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 Überprüfung von Urkunden durch das Generalkonsulat in HCMS

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Francis
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BeitragVerfasst am: 31.01.2019, 12:23    Überprüfung von Urkunden durch das Generalkonsulat in HCMS Antworten mit ZitatNach oben

Es schaut leider so aus, dass die Geburtsurkunde meiner Verlobten (wie z.B. im Falle einer Wiederregistrierung) vom Generalkonsulat in Ho Chi Minh Stadt überprüft werden muss. ( Die Geburtsurkunde wird für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt benötigt. )

Ich habe die Erklärung dazu auf vietnam.diplo.de durchgelesen, aber ich bin mir nicht sicher wie das ablaufen sollte:

Überprüfung von Personenstandsurkunden bei Wiederregistrierungen im Wege der Amtshilfe
https://vietnam.diplo.de/blob/1435168/61db9000058b5361d47652596c3f2777/180206-ueberpruefung-von-personenstandurkunden-bei-wiederregistrierungen-im-wege-der-amtshilfe-dt-data.pdf

Zitat:
(…)
Sollten Zweifel an der Urkunde bestehen, kann die die Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen eingeleitet werden.
Eine Privatperson kann keine Urkundenüberprüfung veranlassen. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Botschaft ausschließlich mit der ersuchenden Behörde kommuniziert.

(…)
Das Amtshilfeersuchen kann über den Kurierweg des Auswärtigen Amtes versandt werden und ist wie folgt zu adressieren:

Auswärtiges Amt
Botschaft Hanoi bzw. Generalkonsulat Ho-Chi-Min-Stadt
Kurstraße 36
10117 Berlin

Nur Behörden sind berechtigt, den Kurierweg zu benutzen.

Für die Urkundenüberprüfung werden benötigt:
Originalurkunde (…),
Anwaltsvollmacht mit beglaubigter Unterschrift des Urkundeninhabers (…),
Kopie des Reisepasses des Urkundeninhabers (…),
Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Stelle (…)

Sofern ein Amtshilfeersuchen vorliegt und die ersuchende Stelle zustimmt, können alle Unterlagen für die Urkundenüberprüfung auch bei der Botschaft/dem Generalkonsulat abgegeben werden.



Weiß jemand, wie man diese Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen einleitet?
Was wäre in unserem Fall die „ersuchende Stelle“ ?
Beginnt das Generalkonsulat die Überprüfung der Dokumente nur nach Anfrage aus dem Auswärtigen Amt in Berlin, oder ist eine andere Behörde damit gemeint? Z.B. Standesamt?

So wie ich es verstehe, ist die oben angegebene Adresse einfach der sicherer Weg für deutsche Behörden (Standesamt? Ausländerbehörde?) Dokumente an die Botschaft/das Generalkonsulat in Vietnam zu verschicken… D.h. für mich und meine Verlobe ist diese Adresse nicht relevant… Richtig?

Ich würde gern meiner Verlobten so viel Arbeit abnehmen wie möglich (insbesondere wenn ich etwas erledigen kann ohne nach Vietnam zu fliegen). Was kann ich machen und was muss sie selbst machen?

Ist es empfehlenswert zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt zu suchen?
Was kann ein Anwalt überhaupt bewirken? Ich denke mal, wenn das Konsulat sagt „wir können diese Geburtsurkunde (warum auch immer) nicht legalisieren, eine vollständige Überprüfung ist notwendig“, dann wird auch ein Anwalt (und/oder eine Klage) daran nichts ändern… Richtig?

Weiß jemand, ob auch nach dieser Dokumentenüberprüfung die Geburtsurkunde immer nicht älter als 6 Monate alt sein darf, wenn man sie bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt vorlegt?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 31.01.2019, 13:41    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mach dich nicht verrückt.

Das ganze ist ein rein behördeninterner Vorgang, den der Standesbeamte bei der Anmeldung der Eheschließung anstößt falls er Klärungsbedarf hat. Also einfach mit legalisierter Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung zum Standesamt gehen.

Ein Anwalt kann an dieser stelle nur eins tun, Rechnungen schreiben.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Francis
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BeitragVerfasst am: 31.01.2019, 14:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für die Antwort, Garfield!

Leider, wenn ich meine Verlobte richtig verstehe, weigert sich das Generalkonsulat die Geburtsurkunde meiner Verlobten zu legalisieren. (Die Legalisierung ist für die Anmeldung der Eheschließung notwendig...)

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 31.01.2019, 15:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nur um sicher zu gehen - ihr habt die Urkunde vorher beglaubigt auf Deutsch übersetzen lassen?
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Francis
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BeitragVerfasst am: 31.01.2019, 17:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja. An der Vorbeglaubigung und Übersetzung lag es nicht.

Die Frage ist jetzt nur:
wie/wo beantragen wir diese „Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen“?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 31.01.2019, 17:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Amtshilfeersuchen bedeutet, das das nur ein Amt kann. In diesem Fall dann das Standesamt in D.
Am besten schreibst du eine Mail an die Botschaft wie in diesen speziellen Fall vorzugehen ist, da er in den Merkblättern anscheinend nur unvollständig dargestellt ist.

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Francis
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BeitragVerfasst am: 31.01.2019, 18:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke nochmals, so mache ich das.
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Francis
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BeitragVerfasst am: 06.02.2019, 11:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es tut mir leid, dass ich den Thread wieder nach oben bringe Verlegen,
aber ich würde gern fragen, ob jemand schon einen Fall kennt bei dem die Registrierung der Geburt erst ein paar Jahre nach der Geburt erfolgte
Das ist nämlich genau das Problem was wir haben Weinen

Ich frage mich ob in diesem Fall immer die Dokumentenüberprüfung gemacht wird,
oder gibt es auch Fälle wenn eine Geburtsurkunde (eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister) auch bei einer Spätregistrierung der Geburt von dem Generalkonsulat (bzw. von der Botschaft) einfach legalisiert wird (nach Vorbeglaubigung und Übersetzung) ?

Es wäre auch sehr interessant zu wissen wie lange ungefähr diese Dokumentenüberprüfung zur Zeit dauert und wie sie abläuft (z.B. ob der Anwalt des Konsulats mit der Familie spricht usw.)
Da die Botschaft/das Konsulats die meisten Dokumente einfach legalisiert, werden wohl seit 1.2.2018 viel weniger Dokumentenüberprüfungen gemacht. Vielleicht sind die Fristen und/oder Ablauf jetzt etwas anders als vor 2018?
Die im verlinkten Merkblatt angegebene ungefähre Dauer von 5 Monate ziemlich heftig Geschockt

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 06.02.2019, 12:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ob die Überprüfung der Dokumente durchgeführt werden muss entscheidet der Standesbeamte, der euch verheiraten soll.

Die Zeit für die Überprüfung kommt daher, des es für den Norden und den Süden je einen Anwalt gibt, der diese Überprüfungen durchführt.
Ob dieser nur zu den Registern fährt oder auch noch das Krankenhaus oder Verwandte befragt weis keiner vorher.

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