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spugy
Gast
Geschlecht:
Alter: 43
Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 3
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Verfasst am:
17.04.2009, 18:15 Wie ist das mit der staatsbürgerschaft |
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Ich wollte in drei Jahren nach vietnam auswandern, habe die deutsche staatsbürgerschaft und habe eine vietnamesische geburtsurkunde da ich in vietnam geboren wurde und mit acht jahren nach deutschland kam. kann ich einfach meine staatsbürgerschaft ändern, damit ich die vietnamesische bekomme oder muss ich wie ein deutscher nach vietnam einwandern mit visum und so? wer kennt sich damit aus? und wenn ich die vietnamesische staatsbürgerschaft wählen kann, wie mach ich das?
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VFU999
Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland
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Verfasst am:
17.04.2009, 18:57 (Kein Titel) |
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
17.04.2009, 19:23 (Kein Titel) |
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Pho_Bo
Gast
Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 745
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
17.04.2009, 20:17 (Kein Titel) |
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thnct
Gast
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95
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Verfasst am:
18.04.2009, 14:35 (Kein Titel) |
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« Pho_Bo » hat folgendes geschrieben:
Der von Pho_bo bezeichnete Link zu Cathrins Blog enthält nicht ganz korrekte Information zu doppelte Staatsbürgerschaft nach den neunen Staatsangehörigkeitsgesetz Vietnams
“Luật Quốc tịch Việt Nam số 24/2008/QH12“
...vielleicht hat Cathrin die Nebenregelung vergessen zu erwähnen
Aus Cathrins Blog:
Zitat:
Das ueberarbeitete Gesetz erleichtert die Einbuergerung von Auslaendern, die bis jetzt ihre alte Staatsbuergerschaft aufgeben mussten, um einen vietnamesischen Pass zu erhalten. In Zukunft wird also die doppelte Staatsbuergerschaft erlaubt sein. Fuer bestimmte Personengruppen, zu denen ich allerdings noch nicht gehoere, wird es noch weitere Erleichterungen geben. Dabei handelt es sich um Menschen, die mit einem vietnamesischen Partner verheiratet sind oder vietnamesische Eltern bzw. Kinder....
Nach § 4 des neunen Staatsangehörigkeitsgesetzes VNs, hält Vietnam weiterhin an das Prinzip der „Einstaatigkeit“ fest
Auszug aus dem Staatsangh-Gesetz:
Zitat:
§ 4 Grundsatz der Staatsangehörigkeit
Den vietnames. Staatsbürgern, erkennt die Soz. Rep.Vietnam eine Staatangehörigkeit an, nämlich die vietnamesische, außer wenn dieses Gesetz (Neben-)Regelung vorsieht.
Điều 4. Nguyên tắc quốc tịch
Nhà nước Cộng hoà xã hội chủ nghĩa Việt Nam công nhận công dân Việt Nam có một quốc tịch là quốc tịch Việt Nam, trừ trường hợp Luật này có quy định khác.
Bei der Einbürgerung muß die bisherige Staatsangh. weiterhin aufgegeben werden, außer wenn
a) Ehegatte/In, das Kind, oder die Eltern des Antragstellers vietn. Staatsbürger sind.
c) dem Antragsteller Auszeichnung für besondere Verdienste vom vietn. Staat verliehen worden ist
d) die Einbürgerung des Antragstellers ein Vorteil für den die S.R Vietnam darstellt
Auszug aus dem Staatsangh-Gesetz:
Zitat:
§ 19 Voraussetzung für die Annahme der vietnames. Staatsangehörigkeit
.....
§ 3 Für die Annahme der vietnames. Staatsangehörigkeit muß die bisherige (wörtl: ausländische) Staatsangh. aufgegeben werden, außer wenn die Regelung im Absatz 2 für den Personenkreis zutrifft, oder bei besonderen Fällen, wenn der Präsident es gestattet.
Điều kiện được nhập quốc tịch Việt Nam
…..
3. Người nhập quốc tịch Việt Nam thì phải thôi quốc tịch nước ngoài, trừ những người quy định tại khoản 2 Điều này, trong trường hợp đặc biệt, nếu được Chủ tịch nước cho phép.
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thnct
Gast
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95
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Verfasst am:
18.04.2009, 16:42 (Kein Titel) |
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« thnct » hat folgendes geschrieben:
Auszug aus dem Staatsangh-Gesetz:
Zitat:
§ 19 Voraussetzung für die Annahme der vietnames. Staatsangehörigkeit
.....
§ 3 Für die Annahme der vietnames. Staatsangehörigkeit muß die bisherige (wörtl: ausländische) Staatsangh. aufgegeben werden, außer wenn die Regelung im Absatz 2 für den Personenkreis zutrifft, oder bei besonderen Fällen, wenn der Präsident es gestattet.
Điều kiện được nhập quốc tịch Việt Nam
…..
3. Người nhập quốc tịch Việt Nam thì phải thôi quốc tịch nước ngoài, trừ những người quy định tại khoản 2 Điều này, trong trường hợp đặc biệt, nếu được Chủ tịch nước cho phép.
Berichtigung:
§ 19 Voraussetzung für die Annahme der vietnames. Staatsangehörigkeit
.....
(Absatz 3 -> nicht § 3)
3. Für die Annahme der vietnames. Staatsangehörigkeit muß die bisherige (wörtl: ausländische) Staatsangh. aufgegeben werden....
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Obi
Geschlecht:
Alter: 64
Anmeldungsdatum: 27.03.2008
Beiträge: 407
Wohnort: Nha Trang (u. Quoc Oai - Ha Noi) & Berlin
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Verfasst am:
18.04.2009, 17:30 (Kein Titel) |
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Bei der Einbürgerung muß die bisherige Staatsangh. weiterhin aufgegeben werden, außer wenn
a) Ehegatte/In, das Kind, oder die Eltern des Antragstellers vietn. Staatsbürger sind.
c) .....
d) ........
Da wäre ja a) für mich sehr interessant. Na mal sehen.
_________________ Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne geboren 2000 und 2004.
Mobil in Viet Nam (0084) : 0975923630
www.vietnam-kompakt.de
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Pho_Bo
Gast
Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 745
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
18.04.2009, 20:31 (Kein Titel) |
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Wir müssen mal abwarten bis Cathrin wieder online gehen kann. Soweit sie es erwähnt hat ist sie zur Zeit in Kambodscha. Cathrin befasst sich längerem mit diesem Thema in Vietnam.
MfG Bo
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Obi
Geschlecht:
Alter: 64
Anmeldungsdatum: 27.03.2008
Beiträge: 407
Wohnort: Nha Trang (u. Quoc Oai - Ha Noi) & Berlin
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Verfasst am:
18.04.2009, 22:36 (Kein Titel) |
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Ja, Cathrin ist derzeit in Kambodscha.
Gruß an Alle
_________________ Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne geboren 2000 und 2004.
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
19.04.2009, 07:58 (Kein Titel) |
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H(a)i,
« Obi » hat folgendes geschrieben:
Bei der Einbürgerung muß die bisherige Staatsangh. weiterhin aufgegeben werden, außer wenn
a) Ehegatte/In, das Kind, oder die Eltern des Antragstellers vietn. Staatsbürger sind.Da wäre ja a) für mich sehr interessant. Na mal sehen.
dazu müsste aber das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden.
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Cathrin
Gast
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Verfasst am:
19.04.2009, 09:43 (Kein Titel) |
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Ich gebe zu, ich bin ueber diese Diskussion jetzt ein bischen verwirrt. Mein Blogeintrag vom November ist nicht auf der Grundlage des ueberarbeiteten Gesetztes entstanden (den genauen Text kannte ich zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht), sondern nach vietnamesischen Zeitungsberichten. Und da war der allgemeine Tenor schon so, wie ich es dargestellt habe. Die Links dazu finde ich jetzt natuerlich nicht mehr. Grundlage fuer die Einbuergerung von Auslaendern in Vietnam bleibt meines Wissens nach ein staendiger Wohnsitz ueber ein bestimmte Zeit im Lande.
Das Word-Dokument mit dem Gesetzestext habe ich erst nachtraeglich in mein Blog eingefuegt, ohne mich naeher damit zu beschaetigen. Vielleicht hat ja jemand einen aktuellen Link zu dem genauen Text des am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetzes.
Viele Gruesse
Cathrin
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thnct
Gast
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95
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Verfasst am:
19.04.2009, 14:51 (Kein Titel) |
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Cathrin
Gast
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Verfasst am:
19.04.2009, 15:40 (Kein Titel) |
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Vielen Dank. Ich habe den Text jetzt schnell ueberflogen. Der endgueltige Gesetzestext unterscheidet sich teilweise ganz erheblich von dem Entwurf, der auf meinem Blog zu finden ist. Leider fehlt mir im Moment die Zeit fuer einen genauen Vergleich und eine Uebersetzung, da ich immer noch mit meiner Diplomarbeit beschaeftigt bin.
Viele Gruesse
Cathrin
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thnct
Gast
Anmeldungsdatum: 02.05.2008
Beiträge: 95
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Verfasst am:
20.04.2009, 10:32 (Kein Titel) |
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« Obi » hat folgendes geschrieben:
.....Da wäre ja a) für mich sehr interessant. Na mal sehen.
Hallo Obi,
daß man nach deutschem Recht auf Antrag die doppelte Staatsangh. bekommt, ist hinlänglich bekannt. Die fortbestehenden Bindungen an Deutschland der Botschaft glaubhaft zu machen ist das eigentliche Problem, weil die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung eine Ermessensentscheidung ist; und in Deinem Fall spielt die Beteiligung der Botschaft der BRD in Hanoi eine entscheidende Rolle.
1)
Ob Dein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, hängt nicht nur von der Glaubhaftmachung der „fortbestehenden Bindungen an Deutschland“, sondern auch (und sehr wichtig!!!) die Darlegung der Gründe für den angestrebten Erwerb der vietnames. Staatsangehörigkeit. Es können konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder die Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile in Vietnam sein. D. h. wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, daß der angestrebte Erwerb der vietnames Staatsangehörigkeit in Deiner konkreten Situation von Vorteil ist und weiterhin Bindungen an Deutschland bestehen.
2)
Glaubhaftmachung der „fortbestehenden Bindungen an Deutschland“ ist in der Regel gegeben, wenn
- deutsche Sprachkenntnisse vorhanden ist
- Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland nachgewiesen ist
- und/oder berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland
- Vermögen, Besitzverhältnisse, Immobilien in Deutschland vorhanden ist
und Obi, es gibt tausende Deutsche in der USA, Canada und Israel, die den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangh. erfolgreich gestellt haben.
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Obi
Geschlecht:
Alter: 64
Anmeldungsdatum: 27.03.2008
Beiträge: 407
Wohnort: Nha Trang (u. Quoc Oai - Ha Noi) & Berlin
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Verfasst am:
20.04.2009, 11:13 (Kein Titel) |
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thnct,
Danke Dir für Deinen sehr guten Beitrag. Habe sehr gute Aussichten für zwei Staatsbürgerschaften. Mit der Glaubhaftmachung dürfte ich überhaupt keine Probleme haben - um die deutsche zu behalten und auch gleichzeitig die vietnamesische zu bekommen.
Danke
_________________ Seit 1996 zusammen und seit 1998 (standesamtlich!) verheiratet mit einer Vietnamesin aus Hanoi (Yen Son - Quoc Qai - ehem. Prov. Ha Tay), zusammen zwei Söhne geboren 2000 und 2004.
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