letzten Jahr noch einmal angepasst habe, um für diesen Fall zumindest besser gewappnet zu sein.
Allerdings ist ihr auch bewusst, dass die Zeit hier durchaus länger andauern könnte, falls die Parameter es eben gerade so erfordern.
Das ist allerdings natürlich ganz ferne Zukunftsmusik - wer weiß, was bis dahin alles geschieht... - ob China auf einmal die Muskeln spielen lässt oder die Euro-Zone komplett den Bach runter geht... - wer weiß das schon alles.

Wichtig ist nun erst einmal, dass wir die folgenden Schritte gesetzt bekommen - das heißt auf meiner Seite vorrangig Geld zu sparen (zusammengenommen 11.000€ für das Sperrkonto/Hochzeitsaufwendungen), während sie neben dem Geld für die Hochzeit (3000€) eben für die anstehenden Prüfungen lernen muss.

Werde mich dann sicher von Zeit zu Zeit zu konkreten Fragestellungen wieder mal hier melden... - jetzt muss ich erst einmal wieder auf die Arbeit. Winken

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Courti
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BeitragVerfasst am: 26.07.2012, 12:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Gedanken dazu, die nicht unbedingt 100% korrekt sein müssen:

  • Heirate sie doch einfach, wenn du das ohnehin vorhast. Damit schlägst du einige Fliegen mit einer Klappe:
    • Sie darf unbegrenzt arbeiten.
    • Ihr braucht kein Sperrkonto oder so einen Quatsch.
    • Sie benötigt den erneuten Aufnahmetest für die Uni nicht (sofern sie ihre Zeugnisse anerkennen lassen hat. Bei einem Uniabschluss gehe ich davon aus, dass das mindestens dem deutschen Abitur entspricht).

  • Wenn sie ihr Studium beendet hat, dann soll sie das doch versuchen das Studium an sich in Deutschland anerkennen zu lassen. Evtl. will sie dann ja gar nicht mehr studieren.

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1959
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BeitragVerfasst am: 26.07.2012, 22:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das mit dem Studium hier haben wir auf jeden Fall vor, da wir unsere bzw. ihr Ausbildungslevel gerne noch steigern möchten, um in Zukunft, wo auch immer es uns hinverschlägt, eine einigermaßen gute Ausgangsbasis zu besitzen.

Mit dem Anglistik-Zertifikat alleine würde sie hier sicherlich nicht allzu viel reißen können (auch wenn das natürlich dennoch deutlich besser ist, als wenn sie es nicht besitzt Smilie ). In Vietnam ist das auf Grund der großen Nachfrage nach Englisch-Kursen etc. sicherlich allemal ein Pfund, mit dem man wuchern kann, wenn man diese Sprache auf hohem Level beherrscht - in Deutschland ist das hingegen weniger der Schlüssel, zu einem guten Job - als vielmehr eine notwendige Vorraussetzung.

Und da sie nicht unbedingt vorhat ihre Zukunft hier mit kellnern, putzen, babysitten etc. zu verbringen, wollen wir da gerne noch ein wenig "nachlegen".

Zu den vorgenannten Punkten:

Das Wegfallen des Sperrkontos und die Möglichkeit unbegrenzt arbeiten zu dürfen, scheinen mir auf jeden Fall weitere positive Effekte des Status "verheiratet" zu sein. Damit fällt es etwas einfacher, die Zeit, in der wir beide noch in der Ausbildung stecken, finanziell zu wuppen (ohne, das damit irgendwelche staatlichen Konsequenzen einhergehen).

Den Aufnahmetest für die Uni wollen wir nun aber dennoch wiederholen - einfach um auf der sicheren Seite zu sein. Wir waren sowohl beim DAAD in Ho Chi Minh City (sehr kooperativ und hilfsbereit!) als auch beim International Office der Uni Frankfurt - die Auskunft lautete jeweils, dass wir diesen Test mit den o.a. Ergebnissen benötigen werden. Es gäbe da zwar ein paar Änderungen, wenn man verheiratet wäre, aber das wäre alles nicht so sicher usw. usf. - und bevor wir da nun in eine Sackgasse rennen und am Ende die Papiere nicht ausreichen/anerkannt werden, gehen wir da nun lieber "auf Nummer sicher".

Zumal: Wenn sie hier Wirtschaftswissenschaften studieren möchte, muss sie wohl ohnehin eine andere Fächerkombination beim Uni-Aufnahmetest absolvieren (Chemie, Physik, Mathe lautet wohl die Kombination m.W.) - bei ihrem damaligen Abschluss hätte sie nur etwas Geisteswissenschaftliches/Sozialwissenschaftliches studieren dürfen. Da da aber der eine Punkt in Mathe fehlt, ist diese Überlegung ohnehin obsolet...

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 27.07.2012, 13:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

zwecks des Studiums - kann ich Dir die folgende Seite vom DAAD empfehlen, falls Du sie nicht schon kennst: http://www.daad.de/deutschland/wege-durchs-studium/zulassung/06550.de.html
Dort sind nach Ländern sortiert die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen gelistet und auch inwieweit sie anerkannt werden. Oft muss man sich auch über Uni Assist bewerben (kommt auf die Uni an glaube).

Ansonsten stimmt das, das man mit der Hochzeit wahrscheinlich nicht die Aufnahmeprüfungen umgehen kann - Das sind halt die Bedingungen um an einer deutschen Uni zugelassen zu werden mit einem Abschluss in Vietnam. Mit der Heirat kann sie zwar in Deutschland leben aber noch lange nicht studieren leider.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 27.07.2012, 13:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« der_tomtomtom » hat folgendes geschrieben:
Ansonsten stimmt das, das man mit der Hochzeit wahrscheinlich nicht die Aufnahmeprüfungen umgehen kann

Deshalb schrieb ich, dass ich davon ausgehe, dass ihr Uniabschluss als Abitur anerkannt wird. Somit hätte sie ein deutsches Abitur (oder zumindest einen Zettel, der ihr bescheinigt, dass ihre Qualifikation gleichwertig ist) und damit eine Zugangsberechtigung an jede deutsche Hochschule.
Also nochmal: Der 08/15 Zugang auf eine Uni ist das deutsche Abitur. Wenn ihrer Qualifikation die Gleichwertigkeit bescheinigt wird, dann benötigt sie keinen Test aus Vietnam. Es kann höchstens sein, dass der Test bei der Anerkennung gefragt ist und mit eingereicht werden muss. Aber da sollte man sich - falls man den Test umgehen will - einfach mal beim Schulamt oder wer auch immer in Frankfurt mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse beauftragt ist, informieren.

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BeitragVerfasst am: 28.07.2012, 00:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Courti » hat folgendes geschrieben:
Es kann höchstens sein, dass der Test bei der Anerkennung gefragt ist und mit eingereicht werden muss. Aber da sollte man sich - falls man den Test umgehen will - einfach mal beim Schulamt oder wer auch immer in Frankfurt mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse beauftragt ist, informieren.[/align]


Wenn es so wäre, wäre es schön - aber sowohl das International Office der Uni Ffm (die sind m.W. dafür die "geeignetste" Anlaufstelle) als auch beim DAAD sagte man uns, dass sie für das Studium definitiv diesen Test in der vorgegebenen Form (mindestens 15 Punkte; 4 Punkte in jedem Fach) absolviert haben müsse.

Auf vage Lösungen mögen wir da nicht setzen, da es eine ziemlicher Rückschlag wäre, wenn man sich dann darauf einrichtet - und es am Ende doch nicht klappt und der zuvor "umgangene harte Weg" dann doch noch mal gegangen werden muss.

Und wenn ich auf der DAAD-Seite noch einmal nachschaue, steht da auch:

"Sie müssen an einer staatlich anerkannten Hochschule im Rahmen eines mindestens vierjährigen Studiums nach der vorgegebenen Studiennorm und im Vollzeitstudium studiert haben"

Da sie auf Grund des Berufes nicht Vollzeit studiert, fällt das also aus.

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 28.07.2012, 04:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Check auf jeden Fall genau die Vorausetzungen auf der DAAD Seite. Bei dem Sudienkollegsweg brauch deine Freundin auf jeden Fall auch eine Vorzulassung von der Uni in D. Das eher eine Bestätigung, dass sie die nötigen Vorrausetzungen erfüllt sich an der Uni für Semester X zu bewerben. Damit kann Sie ein Studienbewerbervisum beantragen, was dann in Deutschland für max 2 Jahre gilt und nach Einschreibung in ein Studentenvisum umgewandelt werden. Übrigens war es in Berlin so, dass die 8000 EUR für die ganzen 2 Jahre ausgereicht haben. Aber Achtung - das Studienkolleg gilt nicht als Studium - muss also innerhalb dieser 2 Jahre auf jeden Fall beendet werden.

Übrigens gibt es als Alternative zum Sperrkonto noch die Verpflichtungserklärung. Wenn ihr dann verheiratet seit und Du ein geregeltes Einkommen mit einer gewissen Höhe nachweisen kannst, muss man nicht die 8000 EUR hinterlegen.

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1959
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BeitragVerfasst am: 02.08.2012, 00:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Auch hier schon mal danke für die Infos bis dato!

Der Thread wird sicherlich von Zeit zu Zeit von mir weiter am Leben gehalten, wenn neue Fragen auftauchen Winken

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1959
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BeitragVerfasst am: 14.10.2012, 20:10    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

So, mal ein Update:

Im Wesentlichen steht der Großteil unserer Pläne noch wie gehabt - vieles steht und fällt halt wirklich damit, ob sie es packt, die Uni-Aufnahmeprüfung im Sommer mit den entsprechenden Mindestpunktzahlen abzuschließen (das große Problem ist weniger der Intellekt, denn vorrangig die mangelnde Zeit für die Vorbereitung im Angesicht dessen, dass sie 6 Tage die Woche Vollzeit arbeitet; 3x die Woche abends ihre Kurse für das Anglistikabendstudium besucht und sonntags auch noch private Englisch-Nachhilfe gibt...).

Wie dem auch sei - sie bemüht sich derzeit dennoch um entsprechende Nachhilfelehrer - schließlich ist die Möglichkeit zum Studium der Schlüssel für ein halbwegs anständiges Leben später.

Davon abgesehen ist die Hochzeit (ebenfalls nach wie vor) für den Sommer 2014 avisiert. Da gilt es derzeit vorrangig viel Geld zu sparen, damit wir nicht gleich mit einem Schuldenberg in einen neuen Lebensabschnitt starten...

Was wir jetzt allerdings bereits forcieren möchten, ist die Vorbereitung der Papiere für die Heirat.
Dies u.a. aus dem Grund, dass wohl auch mancherlei Dinge in Bezug auf die Aufnahme des Studiums in Deutschland sich damit vereinfachen würden - vorrangig, dass wir z.B. keine 8000€ auf einem Sperrkonto brauchen - was angesichts der absehbaren finanziellen Aufwendungen für die Hochzeit eine enorme Entlastung wäre.

Nun habe ich mir durchaus bereits den Leitfaden zwecks Heirat hier auf dieser Seite durchgelesen - allerdings haben wir da das "Problem", dass ja nicht geplant ist, dass sie ein Heiratsvisum beaantragt um dann direkt in Deutschland zu leben.
Den Papierkram wollen wir nach Möglichkeit durchaus schon in 2013 zum Abschluss bekommen, auch wenn sie dann frühestens im Spätsommer/Herbst 2014 zwecks weiterführender Sprachkurse zur Studienvorbereitung nach Deutschland kommen würde.

Da es nach aktuellem Stand auf Grund der finanziellen Notwendigkeiten im Hinblick auf die Hochzeit eher fraglich ist, ob sie 2013 (bzw. allgemein vor Spätsommer/Herbst 2014) noch einmal nach Deutschland kommt, hieße das allerdings auch, dass wir dann den Papierkram jeweils einzeln auf beiden Seiten durchboxen müssen.

Wenn ich das richtig sehe, ist es mit einem solcherlei Formular (wohne zwar nicht in Bayern, aber das gibt es sicherlich auch für meine Ecke...) möglich, die Eheschließung auch in Abwesenheit des Partners eintragen zu lassen, richtig?

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/bamberg/vollmacht.pdf

Des Weiteren würde mich dann mein Weg in der kommenden Woche nach der Heimkehr nach Deutschland dann erst einmal ins örtliche Standesamt führen, um mir dort einen Überblick über die notwendigen Dokumente zu verschaffen...

Übersehe ich soweit irgendetwas? Anderweitige Hinweise/Ratschläge betreffs taktisch klugem Vorgehen? Winken

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1959
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BeitragVerfasst am: 14.10.2012, 20:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nachtrag:

Wenn ich das richtig sehe, ist das oben verlinkte Papier aber nur für die Anmeldung auf Eheschließung gültig, eine Ferntrauung ist hingegen wohl nicht mehr möglich...?

Heißt demnach: Wenn sie vorher nicht mehr nach Deutschland kommen sollte... - macht es evtl. Sinn, die Trauung bei den vietnamesischen Behörden vorzunehmen (wenn ich eben auch gerade mal wieder in Vietnam weile)? Kann man diese dann bei den deutschen Behörden einreichen...?

Ich sehe schon, dagegen war das mit dem Touristenvisum noch Kinderkram... Winken

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.10.2012, 21:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« 1959 » hat folgendes geschrieben:

Wenn ich das richtig sehe, ist das oben verlinkte Papier aber nur für die Anmeldung auf Eheschließung gültig

Das ist die sogenannte Beitrittserklärung, die auf der Botschaft im Beisein des Urkundenbeamten unterschrieben werden muss, damit der Verlobte die Eheschließung alleine anmelden kann.
Zitat:
eine Ferntrauung ist hingegen wohl nicht mehr möglich...?

Die letze Ferntrauung wurde in Deutschland 1945 durchgeführt.

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1959
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BeitragVerfasst am: 18.12.2012, 12:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

So... - nächste Frage Winken

Wo bekomme ich eine Liste der mit dem (deutschen) Konsulat in Ho Chi Minh City zusammenarbeitenden/legitimierten Dolmetscher her (ein ähnliches Thema gab es hier bereits, aber die Antworten waren vergleichsweise uneindeutig)?

Hat es Zweck, das Konsulat direkt anzumailen oder hat jemand derartiges eventuell bereits vorliegen?

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 18.12.2012, 17:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Direkt beim Konsulat nach der Liste fragen.
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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 18.12.2012, 17:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meinst du einen Dolmetscher oder Übersetzer? Bei Uebersetzern gibts eine Liste auf deren Webseite die sie empfehlen. Aber offiziell annerkannt sind die nicht in DE. Dazu muessten sie ja in DE vereidigt sein - oder wie auch immer das bei Uebersetzern bzw. Dolmetschern heisst.
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BeitragVerfasst am: 18.12.2012, 22:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aaah... - natürlich Übersetzer!
Sry, war vorhin in Eile und hab das dabei wohl durcheinander geworfen... - den Dolmetscher brauchts ja erst später Winken

Wegen der Anerkennung:

War heute beim Standesamt und die Dame hat direkt beim OLG durchgerufen... - der zuständige Mitarbeiter dort meinte, wenn das Konsulat den Übersetzer und dessen Übersetzung anerkennen würde, wäre das wohl kein Problem...

Danke für die Antworten!

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