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dark
Gast
Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
16.11.2006, 11:33 (Kein Titel) |
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So hab jetzt dem Botschafter geschrieben. Zu deiner Frage wie wir uns kontaktieren , über Email auf englisch. Da Sie kein Deutsch kann und auch nicht die möglichkeit dies in Vietnam zu Lernen. Ich schreibe jetzt nochmal was ich dem Botschafter geschrieben habe:
Seh geehrter Herr Christian-Ludwig Weber-Lortsch,
hiermit möchte ich Ihnen mein anliegen Mitteilen. Ich habe am 24.06.2005 in Vietnam Haiphong , die Frau X geboren am ..., geheiratet. Daraufhin haben wir die Familienzusammenführung bei Ihnen beantragt. Meine zuständige Ausländerbehörde hier in Rostock hat dies im Januar 2006 genehmigt. Nach aussagen meiner Frau wurde jedoch das Visa von Ihrer Visaabteilung abgelehnt. Dann hab ich als erstes eine E- Mail zu der Visaabteilung geschickt. Als Antwort erhielt ich folgende E-Mail :
Sehr geeherter Herr XX, wie Ihnen Frau X sicherlich schon mitgeteilt hat, hat sie die Entscheidung über ihren Visaantrag am 08.11.2006 abgeholt. Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen konnte das Visum leider nicht erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Leiterin der Visastelle
Deutsche Botschaft Hanoi
Ich weiss nun nichtmal aus welchem Grund Sie die Einreise meiner Frau ablehnen. Es ist jetzt schon 1 1/2 Jahre her, und ich möchte doch nun wirklich nichts unnormales. Es ist keine Scheinehe falls Ihre Angestellten dies vermuten sollten. Ich kenne meine Frau schon seit über einem jahr bevor wir Geheiratet haben, zwar haben wir uns nur auf Englisch Via E-Mail unterhalten. Aber haben uns ineinander Verliebt. Seitens meiner Ausländerbehörde liegt ja kein Verdacht auf Scheinehe vor. Deshalb verstehe ich nicht warum Ihre Visaabteilung die Einreise meiner Frau einfach ablehnt. Ich hoffe das Sie mir in dieser Angelegenheit weiter helfen können und werden.
Mit freundlichen Grüßen
XX
Ich denke das dies freundlich genug ist und hoffe nun das er mir weiterhilft. Danke für deine Hilfe M. Sch. Laut meiner ABH liegt hier kein Problem vor Sie haben ja schliesslich 2 mal die genehmigung zur Einreise zur Botschaft geschickt. Und es gab ja hier bei meiner ABH kein Problem.
Es liegt also einzig und allien an der Botschaft.
mfg dark
Zuletzt bearbeitet von dark am 16.11.2006, 12:04, insgesamt einmal bearbeitet
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M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
16.11.2006, 12:04 (Kein Titel) |
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Hallo dark
Ja das ist ok , hast du dir diese E- mail per Computerausdruck gespeichert b.z.w. ausgedruckt
Wenn ja dann hast du ein Nachweis über deine Anfrage .
Wenn nein, so schicke Anfrage erneut.
Ich denke das der Botschafter diesen Vorgang bearbeiten wird.
Die Begründung wird dir b.z.w. deiner Frau auch mitgeteilt.
Nun kannst du selbstverständlich das Auswärtige Amt und deine ABH zusätzlich kontaktieren mit dem Nachweis das du alles erdenkliche getan hast um letzendlich deine Frau nach Deutschland per FZF zu tätigen.
Solltest du oder deine Frau weder vom Botschafter b.z.w. dessen Vertretung keine Antwort erhalten und auch nicht vom Auswärtigem Amt und letzendlich von der ABH Antwort und dessen Begründung erhalten, so bleibt euch nur noch der Rechtsweg übrig, der jedoch nur mit einem Rechtsanwalt zu bewältigen ist.
Nötigenfalls muss Remonstriert werden, auch könnte es sein , daß deine Frau ein neuen Antrag auf FZF bei der DE - Auslandsvertretung stellen muss.
Ich hoffe für dich und deiner Frau , daß am Ende alles nach euern Wunsch verläuft.
Kannst uns dein weiterem Werdegang hier mitteilen, aber vergiss nicht die Namen müssen nicht erwähnt werden.
Sollte euch die Begründung die zur Ablehnung des Visums mitgeteilt werden, so versucht umgehend die Gründe der Ablehnung zu entschärfen , und dann sehe ich kein Grund warum deine Frau nicht nach Deutschland einreisen könnte.
Gruss M. Sch .
Editiert von hien am 16.11.2006
Zuletzt bearbeitet von M. Sch. am 16.11.2006, 12:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
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dark
Gast
Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
16.11.2006, 12:33 (Kein Titel) |
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jo das mit dem namen ist klar. Hab mir alles was per Email zur botscchaft ging ausgedruckt. auch die antwort von Frau ... der Visaabteilung der Botschaft. Ich will heute Nachmittag zur ABH und dort alles vorlegen mal sehen was die noch für mich tun können , kam mit denen ja eigentlich gut klar. die haben ja selbst gesagt das das von der botschaft merkwürdig ist das es so lange dauert. Mit dem Anwalt hab ich mir auch schon überlegt. werde aber erstmal heute zur ABH.
mfg dark
P.s. Klar halt ich euch auf dem laufenden.
Editiert von hien am 16.11.2006
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M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
16.11.2006, 13:12 (Kein Titel) |
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dark
« dark » hat folgendes geschrieben:
Ich will heute Nachmittag zur ABH und dort alles vorlegen mal sehen was die noch für mich tun können , kam mit denen ja eigentlich gut klar. die haben ja selbst gesagt das das von der botschaft merkwürdig ist das es so lange dauert.
« dark » hat folgendes geschrieben:
Meine zuständige Ausländerbehörde hier in Rostock
Nun heute ist Donnerstag da hat die Ausländerbehörde in Rostock nur bis 16.00 Uhr Sprechstunde, ob sie dein Anliegen heute noch bearbeiten können entzieht sich meiner Kenntnis .
Versuche zunächst per Telefon zwecks Termin deines Anliegen vorzusprechen.
Gruss M. Sch.
Editiert von hien am 16.11.2006
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
16.11.2006, 14:09 (Kein Titel) |
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Die Namen von dark und seiner Frau müssen nicht öffentlich stehen. Aber die Namen der Leiterin der Visastelle oder des Botschafters sind kein Geheimnis und öffentlich zugängig. Von daher sehe ich kein Problem, wenn die beiden mit Namen genannt werden.
hien
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
16.11.2006, 14:18 (Kein Titel) |
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dark
Gast
Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
16.11.2006, 15:29 (Kein Titel) |
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Ja genau das hat mir die ABH hier in Rostock auch gesagt zwar nicht Remonstration aber wiederspruch einlegen gegen die ablehnung.
Werd ihr das aber so sagen mit Remonstration. Hier wurde mir auch gleich geraten das sich meine Frau in Vietnam einen Anwalt nehmen soll.
da ich von hier aus nichts tuen kann da sie ihre einreise ja hier genehmigt haben.
mfg dark
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M. Sch.
Gast
Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 58
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
16.11.2006, 15:46 (Kein Titel) |
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dark du solltest deine Frau mitteilen , daß sie ein Widerspruch bei der DE -Auslandsvertretung umgehend einreichen soll ( remonstrieren ).
Auch sollte deine Frau den Mitarbeitern in der Botschaft mitteilen, daß du heute eine Mail an Botschafter und Auswärtiges Amt geschickt hast.
Ich denke der Botschafter und das Auswärtige Amt werden sich der Sache annehmen.
Vielleicht erhältst du auch ein Positiven Bescheid über dein und deiner Frau gewünschten Antrag zur FZF.
Gruss M. Sch.
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Mailwind
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 39
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Verfasst am:
17.11.2006, 17:57 (Kein Titel) |
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Hallo M.SCH.
Zunächst möchte ich Dir zustimmen das Namen nicht öffentlich genannt werden sollten, da dies unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Das Mitarbeiter keine Behördenwillkür betreiben, besonders Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und Standesämter, muss ich aufs schärfste zurückweisen. Dazu möchte ich auch einige Fakten nennen:
Vom Bundesinnenministerium liegt den Behörden eine Anweisung vor welche Vorschriften enthalten die zweckmäßig die Bearbeitung von Verfahren erschweren und in die Länge ziehen sollen. Diese Anweisungen verstoßen zum Teil gegen deutsches Recht. Ich habe es selbst gesehen. Auf verlangen hat man mir eine Kopie verweigert. Diese Anweisung haben auch Rechtsanwälte zu liegen.
Eine Anweisung aus dem Papier enthält die Vorschrift das man für die Überprüfung der Urkunden 400 € bezahlen muss. Dies ist eindeutig rechtswidrig. Begründet wird dieser Vorgang mit § 8 der Auslandskostenverordnung i.V.m. § 8 der Verwaltungsgerichtsordnung. Jeder kann dort mal nachlesen und feststellen das diese §§ ausschließlich Kosten der Behörden untereinander regeln
Gruß Mailwind
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
17.11.2006, 19:13 (Kein Titel) |
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kjl
Gast
Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Bovenden
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Verfasst am:
22.11.2006, 22:33 (Kein Titel) |
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Hallo mailwind ,
Du hast am 10.11.auf einen Beitrag von mir geantwortet ; mit Deiner Antwort , " das wird aber nicht mehr lange so bleiben " kann ich ehrlich gesagt , nicht so wahnsinnig viel anfangen.
Kannst Du mir diese bitte mal näher erklären ?
Gruß kjl
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gerd_dieter2
Gast
Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden
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Verfasst am:
29.01.2007, 19:36 Visaantrag nach Eheschliessung |
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gerd_dieter2
Gast
Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden
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Verfasst am:
01.02.2007, 13:44 Zweite Instanz |
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Zur Zeit bereite ich die Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin vor; nach Ablehnung der Remonstration.
Dieses ganze Prozedere ist nach meiner bisherigen Erfahrung, die ich bereits gemacht habe, ein ausgeklügeltes System zur Verhinderung der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen nach Deutschland.
Es gibt insgesamt 40 Fragen die von beiden Partnern zu gleicher Zeit beantwortet werden müssen.
Alle Fragen sind nach meiner Auffassung von einem Physiologen ausgearbeitet wurden und funktionieren nach dem Warscheinlichkeitsprinzip. (höhere Mathematik)
Es ist fast unmöglich alle 40 Fragen auf den Punkt genau gleich zu beantworten es wird immer mehr oder weniger Unterschiede geben.
Vor allem wenn man wie ich nur 5 Wochen mit der Partnerin zusammen ist, ist es unmöglich sich genau kennen zu lernen; diese Tatsache macht sich das Konsulat zu nutze und hat so die Möglichkeit eine Ablehnung rechtens zu begründen.
Was dann kommt ist ein Kampf David gegen Goliath; es sei denn man heist Joschka Fischer oder ist sonst irgend eine hohe Persönlichkeit.
Dem normalen Bürger glaubt man natürlich die ware Absicht nicht.
Traurig ist nur, daß Einwanderer aus anderen Ländern wie Türkei oder Islam es viel einfacher haben nach Deutschland zu kommen, die Politiker wundern sich dann über den wachsenden Terrorismus.
Ich frage Euch welche Gefahr geht von einer 47 Jährigen Vietnamesin aus die lediglich zu Ihrem Ehemann nach Deutschland möchte.
Ich sage Euch es ist eine verkehrte Welt !!!!!
Wünscht mir viel Glück bei meinem Vorhaben ....
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Mailwind
Gast
Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 39
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Verfasst am:
01.02.2007, 21:23 (Kein Titel) |
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Ich habe den Weg hinter mir. Ich habe sofort nach der Ablehnung geklagt. Nach einem Jahr und 6 Monaten hat die Gegenseite aufgegeben. Zum Verfahren kam es nicht mehr. Ich habe parallel zur Klage mich auch auf anderer Art zur Wehr gesetzt. Unter anderem habe ich die Sachbearbeiterin angezeigt wegen falscher Verdächtigungen und eine Richterin am Verwaltungsgericht wegen Rechtsbeugung. Jedem der ehrliche Absichten verfolgt kann ich nur raten offensiv und energisch vorzugehen. Die meisten Behörden verstehen nur diese eine Sprache.
Gruß Mailwind
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gerd_dieter2
Gast
Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden
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Verfasst am:
02.02.2007, 16:01 (Kein Titel) |
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@Mailwind
Danke fuer Deinen Tip; werde in meiner Klage gleichzeitig eine Anzeige gegen den Mitarbeiter des Generalkonsulates einfuegen.
Das Ergebnis werde ich hier mitteilen sobald ich alles ueberstanden habe.
Gruss an alle Mitbetroffenen ... Gerd_Dieter
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