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ceny
Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 1
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Verfasst am:
02.02.2004, 10:48 Hilfe bei Familiennachzug – unkooperative dt. Botschaft in H |
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Liebe Forum-Teilnehmer,
gemeinsam mit unserer in Deutschland lebenden vietnamesischen Freundin möchten wir folgendes Problem lösen:
Unsere Freundin hat seit 08/2003 eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (politischer Hintergrund). Sie ist hier in Deutschland zum zweiten Mal, mit einem Vietnamesen, verheiratet. Sie haben zwei Kinder, 7 u.9 Jahre, die in Deutschland geboren wurden. Sowohl unsere Freundin wie auch ihr Mann befinden sich in Festanstellungen.
In erster Ehe war unserer Freundin mit einem Vietnamesen in Vietnam verheiratet. Sie hat mit ihrem Ex-Mann eine inzwischen 16. jährige Tochter; sie wurde in 09/2003 16Jahre alt. Ihr Ex-Mann ist wiederverheiratet und hat ebenfalls Kinder mit der neuen Frau. Die 16. Jährige fühlt sich in dieser neuen Familienkonstellation nicht wohl. Aus Geldgründen mußte sie die Schule vorzeitig abbrechen und nun vollschichtig in einem Restaurant arbeiten. Außerdem werden die Stiefgeschwister ihr vorgezogen. Die Familie ist sehr arm.
Unmittelbar nachdem unsere Freundin die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in 2003 erhielt hat sie veranlaßt, daß Ihr Ex-Mann zusammen mit ihrer Tochter in der deutschen Botschaft in Hanoi einen neuen Antrag auf Familiennachzug stellten. Ein erster Antrag von vor 3 Jahren wurde wegen der Befristung der Aufenthaltsgenehmigung unserer Freundin abgelehnt. Bei der Antragstellung in der Botschaft ist leider Einiges schiefgelaufen. Entweder hat der Vater falsche Angaben gemacht und seine Familienverhältnisse geschönt dargestellt oder die 16. Jährige wurde so eingeschüchtert und/oder mit Fangfragen in die Irre geführt, daß die Botschaft zu Protokoll genommen hat, daß das Mädchen in der Familie des Vaters gut behandelt und versorgt wird.
Mit Bescheid von Anfang 10/2003 wurde der Antrag dann mit der Begründung abgelehnt, daß ein Familiennachzug nach Deutschland nicht dem Kindeswohl entspräche.
Die Rechtsanwältin meiner Freundin hat sofort Widerspruch eingereicht und darum gebeten, eine Kopie des „Antragprotokolles“ zu bekommen. Dies wurde schriftlich abgelehnt. Insofern wissen wir nicht, welche Angaben vor Ort gemacht worden sind. Die Rechtsanwältin bestätigte mir, daß das Verhalten der deutschen Botschaft in Hanoi äußerst unkooperativ sei. Briefe werden ewig nicht beantwortet.
Unsere Fragen:
-hat es Sinn in Deutschland einen Parallelantrag zu stellen?
- ist jemandem bekannt, ob man mit „Schmiergeld“ die Verwaltungsprozesse beschleunigen kann?
- welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?
Im voraus ganz herzlichen Dank für Tipps und hilfreiche Informationen.
Ceny
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thi-andreas
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 21.08.2003
Beiträge: 139
Wohnort: Marl
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Verfasst am:
02.02.2004, 17:29 (Kein Titel) |
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Rechtsanwaltlich vertreten lassen. Ist ja schon geschehen.
Klage gegen die Botschaft in Hanoi einreichen.
Antrag auf Akteneinsicht stellen. Dann müssen die.
Wo gibt es denn sowas das die die Akteneinsicht verwehren.
Hoffentlich ist alles lückenlos dokumentiert.
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lachibum
Anmeldungsdatum: 09.09.2003
Beiträge: 65
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am:
02.02.2004, 22:58 (Kein Titel) |
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Und beschwert Euch beim Auswärtigem Amt (das ist sozusagen der Boss aller Botschaften), aber schildert den Fall genau - am Besten mit Namensangaben. Die fragen dann genau bei der Botschaft nach. Das geht aber nur, wenn sie ausreichend Daten über die betreffenden Personen von Euch bekommen.
Micha
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