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 Vaterschaftsanerkennung im Konsulat Saigon

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garfield2008
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
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BeitragVerfasst am: 26.06.2011, 21:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« LittleJuls » hat folgendes geschrieben:
Ohne Überprüfung wird der Antrag nicht bearbeitet, laut meinem zuständigem Amt.

Das Problem an der Sache ist, das man Einträge im Personenstandsregister nicht korrigierbar sind. Deshalb will der Standesbeamte beim Eintrag ins Register auf Nummer Sicher gehen und verlangt die Urkundenprüfung.
Wurde dem Kind von der Botschaft schon ein deutscher Pass ausgestellt, oder wartet die Botschaft auf die Urkunde?
Wenn schon ein Pass ausgestellt wurde könnte man gegenüber dem Standesamt argumentieren, das aufgrund der vorliegenden Urkunden von der Botschaft ein Pass ausgestellt wurde.
Der Rest steht schon in meinem vorherigen Post.

mfg
Thomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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suzuki_tom
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Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 40


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BeitragVerfasst am: 27.06.2011, 19:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Juls,

ich habe bei der Geburtsanzeige auch gleich den Antrag für den dt. Reisepass meines Kindes abgegeben.
Der Beamte in SG hat dann alle Unterlagen mit uns gemeinsam durchgeschaut und sogar einen Fehler von mir korrigiert. Dann hat das dt. Konsulat alle Papiere für die dt. Geburkunde abgestempelt und per Kurier zu meinem Standesamt geschickt. Nach ca. 4 Wochen bekam ich einen Anruf vom Standesamt, das die dt. Geburkunden zur Abholung fertig sind. Ca. zur selben Zeit eine E-Mail vom Konsulat in Sg das der Reisepass zur Abholung bereit liegt.
Hatte ich da etwa ein Riesenglück? Oder wusste es der dt. Standesbeamte nicht besser?
Hoffe es läuft trotzdem alles noch gut bei Dir.
Gruß, Tom

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LittleJuls
Gast





Anmeldungsdatum: 03.10.2010
Beiträge: 5


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BeitragVerfasst am: 28.06.2011, 02:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

vielen Dnak erstmal für die Antworten. Ich sehe schon, es scheint hier vielfältige Möglichkeiten zu geben.
Im Konsultat wurde mir gesagt, dass ich ERST die Geburtsurkunde benötige(aus D) und dann den Reisepass beantragen kann. Interessant, dass dies wohl nicht immer so läuft.

Ich habe nächste Woche einen Termin auf dem Standesamt in D(bin gerade noch geschäftlich nördlich von Hanoi unterwegs) und werde versuchen, die best möglich Version dort für mich rauszuhauen.

Werde Euch hier meine Erfahrungen schreiben. WÜnsche Euch einen angenehmen Dienstag!

Gruß Juls

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