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 Einladungsbrief, Grundbuchauszug und Risiken

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Steffen1973
Gast





Anmeldungsdatum: 08.10.2017
Beiträge: 10


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BeitragVerfasst am: 08.10.2017, 19:22    Einladungsbrief, Grundbuchauszug und Risiken Antworten mit ZitatNach oben

Hallo und einen netten Gruß.

Ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Marko.
Ich bin 44 Jahre, alleinerziehend mit einem 8 Jahre alten Sohn.
Wir wohnen in einem Haus mit Garten.
Ich bin seit mehr als zwei Jahren alleinerziehend.
Habe mich auf verschiedenen Dating Seiten angemeldet.
Auch International. Nun schreibe ich mich seit ein paar Wochen , täglich mit einer sehr sympathisch Frau aus Vietnam.
Ich habe das Gefühl, es ist mehr als nur Freundschaft. Sie hat richtig Interesse an mir.
Lernt ganz fleißig die deutsche Sprache und schreibt mir auch auf deutsch. Ich bin sehr beeindruckt und sie sieht sehr schön aus.
Nun haben wir schon Videotelefoniert und uns über ein Treffen unterhalten. Sie sagte mir. Für ein Visum benötigt sie eine Einladung von mir. Nun habe ich bei der Ausländerbehörde angerufen. Für eine Einladung benötige ich Dinge wie meine Einkommensverhältnisse und einen Auszug aus dem Grundbuchamt. Ich würde sie sehr gern einladen. Auch würde ich zur Sicherheit eine Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Nun meine Frage. Gibt es noch Risiken die den Besitz meines Hauses in Gefahr bringen könnten? Wegen dem Grundbuchauszug. Ich kenne sie ja nur aus dem Internet und von unseren Telefonieren und vom Video. Ich würde sie so gern sehen, aber welche Risiken gibt es?

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garfield2008
Moderator



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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi


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BeitragVerfasst am: 08.10.2017, 20:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mit einer Verpflichtungserklärung haftest du gegenüber dem Staat für alle Kosten, die durch den Gast dem Staat entstehen können.
Falls dein Gast nicht ausreist oder er Asyl beantragt musst du dem Gast die Kosten der Abschiebung, die der Unterbringung und alle Kosten des Asylverfahrens ersetzen.
Deshalb kann man eine VE nur abgeben, wenn man ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze ZPO hat.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Toni B.
Gast



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Anmeldungsdatum: 29.10.2013
Beiträge: 469
Wohnort: NRW


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BeitragVerfasst am: 09.10.2017, 10:36    Besuch von Vietnam Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
Bei mir sind vom Ausländeramt zusätzlich noch Rückflugtickets verlangt.
An Deinem Fall würde ich Dir empfehlen, Deine Bekannte zuerst einmal in VN zu besuchen um über sie mehr zu wissen, bevor sie hier kommt.
Von Deinem Eigentum brauchst Du keine Sorge zu machen.
VG Toni B.

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Steffen1973
Gast





Anmeldungsdatum: 08.10.2017
Beiträge: 10


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BeitragVerfasst am: 15.10.2017, 19:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo und vielen Dank,
für die sehr hilfreichen Informationen.Ich war nun zwischenzeitlich in der Ausländerbehörde.Habe die Verpflichtungserklärung erhalten und nach Vietnam zu ihr gesendet. So weit so gut. Nun sagte sie mir, das noch eine beglaubigte Kopie meines Personalausweis und der Grund der Einladung gebraucht wird. Wozu noch eine beglaubigte Kopie meines Personalausweis gebraucht wird? Keine Ahnung. Was wird man noch alles benötigen, damit sie das Visum bekommt? Ich bin für Informationen sehr dankbar. Vielen Dank vom Steffen.

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