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bubami
Gast
Geschlecht:
Alter: 40
Anmeldungsdatum: 04.06.2009
Beiträge: 24
Wohnort: Augsburg
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Verfasst am:
22.05.2011, 09:12 Visaverlängerung |
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hallo zusammen,
darf ich Euch was fragen, meine Mutter und meine Schwester bekommen Visum für einen Monat (29.06 bis 01.08 ) in Deutschland, um mich zu besuchen. Nun wegen sehr hohem Ticketspreis würde ich für den Rückflug ein oder zwei Wochen später buchen, wobei es die Frist des Visum überschreiten müsste.
Ist es möglich, dass das Visum von meiner Mutter und Schwester erst in Deutschland verlängern lassen könnte?
Könntet Ihr aus eigenen Erfahrungen mir es erzählen?
vlg
Trang
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Pho_Bo
Gast
Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 745
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
22.05.2011, 09:30 (Kein Titel) |
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Im Regelfall gibt es keine Verlängerung und deine Verwandtschaft ist zum angegebenen Termin ausreisepflichtig.
MfG Bo
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Niko
Gast
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Verfasst am:
22.05.2011, 10:15 (Kein Titel) |
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Bei meiner Frau (lebt in Vietnam) war die Visumverlängerung in Deutschland kein Problem. Sie wollte einfach 3 Wochen länger bleiben und so haben wir es auch bei der Ausländerbehörde angegeben.
Ich würde übrigens auch unbedingt dazu raten, denn wenn sie mit abgelaufenem Visum ausreist, dann bekommt sie für die nächsten Jahre ein Einreiseverbot.
Niko
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 67
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
22.05.2011, 10:21 (Kein Titel) |
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Ja, Verlängerung ist möglich. Die Verlängerung ist aber unbedingt vor Ablauf des urpsprünglichen Visums mit Angabe eines Grundes zu beantragen.
Die Berliner AuslB redet in solchen Fällen zwar immer von "Ausnahmefällen", aber bei so vielen Ausnahmen mag ich schon fast von der "Regel" sprechen.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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Pho_Bo
Gast
Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 745
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
22.05.2011, 10:47 (Kein Titel) |
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Mir bekannte Ausnahmefälle sind akute Erkrankungen,welche den Touristen transportunfähig machen oder Verlust von Dokumenten.Bei chronischen Krankheiten können unter Umständen Notfälle eintreten.
Ausnahmen können sein,wenn der Besuch eines anderen Schengenstaates eine pünktliche Rückreise nicht erlaubt.Aber auch da muss vorher bereits eine Verlängerung beantragt worden sein und bestätigt werden.Bei einer Reisedauer von 4 Wochen wie beim Themenstarter wird es schwierig,zumal auch die Möglichkeit bestand,ein Visum für 3 Monate zu beantragen.Je nach Ausländerbehörde entwickeln sich dann bestimmte Denkmodelle
Versuchen kann man es ja mal.Meiner Erfahrung nach klappt es erst nach dem zweiten oder dritten Besuch mit einer problemlosen Verlängerung.Vorausgesetzt die Einreise erfolgte in Deutschland.Schengenvisa aus CZ und anderen Ländern können die deutschen Behörden nicht verlängern(Solche Wünsche gab es tatsächlich)
MfG Bo
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
22.05.2011, 12:36 (Kein Titel) |
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Darf ich AndyNguyen und Niko fragen,
ob das aktuelle Erfahrungen sind
oder ob das schon ein paar Jahre zurückliegt?
Das, was ich von meinen Bekannten mitbekommen habe, ist,
dass keine Verlängerunen mehr gemacht werden,
wenn nicht eine Transportunfähigkeit vorliegt.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Niko
Gast
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Verfasst am:
22.05.2011, 14:05 (Kein Titel) |
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Bei mir war die Verlängerung vor 2 Jahren. Meine Frau kommt jetzt seit 7 Jahren während der Schulferien nach Deutschland.
Ich glaube auch, dass hier die Vorschriften von den jeweiligen Landratsämtern unterschiedlich ausgelegt werden. Mein Eindruck ist, dass die Städte um einiges strenger sind als bei uns auf dem Land, wo man sich kennt.
Niko
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
22.05.2011, 15:00 (Kein Titel) |
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Danke für die Info.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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hoian1985
Gast
Geschlecht:
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 21.05.2011
Beiträge: 367
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Verfasst am:
18.07.2012, 18:43 (Kein Titel) |
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Nun kram ich das Thema nochmal hoch weil meine Frage zur Thematik passt:
Ist es möglich ein Visum zur Eheschließung das für 3 Monate ausgestellt ist um einen Monat zu verlängern? Aus familären Gründen müssen wir unseren Standesamtlichen Termin einen Monat herausschieben und wissen nun nicht ob das Visums-technisch relativ unkompliziert möglich ist?
Hat da jemand Erfahrungen bevor ich die ABH damit überfalle?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
18.07.2012, 19:55 (Kein Titel) |
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Da das Visum ein nationales Visum ist, kann es von der ABH auch im Gegensatz zu einem Schengenvisum verlängert werden. Genaues musst du aber mit deiner ABH abklären.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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