H(a)i,
« sunny123 » hat folgendes geschrieben:
was ist der unterschied von Ehegattennachzug und Niederlassungserlaubnis???
eigentlich ganz einfach:
erst kommt der Ehegattennachzug mit Familienzusammenführungsvisum,
nach der Einreise bekommt mann eine Aufenthaltserlaubniss, und wenn dann die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind bekommt man später auch die Niederlassungserlaubniss.
mfg
Thomas Böttcher