|
Autor |
Nachricht |
HoangThi
Gast
Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
04.10.2006, 16:41 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten |
|
Hallo und xin chau!
Habe einige Probleme und brauch hilfe!
Ich habe eine vietnam.Freundin die von mir schwanger ist und mit einer Duldung(nach Ablehnung von Asyl )in einer Asylunterkunft lebt.
Sie wurde 2 mal umverteilt und ist jetzt ca 500 km weit von mir entfernt.
Ich habe eine Vaterschaftserkl. gemacht und beim gemeins.Sorgerecht werden mir
scheinbar Steine in den Weg gelegt.(keine Zeit,neuer Termin,Leute krank usw).Habe ich oder bzw. wir ein Recht auf dieses gemeinsame Sorgerecht? Ich hatte schon alles im Termin vereinbart und bin 500 km für die Sachen gefahren zudem habe ich mir noch einen Urlaubstag genommen und dann wurde mir gesagt"keine Zeit"!
Ich finde das ist eine Frechheit und Behördenwillkür.
Mit den Papieren zur Heirat kann ich wohl auch nicht mehr weitermachen,weil ich angst habe das meine Freundin abgeschoben wird!
Was kann ich denn tun?
Hat einer Ahnung davon?
Gruß
_________________ Liebe ist Grenzenlos!
|
|
|
|
M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
04.10.2006, 20:22 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten |
|
Hallo @ HoangThi
Hoffe kann dir ein paar Tipps geben.
1. Deine Vietnamesische Freundin hat aufgrund der Schwangerschaft auch mitunter vielleicht gute Karten nicht abgeschoben werden zu müssen / können, besonders dann vom ab dem Zeitpunkt ,wenn das Kind geboren wurde in Deutschland. b.z.w. wenn die Reisefähigkeit bei Hochschwangerschaft deiner Freundin in die Heimat nach Vietnam gefährdet wäre ( Attest des Frauenarztes )
Insbesondere wenn du auch deutscher Staatsbürger bist , siehe z.b.link http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1153217251
Wo es mitunter auch um das Sorgerecht geht.
Und bist du deutscher Staatsbürger ?
Oder besitzt du ebenfalls da du Vermutlich Vietnamese bist ( Aufgrund deines Nicks. ) eine Duldung ?
Oder hast du eine Aufenthaltserlaubnis nach möglichkeit mit dem titel
" unbefristet " ?
Fragen die aus dein Beitrag nicht hervorgehen. erlesen werden kann.
2. Im Fachforum hier http://www.info4alien.de etwas intensiver rumstöbern und da ähnliche Fälle dort beschrieben sind könnte es dir weiterhelfen.
3. Möglichkeit aufgrund deiner Behördlichen Schwierigkeiten die du und deine Vietnamesischen Freundin derzeit durchmachst , empfehle ich dir/ euch ein Fachanwalt für Ausländerrecht zu nehmen, weil er für euch beide die Behördlichen und Juristischen Ziele wahrnimmt, das erspart dir und deiner Freundin den Stress der Behördenwillkür.
Auch könnte man nochmals mit der hiesigen Behörde persönlich Kontakt aufnehmen und beim zuständigen Amtsleiter höflichst Beschwerde einreichen, daß man euch Steine in den Weg legt und mit flüchtigen Ausreden kommt wie z.b. keine Zeit,neuer Termin,Leute krank usw, mit dem Ziel euer Anliegen zu euern wohlwollen schnellstmöglichst zu erledigen.
Aber letzendlich sollte für eure Angelegenheit nun nach mein Empfinden umgehend und ohne grossen Zeitverlust ein Fachanwalt für Ausländerrecht eure interessen übernehmen.
Das Ausländerrecht ist recht groß gefächert und für ein Laien nicht immer nachvollziehbar ( verständlich ).
4.@HoangThi sollte deine Freundin dennoch die Abschiebung drohen , weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind vom juristischen Sinne her , so solltest du siehe link http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?p=7969#7969
Verfasst am: 20.08.2006, 00:22 Titel: Vietnamesischen Neffen droht Abschiebung, wie helfen ? den Gedanken der freiwilligen Ausreise deiner Freundin um auch ohne Schwierigkeiten erneut einreisen zu können. Also ohne Einreisesperre verfolgen.
Alles andere wenn abgeschoben wurde erhält deine Freundin zwangsweise eine Einreisesperre die von der Dauer unterschiedlich sein kann. Heirat wäre in Vietnam die günstigere Variante um im nachhinein ein Antrag auf Familiennachzug seitens deiner jetzigen Freundin und nach Eheschließung deiner Ehefrau mit Kind mit gültiges Visum einreisen könnte. Diese Variante unter Punkt 4 wäre nur dann interessant wenn deine Freundin die Abschiebung nach Vietnam droht.
Der Fachanwalt für Ausländerrecht hat die Aufgabe gerade das nämlich die Abschiebung deiner Freundin zu verhindern, und ein Bleiberecht für deine Freundin zu erwirken, und natürlich auch behilflich ist in Sachen Behörden / Bürokratieabbau in euern interesse zu erreichen.
@HoangThi du kannst uns hier im Forum egal wie dein / euer Anliegen ausgeht in Zukunft " ich hoffe Positiv für euch beiden " stets auf dem laufenden halten.
Gruss M. Sch.
|
|
|
|
VFU999
Anmeldungsdatum: 15.02.2004
Beiträge: 974
Wohnort: Vogtland
|
Verfasst am:
04.10.2006, 21:20 (Kein Titel) |
|
Obwohl ich dem empfohlenen "Fachforum" in einigen Dingen ziemlich reserviert eingestellt bin (liegt wohl nicht allein an denen) glaube ich auch, dort bist Du mit vielen Fragen am besten aufgehoben. Zumal unser Fachmann wohl auch gerade im Erziehungsurlaub ist
Ich sehe ggf. auch ein Problem darin, so habe ich Deinem Posting herausgelesen , daß Deine Freundin zwar schwanger ist, aber das Kind noch nicht geboren ist. Nach meinem Kenntnisstand, kannst Du die gesamte Prozedure der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sowieso erst nach Geburt "durchziehen".
vfu999
_________________ - Wo hatte Honecker nur die ganzen Idioten versteckt -
|
|
|
|
HoangThi
Gast
Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
05.10.2006, 17:47 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten |
|
Hallo!Xin Chau!
Hallo M.Sch.!
Ich bin ein hier geborener Deutscher.(deutscher Staatsbürger)
Habe meine Freundin selbst ins Asyl(Aufname) gebracht und habe sie aus dieser Sache heraus kennen bzw. lieben gelernt!
Hochschwanger kommt noch nicht in frage. Sie ist erst im 3.Monat!
Ein Anwalt ist seit einem Monat eingeschaltet.
Meine Freundin hat im Moment (nach Abschiebung) eine Duldung.Klage wurde eingereicht und wird vermutlich abgelehnt.
Habe bischen Angst,das sie jetzt schwanger ausreisen muss und ich
sitze hier und kann nichts tun.Sie ist jetzt 500km entfernt.
Ich habe Angst,weil wir uns sehr lieben und man sie mir vielleicht wegnimmt.Zudem noch mit einem von mir heranwachsenden Kind.
Es ist schon schlimm,wenn sich nur fremde Leute um seine schwangere Freundin bekümmern und man selbst ist zu weit weg um zu helfen.
Eine Heirat scheint mir jetzt noch unmöglich wegen der Reisepass-Sache.
Hätte ich den und gebe ihn beim Standesamt ab,erfährt die AB davon und meine Freundin muss auf einmal Ausreisen.Das ist wie in einer Zwickmühle,du kannst was machen aber im Gegenzug verlierst du was.
VFU999 hat mit seiner Aussage nicht so ganz recht.
Die vorgeburtliche Vaterschaft ( §1594 Abs.4 BGB )und das Sorgerecht kann erledigt werden.
Ist im Moment in Arbeit!Vaterschaft habe ich schon!Sorgerecht läuft!
Gruß
HuongThi
_________________ Liebe ist Grenzenlos!
|
|
|
|
ralfi
Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49
|
Verfasst am:
05.10.2006, 20:20 (Kein Titel) |
|
« VFU999 » hat folgendes geschrieben:
liegt wohl nicht allein an denen
Bestimmt nicht.
Zitat:
Nach meinem Kenntnisstand, kannst Du die gesamte Prozedure der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sowieso erst nach Geburt "durchziehen".
Zumindest die Vaterschaftsanerkennung geht definitiv bereits vor der Geburt. Erforderlich ist hierbei, dass die (werdende) Mutter, die natürlich nicht anderweitig verheiratet sein darf, dieser Erklärung schriftlich zustimmt. Die Anerkennung ist dann sofort mit der Geburt wirksam, und das Kind, da es von einem deutschen Elternteil abstammt, deutscher Staatsbürger, unabhängig vom Geburtsort. Die Mutter kann allerdings irgendwelche Rechte daraus, z.B. ein Aufenthaltsrecht, erst dann geltend machen, wenn das Kind geboren ist.
Alles weitere dann bei info4alien.
_________________ Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de
|
|
|
|
M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
06.10.2006, 00:41 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten |
|
Hallo @ HoangThi
Also verstehe ich richtig die ABH ( Ausländerbehörde ) hat bereits ein Abschiebetermin deiner Freundin mitgeteilt , und daraufhin hat deine Freundin und du ein Anwalt vor 1 Monat eingeschaltet der darauf hin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat ?
Also ich denke deine Freundin hat also nun aufgrund euer spez.fall dessen eine fortlaufende Duldung von der ABH erhalten bis eine Rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorliegt. Richtig ?
Alles richtig gemacht , daß ihr ein Anwalt eingeschaltet habt, der weiss wenn er über das Ausländerrecht fundierte Kenntnisse besitzt wie man in euern Interesse mitunter argumentiert gegenüber Verwaltungsgericht und ABH.
Wie du richtigerweise schreibst nämlich , daß du die Vaterschaftsannerkennung des noch ungeborenen Kindes deiner Freundin mit derer Zustimmung bereits besitzt und nach Geburt des Kindes wirksam wird , und das gemeinsame Sorgerecht nach Geburt euer Kindes in Arbeit ist, nun alles richtig gemacht und das das Verwaltungsgericht aufgrund der Tatsache das deine Freundin Schwanger ist und du als Deutscher Staatsbürger die Vaterschaft annerkennst weil du ja auch selbstverständlich der Vater des ungeborenen Kindes bist und du auch bereit bist deine Freundin heiraten zu wollen, nun ich denke mal euer Anwalt müsste dem Verwaltungsgericht und auch der ABH klar machen können , daß hier zum wohle des ungeborenen Kindes und zugunsten deiner Freundin und der Tatsache das der Kindesvater Deutscher Staatsbürger ist dem Antrag der ABH zur Abschiebung deiner Freundin nicht stattgibt, aber sicher bin ich mir dabei nicht, nun was sagt euer Anwalt zu der ganzen Angelegenheit ?
Dürfte keinesfalls hoffnungslos sein.
Da deine Freundin bereits im 3 Monat Schwanger ist und bis das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht inklusive Berufungsverfahren auch schon mehrere Monate in Anspruch nimmt ( zumindestens in Berlin ) , müsste oder besser gesagt dürfte das Kind bereits geboren worden sein, so das deine Freundin wie @ ralfi richtigerweise schon bereits erwähnt hat , ab Geburtsdatum des Kindes ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erhalten könnte.
Also @ HoangThi ich möchte euch die Hoffnung geben das alles recht gut für euch läuft, und vielleicht könnte man auch versuchen mit Hilfe euern Anwaltes ob nicht aufgrund der jetzigen Umstände und in euern spez. fall nicht die ABH im Vorfeld den Beschluss der Abschiebung zurücknimmt , damit wäre allen Beteiligten geholfen.
Sollte jedoch für euch alles negativ ausgehen " dann sollte eurerseits dennoch die Freiwillige Ausreise mit Zustimmung der ABH vollzogen werden damit nicht noch aufgrund der Abschiebung eine spätere Einreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland zur folge hat " , was ich jedoch bezweifle da die endgültige Gerichtsentscheidung wie ich bereits erwähnt habe schon einige Monate andauern könnte , und da könnte zumindestens deine Freundin wenn noch nicht die Geburt euer Kindes stattgefunden hat , zumindestens dann Hochschwanger sein , so das darauf hin eine Ausreisepflicht in folge der Abschiebung die Reisefähigkeit deiner Freundin und des ungeborenen Kindes gefährdet sein könnte , dazu müsste der Arzt /Ärztin für Frauenheilkunde eine Attestierung ausstellen und dieses müsste das Verwaltungsgericht zur Kenntnis nehmen und letzendlich akzeptieren und abschliessend zu euern gunsten auch entscheiden, und das weiss auch die ABH .
@ HuongThi Gib nicht auf , halte zu deiner Freundin, denn sie braucht dich jetzt umso mehr, auch wenn ihr was schon schlimm genug ist 500 Km von einander getrennt seid, und auch kannst du dir im Fachforum
http://www.info4alien.de/
weiteren Rat suchen, dort sind mitunter auch Forummitglieder die bei der ABH arbeiten, die wiederum tagtäglich mit der Problematik vertraut sind .
Halte uns auf dem laufendem, damit auch später für den einen oder anderem ein Rat nachvollziehbar sein könnte . DANKE .
Gruss M. Sch.
|
|
|
|
M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
06.10.2006, 05:40 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten |
|
Nochmals Hallo @ HoangThi
Als du gestern geschrieben hast nämlich: folgendes.
Meine Freundin hat im Moment (nach Abschiebung) eine Duldung.Klage wurde eingereicht und wird vermutlich abgelehnt.
Könnte man auch richtigerweise auch so verstehen nämlich :
Deine Freundin hat zur damaligen Zeit ein Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland gestellt der nach Bearbeitungsdauer erwartungsgemäß von der hiesigen Behörde mitunter Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde , daraufhin hat deine Freundin und du innerhalb der Einspruchsfrist / Widerspruchsfrist vor 1 Monat remonstriert und ein Anwalt der eure interessen vertritt damit beauftragt und seitdem erhält deine Freundin aufgrund des ablehnenden Asylbescheides lediglich eine Duldung die im Regelfall immer jeweils um c.a. 3 Monate befristet wird richtig ?
Duldung heisst nichts weiter als :Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Es kommt oft vor, dass die Ausreisepflicht (z.B. nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens) nicht erfüllt werden kann. Wenn keine Pässe oder Passersatzpapiere vorhanden sind, kann eine Rückkehr in das Heimatland nicht erfolgen. Hier spricht man von einem tatsächlichen Abschiebungshindernis. Daneben gibt es auch rechtliche Abschiebungshindernisse. Ein solches resultiert z.B. aus Art. 6 Grundgesetz, wenn eine Eheschließung unmittelbar bevor steht.
Unter den in § 60a AufenthG genannten Umständen kommt die Erteilung einer Duldung in Betracht. Die Duldung dient nicht der Regelung eines Daueraufenthaltes.
Also das deine Freundin kein Pass oder Passersatz besitzt und auch dieses nicht vorhanden sein könnte dürfte zunächst auch der Grund sein das eine Abschiebung deiner Freundin ins Heimatlandes in euern Fall Vietnam derzeit nicht möglich ist !!!
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Migration und Flüchtlinge b.z.w. ABH ( Ausländerbehörde ) könnte nun ein Amtshilfeersuchen durchführen bei den Vietnamesischen Behörden in Vietnam unter Beteiligung des Bundesverwaltungsamtes in Köln unter Bezugnahme der Deutschen Botschaft in Hanoi b.z.w.Deutsche Generalkonsulat in HO CHI MINH CITY und zwar :
Überprüfungen durchzuführen in dem die Angaben deiner Freundin z.b. Name, Geburtsdatum und Ort , Anschrift mit den hier angegebenden Daten verglichen werden und wenn die Rückmeldung aus Vietnam erfolgt ist und die Daten miteinander übereinstimmen nun dann dürfte die Abschiebung ins Heimatlandes in euern fall Vietnam erfolgen.
und bis es soweit ist vergehen mitunter Monate.
Darüber hinaus hat euer Rechtsanwalt remonstriert / Wiederspruch und Folgeklage beim Verwaltungsgericht eingereicht,und Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Migration und Flüchtlinge b.z.w. ABH ebenfalls eingereicht. Aufgrund des ablehnenden Bescheides ( Asylantrag ) dazu kommt euer spez. fall hinzu und da wie ich auch bereits im vorigen Beitrag erwähnt habe das alles auch von erheblicher Dauer ist , bis letzendlich entschieden wird, dürfte das Kind schon geboren sein b.z.w. Hochschwangerschaft deiner Freundin vorliegen sodass eine Aufenthaltserlaubnis im nachhinein für deine Freundin ab Geburt des Kindes vorliegen dürfte / könnte b.z.w. die Reisefähigkeit nach Vietnam
( Abschiebung ) deiner Freundin und des ungeborenen Kindes gefährdet sei ( bei Hochschwangerschaft ).
Gruss M. Sch.
|
|
|
|
M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
06.10.2006, 09:32 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten |
|
@ HoangThi ein Tipp für euch hätte ich dennoch zusätzlich parat
und zwar da deine Freundin eine derzeitige Duldung besitzt besteht die Möglichkeit , daß sie dich aufgrund der derzeitigen Trennung ( 500 Km )
könnte sie jederzeit ein Besuchsschein bei ihrer derzeitigen zuständigen Ausländerbehörde beantragen um dich in deinem Wohnort zeitweise besuchen zu können , da die Duldung vermutlich nur für den derzeitigen Wohnort deiner Freundin begrenzt / Gültig sein dürfte. ( zuständiges Beitrittsgebiet Stadt und Bundesland - Landkreis ).
Ist zwar nicht die Ideallösung jedoch den Umständen entsprechend derzeit ein kleiner Trost , bis sie letzendlich wenn alles für euch Positiv verläuft bei dir ständig Wohnen kann
Gruss M. Sch.
|
|
|
|
HoangThi
Gast
Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
09.10.2006, 11:07 (Kein Titel) |
|
Hallo M.Sch.!
Eins muss hier wohl mal klar gestellt werden....
Man kann eine vorgeburtliche Vaterschaft § 1594 Abs.4 BGB und auch eine vorgeburtliche Sorgeerklärung § 1626a BGB abgeben !!!!
Wie weit das hilfreich sein kann weis ich noch nicht.
Aber dafür ist ja auch der Anwalt da.
Und...ja, Freundin hat ein Besuchsrecht bekommen.Gott sei dank mal etwas positives im ganzen Trubel.
Naja,werde mal weiter für mein Schatz kämpfen.
Gruß
HoangThi
_________________ Liebe ist Grenzenlos!
|
|
|
|
M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
10.10.2006, 00:58 (Kein Titel) |
|
Hallo @HoangThi
Natürlich ist es möglich vor der Geburt eine Vaterschaftsannerkennung gemäß §1594 BGB Absatz 4 vorzunehmen.
oder habe ich geschrieben , daß es nicht möglich wäre.
Wenn du den Beitrag von VFU 999 anspielst , in dem er schrieb.Nach meinem Kenntnisstand, kannst Du die gesamte Prozedure der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sowieso erst nach Geburt "durchziehen".
@VFU 999 wollte dir auch mit Rat und Hilfe zur Verfügung stehen , er wollte keinesfalls bewusst falsche informationen geben , @ ralfi hat diesbezüglich auch korekturen vorgenommen , so daß jetzt nicht erneut darauf eingegangen werden müsste.
Auch ist es möglich vor der Geburt eine vorgeburtliche Sorgeerklärung abzugeben hätte auch nur ein Sinn wenn eine Abschiebung deiner Freundin zum jetzigen Zeitpunkt verhindert werden kann dies ist auch nachvollziehbar.
Jedoch könnte sie auch nach der Geburt abgegeben werden.
Nun müsste ich dein Letzten Beitrag um Verwechselungen ausschließen zu können Berichtigen und zwar :
Im übrigen geht es hierbei nicht um § 1626a BGB wie du geschrieben hast , denn dort steht lediglich folgendes:
§ 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
(Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
-------------------------------------------------------------------------------------
Du meintest bestimmt richtigerweise den § 1626b Absatz 2 BGB
§ 1626b BGB Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.
(2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den §§ 1671, 1672 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Abs. 1 geändert wurde..
Lieber @ HoangThi wir sollten doch bitte schön nicht die Gesetzestexte verwechseln . Einige Laien neigen dann dazu sich auf irgendwelche §§ sich zu stützen die dann nicht zutreffend sein könnten.
Um jedoch bei dein inhaltliches Anliegen deines 1 Beitrages zu bleiben geht es doch jetzt einzig und allein darum , wie kann deine Freundin in Deutschland mit ein Aufenthaltsstatus in Zukunft verbleiben um halt nicht nach Vietnam abgeschoben zu werden ,und das die jetzige zeitliche Trennung von 500 Km nach Möglichkeit auch zeitlich abgeschwächt wird aufgrund von Besuchserlaubnisse , und ich denke da wurden dir auch mehrere andere Möglichkeiten im Rahmen des möglichen ( Bundesdeutschen Gesetze ) aufgrund deines 1 Beitrages hier aufgezeigt um dir zu helfen, und wenn alles Positiv für euch beide verlaufen ist, so hoffe ich und viele andere hier im Forum auch euch mitunter geholfen zu haben mit Tips.
Das Fachforum steht dir ebenfalls mit Ratschlägen zur Verfügung nur im Rahmen der Möglichkeiten der Bundesdeutschen Gesetze.
Auch habt ihr euch ja ein Anwalt richtigerweise genommen , der euch hoffentlich auch weiterhilft .
Gruss M. Sch.
|
|
|
|
HoangThi
Gast
Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
12.10.2006, 17:58 (Kein Titel) |
|
Hi M.Sch.!
Sollte kein Vorwurf im alten Bericht sein!
Nur,da stant mal ...man könnte keine Sorgeerklärung vorgeburtlich machen!Darauf habe ich geantwortet!
Desweiteren möchte ich hier keinen beleidigen und bin durchaus dankbar für jede Hilfe.
Aktuell muss ich zum Thema sagen..
Meine Freundin hat gemeint ,wir müssten heute unbedingt zur Ausländerbehörde und gestern waren wir auf dem Standesamt!
Was jetzt passieren wird,weis ich noch nicht.
Vielleicht steht ja morgen schon die Polizei vor meiner Tür und will den Pass meiner Verlobten haben.
Keine Ahnung!
Wir mussten das aber machen ,denn ich habe von meiner Verlobten kurzfristig erfahren,das ihre vorhandenen Papiere bald abgelaufen sind!
War ne tolle überraschung für mich
So bin ich dann gestern zum Standesamt und habe alle Sachen für die Heirat abgegeben.(Beglaubigte Kopie vom Pass dabei)
Und heute haben wir bei der ABH eine bitte geäußert,das meine Verlobte zu mir oder in meine Nähe umverteilt werden könnte.
Bei der ABH haben wir eine bewilligung (nachdem verschiedene Papiere von mir vorliegen) bekommen,das sie zu mir kann.Kosten wollen sie nämlich nicht übernehmen um sie in meiner Nähe unterbringen zu können.
Also geht es nur Privat!Muss sie dann natürlich wegen der Schwangerschaft privat versichern,das erscheint mir besser als eine evtl.teuer werdende Geburt.
Nur ,bei der Frage ob ein Pass vorhanden ist,haben wir mit NEIN geantwortet.
Habe aber erwähnt,das wir heiraten wollen und auf dem Standesamt waren.Dann die frage des Beamten:Und was ist mit einem Pass,den brauchen sie ja?Antwort "Müssen wir noch besorgen"Da kam ich doch dann etwas ins schwitzen
Jetzt bin ich gespannt,was passieren wird!
Habe jetzt etwas Angst bekommen.Gut war das bestimmt nicht,aber ich hatte nur diese Wahl sonst muss ich eh erst mal Papiere neu besorgen von VIETNAM!
Ich bin normal kein Typ dafür und würde gerne alles ordentlich machen.
Aber diese Sache macht mir jetzt bischen Stress!Vor allem ist das bestimmt auch nicht im Sinne meines Anwalts passiert.
So,ich zittere und bete mal weiter und hoffe es geht alles gut!
Halte euch auf dem Laufenden.
Ich vertraue auf das Schicksal unserer Liebe
Gruß
HoangThi
_________________ Liebe ist Grenzenlos!
|
|
|
|
M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
13.10.2006, 13:18 Vietnam.Freundin schwanger,im Asyl mit Ablehnung,heiraten |
|
Hallo @ HoangThi
Ja aufgrund deines jetzigen Beitrages würde ich mal behaupten, daß euer Anwalt auch etwas sprachlos wird sein wenn er erfährt was ihr gemacht habt . Ich bin auch etwas und es bleibt jetzt abzuwarten sein was passieren wird , du solltest uns trotz alledem weiter informieren.
Wenn deine Freundin nicht schwanger würde sein würde ich prompt jetzt behaupten der Asylstatus deiner Freundin wird bald enden und die Abschiebung nach Vietnam wäre nur noch eine formelle Sache.
Aber weil sie Schwanger ist und ihr ja ein Anwalt genommen habt und du eine Vaterschaftsannerkennung und Sorgeerklärung des ungeborenen Kindes vollzogen hast kann ich diese Frage ob sie abgeschoben wird nicht beantworten , ihr solltet nur noch das machen was euer Anwalt sagt ok , ansonsten hättet ihr euch den Anwalt auch sparen können .!!!!!
Und welche Papiere würden denn jetzt ablaufen ? Etwa eine Ledigkeitsbescheinigung deiner Freundin ? Dazu wird später noch eingegangen , Pass ? als Asylbewerber b.z.w. Ausländer mit Aufenthalt einer Duldung haben doch normalerweise keine b.z.w. niemals Papiere ausser der Duldung nur wenn die abläuft wird sie auch wenn keine Abschiebungsgründe vorliegen auch verlängert !!!!
Heiraten in Deutschland ja ist möglich nur du wirst hier im Forum doch bestimmt auch gelesen haben wie kompliziert die Heirat in Deutschland ist das fängt schon damit an , Der Deutsche Standesbeamte wird die Papiere deiner Freundin Ledigkeitsbescheinigung ( ausgestellt innerhalb 90 Tage innerhalb 3 Monate ) und der Geburtsurkunde nicht so ohne weiteres akzeptieren oder ? sind die Papiere im Vorfeld einer Echtheitsprüfung vietnamesischer Urkunden durch ein Amtshilfeersuchen bei der Deutschen Botschaft in Hanoi b.z.w. Deutsche Generalkonsulat in Ho Chi Minh Cty in Vietnam überprüft worden wobei die Überprüfung in dessen Vertretung durch Vietnamesische Vertrauensanwälte duchgeführt werden ? Ich glaube nicht !!! Solange das nicht gemacht wurde wird die Heirat in Deutschland auch nicht stattfinden können und wielange diese Überprüfung andauert nun garantiert einige Monate .
Wäre alles auch kein Problem wenn das Kind geboren ist, und deine Freundin aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erhält, also hätte man doch noch mit der Heirat warten können bis deine Freundin eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Kindes besitzt oder ?
Abgelaufende Papiere können doch jederzeit neu ausgestellt werden oder ? .
Heirat in Dänemark kommt für euch derzeit nicht in Frage , da deine Freundin zur Zeit nur ein Duldungsstatus besitzt und Asyllantin ist.
Aber wenn das Kind geboren wurde und deine Freundin daraufhin eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erhält, nun dann wäre es möglich in Dänemark zu heiraten.
Fakt ist ,daß das Standesamt nun eine Beglaubigte Kopie vom Pass deiner Freundin besitzt und es könnte nun sämtliche Daten deiner Freundin logischerweise an die zuständige Ausländerbehörde weiterleiten, ob sie das machen weiss ich nicht, und da ihr auch noch zusätzlich eine Notlüge parat hattet in dem ihr den Beamten der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht habt nämlich das deine Freundin kein Pass hat und ihr ihm besorgen müsstet , ist mit Sicherheit ein Nachteil für euch . WARUM NUR WARUM NUR
Ich bin der Meinung wenn ihr abgewartet hättet und der Anwalt auf Zeit gesetzt hätte und du später wenn deine Freundin Hochschwanger gewesen wäre ein Attest des Arztes wie ich bereits früher schon geschrieben habe gefolgt wärst , nun vielleicht wäre eure Situation eine bessere gewesen als wie jetzt und ihr hättet nicht mal lügen brauchen und für was denn wenn ich der Sachbearbeiter gewesen wäre bei der AHB und ich würde erfahren das ihr mich belogen habt und das für für nichts aber auch garnichts auf der Welt nun dann würde ich Sauer auf euch sein und auch Garantiert .
Also was jetzt passiert steht in den Sternen , resigniert dennoch nicht bleibt jetzt ehrlich und nur noch mit euern Anwalt ok . Sprecht mit euern Anwalt was ihr gemacht habt und vielleicht lässt sich das auch wieder im positiven drehen, dennoch beachte jetzt folgenden Rat !!!!!!!!!!!
Sollte die Ausländerbehörde ein Abschiebebeschluss fassen und wäre dies Bestandskräftig so bedenke bitte das deine Freundin auf jedem Falle eine unbefristete Einreiseprerre für die Bundesrepublik Deutschland erhält die jedoch befristet werden kann , wenn sämtliche Abschiebungskosten deinerseits übernommen werden.
Also wenn euer Anwalt aufgrund der neuesten Nachricht eurerseits den Entschluss fassen sollte das deine Freundin freiwillig ausreisen sollte um eine Einreiseprerre für die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern so sollte sie vorher getroffen werden bevor die AHB es beschliesst ok allerdings müsste die Eheschliessung anschliessend in Vietnam stattfinden und deine dann Ehefrau könnte im nachhinein ein Antrag auf der Deutschen Botschaft in Vietnam stellen auf Familiennachzug / Familienzusammenführung , wobei eine zügige Bearbeitung des Antrages möglich wäre aufgrund der Schwangerschaft und vorausgesetzt es wird keine Einreisesperre verhängt . !!!!!
Gruss M. Sch.
|
|
|
|
HoangThi
Gast
Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
13.10.2006, 14:26 (Kein Titel) |
|
Hi M.Sch.!
Ich hoffe,ich kann das irgendwie retten.
Ich hatte ja eh ein schlechtes Gefühl bei der Sache,aber meine Freundin hat nur ein lächeln und ein"bleib ruhig" für mich übrig!Ich hatte ja keine Ahnung,wie das mit den ablaufenden Papieren ist. Sie hatte es so dramatisiert dagestellt und deswegen willigte ich ein das zu machen.
In meinem Kopf ist ständig die Sache"Geh zum ABH-Beamten und stelle die Sache richtig"!(Er willigte ja sogar noch den Umzug zu mir ein.)Aber bringt das jetzt alles noch was ? Weis nicht!
Ich weis eh nicht wie das überhaupt alles läuft mit den Papieren.
Gehen die erst über die ABH und dann nach VT oder umgekehrt ?
Puh,alles nur wegen diesen scheiß deutschen Asylgesetzen.
Jetz sitze ich nur noch auf heißen Kohlen.
Gruß
HoangThi
_________________ Liebe ist Grenzenlos!
|
|
|
|
M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
|
Verfasst am:
13.10.2006, 14:49 Achtung @ HoangThi |
|
|
|
|
HoangThi
Gast
Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 6
|
Verfasst am:
31.10.2006, 19:18 Frage wegen Versicherung |
|
Hi!
Hab mal ne Frage!
Hat einer Ahnung,wie man eine schwangere Freundin Privatversichern kann?
Möchte meine Verlobte bei mir persönlich unterbringen und absichern.
(Ist im Asyl,aber zu weit weg!)
Scheint nicht so einfach zu sein?!
Gruß
HoangThi
_________________ Liebe ist Grenzenlos!
|
|
|
|
|
Geschützt durch CBACK CrackerTracker2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.
Powered by Orion based on phpBB
© 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
| |
|