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 Hochzeit und Auszeit

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paul
Gast



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Anmeldungsdatum: 08.08.2021
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 08.08.2021, 18:23    Hochzeit und Auszeit Antworten mit ZitatNach oben

Liebe Gemeinde,

schön, dass es dieses Forum gibt.

Ich fasse mich kurz. Meine Vietnamesische Partnerin und ich (Deutscher Staatsbürger) sind seit 3 Jahren zusammen, seit Februar 2020 haben wir uns nicht gesehen! (wegen "Corona")

Aktuell bin ich beruflich noch in der Probezeit bei einer neuen Stelle, kann keine Verpflichtungserklärung abgeben... Wir wollen in Deutschland heiraten, aber sobald es geht den Lebensmittelpunkt in Vietnam verlagern. Bis es soweit ist, würde meine Partnerin sich eine berufliche Auszeit gönnen, und mit mir hier in Deutschland leben.

Frage ist:

1.) Ab wann muss ich die Verpflichtungserklärung beantragen beim Ausländeramt? Kann ich es jetzt bereits tun, bzw. über Verwandte die sich bereit erklärt haben es zu übernehmen, oder wird die Erklärung erst dann beantragt wenn die Botschaft in Hanoi über die Hochzeit informiert worden ist?

2.) Gibt es aktuell andere Möglichkeiten für meine Partnerin, abgesehen von der Hochzeit, zu mir zu reisen? Vielleicht Sprachschulen und dann mit Studentenvisum? Sie hat bereits B1.2 Niveau und könnte, in Absprache mit dem Arbeitgeber, sehr unkompliziert 6-12 Monate Auszeit sich nehmen

3.) Meine Partnerin hat genug Eigenkapital bzw. Grundstücke, und könnte streng genommen für sich selbst sorgen, könnte sie demzufolge ggf. selbst das Visum beantragen, ohne Verpflichtungserklärung meinerseits?

Ich danke euch!

Viele Grüße,

Paul

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oli2501
Gast



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Alter: 54
Anmeldungsdatum: 02.12.2019
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin


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BeitragVerfasst am: 15.08.2021, 08:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Paul


Zu deiner ersten Frage:
Nur Du kannst eine Verplichtungserklärung gegenüber der ABH abgeben für deine Verlobte.
Dein Einkommen sollte 2200.-Euro netto sein.
Die Nennung oder Angabe von Verwandten, die sich Deutschland aufhalten oder leben,
sollte bei der ABH tunlichst vermieden werden. Dadurch könnte Die ABH den Eindruck haben,
dass es sich um einen Familennachzug handelt und nicht um Hochzeit. Zudem könnte es die Visumsentscheidung für die Hochzeit der ABH beeinflussen.
Desweiteren solltest Du zum zuständigen Standesamt gehen und dort alle Informationen
für die Hochzeit erfragen.
Ich habe vor 8 Monaten in Deutschland geheiratet und es waren viele Hürden zu überwinden.

Zu deiner zweiten Frage:
In meinem Bekanntenkreis ist eine junge Frau mit 3 Jahresvisum hier, doch um hier einen
Beruf im Pflegebereich zu erlernen und dann später auch darin zu arbeiten.
Anderseits gibt es noch andere Möglichkeiten ein Visum zu bekommen,
doch diese sind mit einer hohen Investition verbunden.

Zu deiner dritten Frage:
Selbst wenn deiner Verlobten 10 Gechäftshäuser in Hanoi gehören und viel Eigenkapital
zur Verfügung hat, kommt man ohne eine Verpflichtungserklärung hier nicht nach Deutschland.

Die ABH will eine finanzell haftbare Person, in diesem Fall dich als Verlobten,
denn wenn deine Verlobte Haftpflichtschäden verursacht oder krank vor der hochzeit in Deitschland wird.Dann musst DU als verlobter alles bezahlen.
Ich weiss aus eigener Erfahrung, es ist teuer.

Zu guter Letzt möchte ich dir mit auf den weg geben
Ãœberlege genau bevor du alles angehst.
Es hat alles weitreichende Konsequenzen
und man hat für nichts eine Garantie.

Alles Gute für dich und eine Verlobte.

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paul
Gast



Geschlecht:

Anmeldungsdatum: 08.08.2021
Beiträge: 2


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BeitragVerfasst am: 15.08.2021, 09:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi Oli,

danke für deine Antwort!

Hmmm, mir hat die ABH in Köln gesagt, es könnte auch eine andere Person die Verpflichtungserklärung abgeben, sofern die finanziellen Mittel gegeben sind. Mir wurde gesagt, dass halt der Beitragssatz einer privaten Krankenversicherung herangezogen wird.

Und warum meinst du Familiennachzug? Meine Partnerin hat ja keine Verwandte hier, ich bin ja der einzige für sie hier in Deutschland, es geht lediglich darum sie möglichst schnell wieder zu sehen, nach 1 1/2 Jahren Covid...

Wie lange hat es eigentlich gedauert von Beantragung des Hochzeitstermins bzw. Beschaffung der Papiere bis deine Frau hier bzw. die Ehe abgeschlossen war?

Den Termin beim Standesamt habe ich bereits gehabt mit den ganzen Angaben was benötigt wird, ich würde sagen für uns Deutsche ist die Beschaffung der Unterlagen recht einfach und unkompliziert.

Die VN Frauen brauchen sofern ich mich erinnere den Pass, Bescheinigung, dass sie "single"/unverheiratet sind, Geburtsurkunde, diese Dokumente legalisieren + übersetzen lassen, sobald die vorliegen werden die dem Standesamt vorgelegt, Termin wird festgelegt, Verpflichtungserklärung beantragt, Botschaft bekommt grünes Licht und stellt das Visum aus. Richtig?

Viele Grüße nach Berlin aus Köln,

Paul

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