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 Wann bekommt man eine Antwort fürs Visum?

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littledragongirl
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Anmeldungsdatum: 25.05.2012
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BeitragVerfasst am: 25.05.2012, 13:12    Wann bekommt man eine Antwort fürs Visum? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
ich bitte um eure Hilfe bzw. um euren Rat. Tausend Dank im Voraus Smilie
Meine Situation:
Ich heiratete in Januar in Vietnam. Ich bin Vietnamesin, also staatsangehörigkeit: vietnamesisch mit Niederlassung-Aufenthalt in Deutschland. Am 2.5.12 hatte mein Mann einen Termin bei der deutschen Botschaft in Hanoi wegen Abgabe von Antrag auf langfr. Visumserteilung (zwecks Familiennachzug) und erforderlichen Unterlagen. An dem Tag wurden alle Papiere akzeptiert und nachdem mein Mann die Papiere abgegeben hat, musste er 1std. warten und kam gleich dran mit Interview (ein Dolmetscher war dabei). Beim Interview waren halt übliche Fragen, z.B wie wir kennengelernt haben, wann verheiratet, gemeinsame kinder usw. Das Interview war nicht lange unf fiel nach meinem Mann Bauchgefühls gut aus (hoffen wir mindest so). Ein Haken bei uns aber: ich bin gleich nach der Hochzeit schwanger. Jetzt im 6. Monat. Mein Mann hat auch angegeben beim Interview dass ich schwanger bin. Hilft das, das wir bald ein gemeinsames kind in Dtl. bekommen, um eine schnellere Bearbeitungszeit und Antwort zu bekommen oder eher ein Haken/Hindernis? Ich hoffe so sehr dass er bis zur Geburt schon hier ist, sonst irgendwie traurig. Nimmt die Botschaft besondere Rücksicht auf sowas oder gibts best. Gesetz/Sonderregelung für meinen Fall? Habt eine/r von euch ähnliche Erfahrung? Es ist 3 Wochen her nach dem Interview und mein Mann bekommt noch keine Antwort/Reaktion von Botschaft. Wie lange dauert das eigentlich bis man eine Antwort bekommt, ob man das Visum bekommt oder nicht?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 25.05.2012, 14:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das Visum zur Familienzusammenführung ist durch deine ABH in D zustimmungspflichtig. Deshalb dauert ein normales Visaverfahren ca. 3 Monate. Sollte noch eine Dokumentenüberprüfung dazu kommen sind es eher 6 Monate.

Je nachdem, wie schnell deine ABH ist und ob noch eine Dokumentenüberprüfung ansteht kann es noch funktionieren, sicher ist das aber nicht.

Sie aber auf jeden Fall zu, das du das Kind in Deutschland bekommst, denn dann wird das Kind automatisch deutscher Staatsbürger.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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littledragongirl
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BeitragVerfasst am: 25.05.2012, 14:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@garfield: danke für die schnelle Antwort.
omg, 3-6 Monate ist echt lange. Denn einige meiner Freunde haben auch ihre(n) Ehegatte/in nach Dtl. geholt und es dauerte bei ihnen nur 4-5 wochen (nach Interview) bis ihr(e) Ehemann/-frau Visa bekam. Naja vllt hatten sie Glück.
Aber eine Frage von mir ist noch offen wegen der Schwangerschaft. Hilft das um schnellere bearbeitungszeit bzw. antwort zu bekommen? Nimmt die Botschaft bzw Ausländerbehörde besondere rücksicht auf sowas?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 25.05.2012, 14:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn das Verfahren schon läuft kann man nichts mehr beeinflussen oder nachreichen.
Maximal kannst du bei deiner ABH nachfragen wie der Bearbeitungsstand ist und dort auf die Schwangerschaft hinweisen. Allerdings brauchst du dazu eine Vollmacht von deinem Mann, da er ja der Antragsteller ist.

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littledragongirl
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BeitragVerfasst am: 25.05.2012, 15:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

naja, er hat beim Interview aber bereits gesagt dass ich zurzeit im 6. monat schwanger bin, d.h. bevor das ganze verfahren läuft, müsste die botschaft diese info schon aufgenommen haben und vllt dieser sachverhalt doch noch mitwirkung hätte.
Mit der Vollmacht kann mein mann die mir faxen? denn per post dauert das länger. Oder kann er selbst bei der botschaft nachfragen? danke für deine hilfe Smilie

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 25.05.2012, 16:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

In welchen Bundesland bist Du? Die Berliner Ausländerbehörde geht von einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen aus. Und meist klappt das auch in dieser Zeit.
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littledragongirl
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BeitragVerfasst am: 25.05.2012, 22:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich wohne in Sachsen-Anhalt. Einige meiner Freunde wohnen in Dresden und die ganze Sache war echt schnell bei ihnen. Liegt die bestimmung mehr bei der zuständigen ABH? Oder der botschaft in Hanoi? Wie ich umgehört habe, ist meine ABH nicht so "streng" ist mit solcher Angelegenheit. Ich hoffe auch bei meinem Fall so Smilie
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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 26.05.2012, 07:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das mehr eine Frage der Arbeitsaus- bzw Überlastung der jeweiligen ABH. Ich glaube nicht, dass es zur Bearbeitungsgeschwindigkeit eine Verwaltungsvorschrift gibt.

Was die Berliner Verwaltung betrifft, so gibt es lediglich das Recht zur Beschwerde, wenn nach 6 Monaten noch immer keine Entscheidung gefallen ist. Allerdings ist das auch nur eine theoretische Größe. Ich habe gerade eine Beschwerde gegen eine Kammer des Verwaltungsgerichtes in Berlin zu laufen, weil man dort 19 Monate nach Einreichung meiner Klage noch nicht einmal die Gegenseite zur Stellungsnahme aufgefordert hat.

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littledragongirl
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BeitragVerfasst am: 29.05.2012, 20:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich war heute bei der ABH und habe nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Die Unterlagen sind schon da, allerdings wie sie zu mir gesagt hat, fehlt es bei mir noch die BWA für 2011 und 2012 Traurig Ist das üblich erforderlich? Da ich selbständig bin, steht irgendwie auf dem Visamerkblatt der Botschaft mit Jahresbilanz des Vorjahrs. Ist das diese BWA damit gemeint? Und bestimmt solche BWA bekommt man von Steuerberater oder?
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kalle0
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BeitragVerfasst am: 30.05.2012, 09:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

BWA - BetriebsWirtschaftliche Abrechnung erstellt der Steuerberater, ja. Bilanzieren musst du erst ab einer gewissen Unternehmensgröße (Umsatz > 500.000 oder Gewinn > 50.000) Bilanz würde auch dein Steuerberater erstellen. Daher denk ich wird die ABH eher dein Jahresabschluß 2011 als Einkommensnachweis interessieren.

Ob das üblich ist, das müssen die anderen dir sagen, da kenn ich mich nicht aus, würde das aber auch gern schon mal wissen. Smilie

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littledragongirl
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BeitragVerfasst am: 11.07.2012, 14:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo nochmal....Es hat echt gedauert mit meinem Steuerberater und endlich konnte ich letzten Freitag meine fehlenden Unterlagen der Ausländerbehörde abgeben. Laut mein Jahresabschluss 2011 verdiente ich durchschnittlich 1200€ monatlich und von Januar bis Mai 2012 fast 2000€. Ich weiß nicht ob mein Einkommen ausreicht. Für dieses Jahr glaub ich muss es reichen, aber wenn die ABH noch Rückschluss auf 2011 zieht dann vllt nicht Traurig Kennt jemand hier wie die ABH mit dem Einkommen abrechnen? Also Grundbedarfsrechnung oder sowas? Danke!
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littledragongirl
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BeitragVerfasst am: 11.07.2012, 14:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich habe auch umgehört, dass wenn man nicht ausreichendes Einkommen hat, kann das Visum auch abgelehnt werden Traurig wirklich blöd. Hilft das wenn mein Einkommen nicht ausreicht aber mein Mann sofort eine feste Arbeitsstelle in Dtl. hätte so bald er in Dtl. ist?
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kalle0
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BeitragVerfasst am: 11.07.2012, 14:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich glaub das dieser Verdienst durchaus ausreichen sollte, denn es gibt auch in Deutschland viele die mit weit weniger auskommen müssen. Dein Einkommen entspricht einem guten Verdienst im Handwerk.

Aber definitives kann ich bzgl wie es die ABH sieht nicht sagen, vielleicht jemand anderes. Smilie Ich beschränke mich daher mal aufs Mut machen. Smilie

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 11.07.2012, 14:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das monatliche Einkommen muss größer sein wie der ALG-2 Satz für alle Personen im Haushalt + Miete + Krankenversicherung + (10 bis 30% Aufschlag).
Fülle also einfach mal einen ALG-2 Rechner mit den Daten für kompletten Familie aus. Dabei einfach angeben, das kein Einkommen da ist. Wenn die Summe, die als Anspruch am Ende rauskommt niedriger ist als dein Einkommen bist du auf der Sicheren Seite.

Ansonsten würde bei dir Plan B helfen. Wenn dein Kind in Deutschland zur Welt kommt, wird es Aufgrund deines Aufenthaltsstatus automatisch Deutscher. Dann beantragt dein Mann einfach ein Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind. Für dieses Visum braucht mann weder Einkommen noch den Nachweis von Deutschkenntnissen.

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julius
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BeitragVerfasst am: 11.07.2012, 18:12    Bisschen Spät !! Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Das monatliche Einkommen muss größer sein wie der ALG-2 Satz für alle Personen im Haushalt + Miete + Krankenversicherung + (10 bis 30% Aufschlag).
Fülle also einfach mal einen ALG-2 Rechner mit den Daten für kompletten Familie aus. Dabei einfach angeben, das kein Einkommen da ist. Wenn die Summe, die als Anspruch am Ende rauskommt niedriger ist als dein Einkommen bist du auf der Sicheren Seite.

Ansonsten würde bei dir Plan B helfen. Wenn dein Kind in Deutschland zur Welt kommt, wird es Aufgrund deines Aufenthaltsstatus automatisch Deutscher. Dann beantragt dein Mann einfach ein Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind. Für dieses Visum braucht mann weder Einkommen noch den Nachweis von Deutschkenntnissen.


Die Userin hat doch im Eingangspost geschrieben,Schwanger !

Warum hast Du nicht gleich zu Ihr gesagt,keine Sorgen,Einreise nach Deutschland zu eigenem Kind?

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