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 Vorabzustimmung / Ledigkeitsbescheinigung

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reisemarkus
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 13



BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 13:16    Vorabzustimmung / Ledigkeitsbescheinigung Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich habe Fragen zum Heiratsvisum:

(1)
in dem Artikel "Beantragung des Heiratsvisums" steht:
(...)
12. Der deutsche Verlobte geht zu seiner Ausländerbehörde und
a. gibt eine Verpflichtungserklärung nach §84 AuslG ab,
b. bittet um Vorabzustimmung.
(...)

Fragen:
was genau bedeutet / beinhaltet die "Vorabzustimmen" ?


(2)
Die Verlobte muss das Formular "Ledigkeitsbescheinigung" vorlegen.
Dies darf nicht aelter als 3 Monate sein.
Siehe "Deutsche Botschaft Hanoi - Visamerkblatt: Eheschließung/Nachzug"

Wir mussten das Formular bei der Anmeldung zur Eheschliessug vorlegen.
Anschliessend wurde ihre Geburtsurkunde beglaubigt und
anschliessend wurde die Papiere zum Oberlandesgericht eingeschickt.

Der ganz Vorgang hat 10 Monate gedauert.
Kann die "Ledigkeitsbescheinigung" erneut von meiner Verlobten in
Vietnam angefordert werden oder wird diese "Ledigkeitsbescheinigung" nur einmalig vor EINER Heirat ausgestellt ?

Vielen Dank, Markus

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 19:37    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@reisemarkus
Man kann um eine Vorabzustimmung bitten, aber die wird sehr sehr sehr selten, wenn überhaupt, vergeben. Wenn Du eine Vorabzustimmung bekommst, bedeutet es, dass die Botschaft Deiner Verlobten sofort ein Visum ausstellen kann, ohne sich vorher die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen. Man spart Zeit.
Wenn das Standesamt die Ledigkeitsbescheinigung angenommen hat, braucht Ihr eigentlich nicht nochmal eine Ledigkeitsbescheinigung (Lb)vorzulegen, auch nicht, wenn die Lb inzwischen abgelaufen ist. Sollte sie aber eine Lb brauchen, ist es kein Problem, diese nochmal in Vietnam ausstellen zu lassen.
hien

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