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 Selbständigkeit von Ausländern

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katze
Gast





Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 11


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BeitragVerfasst am: 03.02.2009, 18:03    Selbständigkeit von Ausländern Antworten mit ZitatNach oben

Hallo alle,
Ich habe viele Themen im Forum gelesen und habe viele neuen Informationen mitbekommen. Sehr wertvoll!!!
Habe jetzt eine frage und verzweifele, an wem ich mich wenden soll. Ihr könnt mir vielleicht helfen:
Ich habe mein Studium in D abgeschlossen, habe aber Lust, selbständig zu arbeiten. Ich habe aber gehört dass ein Ausländer aus Nicht-EU-Ländern bestimmte Voraussetzung erfüllen muss um selbständig arbeiten zu können ( bsp. Investitionskapital von 500 T €...). Habe ich überhaupt eine Chance selbständig zu arbeiten und eigenes Unternehmen zu gründen bzw. solche Aufenthaltsgenehmigung zu kriegen wenn ich das riesige Kapital nicht habe???
Zusätzlich habe ich bisher nur das Aufenthaltserlaubnis für das Studium und jetzt mein Studium beendet und habe im Pass das Arbeitserlaubnis ( ohne Selbständigkeit).
Für jede kleine Information bin ich sehr dankbar :D

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garfield2008
Moderator



Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


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BeitragVerfasst am: 03.02.2009, 19:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

ohne die Voraussetzungen (500 Tausend Euro Investition 5 fest Angestellte Mitarbeiter) zu erfüllen gibt es keine sofortige Möglichkeit eine AE als Selbsständiger zu bekommen.
Allerdings gibt es nach abgeschlossenen Studium die Möglichkeit für ein Jahr eine AE zur Arbeitssuche zu bekommen.
Wenn man einen seiner Qualifizierung angemessenen und bezahlten Arbeitsplatz vorweisen kann bekommet man eine AE für die Arbeit. Dann könnte man z.B. parallel zur Arbeit mit einer Nebenselbstständigkeit anfangen sein Gewerbe aufzubauen.

mfg
THomas Böttcher

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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katze
Gast





Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 11


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BeitragVerfasst am: 03.02.2009, 19:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke Thomas,
Das mit der " Möglichkeit für ein Jahr eine AE zur Arbeitssuche zu bekommen" habe ich auch bewusst. Mein problem ist, dass ich direkt nach dem Studiumabschluss anfangen will, selbstständig zu arbeiten. Jetzt habe ich keine Chance mehr,oder ???? Traurig

Wie du gesagt hast, kann ich auch parallel zur unselbständigen Arbeit eine Nebenselbstständigkeit aufbauen. Gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür ( Umsatzbeschränkung, Zustimmung von Arbeitgeber....)???
Danke für eure Mitrede.

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VN2008
Gast





Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 167


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BeitragVerfasst am: 04.02.2009, 14:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Garfield2008, Katze hat eine Bemerkung "im Pass das Arbeitserlaubnis ( ohne Selbständigkeit)". Also darf er auch nicht Nebenselbständigkeit ausüben.
Auch wenn er Nebenruflich macht, muss er trotztdem das Gewerbe anmelden.

Umsatzbeschränkung: nur wenn du als Kleinunternehmer bist, also der jährliche Umsatz darf nicht über 17.000 EUR liegen. Wenn du Nebenberuflich machst, brauchst du die Zustimmung vom Arbeitgeber. Wenn du länger hier bleiben willst, machst dich nicht strafbar, sonst verlierst du deinen AE.

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