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Courti
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Verfasst am:
08.02.2012, 09:34 Thema "fuer 5000,00 Euro erkenne ich jedes neugeborene |
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....wurde entfernt.
Das hier gemachte Angebot ist nicht nur moralisch fragwürdig,
es ist auch schlichtweg sittenwidrig.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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AndyNguyen
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Verfasst am:
08.02.2012, 09:58 (Kein Titel) |
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Darüber hinaus dürfte es auch strafbar sein.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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Wolzoff
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Verfasst am:
08.02.2012, 10:31 (Kein Titel) |
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« AndyNguyen » hat folgendes geschrieben:
Darüber hinaus dürfte es auch strafbar sein.
Ist es nicht. Wir hatten es neulich beidem "Weltadoptierer"-Thread. Da schrieb man was von einem Hartz-4 Empfänger in Neukölln, der das zu seinem neuen Job gemacht hat. Für 1500 pro anerkannte Vaterschaft. Es war nichtmal Betrug, weil er das nicht verschwieg und auf das Geld vom Amt verzichtete.
Ich gehe mal davon aus, hier ging es um ein ähnliches Angebot.
_________________ „Nichts ist den Mittelmäßigen so verhaßt wie geistige Überlegenheit. Da fließt in der Welt unserer Zeit die Quelle des Hasses.“ Stendhal
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AndyNguyen
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Verfasst am:
08.02.2012, 10:47 (Kein Titel) |
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Also ich denke da spontan an die "uneidliche" Falschaussage, die dürfte auf alle Fälle vorliegen. § 153 StGB.
Beliebt die Frage der Nachweisbarkeit. Ich kenne Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte, dass DNS Tests nicht von amtswegen gegen der Willen der Beteiligten angeordnet werden dürfen.
Auch im Ausländerrecht werden ja gern mal deutsche Kinder nur durch die Vaterschaftsankennung eines Deutschen produziert. Übrigens strafbar ist auch die Verleitung zur uneidlichen Falschaussage. § 160 StGB.
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Wolzoff
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Verfasst am:
08.02.2012, 11:28 (Kein Titel) |
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Aber da haste nicht richtig aufgepasst, Andy. Die Neuregelung des Vaterschaftsrechtes sah genau den Fakt vor. Das das Kind mit einem Vater aufwachsen kann, wenn's auch nicht der leibliche ist. Falschangaben vorprogrammiert und einkalkuliert. Ich glaube, da wird's schwer mit ner "uneidlichen Falschaussage". Selbst die "Vortäuschung falscher Tatsachen" ist damit ausgehebelt, weil gewollt.
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AndyNguyen
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Verfasst am:
08.02.2012, 11:45 (Kein Titel) |
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Wohl wahr, nun haben wir aber nach wie vor die Problematik, dass nicht alle Rechtsgebiete 'synchronisiert' sind. Wir müssen schon prüfen, für welches Rechtsgebiet die Vaterschaftsanerkennung eine Wirkung entfalten soll.
Wenn durch diese Erklärung das Aufenthaltsrecht /und oder die Staatsbürgerschaf tangiert werden, habe ich da erhebliche Bedenken hinsichtlich der Straffreiheit. Wenn es denn nur darum geht, bei wem das Kind aufwachsen soll, hier also Sorgerechtsfragen angesprochen sind, mag jeder soviel Kinder anerkennen wie er will.
Vielleicht kann Courti mal sagen, in welche Richtung, das gelöschte, Angebot zielte. Ich vermute es ging in Richtung "Aufenthalt".
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starlifter
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Verfasst am:
08.02.2012, 12:27 (Kein Titel) |
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Völlig unbestritten bleibt für mich der Nachholbedarf seitens der Politik und der daraus resultierenden Missbrauchssituation bei Vaterschaftsanerkennungen.
starlifter
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Wolzoff
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Verfasst am:
08.02.2012, 12:47 (Kein Titel) |
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« AndyNguyen » hat folgendes geschrieben:
Vielleicht kann Courti mal sagen, in welche Richtung, das gelöschte, Angebot zielte. Ich vermute es ging in Richtung "Aufenthalt".
Mit Sicherheit. Wozu sonst will er 5000 Ökken für die Anerkennung. Sicher nicht, um das Kind dann gross zuziehen.
« AndyNguyen » hat folgendes geschrieben:
Wenn durch diese Erklärung das Aufenthaltsrecht /und oder die Staatsbürgerschaf tangiert werden, habe ich da erhebliche Bedenken hinsichtlich der Straffreiheit.
Mmh. Von dem Standpunkt hab ich's noch nicht betrachtet. Aber wie gesagt. Der Neuköllner "Übervater" macht munter weiter. Gegen Geld. Straffrei.
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Courti
Moderator
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Verfasst am:
08.02.2012, 13:08 (Kein Titel) |
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Vergesst nicht, dass der Spiegelartikel schon einige Jahre alt ist.
Ob sich bis heute etwas getan hat, konnte noch keiner beantworten.
Ich habe heute auch mal meine Schwester kontaktiert.
Vielleicht kann sie uns mehr Auskunft geben.
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AndyNguyen
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Verfasst am:
08.02.2012, 15:21 (Kein Titel) |
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@ Courti
Gute Idee. Würde mich wirklich interessieren, wie ein ausgewiener Strafrechtler das sieht. An dem freizügigen Gebrauch des Konjunktives sieht man ja, dass ich meiner Sache überhaupt nicht sicher bin. Würde mich aber wundern, wenn der Gesetzgeber Lücken von der Größe eines Scheunentores lassen würde.
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Courti
Moderator
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Verfasst am:
08.02.2012, 15:24 (Kein Titel) |
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Naja ich hätte eigentlich gedacht, dass du da mehr Erfahrung hast, aber naja.
Mal sehen, ob wasn anständiges zurückkommt oder nur ein:
Verschon mich mit deinem Scheiss...
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Wolzoff
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Verfasst am:
08.02.2012, 15:31 (Kein Titel) |
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« AndyNguyen » hat folgendes geschrieben:
Würde mich aber wundern, wenn der Gesetzgeber Lücken von der Größe eines Scheunentores lassen würde.
Das hängt ja wohl davon ab, wer von den "Scheunentoren" profitiert. Sind's die "oberen Zehntausend" und wird mit abwandern in Steuerparadiese (so wie Vietnam ) gedroht, dürfen's gerne auch 2 Scheunentore sein.
Aber mich interessiert auch, was deine Schwester dazu meint. Hoffentlich nich
« Courti » hat folgendes geschrieben:
Verschon mich mit deinem Scheiss...
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Loan.Heiko
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Anmeldungsdatum: 03.07.2010
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Verfasst am:
09.02.2012, 12:23 (Kein Titel) |
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In der Vaterschaftsanerkennung wird sogar darauf hingewiesen das diese gilt selbst wenn eine Falschaussage getätigt wurde. Von einer Strafe ist dort nicht die rede, allerdings auch nicht vom Vorsatz.... Dieser muss allerdings auch klar nachgewiesen werden. Reine "Geldschieberei" reicht dort nicht als Nachweis....
Viel eher ist es doch mal interessant zu wissen wie es sich von der anderen seite aus verhält.
Leibliches Kind im Ausland geboren, Vater DE - Mutter nicht EU. Vater kurz vor der Anerkennung der Vaterschaft verstorben, Papiere waren in Bearbeitung.
Das kann dann doch für Starlifter als + ,oder besser als - gebucht werden, obwohl dieser sich ja so oder so in die Schweiz absetzten wird^^
Eines ist jedoch klar, zu Unrecht anerkannte Kinder, Scheinehen usw. sind zu unterrbinden. Leider geht dies oftmals auf Kosten der Ehrlichen. Also bleibt wie immer, Recht auf das Äusserste getrieben, ist äusserstes Unrecht.
_________________ không suy nghĩ không đau đầu
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q1q2q3q4
Gast
Anmeldungsdatum: 01.02.2012
Beiträge: 29
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Verfasst am:
14.02.2012, 05:41 (Kein Titel) |
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Falschaussage was fuer ein Mist
99,99% geht ja erst nach den DNA Test
man erkennt immer im guten Glaube das Kind an
und es ist nicht strafbar bei einem "fremden" Kind ja zu sagen und der Vater zu sein selbst wenn die Mutter dafuer zahlt
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AndyNguyen
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Verfasst am:
14.02.2012, 07:26 (Kein Titel) |
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@ q1
Du mußt auch die zurückliegenden Beiträge lesen, bevor Du dummes Zeug schreibst. Es geht hier nicht um "guten Glauben" sondern darum, dass Kinder anerkannt werden von denen der Anerkennende genau weiß, dass er nicht der biologische Vater ist.
Es ging auch nicht um die Nachweisbarkeit einer solchen, inhaltlich falschen, Anerkennung, sondern nur um diese und ihre mögliche "theoretische" Strafbarkeit. Lies doch einfach mal den § 153 StGB.
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