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 Heiraten in der vietnamesischen Botschaft in Berlin?

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jmoebius






Anmeldungsdatum: 26.10.2003
Beiträge: 3
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BeitragVerfasst am: 25.01.2004, 16:50    Heiraten in der vietnamesischen Botschaft in Berlin? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

meine vietnamesische Verlobte hat von einer anderen Vietnamesin gehört, dass man eventuell in der Botschaft heiraten könnte. Hat jemand von euch davon schon einmal gehört? Kann man überhaupt in einer Botschaft heiraten?

Viele Grüße Jörg

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 25.01.2004, 19:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Gemäß Konsulargesetz ist sogar eine Heirat in der deutschen Botschaft in VN möglich. Jedoch wird dies nach meinem Kenntnisstand abgelehnt. Rein rechtlich ist es möglich.

Einfach bei der vietn. Botschaft nachfragen und hier berichten.

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Micha L






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BeitragVerfasst am: 25.01.2004, 20:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo jmoebius,

warst Du schon dort? Nicht gerade anheimelnd. Und die Mitarbeiter so "nett".
Ich wüßte Besseres.

Gruß

Micha L

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 25.01.2004, 22:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn sich beide Verlobten schon in Deutschland aufhalten, wird eine Heirat in Dänemark im Normalfall wohl wesentlich unkomplizierter und billiger sein. Kostet mit Sicherheit kein "Trinkgeld" für die Botschaftsangestellten. Geschockt

Interessant zu wissen wäre es aber natürlich trotzdem, ob seitens der Vietnamesischen Botschaft Berlin Eheschließungen durchgeführt werden.

Gruß
HHFux

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 26.01.2004, 20:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

falls es überhaupt möglich sein sollte, das man auf der Botschaft eine Ehe schliessen kann, sollte man beachten, das nur Ehen zwischen vietnamesischen Bürgern geschlossen werden können.
Eine auf einer beliebigen Botschaft in Deutschland geschlossene Ehe, an der ein Deutscher beteiligt, wird in Deutschland nicht als Ehe anerkannt. Das ist international so üblich. Botschaften dürfen zwar Ehen schliessen, allerbings nicht wenn Bürger des Landes beteiligt sind, in dem sich die Botschaft befindet.

mfg
Thomas Blttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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thi-andreas




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BeitragVerfasst am: 27.01.2004, 00:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Gemäß deutschen Konsulargesetz (KonsG)

§8 Vornahme von Eheschließungen, Anzeige von Geburten

(1) In den vom Auswärtigen Amt im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern besonders bezeichneten Konsularbezirken sind die Konsularbeamten befugt, Eheschließungen vorzunehmen und zu beurkunden, sofern mindestens einer der Verlobten Deutscher und keiner von ihnen Angehöriger des Empfangsstaates ist. Sie gelten dabei als Standesbeamte im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ....

Somit ist es Essig mit der Heirat in der deutschen Botschaft in VN wenn einer der Verlobten Vietnamese ist.

Die Frage war jedoch ob es bei der vietn. Botschaft möglich ist. Deren Konsulargesetz kenne ich nicht. Jedoch befürchte ich ein ähnliches Vorgehen. Sonst gäbe es ja einen regen Ansturm.

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jmoebius






Anmeldungsdatum: 26.10.2003
Beiträge: 3
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BeitragVerfasst am: 30.09.2004, 13:21    Wir haben es auch so geschafft. Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, nach knapp einem Jahr haben wir es geschafft in einem deutschen Standesamt zu heiraten. Anschließend bekam meine jetzige Frau auch sofort eine zweijährige Aufenthalltserlaubnis. Man braucht aber echt Ausdauer und das nötige "Kleingeld" um eine Heirat in Deutschland zu schaffen.

Noch eine kleine Frage: Wir haben auch eine internationale Heiratsurkunde bekommen. Da meine Frau zum Tet-Fest nach Hause fahren möchte, würde ich gerne wissen, was wir noch beachten sollten, bevor sie aus Deutschland ausreist.

Viele Grüße an alle Leser des Forums

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iTOSSE




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BeitragVerfasst am: 02.10.2004, 13:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine Heirat ist in der vietnamesischen Botschaft in Berlin oder Bonn nur möglich, wenn beide Parteien noch die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen.
Wenn eine(r) Verlobte(r) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist die Heirat in der Botschaft nicht möglich.
Wer mehr wissen möchte, kann sich bei mir melden. (Ablauf, benötigte Unterlagen sowie Muster, Service für extra schnelle Heirat usw.)

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 02.10.2004, 20:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, daß sich eine Heirat in der vietnamesischen Botschaft für Flüchtlinge nicht empfiehlt. Es sei denn, diese hätten kein Problem mit einem sofortigen Entzug ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Mr. Green

Gruß
HHFux

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Ronny
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Beiträge: 13



BeitragVerfasst am: 21.10.2004, 18:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

vielleicht etwas zu spät noch einige ergänzende Anmerkungen. Thomas hat recht, eine deutsch-vietnamesische Eheschließung in der vietnamesischen Botschaft verstößt gegen das Eheschließungsprivileg der Standesämter und ist nach Art. 13 EGBGB eine Nichtehe.

M.W. ist die Frage des Verlustes der Asylberechtigung bei Betreten der Botschaft nicht höchstrichterlich geklärt, aber ich stimme HHFux zu, dass es nicht empfehlenswert ist, das Risiko einzugehen.

Asylberechtigte, ausl. Flüchtlinge und alle sonstigen Personen die den blauen deutschen Reiseausweis besitzen unterliegen hinsichtlich der Eheschließungsvoraussetzungen dem deutschen Recht. Sie brauchen keine Befreiung oder ähnliches für ihre Eheschließung. Daneben hat der Personenkreis die Möglichkeit, beim Standesamt I in Berlin die Geburt nachbeurkunden zu lassen, sodass für eine Eheschließung auch keine Urkunden mehr aus dem Heimatstaat beschafft werden müssen.

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HHFux
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BeitragVerfasst am: 21.10.2004, 19:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Ronny » hat folgendes geschrieben:
Daneben hat der Personenkreis die Möglichkeit, beim Standesamt I in Berlin die Geburt nachbeurkunden zu lassen, sodass für eine Eheschließung auch keine Urkunden mehr aus dem Heimatstaat beschafft werden müssen.

Hey, das ist ein toller Tip. Als wir 1994 heiraten wollten, wollte der Standesbeamte an unserem damaligen Wohnort die vorliegende, südvietnamesische Geburtsurkunde meiner Frau in Hanoi legalisieren lassen. (Damals gab's noch Legalisation, sollte trotzdem 1-2 Jahre dauern Geschockt.)

Uns schien das aufgrund des Flüchtlingsstatus meiner Frau ziemlich absurd und wir haben dann auf einem Hamburger Standesamt geheiratet, dort ging's ohne Legalisation.

So eine "Nachbeurkundung" ist natürlich Gold wert, wenn man einen pingeligen Standesbeamten erwischt. Geht mit Sicherheit viel schneller als das Theater mit der Echtheitsprüfung.

Gruß
HHFux

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hien
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BeitragVerfasst am: 21.10.2004, 21:11    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo,
folgender Fall:
Ein Bekannter war Flüchtling, hat jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Er möchte demnächst in Deutschland heiraten, besitzt aber keine Geburtsurkunde. Eine Beschaffung aus Vietnam ist auch nicht möglich. Er bräuchte jetzt nur noch zum Standesamt I in Berlin gehen und seine Geburt nachbeurkunden lassen und könnte dann ohne die Originalgeburtsurkunde heiraten? Habe ich das richtig verstanden?
Grüße,
hien

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 22.10.2004, 07:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hien » hat folgendes geschrieben:
.... Er bräuchte jetzt nur noch zum Standesamt I in Berlin gehen und seine Geburt nachbeurkunden lassen und könnte dann ohne die Originalgeburtsurkunde heiraten? Habe ich das richtig verstanden?

Hallo!

Dies ist im Prinzip so richtig. Allerdings wird ohne Nachweise auch eine Nachbeurkundung kaum möglich sein. Ich frage mich allerdings gerade, wie denn ohne Identitätsnachweis die Einbürgerung möglich war.

_________________
Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de

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Ronny
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Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 13



BeitragVerfasst am: 22.10.2004, 07:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Er bräuchte jetzt nur noch zum Standesamt I in Berlin gehen und seine Geburt nachbeurkunden lassen und könnte dann ohne die Originalgeburtsurkunde heiraten? Habe ich das richtig verstanden?


Hallo Hien,

ganz so einfch wird es nicht werden, aber der Standesbeamte der den Antrag für die Nachbeurkundung aufnimmt, hat die Ermächtigung, eidesstattliche Versicherungen mit zu beurkunden.

Die Anordnung der Geburtsbeurkundung wird durch eine Verwaltungsbehörde (meist RP/BezReg Ebene) getroffen, soweit die Geburt länger als 6 Monate zurückliegt.
Eidesstattliche Versicherungen sollten allerdings nach Möglichkeit von Eltern und / oder älteren Geschwistern abgegeben werden.

Insgesamt habe ich die Erfahrung gemacht, dass der betroffene Personenkreis über diese Möglichkeit zu wenig informiert wird, deswegen hatte ich es erwähnt.

Grüße
Ronny

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 25.10.2004, 21:39    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« ralfi » hat folgendes geschrieben:

Ich frage mich allerdings gerade, wie denn ohne Identitätsnachweis die Einbürgerung möglich war.


Hallo,
die meisten Boatpeople haben bei ihrer Flucht keine Urkunden mitgenommen bzw. haben ihre Urkunden bei der Flucht verloren. Den Behörden war auch klar, dass mein Bekannter nicht an seine Urkunden rankommen kann. Durch eine eidesstattliche Versicherung hat er es wahrscheinlich geschafft, eingebürgert zu werden. Vorher hatte er aber diesen blauen Reisepass und da stand ja schon alle Angaben zur Person drin.

« Ronny » hat folgendes geschrieben:

Eidesstattliche Versicherungen sollten allerdings nach Möglichkeit von Eltern und / oder älteren Geschwistern abgegeben werden.

Was ist aber, wenn man keine Verwandte in Deutschland hat?

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