|
Autor |
Nachricht |
LNguyen
Gast
Anmeldungsdatum: 08.03.2017
Beiträge: 4
|
Verfasst am:
08.03.2017, 04:27 Heiraten von zwei VN in D |
|
Da ich kein neues Thema anfangen möchte, poste ich es mal hier rein.
Zu meiner Situation:
- ich bin vietnamesischer Staatsbürger
- meine Verlobte ist Vietnamesin und lebt in Vietnam
- wollen beide in Deutschland heiraten
So weit, so gut.
- ich hatte die erste unverbindliche Beratung beim Standesamt in Dezember 2015 (inkl. Anforderungsliste)
- war in Februar 2016 in Vietnam und habe März 2016 ihre Geburtsurkunde und ihre Ledigkeitsbescheinigung beim Standesamt vorgelegt
- der Standesbeamte wollte noch EFZ von mir
- habe beim vietnamesischen Konsulat in Frankfurt eins bekommen (hat 3 Wochen gedauert) und dem Standesbeamten vorgelegt
- nach ein paar Tagen Mail erhalten, dass ich beim Standesamt vorsprechen und Geld für eine Prüfung der Familienstandsbescheinigung hinterlegen kann (April 2016)
- Januar 2017 dann die Meldung erhalten, dass die Unterlagen beim Standesamt vorliegen (ein Rechtshelfer kam Oktober 2016 vorbei und hat sie befragt) und ich Vorsprechen kann zwecks Heiratstermin
Mein EFZ ist in der Zwischenzeit abgelaufen ist. Um einen neuen zu erhalten, hätte meine Verlobte mir eine neue Ledigkeitsbescheinung schicken müssen, also hat der Standesbeamte mir geraten beim OLG einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung des EFZ zu stellen.
Ich warte bis heute auf eine Antwort und bin mit den Nerven so ziemlich am Ende. Gilt auch für meine Verlobte.
Ich fühle mich von vorne bis hinten von allen im Stich gelassen und frage mich ob ich rechtlich dagegen vorgehen kann?
Schon mal Danke im voraus!
Edit by Garfield2008: neues Thema, neuer Thread, besonders, da es um etwas anderes geht
|
|
|
|
garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
|
Verfasst am:
08.03.2017, 12:57 (Kein Titel) |
|
Hier hat der Standesbeamte eindeutig einen Fehler gemacht. Sobald die Urkunden von der Überprüfung zurück waren hätte er selbst die Unterlagen ans OLG weiterleiten müssen, damit es euch vom EFZ befreit.
Wegen der abgelaufenen Papiere musst du dich mit dem Beamten verständigen. Er alleine entscheidet.
Sollte er mit der Sache überfordert sein soll sich der Beamte an seine Standesamtsaufsicht wenden.
Das Konsulat stellt übrigens kein EFZ aus sondern ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis. Das ist aber nur eine Art Ledigkeitsbescheinigung die Besagt, das dem Konsulat für die Zeit deines Aufenthalts in D keine Eheschließung bekannt ist.
Bei zwei Vietnamesen wäre die Heirat in VN mit anschließender Familienzusammenführung der eindeutig schnellere und Streßfreiere Weg gewesen. Bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschprüfung) hätte es von der Zeit der Antragstellung Familienzusammenführung als Ehefrau bis zum Visa max 3 Monate plus die Zeit für die Urkundenüberprüfung gedauert.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
|
|
|
|
LNguyen
Gast
Anmeldungsdatum: 08.03.2017
Beiträge: 4
|
Verfasst am:
09.03.2017, 11:20 (Kein Titel) |
|
Hallo garfield2008,
danke für die aussagekräftige Antwort!
Als Zusatzsinfo warum wir uns damals für die Hochzeit in DE entschieden haben:
auch wenn ich die vietnamesische Staatsbürgerschaft besitze, bin ich in Vietnam nicht wohnhaftlich gemeldet -> Heiraten in Vietnam als Ausländer
Im Nachhinein hätten wir diese Hürde wohl eher in Kauf genommen.
Ich werde weiterhin berichten, wenn es etwas Neues gibt. Derzeit warten wir (seit dem 20.1.) auf eine Rückmeldung bezüglich Antrag auf Befreiung. Unser Standesbeamte ist Teamleiter und kann uns leider nicht weiter helfen. Er besteht auf die Unterlagen vom OLG die noch in der Schwebe sind.
|
|
|
|
garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
|
Verfasst am:
09.03.2017, 11:42 (Kein Titel) |
|
« LNguyen » hat folgendes geschrieben:
Ich werde weiterhin berichten, wenn es etwas Neues gibt. Derzeit warten wir (seit dem 20.1.) auf eine Rückmeldung bezüglich Antrag auf Befreiung. Unser Standesbeamte ist Teamleiter und kann uns leider nicht weiter helfen. Er besteht auf die Unterlagen vom OLG die noch in der Schwebe sind.
Achso, dann läuft doch alles richtig wenn die Unterlagen seit Januar beim OLG sind. Ich hab dein Post so verstanden, das die das nicht gemacht haben.
Das OLG braucht je nach Arbeitsanfall und Bundesland zwischen drei Wochen und drei Monaten für die Bearbeitung. Wenn die ihr o.k. geben gibts vom Standesamt die Papiere für die Botschaft.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
|
|
|
|
LNguyen
Gast
Anmeldungsdatum: 08.03.2017
Beiträge: 4
|
Verfasst am:
31.03.2017, 10:50 Antrag vorerst abgelehnt |
|
Heute wurde uns vom Standesbeamten mitgeteilt, dass der Antrag derzeit nicht entsprochen werden kann. Beide Geburtsurkunden bedürfen noch eine Überbeglaubigung durch das vietnamesische Außenministerium -> "konsularische Bescheinigung"
Kennt sich einer damit aus? Wo müssen wir nun hin und was benötigen wir?
Echt traurig alles........
|
|
|
|
LNguyen
Gast
Anmeldungsdatum: 08.03.2017
Beiträge: 4
|
Verfasst am:
03.04.2017, 13:25 (Kein Titel) |
|
|
|
|
|
Geschützt durch CBACK CrackerTracker2.6568750028727E+23 abgewehrte Angriffe.
Powered by Orion based on phpBB
© 2001, 2002 phpBB Group
CBACK Orion Style based on FI Theme
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
| |
|