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Loan.Heiko
Gast
Anmeldungsdatum: 03.07.2010
Beiträge: 77
Wohnort: Saigon / Berlin
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Verfasst am:
14.02.2012, 08:51 (Kein Titel) |
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Zitat:
Im übrigen ist auch eine bewußt wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung rechtwirksam (OLG Köln, FamRZ 2002, 629), allerdings kann in einem solchen Falle durch eine nachträgliche Vaterschaftsanfechtung die Vaterschaft wieder beseitigt werden.
http://www.vaterschaftstest-01.de/lexikon/vaterschaftsanerkennung.html
_________________ không suy nghĩ không đau đầu
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
14.02.2012, 09:19 (Kein Titel) |
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Hier heisst es:
Zitat:
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
[...]
5. die zuständige Behörde (anfechtungsberechtigte Behörde) in den Fällen des § 1592 Nr. 2.
In dem Paragraphen gab es 2008 eine Änderung und ich denke,
solche Fälle waren wohl der Grund dafür.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 66
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
14.02.2012, 09:48 (Kein Titel) |
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Leute, wir rühren in mindestens zwei verschiedenen Suppen.
1.) Ist eine bewußte falsche Anerkennung wirksam? Ja, das war sie zumindest bis 2008, siehe Beitrag von Courti.
2.) Ist eine bewußt falsche Anerkennung der Vaterschaft strafbar, weil eventuell eine Straftat nach § 153 StGB vorliegt? Da rätseln wir noch.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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Loan.Heiko
Gast
Anmeldungsdatum: 03.07.2010
Beiträge: 77
Wohnort: Saigon / Berlin
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Verfasst am:
14.02.2012, 10:05 (Kein Titel) |
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Mal angenommen ich lerne eine Frau kennen und diese Dame hat ein Kind. Wir wollen Heiraten, dadurch werde ich nicht Automatisch Vater des Kindes. Dafuer muss ich die Vaterschaft anerkennen.
Macht man um auch Rechte/Pflichten zu Teilen - kann ja immer mal passieren das jemand einen Unfall hat....
In diesem Fall erkenne ich die Vaterschaft fuer ein Nichtleiblicheskind bewusst an!
Oder liege ich daneben und es handelt sich in diesem Fall um eine Adoption?!?
_________________ không suy nghĩ không đau đầu
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 66
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
14.02.2012, 10:25 (Kein Titel) |
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Also wird ein Kind während der Ehe geboren, gilt als automatischen als "ehelich" und der Ehemann wird als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Wenn der Ehemann meint, er ist nicht der biologische Vater, dann kann er innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren, gerechnet ab Kenntnis von der Geburt, die Vaterschaft anfechten.
Wenn Du eine Dame mit Kind heiratest, kannst Du nur durch Adoption Vater des Kindes werden, wenn der biologische Vater feststeht, oder eben durch Anerkennung der Vaterschaft, wenn bisher kein anderer in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen ist.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist aber auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
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Loan.Heiko
Gast
Anmeldungsdatum: 03.07.2010
Beiträge: 77
Wohnort: Saigon / Berlin
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Verfasst am:
14.02.2012, 10:45 (Kein Titel) |
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Das ist soweit einleuchtend!
Ich meinte falls kein Vater bisher eingetragen ist und der Herr nun die Dame kennenlernt.
Dies wuerde dann eine bewusste Falschanerkennung der Vaterschaft sein.
Aber das war ja anfaenglich nicht der Punkt den wir klaeren wollten.....
_________________ không suy nghĩ không đau đầu
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Loan.Heiko
Gast
Anmeldungsdatum: 03.07.2010
Beiträge: 77
Wohnort: Saigon / Berlin
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Verfasst am:
14.02.2012, 11:16 (Kein Titel) |
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laut WIKI:
Die wohl in der Minderheit befindliche Gegenmeinung weist darauf hin, dass das falsche Anerkenntnis der Vaterschaft recht häufig als Adoption auf kaltem Wege eingesetzt wird, wenn der Ehemann das aus dem Ausland in das Inland verbrachte Kind einer nichtehelichen Mutter aus einem Entwicklungsland der Wahrheit zuwider als eigenes gegenüber dem Standesamt anerkennt und die folgende Adoption durch die Ehefrau nur noch Formsache ist. Die Umgehung der Schutzvorschriften für die Adoption stehe der Einschränkung des Tatbestands entgegen und erfordere sogar eine Strafbarkeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsf%C3%A4lschung
_________________ không suy nghĩ không đau đầu
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
14.02.2012, 11:21 (Kein Titel) |
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« Loan.Heiko » hat folgendes geschrieben:
Ich meinte falls kein Vater bisher eingetragen ist und der Herr nun die Dame kennenlernt.
Dies wuerde dann eine bewusste Falschanerkennung der Vaterschaft sein.
Wenn der soziale Vater (also der der mit der Mutter zusammenlebt und sich um das Kind kümmert) eine Vaterschaftsanerkennung macht ist das keine Falschanerkennung sondern nur die Umgehung eines unter Umständen aufwendigen Adoptionsverfahrens
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
14.02.2012, 14:24 (Kein Titel) |
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« Loan.Heiko » hat folgendes geschrieben:
laut WIKI:
Die wohl in der Minderheit befindliche Gegenmeinung weist darauf hin, dass das falsche Anerkenntnis der Vaterschaft recht häufig als Adoption auf kaltem Wege eingesetzt wird, wenn der Ehemann das aus dem Ausland in das Inland verbrachte Kind einer nichtehelichen Mutter aus einem Entwicklungsland der Wahrheit zuwider als eigenes gegenüber dem Standesamt anerkennt und die folgende Adoption durch die Ehefrau nur noch Formsache ist. Die Umgehung der Schutzvorschriften für die Adoption stehe der Einschränkung des Tatbestands entgegen und erfordere sogar eine Strafbarkeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsf%C3%A4lschung
Naja, da steht doch schon: Die wohl in der Minderheit befindliche Gegenmeinung...
Für mich heisst das so viel wie: Das ist nicht so.
Und der Artikel über Jürgen Hass stünde dem ja auch entgegen.
Ich glaube hier ist Wikipedia schlecht geschrieben.
Eine Quelle wird bei dem Abschnitt leider auch nicht angegeben,
so dass ich glaube, dass das einfach die Meinung des Autors war
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
17.02.2012, 17:50 (Kein Titel) |
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Meine Schwester hat mich gerade angerufen.
Ich konnte mir leider nicht alles merken, was sie mir erzählt hat.
Woran ich mich erinnern kann ist, in meinen Worten wiedergegeben:
Das alles ist noch nicht eindeutig geklärt.
Man könnte Scheinvaterschaften als Analogie zu und teilweise wird das auch so gemacht.
Einige Gerichte sagen, das ist OK,
denn nach den Richtlinien der EU ist die Einreise im Falle einer Scheinehe strafbar.
Scheinvaterschaften werden da aber nicht explizit genannt,
weshalb deren Ansicht nach der Gesetzgeber am Zug ist.
(hier bin ich mir unsicher, ob das so war,
wie mir das meine Schwester erklärt hat
- also nagelt mich nicht drauf fest...)
Andere Gerichte sehen das anders.
Das Landgericht Hildesheim(?) hat wohl mal irgendwas in der Richtung entschieden.
Es gibt also Gerichte, die das also als strafbar ansehen
(Beihilfe zu was weiss ich was bis hin zu Schleusung, falls das öfter vorkommt),
insbesondere natürlich wenn man daraus einen Vorteil von 5000€ erhält,
aber im Prinzip würde es auch ausreichen, dass das Kind die Staatsbürgerschaft erhält.
Sie nannte mir auch noch Literatur in der ich das nachlesen könnte:
Kretschmer, Ausländerstrafrecht (2011(?)) §4, E 160.
Edit: Titel vom Buch hinzugefügt...
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Zuletzt bearbeitet von Courti am 17.02.2012, 18:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Wolzoff
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Anmeldungsdatum: 27.12.2010
Beiträge: 514
Wohnort: Zentralschweiz, Zentralvietnam
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Verfasst am:
17.02.2012, 18:34 (Kein Titel) |
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Na da Andy wohl recht gehabt. Es könnte auch strafbar sein ...
_________________ „Nichts ist den Mittelmäßigen so verhaßt wie geistige Überlegenheit. Da fließt in der Welt unserer Zeit die Quelle des Hasses.“ Stendhal
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