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 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten

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nguoiban
Gast










BeitragVerfasst am: 31.10.2006, 19:59    Re: Frage wegen Versicherung Antworten mit ZitatNach oben

« HoangThi » hat folgendes geschrieben:
Hi!
Hab mal ne Frage!
Hat einer Ahnung,wie man eine schwangere Freundin Privatversichern kann?
Möchte meine Verlobte bei mir persönlich unterbringen und absichern.
(Ist im Asyl,aber zu weit weg!)
Scheint nicht so einfach zu sein?!
Gruß
HoangThi

HHFUX kennt sich mit Versicherungen aus. Frag ihn mal (per PM !)

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M. Sch.
Gast





Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
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BeitragVerfasst am: 01.11.2006, 11:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo @ HoangThi
Ausrufezeichen Versuche nachzufragen beim ADAC.
Beim ADAC kann man in der regel ... Ausländische Besucher die sich auf Zeit in der Bundesrepublik Deutschland sich aufhalten zeitlich befristet Privat krankenversichern.
Ich weiss natürlich nicht ob der ADAC in deinem Fall ein Versicherungsschutz für deine Freundin übernimmt, da ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist ( Schwangerschaft ) und zum anderem sie auch in Deutschland bereits ansässig ist.

Frage dort an , ein Versuch ist es wert. Winken

Gruss M. Sch.

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M. Sch.
Gast





Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin



BeitragVerfasst am: 01.11.2006, 13:20    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ Hoang Thi

ADAC LINK HIER : Pfeil http://www.adac.de/Versicherungen/Auslandskrankenschutz/Incoming/default.asp?ComponentID=134834&SourcePageID=22603

M.Sch. Winken

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nguoiban
Gast










BeitragVerfasst am: 01.11.2006, 14:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Soviel ich weiß, nur für Incoming: Vertragsabschluß innerhalb einer kurzen Frist nach Einreise.
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M. Sch.
Gast





Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin



BeitragVerfasst am: 01.11.2006, 15:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@ Hoang Thi schau hier Pfeil http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?t=51
Frage bei den Angeboten nach ob deine Freundin ein Versicherungsschutz über die Frist von 90 Tagen erhält bis die Aufenthaltsfrage abschliessend geklärt ist also baw.

Weitere Alternative.

Deine Freundin müsste ja noch versichert sein .
Frage im Wohnheim nach welche Versicherung deine Freundin hat b.z.w. hatte und fragt dort an , ob eine Weiterführung der Versicherung möglich ist.
Da deine Freundin abgelehnte Asylbewerberin ist müsste das Sozialamt des Wohnortes deiner Freundin als Kostenträger im Krankheitsfall zuständig sein.
In der Regel wäre demnach die AOK als Krankenkasse auch zuständig.
Abweichende Ausnahmen sind möglich.
Fragt dort an ob eine Weiterführung des Krankenversicherungsschutzes in euern spez. Fall möglich ist.
Wenn nicht dann bleibt nur noch eine Private Krankenversicherung übrig und sollte keine Private Krankenversicherung möglich sein weil zum einem deine Freundin Schwanger ist und bereits ein Versicherungsfall eingetreten ist , dann sollte deine Freundin im Wohnheim weiterhin ansässig bleiben bis in euern Fall die Aufenthaltsfrage abschliessend geklärt ist und das Kind geboren wurde.

Weitere Alternative wäre du kommst für alle weiteren Kosten im Fall deiner Freundin haftend auf bis die Aufenthaltsfrage abschliessend geklärt ist. Winken

Hoang Thi halte uns auf dem laufendem . Winken

Gruss M. Sch.

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garfield2008
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


germany.gif

BeitragVerfasst am: 03.11.2006, 13:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

solange ein geduldeter Aufenthalt gesteht, ist man über das Sozialamt der ABH mit Ausnahme der Entbindungkosten versichert.
Die Kosten der Entbindung werden vom Sozialamt ausgelegt, allerdings versucht das Sozialamt, den Verursacher in Regress zu nehmen.
Eine Incoming Versicherung übernimmt in keinem Fall die Entbindungkosten.
Eine PKV ist in dieser Konstellation unbezahlbar.

mfg
Thomas Böttcher

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.

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KatjaandMaxilla
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 2
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BeitragVerfasst am: 13.11.2006, 11:26    hallo Antworten mit ZitatNach oben

Mein verlobter ist seit 1 jahr in asyl nun hat er eine ablehnung bekommen was mach ich nun ich bin im 7 monat schwanger und sie wollen das er nach nigeria wieder reist und dan wieder einreist aber allein schon vom geld her funktioniert das nicht was nun

bitte um schnelle hilfe
ich bin deutsche und er ist Nigerianer

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M. Sch.
Gast





Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin



BeitragVerfasst am: 13.11.2006, 13:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo KatjaandMaxilla.

Zunächst vorausgesetzt du bist Deutsche Staatsangehörige .

Dein Freund ist im Asyl hat womöglich kein Pass oder ? wenn ja nun so sollte er mit dir bereit sein die Vaterschaftsannerkennung gemäß
§ 1594 Abs.4 BGB
sowie die vorgeburtliche Personensorge gemäß § 1626b Absatz 2 BGB deines ungeborenen Kindes unverzüglich vollziehen.
Die Erklärungen können bei ein Deutschen Notar b.z.w. beim zuständigem Jugendamt wo du dein Wohnsitz hast vollzogen werden.
Beide Erklärungen sind dann innerhalb der Widerspruchsfrist beim
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Migration und Flüchtlinge b.z.w. ABH ( Ausländerbehörde ) einzureichen.
Daraufhin könnte die Ausländerbehörde gemäß § 28 Abs.1 Nr. 3 AufenthG
eine Aufenthaltsgenehmigung für dein Freund eventuell positiv nach der Geburt des Kindes erteilen.

Aber es gibt noch ein weiteres zu beachten und zwar.

Ausrufezeichen Die zuständige ABH ( Ausländerbehörde ) kann in ihrem Ermessen nach der Geburt des Kindes ein DNA Test durchführen lassen, um auch feststellen zu lassen, das dein Freund auch der Biologische Vater deines Kindes ist.
Das ist wie gesagt nicht die Regelüberprüfung sondern eine Ermessensentscheidung der ABH .
Es gibt derzeit nach meinem Kenntnisstand kein §§ um die DNA zu vollziehen b.z.w. anzuordnen, jedoch kann dann die ABH die erforderliche Aufenthaltserlaubnis dann bei Ablehnung des DNA Test auch verweigern.
" Man möchte nun mal Scheinvaterschaften ausschließen "

Solange die 2 Erklärungen ( die Vaterschaft u. Sorgerechtserklärung) von dein Freund nicht vollzogen wurde und er sie nicht annerkennt , bleibt er vollziehbar ausreisepflichtig und muss immer mit einer Abschiebung in sein Heimatland stets rechnen.

Ohne Pass b.z.w. Passersatz dürften die 2 Erklärungen wohl nicht vollziehbar sein.
Ob eine aktuell und gültige Duldungsbescheinigung deines Freundes ausreichend ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Ihr solltet recht unverzüglich handeln und es kann nicht schaden auch ein Fachanwalt für Ausländerrecht zu kontaktieren.
Das Fachforum. Pfeil http://www.info4alien.de kann dir auch noch weiterhelfen.
Teile uns stets Neuigkeiten deinerseits uns hier im Forum mit.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.

Gruss M. Sch. Winken

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KatjaandMaxilla
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Saarbrücken



BeitragVerfasst am: 13.11.2006, 13:33    danke Antworten mit ZitatNach oben

danke für deine schnelle antwort
also diese papiere für vaterschaft und sorgerecht haben wir bereits gemacht und beim anwalt eingereicht
über einen dna test wäre ich sehr froh wenn das alles klären würde kann ich den jetzt schon machen lassen wo ich noch schwanger bin?

Wir hatten leider den bescheid der ablehnung fast 4 wochen zu spät bekommen weil er ja immer 1 monat besuchserlaubnis für zu mir zu kommen hat und er ist immer nur einmal im monat in seinem aqsylheim was nun

_________________
Mein verlobter ist in asyl und hat nun eine ablehnung bekommen was nun ich bin im 7 monat schwanger

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M. Sch.
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
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BeitragVerfasst am: 13.11.2006, 13:59    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

KatjaandMaxilla Bitteschön .

Ausrufezeichen Nun da ihr auch ein Anwalt eingeschaltet habt, wird er auch das weitere veranlassen ok.
Ich gehe davon aus das euer Anwalt die erforderlichen Erklärungen besitzt und diese an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Migration und Flüchtlinge b.z.w. ABH weitergeleitet hat, wenn nicht dann sollte es nachgeholt werden , bevor eine Abschiebung deines Freundes erfolgt.
Alles was ihr machen möchtet spricht das bitte vorher mit euern Anwalt ab. ok.

Ausrufezeichen Was den DNA Test angeht , wie ich bereits erwähnt habe ist es eine Ermessensentscheidung der ABH die kann nur nach der Geburt veranlasst werden ok, aber ihr könnt es mit euern Anwalt absprechen ob es nicht auch sinnvoll wäre das dein Freund von sich aus ein DNA Test nach der Geburt vollzieht bevor die ABH es veranlasst. ( Vertrauensbildung zwischen dein Freund und der ABH ) .
Die Kosten einer DNA Testanalyse entzieht sich meiner Erkenntnis.
Wenn dein Freund der Biologische Vater deines Kindes ist, nun warum sollte man auch ein DNA Test verweigern, und wenn ihr ein guten und ehrlichen Dialog mit der ABH führt dann sehe ich keine Probleme das die ABH dein Freund Steine in die Wege legt ok.
Aber Abschliessend solltet ihr alles mit euern Anwalt absprechen, was euer weitere Werdegang in Sachen Ausländerrecht angeht.
Viel Glück und haltet uns auf dem laufendem. Winken

Gruss M. Sch.

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M. Sch.
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin



BeitragVerfasst am: 13.11.2006, 16:00    Kosten einer DNA Testanalyse Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Mit den Augen rollen Verlegen

Ausrufezeichen An alle die nun folgende Info erfahren möchten, ich habe unter Google nachgeschaut was eine DNA Testanalyse kosten könnte , und da bin ich auf folgendes Link gestossen siehe hier. Pfeil http://www.delphiseq.de/index.html Preise sind allerdings nur bis Ende November 2006.
Wie hoch ab Dezember. 2006 die Kosten sind nun ? aber viel höher als derzeit glaube ich nicht und wenn ja, nun man kann ja weiterhin googlen. Lachen

Gruss M. Sch. Winken

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