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 Urkundenprüfung bei Schwangerschaft

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mal22
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BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 18:23    Urkundenprüfung bei Schwangerschaft Antworten mit ZitatNach oben

Hi Zusammen,

ich hab hier viel gelesen und ich kann leider die Antwort meiner Frage nicht finden. kann mir Vielleich jemanden beantworten?

Mein Cousin (Deutsch) hat Anfang des Jahres 2011 geheiratet und seine Frau soll mit FZF nach Deutschland kommen.

Antrag wurde in April gestellt. heute haben wir ein Schreiben von AB bekommen , dass eine Urkundenprüfung notwendig ist und das dauern mindestens 3 Monate.

Aber die Situation ist so dass, seine Frau in 4 Monate Schwanger ist und sie möchte schnell wie möglich nach Deutschland da eine bessere ärztliche Versorgung gibt.

jetzt meine Frage:

kann man auf Grund der Schwangerschaft die Urkundenprüfung beschleunigen?

welche Argumenten oder Gesetztext kann man da nennen?

VG
mal22

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 18:59    Re: Urkundenprüfung bei Schwangerschaft Antworten mit ZitatNach oben

« mal22 » hat folgendes geschrieben:
kann man auf Grund der Schwangerschaft die Urkundenprüfung beschleunigen?

Da die Urkundenüberprüfung von einem vietnamesischen Vertrauensanwalt der Botschaft durchgeführt wird hat man leider keinen Einfluß darauf.
Wenn die Urkunden direkt aus Hanoi oder Saigon sind gehts schneller, je weiter weg und je kleiner der Ort, wo die Urkunde ausgestellt wurde, umso länger dauert es.
Deutlich schneller würde es nur gehen, wenn die ABH auf die inhaltliche Überprüfung der Urkunden verzichten würde. selbst wenn die Überprüfung jetzt nur 6 Wochen dauern sollte, wäre die Schwangerschaft dann so weit, das man lieber aufs fliegen verzichten sollte.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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mal22
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BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 19:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo garfield2008,

danke für deine Antwort.

"selbst wenn die Überprüfung jetzt nur 6 Wochen dauern sollte, wäre die Schwangerschaft dann so weit, das man lieber aufs fliegen verzichten sollte"

was meinst du damit ?

"Wenn die Urkunden direkt aus Hanoi oder Saigon sind gehts schneller"

ja von Hanoi.

ich hab jetzt in Internet gelesen: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz

"28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden. Die Einreise ist der Schwangeren zu ermöglichen, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reisefähigkeit der Schwangeren – insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsrisiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Einreise zwischen dem vierten und dem Ende des siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht werden. Dem Vater ist die Einreise zu ermöglichen..."

kann man das verwenden?

VG
mal22

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 19:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« mal22 » hat folgendes geschrieben:
"selbst wenn die Überprüfung jetzt nur 6 Wochen dauern sollte, wäre die Schwangerschaft dann so weit, das man lieber aufs fliegen verzichten sollte"
was meinst du damit ?

Eine Rechenaufgabe: jetzt 4. Monat + 2 Wochen Kurier ABH Botschaft + 6 Wochen Überprüfung + weiterer Kurier + Bearbeitungszeit von ABH und Botschaft = ich würde auf den Flug verzichten
Zitat:
ich hab jetzt in Internet gelesen: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz"28.1.4 .....
kann man das verwenden?

Anwenden schon, aber gewisse Zeiten lassen sich leider nicht verkürzen. Dazu zählt leider die inhaltliche Überprüfung der Urkunden (Abschnitt 5 ist wichtig). Und wenn die ABH nicht auf den Vorgang (im Fall Vietnam leider verständlich) verzichten will, kann mann da auch nichts beschleunigen.
Hätte dein Cousin im Januar nach seiner Rückkehr bei seinem Standesamt eine Nachregistrierung der Ehe durchführen lassen, wäre die Dokumentenüberprüfung durch das Standesamt veranlasst wurden und inzwischen wahrscheinlich abgeschlossen. Damit hätte er ein deutsches Dokument für die Ehe so das die ABH nicht erst die Dokumentenprüfung für das Visaverfahren veranlassen muss.

mfg
Thomas böttcher

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mal22
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BeitragVerfasst am: 13.06.2011, 21:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi nochmal,

"ich würde auf den Flug verzichten " bedeutet dass, dann ein Risikoschwangerschaft beim fliegen gibt ?

wenn ja, kann man dann bei ABH ein STOP mit dem Visumsverfahren. vornehmen( Nach Urkundenprüfung) und nach der Entbindung weitermachen ? oder muss man nochmal ein neuer Antrag stellen ?

wie wird du dann machen wollen?

VG
mal22

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 14.06.2011, 06:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« mal22 » hat folgendes geschrieben:
"ich würde auf den Flug verzichten " bedeutet dass, dann ein Risikoschwangerschaft beim fliegen gibt ?

http://www.lifeline.de/special/vor_der_geburt/mutter_werden/content-129391.html
Das sind nur allgemeine Ratschläge. Bei einer Risikoschwangerschaft sollte man überhaupt nicht fliegen.
Zitat:
wenn ja, kann man dann bei ABH ein STOP mit dem Visumsverfahren. vornehmen

Das müsste der Antragsteller bei der Botschaft veranlassen, dein Cousin kann da gar nichts machen.
Zitat:
und nach der Entbindung weitermachen ? oder muss man nochmal ein neuer Antrag stellen ?

Neuer Visaantrag, dann aber Familienzusammenführung zum Kind. Dafür wird dann kein Deutschtest benötigt.
Zitat:
wie wird du dann machen wollen?

Visaantrag stoppen, ein neuer kostet ja nix.
Und die Papiere zum Standesamt geben und die Heirat nachregistrieren lassen. Das ergibt zwar auch eine Dokumentenprüfung, aber beim nähsten Antrag habt ihr deutsche Papiere für die Ehe und vor allen für den Pass des Kindes, so das alles schneller gehen kann.

mfg
Thomas Böttcher

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Zuletzt bearbeitet von garfield2008 am 16.06.2011, 00:56, insgesamt einmal bearbeitet

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mal22
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BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 18:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garfield2008,

"Papiere zum Standesamt geben und die Heirat nachregistrieren lassen"

was denkst du wie lange das dauert, wenn ein erfolgreichen Urkundensprüfung schon von Ausländerbehörde gemacht wurde?

"Das ergibt zwar auch eine Dokumentenprüfung"

warum denn ? wurde schon von ALB gemacht, warum zum zweiten Mal?

"Visaantrag stoppen, ein neuer kostet ja nix"

mit dem Visaantrag stoppen meine ich damit:
- das Visumsverfahren + Urkundensprüfung dauern ca 6 bis 7 Monate.
- die Frau wird dann 7 Monate schwanger, nur noch ca. 2 Monaten zu Anbindung
- Die ALB dann mitteilen, dass die Frau wegen Flugrisiko erst nach der Anbindung einreichen möchte.
- also das Visum wird erst nach 3 Monaten erteilen und kein neuer Antrag erforderlich

Was meinst du?

"Neuer Visaantrag, dann aber Familienzusammenführung zum Kind. Dafür wird dann kein Deutschtest benötigt"

was für ein Status hat dann die Frau, wenn die Ehe in DE gültig ist und die Frau aber mit Visum zu Kind nach DE gekommen ist?

kann man die Aufenthaltsstatus zu Ehemann dann geändert werden?

Viele Grüsse
mal22

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 20:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« mal22 » hat folgendes geschrieben:
warum denn ? wurde schon von ALB gemacht, warum zum zweiten Mal?

Weil die ABH nur prüft, ob die Papiere für den Familiennachzug ausreichend sind Diese Überprüfung ist für andere Behörden nicht bindend. Nette ABH's weisen einen auf diesen Zustand hin und regen an, das im Zuge der Familienzusammenführung das Standesamt gleich die Nachbeurkundung durchführt.
Das Ergebnis der Urkundenüberprüfung bekommt nur die Behörde zu sehen, die die Urkunde überprüfen lässt, man bekommt es nicht ausgehändigt um es für weitere Sachen zu nutzen.
Jede Behörde, die die Heiratsurkunde braucht kann eine neue Überprüfung verlangen. Wenn man die Heirat beim deutschen Standesamt nachregistrieren lässt hat man als Ergbnis eine deutsche Heiratsurkunde die von allen Behörden anerkannt werden muss.
Zitat:
mit dem Visaantrag stoppen meine ich damit:
- das Visumsverfahren + Urkundensprüfung dauern ca 6 bis 7 Monate.
- die Frau wird dann 7 Monate schwanger, nur noch ca. 2 Monaten zu Anbindung
- Die ALB dann mitteilen, dass die Frau wegen Flugrisiko erst nach der Anbindung einreichen möchte.
- also das Visum wird erst nach 3 Monaten erteilen und kein neuer Antrag erforderlich

Dann muss der Antragsteller mit der Botschaft verhandeln, das das Visum erst für ein Bestimmtes Datum nach der Geburt ausgestellt werden soll.
IMHO ist es einfacher einen neuen Antrag zu stellen, wenn das Kind da ist.

Zitat:
Was meinst du?
"Neuer Visaantrag, dann aber Familienzusammenführung zum Kind. Dafür wird dann kein Deutschtest benötigt"
was für ein Status hat dann die Frau, wenn die Ehe in DE gültig ist und die Frau aber mit Visum zu Kind nach DE gekommen ist?

Das ergibt beides eine AE nach §25 Abs. 1 AufenthG
Zitat:
kann man die Aufenthaltsstatus zu Ehemann dann geändert werden?

Sicher, der Unterschied deutscher Ehemann oder Personenführsorge für deutsches Kind ist, das für ersteres der Sprachtest erforderlich ist.

mfg
Thomas Böttcher


edit 21.15. kleine Ergänzung

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mal22
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BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 20:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi ,

"Weil die ABH nur prüft, ob die Papiere für den Familiennachzug ausreichend sind Diese Überprüfung ist für andere Behörden nicht bindend"

ich sehe leider noch nicht den Unterschied von der Prüfung der Heiraturkunde Von ABH und von der Prüfung vom Standesamt.

kannst du mir bitte den Unterschied mit Detail erklären ?


"Sicher, der Unterschied deutscher Ehemann oder Personenführsorge für deutsches Kind ist, das für ersteres der Sprachtest erforderlich ist"

mit Personenführsorge für deutsches Kind.

hat man auch folgende Rechte:

- Versicherung über familienkasse?
- steuerliche Vorteile ?

Danke dir!

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 20:38    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« mal22 » hat folgendes geschrieben:
ich sehe leider noch nicht den Unterschied von der Prüfung der Heiraturkunde Von ABH und von der Prüfung vom Standesamt.

Die ABH prüft für den Familiennachzug normalerweise nur die Heiratsurkunde, das Standesamt für die Nachbeurkundung auch die Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde.
Wahrscheinlich hat sich dein Post mir meiner Ergänzung überschnitten: Das Ergebnis der Urkundenüberprüfung bekommt nur die Behörde zu sehen, die die Urkunde überprüfen lässt, man bekommt es nicht ausgehändigt um es für weitere Sachen zu nutzen.
Zitat:
mit Personenführsorge für deutsches Kind.
hat man auch folgende Rechte:
- Versicherung über familienkasse?

die Familienkasse ist für die Auszahlung von Kindergeld und Familienzuschlag zuständig, sie ist keine Krankenkasse
Zitat:
- steuerliche Vorteile ?

hat man wenn man mit seinem Ehepartner zusammen lebt

mfg
Thomas Böttcher

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mal22
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BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 21:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

"Standesamt für die Nachbeurkundung auch die Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde. "

also heisst das man kommt mit FZF die Ehe wurde von ABH geprüft.
ist ABER bei Standesamt nicht gültig ?

Welche Nachteile gibt es, wenn man kein Nachbeurkundung für die Ehe macht ?


"Die ABH prüft für den Familiennachzug normalerweise nur die Heiratsurkunde, das "

was kann bei einer Urkundesprüfung schief gehen ?, wir machen uns wirklich sorgen. die Behorden machen oft Fehler.

Danke dir.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 21:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« mal22 » hat folgendes geschrieben:
also heisst das man kommt mit FZF die Ehe wurde von ABH geprüft.

Die ABH überprüft, ob die die Dokumente die Rechtsfolge Familiennachzug erlaubt, nichts weiter.
Schon das Einwohnermeldeamt könnte sagen, die Urkunde reicht nicht aus, um die neue Steuerklasse einzutragen.
Zitat:
ist ABER bei Standesamt nicht gültig ?

Hat hier keiner behauptet. Das Standesamt muss nur mehr prüfen, bevor es die Hochzeit nachbeurkundet. Mit der Nachbeurkundung hat man dan eine deutsche Urkunde, die für alle deutschen Behörden bindend ist.
Zitat:
Welche Nachteile gibt es, wenn man kein Nachbeurkundung für die Ehe macht ?

Das jede Behörde, die mit der Hochzeitsurkunde arbeiten will eine neue Urkundenüberprüfung veranlassen kann.
Zitat:
wir machen uns wirklich sorgen.

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst einfach zum Standesamt gehen und die Ehe nachbeurkunden lassen.
mfg
Thomas Böttcher

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mal22
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BeitragVerfasst am: 15.06.2011, 21:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

sorry aber meine Frage war:

was kann bei einer Urkundesprüfung von ABH schief gehen ?
Ich meine, was kann sich als negative Urkundesprüfung ergeben ?


was meinst du mit

"die die Dokumente die Rechtsfolge Familiennachzug erlaubt" zum beispiel ?

Danke.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.06.2011, 00:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« mal22 » hat folgendes geschrieben:
was kann bei einer Urkundesprüfung von ABH schief gehen ?

Die ABH überprüft keine Urkunden. Sie wie auch jede andere Behörde veranlasst die Urkundenüberprüfung, die dann ein Vertrauensanwalt im Auftrag der Botschaft durchführt.
Zitat:
Ich meine, was kann sich als negative Urkundesprüfung ergeben ?

Ein negatives Ergebnis würde bei der ABH dazu führen, das die ABH dem Familiennachzug nicht zustimmt.
Zitat:
was meinst du mit
"die die Dokumente die Rechtsfolge Familiennachzug erlaubt" zum beispiel ?

Jede Behörde prüft nur die Bedingungen ab, die sie betreffen, also die ABH ob die Urkunde ausreicht, dem Visum zuzustimmen, das Einwohneramt ob die Steuerklasse geändert werden kann.
Da kann es durchaus vorkommen, das die ABH zustimmt, aber das Einwohneramt der Meinung ist, das die Urkunde nicht ausreicht um die Steuerklasse zu ändern.
Deshalb ist es sinnvoll, die Heirat beim Standesamt nachzuregistrieren, da die Folge der Nachregistrierung eine deutsche Eheurkunde ist, die alle deutschen Behörden bindet.

mfg
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BeitragVerfasst am: 16.06.2011, 17:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

Danke für alle deine Anworte und so. ich habe viel gelernt.

wir haben eine letzte Frage:

"Ein negatives Ergebnis würde bei der ABH dazu führen, das die ABH dem Familiennachzug nicht zustimmt"

was kann z.b als negatives Ergebnis sein ?


"Jede Behörde prüft nur die Bedingungen ab, die sie betreffen, also die ABH ob die Urkunde ausreicht"

wann ist für die ABH die Urkunde ausreichend ? kannst du mir bitte deine Meinung sagen ?

VG
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