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 eAufenthaltstitel

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VFU999






Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
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BeitragVerfasst am: 05.09.2011, 10:19    eAufenthaltstitel Antworten mit ZitatNach oben

Eine weiteres Schlupfloch für illegal in Deutschland sich aufhaltende Ausländer wird zugezogen.

Zitat:
Ab dem 1. September 2011 erhalten in Deutschland alle Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU (Drittstaatsangehörige) einen elektronischen Aufenthaltstitel. Der sogenannte eAufenthaltsitel wird den bisherigen Aufenthaltstitel ersetzen, der als Klebeetikett im Reisepass integriert ist.

Die technische Ausgestaltung des eAufenthaltstitels ist mit dem neuen Personalausweis für die deutschen Bürger vergleichbar. Auf einem kontaktlosen Chip sind neben personenbezogenen Daten auch ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Integrierte neue Funktionen

Neue Sicherheitsmerkmale erhöhen die Fälschungssicherheit gegenüber dem bisherigen Aufenthaltstitel. Der eAufenthaltstitel schafft mit der integrierten Online-Ausweisfunktion auch für die ausländischen Mitbürger die Voraussetzungen zur Nutzung einer sicheren elektronischen Kommunikation und Authentisierung im Internet. Mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) können rechtsgültig digitale Dokumente (z. B. Verträge) unterzeichnet werden. Hierfür ist das neue Dokument vorbereitet und kann durch den Inhaber nach Erwerb eines dafür notwendigen Zertifikats genutzt werden.

Rückseite des neuen eAufenthaltstitelsRückansicht des neuen eAufenthaltstitels

Mit der Einführung des eAufenthaltstitels werden die europäischen Vorgaben zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige umgesetzt. Die einschlägigen EU-Verordnungen (EG Nr. 380/2008 und 1030/2002) verpflichten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einen einheitlichen Aufenthaltstitel mit biometrischen Merkmalen auszustellen. Die Projektleitung für die Einführung des neuen Dokuments hat das Bundesamt inne.

Info des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

VFU999

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AndyNguyen




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BeitragVerfasst am: 05.09.2011, 11:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

vergleiche auch:

http://www.aufenthaltstitel.de/

oder auch hier

http://www.muenster.de/stadt/auslaenderangelegenheiten/elektronischer-aufenthaltstitel.html

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Courti
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BeitragVerfasst am: 05.09.2011, 18:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ob ich nun keinen Aufenthaltstitel in elektronischer oder in Papierform habe ist doch egal,
insofern verstehe ich nicht, welches Schlupfloch da zugezogen werden soll.

Sonst finde ich das eigentlich nicht schlecht,
da man nicht immer seinen Pass mitschleppen muss.
Aber warum auch das gerade elektronisch sein muss.....
Unser Sachbearbeiter hat sich schon im Vorfeld für Pannen bei der Ausstellung des Dingens da entschuldigt.
Und siehe da: An dem Termin, an dem meine Frau ihre Fingerabdrücke abgeben sollte,
waren die Gerätschaften noch nicht da....
Mal sehen, wann das ankommt.

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nguoi yeu cua Phuong
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BeitragVerfasst am: 08.09.2011, 12:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ganz sicher bin ich nicht, aber den Pass muss ein Ausländer auch mit diesem elektronischen Dingens weiter mitschleppen. Gültig sind die alten noch maximal bis 30.04.2021, es sei den der Pass läuft eher ab.

Jetzt hat man die Möglichkeit 2 Sachen zu verlieren. Pass und Aufenthaltstitel getrennt. Und wie mir ein Mitarbeiter unserer AHB erklärte wenn es Auflagen gibt zum Aufenthaltstitel, dann gibts noch ein Extrablatt dazu.

MfG

Matthias und Phượng

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.09.2011, 13:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,
« Courti » hat folgendes geschrieben:
da man nicht immer seinen Pass mitschleppen muss.

Muss man doch gar nicht.

Das deutsche Passgesetz, das auch für in Deutschland lebende Ausländer gilt, sieht nicht vor, das man seinen Ausweis/Pass mit sich führt. Wichtig ist nur, das man einen Pass/Ausweis besitzt und diesen auf verlangen auch vorlegen kann. Auf Verlangen bedeutet, wenn man ohne Pass angetroffen wird, das man das Teil am nächsten Tag auf seiner zuständigen Polizeiwache zeigt.

mfg
Thomas Böttcher

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Courti
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BeitragVerfasst am: 08.09.2011, 17:47    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Muss man doch gar nicht.
...ausser (soweit ich dasin Erinnerung habe) man hält sich gerade im Grenzgebiet auf
oder arbeitet auf dem Bau, im Restauran, im Krankenhaus oder im Altenheim.
Also meine Frau müsste ihren Pass glaube ich miführen.
Da das Humbug ist, tut sie das natürlich nicht.
Leider finde ich den Link auf der Zollhomepage nicht mehr,
da die kompletterneuert wurde...
aber hier ist ein Bericht in dem das thematisiert wird.


« nguoi yeu cua Phuong » hat folgendes geschrieben:
Ganz sicher bin ich nicht, aber den Pass muss ein Ausländer auch mit diesem elektronischen Dingens weiter mitschleppen.

Unser Sachbearbeiter erklärte uns,
dass man sich in der EU mit der Chipkarte ausweisen kann.

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alphajet
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BeitragVerfasst am: 10.09.2011, 13:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

An garfield2008,

das scheint aber nicht ganz zu stimmen mit dem Pass bei sich führen!der Zoll Kontrollierte in einem Berliner Hotel am Werderchen Markt neben das AA in berlin ,einige Mitarbeiter des Reinigungsgewerbes. der Berliner Zoll hat bereits mehrere Euros kassiert, wenn Ausländische Mitarbeiter die eine gültige Aufentahltserlaubnis haben und eine Erwerbstätigkeit erlaubt sei, nur weil die nicht ihren Pass bei haben.
Meine Frau hatte eine Passkopie anbei und Ihre Meldebescheinigung in Original.
Das reichte aber dem Zoll nicht und meine Frau sollte 20,00€ Strafe zahlen. Ausserdem kam noch hinzu, dass meine Frau ein Befragungsprotokoll unterschreiben sollte, was sie nicht verstand.meine Frau rief mich dann an und ich durfte mit dem Zoll verhandeln.In einem Pausenraum saßen drei Mitarbeiter vom Zoll, ein Arbeitgeber von der reinigungsfirma und die Hoteldirektorin.Die Hoteldirektorin hat mich gleich angemacht,indem sie mit lapidar mitteilte, ich solle hier kooperieren oder ich bekomme Hausverbot.
. Ich habe zu den Zollbeamten gesagt, wenn meine Ehefrau sie nicht versteht, sind sie verpflichtet einen Dolmetscher ranzuholen und nicht meien Frau zu nötigen hier irgendwelche Dokumnete zu unterschreiben wovon meine Frau nichts versteht.Die Hoteldirektorin wurde immer lauter vor den anwesenden Leuten, ich solle hier endlich mit arbeiten. Ich habe dann die Direktorin mit Hilfe meines Anwalts angezeigt wegen Nötigung.Man siehe ,sie bekam eine richtige Abfuhr von den Staatsanwalt das sich gewaschen hatte.Die Zollbeamten bekamen von meine Frau keine Unterschrift und sie musste auch keine 20,00€ Strafe zahlen.Man hatte mich lediglich höflichst daraufhin gewiesen, meine Frau möge doch ihren Pass in Original mit sich führen. Das habe ich abgelehnt und habe auf meinen Rechtsanwalt hingewiesen.
Hausverbot bekam ich dennoch nicht.Jedoch rate ich jeden deutschen und ausländischen Bürger ,seinen Pass oder Ausweis mit sich zu führen, es könnte unter Umständen teuer werden.Zumal eine polizeiliche Zuführung auf einem Revier nach sich ziehen könnte, um eine Personenfeststellung durchzuführen. Der jenige könnte ja mit Haftbefehl gesucht werden ,oder ??
anbei allen ein schönes WE
MfG

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.09.2011, 13:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@alphajet,

ich habe geschrieben Passgesetz.
Es gibt durchaus Bereiche des Öffentlichen Lebens, wo man aufgrund anderer Vorschriften oder Gesetze verpflichtet ist, einen Ausweis mitzuführen. Das ist zum Beispiel Arbeiten in bestimmten Bereichen, oder das führen von Kraftfahrzeugen.
Im Ausgangspost gibg es nur um die allgemeine Behauptung, das man den Pass (immer) mit sich rumschleppen muss.

mfg
Thomas Böttcher

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Pho_Bo
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Anmeldungsdatum: 27.02.2009
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BeitragVerfasst am: 10.09.2011, 16:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der Pass muss nicht ständig mitgeführt werden.Ich empfehle aber dennoch wenigstens eine ( beglaubigte ) Kopie aller relevanten Seiten des Passes mitzuführen.Das spart manchmal Zeit und Ärger.Wer viel in anderen Städten unterwegs ist und vor allem die deutsche Sprache nicht beherrscht sollte den Pass oder eine Kopie mitführen.

MfG Bo

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Courti
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BeitragVerfasst am: 10.09.2011, 17:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Naja, ich finde es immer problematisch mit dem einzigem Dokument unterwegs zu sein,
das hier was zählt...
Daher liegt der Pass meiner Frau immer zu Hause in der Schublade.
Wenn wir irgendwohin reisen, dann nehmen wir ihn mit,
aber nicht mit auf die Strasse.
Wir wurden auch mal kontrolliert,
wobei die Pässe verlangt wurden,
weil wir bzw. einige meiner Freunde eine lächerliche Ordnungswidrigkeit begingen.
Es war aber ok dass wir sagten ihr Pass mit VIsum ist zu Hause.
Lediglich beim Arbeiten habe ich Bauchschmerzen,
weil sie ja auch mit dem Zug fahren muss,
der aus dem Ausland kommt.
Das ändert sich dann hoffentlich mit diesem E-Ding.

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Obi




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Beiträge: 407
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BeitragVerfasst am: 10.09.2011, 20:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

In Zukunft reicht diese Card vollkommen aus. Daraus geht ja hervor, welcher Aufenthaltsstatus besteht. Außerdem ist ein Foto drauf und im Chip die Fingerabdrücke.
Gruß

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Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne geboren 2000 und 2004.
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