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 Erste kleine Billanz

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Waldo
Gast



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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 378
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BeitragVerfasst am: 20.10.2010, 16:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

"Der Pathologe ist immer der schlauste". Es ist mir völlig "Latte" , ob du eine Rechtsschutz hast oder nicht!

Morgen gehen wir zur Grippeschutzimpfung.

Ein völlig entspannter

Waldo

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AndyNguyen




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Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
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BeitragVerfasst am: 20.10.2010, 16:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Ist das nicht auch eine typisch deutsche Eigenschaft?


In der Tat, dass ist eine deutsche Eigenschaft.

_________________
Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)

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honro2009




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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 785
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BeitragVerfasst am: 20.10.2010, 17:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

vom Courti...........So wie du schreibst, scheint es ein Sport für dich zu sein andere zu verklagen
und Gerichte zu beschäftigen wie es dir gerade beliebt.

Hallo! Was ist denn da los? Der Deutsche jammert lieber und hat meistens Angst vor der Obrigkeit. Diese Versicherung gibt Dir die Freiheit in berechtigten Faellen zu klagen. Der Normalo schreckt natuerlich vor den Vorauszahlungen fuer den Anwalt zurueck. BERATUNGSKOSTEN! KOSTENTABELLE! HALLO!
Zum Thema "wie es Dir (Anrede immer gross geschrieben) gerade beliebt, muss ich Dir Courti sagen, dass Waldo einer der entspanntesten Typen ist die ich kenne. Der ist cool genug zu wissen, wann es wirklich notwendig ist den Uebeltaeter vor Gericht zu bringen.
Courti, bitte verliere nicht die Contenance.

Viele Gruesse aus Nha Trang

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Courti
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Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
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BeitragVerfasst am: 20.10.2010, 19:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Honro und Waldo,
Zunächst: Ich fühle mich misverstanden.
Ich predige nicht, dass man sich nicht wehren soll.
Ich predige auch nicht,
dass man in begründeten Fällen nicht vor Gericht gehen soll.
Aber ob sich ein Rechtsschutz lohnt,
das soll doch bitte jeder für sich entscheiden.
Da ihr beide geschrieben habt,
dass sich die Versicherung immer lohnt,
was nicht meine Meinung war und ist,
habe ich dem widersprochen
und den Hinweis gegeben,
dass sich mir das Bild eines oder zweier Streithähne aufdrängt.
Das wird mir ja wohl niemand verübeln.
Aber es gibt eben auch viele Leute die diese Versicherung niemals benutzen würden,
nicht weil sie keinen Mut haben,
sondern einfach keinen Anlass.
Und selbst wenn es in 10 Jahren einmal vorkommt...
hat sich die Versicherung dann gelohnt?
Also: Es lohnt sich nicht immer.
Womit ich wieder bei einer - meiner Meinung nach - viel spannenderen Sache zurückgekommen sind:
Wie kann man klagenswerte Situationen von vornherein möglichst vermeiden?

Ob Waldo jetzt entspannt ist oder cool oder was auch immer
(seinem Bild nach habt ihr ja recht - das finde ich ziemlich cool)
spielt dabei für mich ebenfalls eine untergeordnete Rolle,
genauso ob man Anreden jetzt gross oder klein schreibt
- was übrigens nicht einheitlich festgelegt ist -
oder ob ich nach jedem Beitrag einen Gruß mitschicken soll.
Kurzum, das hat nix mit dem Thema zu tun.
Genausowenig wie die Frage, wie gut ich versichert bin,
und wenn das dir Waldo so "Latte" ist (was ich gar nicht anzweifle),
dann solltest du auch nicht bemängeln,
dass ich nicht alle deine Fragen beantwortet habe.
Oder steht da noch eine Frage aus,
dann bitte, weise mich darauf hin.

In diesem Sinne hoffe ich dieses Thema abgeschlossen zu haben,
und wir wieder über wichtigeres diskutieren können (siehe Seite 1).
Was mir eigentlich sehr am Herzen liegt,
und womit ja offensichtlich auch Waldos Frau zu kämpfen hatte.
Seid ihr damit einverstanden?

In diesem Sinne,
Schönen Gruss an Euch, Ihr entspannten...
Courti

_________________
Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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AndyNguyen




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Beiträge: 2475
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BeitragVerfasst am: 20.10.2010, 21:56    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Höhe der Anwaltkosten und der Gerichtskosten hängt vom Gegenstandswert ab. Der ist z.B. bei einer Kündigungschutzklage 3 X Monatsgehalt. Nehmen wir an, der Arbeitnehmer verdient den budesdeutschen Durschnittlslohn eines Fachinformatikers. Dieser Lohn soll 2009 bei 2.620 Euro monatlich gelegen haben: 3 X 2.620 = 7.860 (Gegenstandswert).

Kosten:
Gerichtskosten: 498,00 Euro
Anwaltskosten für 2 Anwälte 2501 Euro
Kostenrisiko: 2997,00 Euro

Das ist das theoretische, maximale Kostenrisiko, d.h. er verliert den Prozeß und muß wirklich die gesamte Kostenlast allein tragen (siehe vorherige Beiträge).

Fazit für mich: Je höher das Einkommen, je eher könnte sich eine Rechtsschutzversicherung lohnen.

Für Geringverdiener lohnt sich eine RS-Vers. nicht, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Prozeßkostenhilfe haben, d.h. die Kosten zahlt die Justizkasse ergo der deutsche Steuerzahler. Und ich vermute, die Arbeitsverhältnisse von Vietnamesen bei Vietnamesen fallen eher in das Segment der Geringverdiener. Und egal, ob Geringverdiener oder nicht. Man sollte sich zur Wehr setzen. Und sind die Arbeitsämter nicht angehalten Leistungen zu kürzen oder zu verweigern, wenn der Arbehmer es im Falle der Kündigung nicht vorher mit einer Kündigungsschutzklage versucht hat? Ich meine, sowas mal gelesen zu haben?

Und wie gesagt, um ein Eingangsmißverständnis zu vermeiden. Dies bezieht sich alles auf Deutschland: Wie wohl in VN ein Arbeitsgerichtsprozeß abläuft?

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Waldo
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Beiträge: 378
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BeitragVerfasst am: 21.10.2010, 14:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Courti,

für mich ist das Thema durch, nichts für ungut!

Waldo trägt ab heute lange Unterhosen.

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Cetan
Gast










BeitragVerfasst am: 21.10.2010, 16:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Waldo » hat folgendes geschrieben:
....
Waldo trägt ab heute lange Unterhosen.


Ach, is kalt in Hamburch? Lachen

Cetan

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starlifter
Gast



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BeitragVerfasst am: 22.10.2010, 08:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Guten Morgen.
Was mir in diesem Zusammenhang auch noch erwähnenswert zu sein scheint:Die Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervereinigung/Gewerkschaft beinnhaltet auch eine Arbeitsrechtschutzversicherung.Der Mitgliedsbeitrag richtet sich hierbei nach dem Einkommen.Geringverdiener entrichten auch geringere Beiträge bei vollem Rechtsschutz.

LG starlifter Cool

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comes
Gast



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Beiträge: 12
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BeitragVerfasst am: 22.10.2010, 09:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja, und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass man seinen Prozess gewinnt und der Gegner in der Zwischenzeit pleite geht. Dann bleibt man auch auf den eigenen Anwaltskosten hängen.
Auch dafür hätte sich schon eine RS Versicherung gelohnt. Aber hinterher ist auch der schlauer der sagt: Ich gehe sowiso nur vor Gericht wenn ich sicher nicht verlieren kann, also spare ich mir die Versicherung
Grüße eines Gewinners der trotzdem zahlen musste
C.

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