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Weserländer
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Verfasst am:
26.07.2012, 08:21 Heiraten aber wo? |
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Hallo liebe Forengemeinde,
meine Freundin und ich wollen Anfang nächsten Jahres Heiraten. Da wir danach zusammen in Deutschland wohnen wollen, ist geplant in Deutschland standesamtlich zu Heiraten. Da meine Freundin mich im September besuchen kommt, sind wir am überlegen, die Unterlagen im September einreichen. Sie fliegt dann ende September wieder zurück nach Vietnam und sobald der Papierkram hinter uns liegt, beantragt sie ein Heiratsvisum. Wir Heiraten hier und beantragen danach ihre Aufenthaltserlaubnis.
Soweit so gut, nun zu unserem Problem. Da ich un aber zu 99% ab Oktober in Belgien promovieren werde, ist mein jetziger Plan mittelfristig nach Aachen umzuziehen und dann die paar km zu pendeln. Daher stellt sich die Frage ob es noch Sinn macht bzw. möglich ist die Papiere im September in meinem Heimatort (derzeitiger Wohnsitz) einzureichen und evtl. die erste Zeit Aachen als meinen 2. Wohnsitz anzumelden und erst nach unserer Heirat unseren Wohnsitz zu ändern oder soll ich doch lieber gleich versuchen für September eine Wohnung zu finden und dann direkt alles in Aachen zu erledigen?
So wenn sich der Ort für die Heirat geklärt hat, stellt sich das nächste Problem, da ich mein „Gehalt“ für meine Promotion über ein Stipendium bekomme, stellt sich die Frage ob die Ausländerbehörde ein Stipendium (aus Belgien) als Einkommen anerkennt.
Sollte es bei irgendeiner Behörde unüberwindbare Schwierigkeiten für uns geben, gebe es ja immer noch die Option nach Belgien zuziehen und zu mindestens vorerst dort zu Wohnen richtig?
Ich bin mir bewusst, dass ich meine Fragen am besten an den entsprechenden Stellen stelle, was ich auch machen werde. Aber ich würde mich über ein erstes Feedback freuen. Vor allem welcher Weg der vermeintlich einfachste ist.
Grüße
Der Weserländer
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garfield2008
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Verfasst am:
26.07.2012, 08:52 (Kein Titel) |
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Die eigentliche Hochzeitszeremonie muss nicht auf dem Standesamt stattfinden, wo man die Eheschließung anmeldet und den ganzen Papierkram macht.
Also einfach mal beide Standesämter fragen, was für Papiere die in euren Fall genau sehen wollen und dann entscheiden, wo ihr die Eheschließung anmeldet.
Das mit dem Gehalt dürfte kein Problem sein.
Ich würde aber an deiner Stelle die Sache ganz anders durchziehen.
Heiraten in Vietnam oder wenn ihr beide ledig seid im September in Dänemark.
Du verlegst deinen Wohnsitz nach Belgien (und wohnst auch da, die Belgier kontrollieren das). Deine Frau beantragt bei der Belgischen Botschaft in Vietnam das Familienzusammenführungsvisum zu dir nach Belgien.
Vorteil: kein Sprachtest notwendig, kein Einkommensnachweis notwendig, sie bekommt sofort eine AE für 5 Jahre in Belgien.
Wenn ihr wieder nach Deutschland zurückzieht geht ihr einfach auf die ABH und sie bekommt sofort eine AE (auch ohne Sprachtest!!!)
Nachteil: du musst die in D wirklich abmelden (auch kein Zweitwohnsitz)
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Florian
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Beiträge: 1920
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Verfasst am:
26.07.2012, 09:10 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
oder wenn ihr beide ledig seid im September in Dänemark.
Hast du nicht immer davon abgeraten, Vietnamesen mit Touristen/Besuchsvisum in Dänemark zu heiraten?
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
26.07.2012, 09:19 (Kein Titel) |
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Nö.
Wenn man aber keinen längerfristigen Aufenthaltstitel hat sollte es vorher klar sein, das man nochmal zurück muss um das richtige Visum zu beantragen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Florian
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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920
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Verfasst am:
26.07.2012, 11:00 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
das man nochmal zurück muss um das richtige Visum zu beantragen.
Ah, ok!
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Weserländer
Gast
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Beiträge: 56
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Verfasst am:
26.07.2012, 12:29 (Kein Titel) |
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Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
... Also einfach mal beide Standesämter fragen, was für Papiere die in euren Fall genau sehen wollen und dann entscheiden, wo ihr die Eheschließung anmeldet.
Das hatte ich sowieso als nächstes geplant.
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Das mit dem Gehalt dürfte kein Problem sein.
Das ist eine gute Nachricht.
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Ich würde aber an deiner Stelle die Sache ganz anders durchziehen.
Heiraten in Vietnam oder wenn ihr beide ledig seid im September in Dänemark.
Das wäre dann alles etwas kurzfristig für uns. Aber der gedanke kam uns auch schon. Erstmal werde ich alle Informationen einholen und dann entscheiden was wir machen.
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Du verlegst deinen Wohnsitz nach Belgien (und wohnst auch da, die Belgier kontrollieren das). Deine Frau beantragt bei der Belgischen Botschaft in Vietnam das Familienzusammenführungsvisum zu dir nach Belgien.
Vorteil: kein Sprachtest notwendig, kein Einkommensnachweis notwendig, sie bekommt sofort eine AE für 5 Jahre in Belgien.
Wenn ihr wieder nach Deutschland zurückzieht geht ihr einfach auf die ABH und sie bekommt sofort eine AE (auch ohne Sprachtest!!!)
Nachteil: du musst die in D wirklich abmelden (auch kein Zweitwohnsitz)
Gibt es eine Mindestaufenhaltsdauer für mich bevor meine Freundin (dann Frau) zu mir kommen kann?
In dieses Szenario stellen sich mir dazu ganz andere Fragen, z.B. wie läuft das mit meiner Krankenversicherung in Deutschland? Muss ich mich in der Zeit in Belgien freiwillig in Deutschland versichern lassen oder hab ich später anspruch auf eine (gesetzliche) Krankenversicherung?
Außerdem wird es da bestimmt noch andere Dinge geben an die ich zur Zeit gar nicht denke.
Aber eine nicht unwichtige Frage, welcher Fall währe denn der günstigste?
Gruß
der Weserländer
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
26.07.2012, 12:52 (Kein Titel) |
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Zitat:
Gibt es eine Mindestaufenhaltsdauer für mich bevor meine Freundin (dann Frau) zu mir kommen kann?
Sobald du dich als Freizügigkeitsberechtigter in Belgien aufhältst kann deine Frau nachziehen.
Theoretisch sollte sogar folgendes Szenario funktionieren: deine Freundin kommt mit Touristenvisum nach D und ihr heiratet in D oder DK. Innerhalb der Visalaufzeit verlegst du deinen Wohnsitz nach Belgien. In diesem Zug stellt deine Frau in Belgien einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund er EU-Richtline 2004/38. Müsste theoretisch funktionieren, ich kann in der Richtlinie nichts entdecken, was dem entgegen steht. Ist aber unter Vorbehalt.
Bei den ganzen Sachen mit Freizügigkeit und Rückkehr nach Deutschland wäre nur für die Rückkehr zu beachten, das ihr mindestens 6 Monate als freizügikeitsberechtigte in Belgien wart.
Zum Thema KV kann ich dir nix sagen.
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su-tu
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Verfasst am:
26.07.2012, 19:38 (Kein Titel) |
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Wenn deine Freundin das Deutsch-Zertifikat bereits hat, würde ich euch in jedem Falle auch raten, in D zu heiraten.
Mit vietnamesischer Hochzeitsurkunde legt ihr euch sonst nur zusätzliche Steine in den Weg..
Herrzlichen Glückwunsch übrigens schon mal zu der freudigen Nachricht und alles, alles Gute euch beiden!
LG
Su-Tu
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Weserländer
Gast
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Verfasst am:
03.08.2012, 15:57 (Kein Titel) |
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Ich hätte da noch eine weitere Frage, wie heißt das Vorbeglaubigen der Ledigkeitsbescheinigung und der der Gerburtsurkunde beim Vietnamesischen Außenministeriums auf Vietnamesisch?
Vielen Dank
Weserländer
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su-tu
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Verfasst am:
03.08.2012, 21:15 (Kein Titel) |
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Ich weiss nicht, ob es bei den Vietnamesen ein "vor"beglaubigen gibt.
Die Beglaubigung an sich wäre "cong chung".
Vor dann evtl cong chung truoc..aber ich denke mal eher, dass einfach nur cong chung ausreicht.
LG
Su-Tu
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