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 2 junge Mädchen (ohne Heirat!) für Urlaub nach Deutschland

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M. Sch.
Gast





Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin



BeitragVerfasst am: 18.08.2006, 17:01    Antwort Antworten mit ZitatNach oben

« Sweedy » hat folgendes geschrieben:
Da die Botschaft eine Abteilung des Auswärtigen Amtes ist und somit eine deutsche Behörde, unterliegen die vietnamesischen Angestellten allein deutschem Recht. Alles andere ist Unsinn. Wenn sich also in der deutschen Botschaft jemand ungerecht oder unhöflich behandelt fühlt habe ihr die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Auswärtigen Amt. Merkt euch also den Namen des Botschaftsmitarbeiters (Namensschild). Wenn ihr also merkt, dass euch jemand schikaniert, weist ihn aus die Beschwerdemöglichkeit hin. Auch die Mitarbeiter haben haben Angst um ihren gutbezahlten Job und werden dann kooperativer. Richtig, die Botschaft braucht Ablehnungen nicht zu begründen.
Der Antragsteller hat aber hier in Berlin die Möglichkeit eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Auswärtige Amt auf Erteilung eines Visas einzureichen (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/10-Ablehnung.html)
Am besten beauftragt der Einladende einen hiesigen Anwalt mit der Sache. Der Antragsteller schickt dem Anwalt dann eine Vollmacht.
Ob die Klage erfolgreich ist, ist eine Sache. Zumindest kriegt ihr dann aber eine Begründung warum der Antrag abgelehnt wurde und könnt dann in diesem Punkt vielleich nachbessern. Klage ist allerdings mit Kosten verbunden


Nicht schlecht erklärt, aber bevor man eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen diese Behörden anstrebt, würde ich es jedoch bevorzugen zunächst den Dialog mit der Deutschen Botschaft in Hanoi und dem Auswärtigem Amt und letzendlich mit der örtlich ansässigen Ausländerbehörde wo der Einladende sein aktuellen Wohnsitz hat zu führen , schon aus den von @ Sweedy genannten Kostengründen und ob die eine oder andere Klage erfolgreich ist , wäre abzuwarten,und ob das gewünschte Visumsverfahren vom "Bürokratischen " Wege schneller zu erledigen ginge b.z.w. geht ist ebenfalls fraglich.

Meine Empfehlung : Zunächst bei der Deutschen Botschaft anfragen was ?
wie ? und warum ? Schriftlich nachfragen per
Kontaktmail an. Botschafter
Hr. Christian-Ludwig
Weber-Lortsch
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in
Hanoi Vietnam


http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/Kontakt,verteilerId=65716.html

nach Absenden der E- Mail an die Deutsche Botschaft erhält man eine Absendebestätigung. als Überschrift ihre Mail wurde erfolgreich versendet. Dieses kann man sich ausdrucken und man hat ein Nachweis , daß man was versendet hat.
Sollte dies ohne Erfolg einer Antwort der hiesigen Behörde sein , so kann man immernoch den Weg den @Sweedy beschrieben hat verfolgen.

Auch sollte man die örtliche Ausländerbehörde kontaktieren wo der Einladende sein ständigen Wohnsitz hat , denn diese haben stehts Mitspracherecht wenns um die Visavergabe angeht jeglicher Art .

Wer den Dialog mit dem Gegenüberliegenden versucht zu gehen , der wird am Ende stehts erfolgreich sein.


@Linh1995
ohne dich in irgendeinerweise zu bevormunden b.z.w. zu belehren, aber wer eine solche Diskussion führt die du hier anstrebst , was stehts ins leere verläuft , und deine Behauptungen und Vermutungen und zum Teil Ahnungslosen Beiträgen zu diesem Thema hier macht nicht nur mich Böse sondern auch den übrigen Forummitgliedern Sehr böse . Jedoch solltest du uns allen doch schon die Fakten liefern die du stehts hier beschreibst, denn nur dann hat man die Gelegenheit für Abhilfe zu sorgen. Du hast geschrieben mitunter

« Linh1995 » hat folgendes geschrieben:

Das ich Namen oder Fälle hier preisgebe soll wohl eher ein Scherz von
Dir sein, oder ?


Also ohne wenn und aber , wenn du Informationen hast die der Allgemeinheit dient, so solltest du uns schon die Namen oder wie du es auch nennst Fälle genauer schildern. Ich denke das die entsprechenden genannten Behörden es als Wichtig ansehen würden, diese Misstände zu beseitigen und eine nach Wunsch auch gerechte und zügige Bearbeitung der Visavorgänge erzielen zu können.

Gruß M. Sch.

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