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 Fragen zum Ehegattennachzug

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websphinx






Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21



BeitragVerfasst am: 22.04.2004, 20:05    Fragen zum Ehegattennachzug Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich habe Mitte April 2004 in Vietnam geheiratet. Nun bin ich wieder in Deutschland und versuche die notwendigen Papiere für den Ehegattennachzug vorzubereiten bzw. fertig zu machen. Beim Ausfüllen
des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben ich noch folgende Fragen:

1) Im Punkt 27. b) wird nach einem Krankenversicherungsschutz für Deutschland gefragt. Muss man eine solche Versicherung z.B. beim ADAC abschliessen und den Antragsunterlagen beifügen? Wenn ja, für welchen Zeitraum?

2) Auf der letzten Seite wird nach der Dauer (Tage/Monate/Jahre) der Aufenthaltserlaubnis gefragt. Was trägt man da am besten ein?

3) Welche Urkunden muss meine vietnamesische Frau zur Belegung der Verwandschaft vorlegen? Leider geben die Seiten der Deutschen Botschaft nur wage Hinweise. Ich denke, dass meine Frau Geburts-, Heiratsurkunde, Meldebescheinigung und eine belgaubigte Kopie des deutsches Familienbuches einreichen soll bzw. muss.

4) Können die legalisierten vietnamesischen Urkunden in Vietnam übersetzt und eingereicht werden oder macht man die Übersetzungen besser in Deutschland und fügt diese der Antragserstellung bei?

5) Wenn die Heirat in Deutschland durch die Anlage eines entsprechenden Familienbuchs anerkannt ist, hat man als Ehegatten Anspruch auch Familienzusammenführung bzw. Ehegattennachzug. Oder kann die AHB oder die Deutsch Botschaft sie verweigern.

Meine AHB konnte bzw. wollte mir nicht in den o.g. Punkten weiterhelfen.
Ich wollte mich nicht gleich bei der AHB verscherzen und wende mich daher zunächst an euch.

Vielen Dank für eure schnellen Antworten im Voraus.

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lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig



BeitragVerfasst am: 22.04.2004, 23:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Websphinx,

zu Punkt 1:
Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, kannst Du Deine Frau bei Dir mitversichern - also "bei Ehemann mitversichert" eintragen. Wenn Du Privat versichert bist - kann ich nicht weiterhelfen

zu Punkt 2:
unbefristet eintragen

zu Punkt 3:
Ich verstehe nicht, wer eine Belegung der Verwandschaft haben will????

zu Punkt 4:
Ihr bekommt keine legalisierten Urkunden.
Urkunden die Vietnam benötigt werden, müssen in Vietnam übersetzt werden und Urkunden, die in Deutschland benötigt werden, müssen in Deutschland übersetzt werden.

zu Punkt 5:
Ich bin mir nicht sicher, aber ein Familienbuch kann erst angelegt werden, wenn Deine Frau hier ist.
Du hast einen rechtlichen Anspruch, daß Deine Frau hier her kommt. Die Botschaft/AHB können es aber hinauszögern.

Ich hoffe, ich aber Dir erstmal weitergeholfen.

Viel Glück für Euch und schönen Gruß - Micha

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websphinx






Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21



BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 09:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke Micha (lachibum) für deine schnelle Antwort.
Leider sind noch nicht alle Unklarheiten beseitigt.

Punkt 1: Ich bin privat versichert. Meine Versicherung teilte mir mit, dass sie meine Ehefrau erst versichern kann/will, wenn sie in Deutschland ist bzw. sie Deutschland als Wohnsitz hat. Zwischen dem Einreisedatum und er Vertragsannahme durch die Versicherung besteht eine Zeitspanne, die ich wahrscheinlich durch eine Besucherversicherung beim ADAC abdecken kann.
Die Frage ist nun, ob ich das machen muss, und ist es das, was die Botschaft im Antrag unter dem Punkt 27. b) erfragen will.

Punkt 3: In meinem Fall geht es um Ehegattennachzug, genauer Familiennachzug. Dabei verlangt die Botschaft einen Nachweis des Verwandschaftsverhältnisses. In meinem Fall muss das Ehegattenverhältnis nachgewiesen werden.
Meine Frage ist nun, welche Urkunden man neben der Heiratsurkunde vorlegen muss.
(Siehe http://www.germanembhanoi.org.vn/de/willkommen/visa/visamerkblatt_familiennachzug.html )

Punkt 4: Ich meinte in diesem Punkt die vietnamesischen Urkunden/Papiere, die durch das Aussenministerium beglaubigt sind. Müssen die in Deutschland übersetzt werden oder werden auch Übersetzungen, die in Vietnam gemacht werden, akzeptiert.
Hintergrund ist, dass ich Zeit sparen will, dadurch dass die beglaubigten Papiere nicht erst nach Deutschland geschickt, übersetzt und zurückgeschickt werden müssen.

Punkt 5: Kann jemand mir Gesetze/Paragraphen für den Rechtsanspruch mit Links nennen?


Vielen Dank für eure schnellen Antworten im Voraus und viele Grüsse.

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 10:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@websphinx
Die Heiratsurkunde als Nachweis müßte eigentlich ausreichen. Ich würde vorsichtshalber die anderen Urkunden auch mitnehmen.
Übersetzungen, die in Vietnam gemacht wurden, werden von den deutschen Behörden nicht anerkannt. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber meistens wird eine Übersetzung von einem beeidigten Dolmetscher in Deutschland verlangt.

Unter www.info4alien.de findest Du unter AuslG
§ 23 Ausländische Familienangehörige Deutscher
den Rechtsanspruch. Den direkten Link dahin, kann ich Dir leider nicht geben.

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holger6675






Anmeldungsdatum: 29.01.2003
Beiträge: 98
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BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 10:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Websphinx,

Diese Anträge sind für alle möglichen Visumsanträge Au-päir, Arbeitsaufnahme Familienachzug etc....

Zu 1.: Wenn du das mit deiner Versicherung reglest bevor deine Frau nach D kommt ist alles klar. Es reicht meine ich auch schon das du deine Versischerung klarmachst das du deine Frau ab einreise mitversichermöchtst. Vertragliche kann und wird dann auch nach der Einreise gemacht. Eine Verischerung über denn ADAC ist nicht notwendig.

Zu 3.: Du brauchst nur die Heiratsurkunde plus evtl. eine Übersetzung aus Vietnam. Sonst braucht deine Frau erstmal nur noch einen gültigen Reisepass und denn Antrag. Evtl. will die Botschaft noch das Ehefähigkeitszeugnis sehen.

Zu 4.: Deine Frau reicht ihre Heiratsurkunde ein und evtl. noch eine Übersetzung aus Vietnam. Du lässt deine Heiratsurkunde von einem Gerichtlich vereidigtem Dolmetscher Übersetzen.

Neuer Punkt 6 Winken : Deine Frau gibt alles bei der Botschaft ab. Evtl. noch rückfragen etc..
Du wartest auf schreiben deiner ABH. oder gehst ca 3 wochen nach Antragstellung zu deiner ABH zum zuständigen Sachbearbeiter. Bringst Lohn und Mietnachweise mit (brauchst du wenn du Deutscher bist eigentlich nicht ). Die Vereidigte Übersetzung der Hochzeiturkunde. und wartest dann was der Sachbearbeiter dir dann sagt. Mit den Augen rollen

Thats it !

Und herzlichen Glückwunsch zu eurer Hochzeit. Und alles Gute !

Gruß
Holger

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lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
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BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 11:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hien hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Übersetzungen, die in Vietnam gemacht wurden, werden von den deutschen Behörden nicht anerkannt.


Das ist so nicht ganz richtig.
Es müsste heißen: Übersetzungen, die in Vietnam gemacht wurden, werden von den deutschen Behörden in Deutschland nicht anerkannt. Die Botschaft bzw. das Konsulat akzeptiert in Vietnam übersetzte Urkunden ohne Probleme.

Gruß - Micha

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hien
Administratorin



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Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 13:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@lachibum
So hatte ich es auch gemeint. Danke für die Berichtigung!

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websphinx






Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21



BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 20:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen dank für eure superschnellen Antworten.

Ich werde im Antragsformular bei der Frage nach dem Versicherungsschutz für Deutschland mit "bei Ehemann mitversichert" beantworten.

lachibum hat Recht. Man kann das Familienbuch erst anlegen, wenn beider Partner in Deutschland sind. Das hat mir das Standesamt bestätigt.

Die Botschaft verlangt von mir eine Meldebescheinigung. Nun kann ich eine solche ohne Familienstandsangabe, mit "ledig" oder auch mit "verheiratet" erstellen lassen, je nach dem wann ich die Heiratsurkunde biem Bürgeramt einreiche. Nun brauche ich wieder euere Rat.
Welche der drei Meldebescheinigungen sollte man bei der Botschaft einreichen?

Vielen Dank für eure schnellen Antworten im Voraus und viele Grüsse.

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lachibum






Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig



BeitragVerfasst am: 23.04.2004, 23:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Websphinx,

ich hatte damals ledig eingetragen, denn ummelden auf verheiratet kannst Du dich erst, wenn Deine Frau hier ist.

Gruß - Micha

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 24.04.2004, 09:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@websphinx

den Antrag auf Aufenthaltserlaubniss kann man erst abgeben, wenn man schon in Deutschland ist. Als Aufenthaltsdauer gibt man für immer an, die erste AE gibts dann für drei oder ein Jahr.

@lachibum,

ummelden auf verheiratet muss man sich sofort auf dem Einwohnermeldeamt. Eine Umstellung der Steuerklasse, die auch das Einwohnermeldeamt vornimmt ist aber erst möglich, wenn der Ehepartner auch in Deutschland ist.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

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websphinx






Anmeldungsdatum: 10.11.2003
Beiträge: 21



BeitragVerfasst am: 24.04.2004, 10:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@lachibum: Das Standesamt teilte mir mit, dass sie, wenn sie die Heiratsurkunde anerkennt und das wird sie wohl, da sie von Vorne herein involviert ist, eine Bescheinigung austellen, so dass das Bürgeramt mir eine Meldebescheinigung mit "verheiratet" austellt. Das Familienbuch kann erst erstellt werden, wenn meine Frau in Deutschland ist.

Ich dachte mir, dass wenn ich "ledig" eintragen lasse, es ein Widerspruch zum Ehezeugnis, dass von den deutschen Behörden anerkannt wird/wurde.


@garfield2008: Verstehe ich die richtig, dass man im Antrag im Feld "23. Beabsichtigte Dauer in der BRD" als Inhalt "für immer" einträgt und gleichzeitig im Feld "Ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis für ..." den Inhalt "3 Jahre" einträgt?
Für mich klingt das anfänglich etwas widersprüchlich, denn jemand der sich mit den aktuellen Details der Gesetzgebung nicht vertraut, weißt nicht, dass "3 Jahre" die aktuelle max. Dauer ist. Daher wollte ich eigentlich in beider Felder "für immer" eintragen.


Danke und viele Grüsse

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 24.04.2004, 12:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@websphinx: Zu Deiner Rückfrage an garfield2008: Du hast es richtig verstanden. Was Du bei "Ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis für ..." einträgst, ist relativ egal, also nimm ruhig die 3 Jahre. Das Visum wird ohnehin nur für 3 Monate ausgestellt. Smilie (Nach der Einreise muß sich Deine Frau bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und dort wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt.)

Zur Versicherungskiste: Versicherungsschutz besteht erst nach Annahme des Antrages durch die private Krankenversicherung. Hier wird aber regelmäßig eine Risikoprüfung durchgeführt und eine Antragstellung vor Einreise wird evtl. nicht möglich sein. Für den Fall, daß Deine Frau vor Annahme des Versicherungsantrages schwer erkranken sollte, ist eine kurzfristige Versicherung für ausländische Gäste sinnvoll. Du solltest Dich mit diesem Anliegen an Deinen Versicherungsmakler oder Deine private Krankenversicherung wenden. ADAC finde ich nicht so sinnvoll, weil die fachlich i.d.R. nicht so fit sind. Falls Du bei Deiner bestehenden Versicherung nicht weiterkommst, wende Dich am besten an Büro Dr. Walter GmbH ( www.reiseversicherung.com -> "Ausländische Gäste in Deutschland" ). Die kennen sich aus.

Die Botschaft würde ich mit diesen Details aber nicht belasten, sondern nur 'reinschreiben: "Wird bei Ehemann mitversichert" o.ä.

@garfield2008: Das Formular, das in den Botschaften ausliegt, heißt tatsächlich "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis". Der Name des Formulars war im Vorgriff auf das (nicht in Kraft getretene) Zuwanderungsgesetz bereits geändert worden. Es ist aber inhaltlich mit dem Formular "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung" identisch.

(Aufenhaltserlaubnis und Visum sind bestimmte Formen der Aufenthaltsgenehmigung.)

Gruß
HHFux

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websphinx






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BeitragVerfasst am: 24.04.2004, 16:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielen Dank für deine Erläuterung und Ratschschläge.

Hat noch jemand Erfahrungen oder Ratschläge mit der Meldebecheinigung inkl. Familienstandsangabe bei Ehegattennachzug?

Ich freue mich sehr auf euere Antworten.

Viele Grüsse

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didi240




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BeitragVerfasst am: 26.05.2004, 20:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau ist am 21. Mai zu mir gekommen, Ehegattennachzug, Visum für 3 Monate.
Am Montag 24. Mai, Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gleichzeitig Änderung meines Familienstandes, mit der Anmeldung zur Krankenkassen und beitragsfrei mitversichert ( AOK )

26. Mai zur Ausländerbehörde, der Sachbearbeiter sagte, dass er erst die Unterlagen von der Botschaft haben muss bevor er den Antrag annehmen kann, er wolle aber einmal nachsehen ob die Papiere schon angekommen sind: die Unterlagen waren schon von der Deutschen-Botschaft im Ausländeramt, ich staunte nicht schlecht das ging wirklich schnell, meine Frau hat das Visum erst am 18. Mai 2004 bekommen –
er fragte: „ hatten Sie Probleme mit der Botschaft in Hanoi?“
Auf dem ersten Blatt war ein Vermerk, er sagte aber nicht was da genau stand.
Ich erzählte ihm was ich alles erlebt hatte und das ich mich beim Auswärtigen-Amt beschwert hatte. Der Sachbearbeiter schmunzelte und bearbeitete den Antrag sofort. Die Aufenthaltserlaubnis wurde für 3 Jahre erteilt, obwohl wir keine Passfotos dabei hatten, die können wir mit der Post nachschicken - hat alles ca. 15 Minuten gedauert.

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holger6675






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BeitragVerfasst am: 08.09.2004, 17:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

« did240 » hat folgendes geschrieben:
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gleichzeitig Änderung meines Familienstandes


Da habe ich jetzt ein problem. Und zwar ist meine Frau am 19 Juni mit Familienzusammenführungsvisum eingereist. Am Montag 21.6 sind wir gleich zum Meldeamt und anmelden. Da haben wir ein Formular bekommen das wir von ABH Sachbearbeiter abstempeln lassen mußten. Der Sachbearbeiter uns noch zur Hochzeit gratuliert und Stempel gegeben. Wir nach der 3 Jährigen Aufenthaltsgenehmigung gefragt . Er uns gesagt : "Es hätte ja noch Zeit da ihr Visum ja noch 3 Monate gültig sei. Es müßten ja eh erst die Daten von Meldeamt verarbeitet werden und dann könnte er es einfacher machen". Außer : Wir bräuchten die genehmigung dringend sofort , weil sie arbeiten gehen möchte oder so. Dann könnte er es direkt machen.
Da wir noch keine Arbeitsgenhmigun wollten und dem Sachbearbeiter die "Arbeit" nicht zumuten wollten hatte wir vorerst auf die Aufenthaltsgenehmigung verzichtet. Winken

Jetzt kommt der Hammer :
Wir mit Stempel zum Meldeamt. Meldeamt uns Ledig angemeldet. Geschockt
Weil : Die Vietnamesische Heiratsurkunde nicht legalisiert ist.
Wir: erklärt das sie doch mit FZV eingreist ist
Meldeamt : Ist egal bestehen wir immer drauf .
Ich : Abteilungsleiter ? Schriftlich ?
Meldeamt : beides nicht da.
Ich: Böse

Leider mußte ich dann zur arbeit , hatte also keine Zeit mehr mich da rumzuärgern. Habe aber die Legalisation schon beantrag Zwecks Familienbuch in D. Dauer mind. 5 Monate

Ist schon ärgerlich da ich meine Steuerklassenänderung auch nicht bekam.

Jetzt kommt Hammer 2:
Wir im August zur ABH zwecks Aufenthaltsgenehmigung.
Sachbearbeiter im Urlaub. Wir zum anderen gegangen.
Der sich die Akte genommen und gestutz.
Dann er : Wir habe hier ein Problem.
Ich: Ja ?
Er : Sie sind hier beide im Computer als ledig gemeldet.
Ich : Ich weiss
Er : Warum ?
Ich : Weil das Meldeamt die Urkunde nicht anerkennen will.
Er: Warum nicht ist was damit nicht in Ordnung ?
Ich : Das nicht. Es ist nur das Meldeamt verlangt eine legalisation der Heiraturkunde.
Er : Warum das ?
Ich : Die sagen das machen die immer so.
Er : Mit den Augen rollen Frage

Er ist dann zu seinem Chef. Kam dann wieder und sagte das er meiner Frau leider keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen kann da die Sache mit dem Meldeamt. Wir mußten dann ein schreiben unterschreiben das wir mit einer Aufenthaltsbefugnis (geringster Aufenthaltstitel ) für 3 Monate einverstanden sind. Haben wir unterschreiben und gut war. Da ich wieder keine Zeit hatte. Weinen

Jetzt habe ich demnächst Urlaub und dann werde ich mich mit meiner Frau aufs Amt begeben.

Jetzt ist meine Frage ob irgendjemand von euch weiss was ich am besten machen kann. Ich werde natürlich alle Leiter sprechen wollen und mir alles schriftlich geben lassen. Aber ein paar fundierte Argumente wären auch nicht schlecht. Leute mein Amt hier ist echt der Hammer wenn ich bedenke was ich für diese Leute an Steuern zahle Böse Weinen

Gruß
Holger

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