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 Einwohnermeldeamt weigert sich Ehe einzutragen

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Palandar
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Anmeldungsdatum: 06.06.2015
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BeitragVerfasst am: 16.06.2016, 18:15    Einwohnermeldeamt weigert sich Ehe einzutragen Antworten mit ZitatNach oben

Guten Abend an alle!

Ich habe mit meiner Frau am Anfang des Jahres geheiratet. Nun wollten wir ein Monat danach die Ehe bei dem Einwohnermeldeamt eintragen lassen. (NICHT beim Standesamt) Wir hatten alles dabei! Pass, Urkunde + Apostille.

Nun meinte die Frau sie kann auf der dänischen Heiratsurkunde nicht erkennen welchen Familiennamen wir zusammen tragen.
Ich erklärte dass wir keinen gemeinsamen Namen habe, schließlich muss man ja keinen gemeinsamen Namen in Deutschland tragen. Daraufhin sagte sie: Ja sie sieht, dass kein gemeinsamer Name auf der Urkunde bestimmt ist, allerdings steht auch nicht darauf dass jeder seinen Namen behält. (Bin ich jetzt der Bekl*pte oder die Frau beim Einwohnermeldeamt?)

Das Ende vom Lied war das wir gehen konnten, da Sie sich weigerte eine Eintragung zu machen mit der Aussage " sie habe kein Wissen über die Rechtslage".

Es ist das erste mal das ich erlebe das eine Eintragung in das Melderegister verweigert wird bei einer Deutsch-Vietnamesischen Heiratskonstelation in Dänemark.

Sie gab uns den Tipp (WoW!! wussten wir selber auch) die Ehe nachzuregestrieren. Allerdings bin ich auch hier nicht verpflichtet dies zu tun nur damit die Frau rechtssicherheit hat.

Ich bitte darum dass mich hier jemand aufklären kann. Nun ist es nämlich so dass das Finanzamt fragen stellt weil wir die Lohnsteuerklasse wehcseln wollen, die Ehe aber nicht im Melderegister eingetragen ist.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.06.2016, 19:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn die Mitarbeiterin des Einwohneramtes mit der Urkunde nichts anfangen kann, muss sie andere befragen, die ihr dabei behilflich sind. Das kann z.B. auch das Standesamt sein wenn es im Amt keine entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter gibt.
Die Annahme verweigern darf sie nicht.
Also noch einmal hingehen und beantragen. Wenn kein Weg rein geht, dann verlangen, das ein Vorgesetzter hinzugezogen wird. Im Fall der Verweigerung der Annahme ist es gut, wenn man einen unabhängigen Zeugen dabei hat, der das dokumentiert. Wenn gerade keiner dabei ist, einfach sitzen bleiben und die Polizei anrufen. Damit hat man einerseits den Zeugen für die Weigerung des Amtes den Antrag anzunehmen, und auch gleich die Möglichkeit die Anzeige loszuwerden.
Oder den Antrag schriftlich abgeben.

Das Problem mit den ausländischen Urkunden ist leider, das eine Beglaubigung oder Apostille nur den äußeren Anschein der Urkunde bestätigt, nicht aber, ob der Inhalt der Urkunde im deutschen Rechtsgebiet auch die selbe Wirkung hat wie im Ausstellerstaat.
Nur Personenstandsurkunden aus den 12 CIEC-Staaten gelten auch vom Inhalt her uneingeschränkt in Deutschland. Dänemark zählt leider nicht dazu.
Bei einer Eheschließung im Ausland geschieht das bei der Nachregistrierung der Ehe beim Standesamt. An diese ist jede deutsche Behörde gebunden. Spätestens wenn Kinder ins Spiel kommen geht es eh nicht ohne, da sonst keine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
Ansonsten kann jede Behörde, die mit der dänischen Urkunde arbeiten will das Standesamt im Rahmen der Amtshilfe um eine Beurteilung der Urkunden bitten, damit es die Urkunde verwenden kann. Das dauert dann je Behörde seine Zeit und das Ergebnis dieser Überprüfung kann nicht für andere Behörden verwendet werden. Man kommt auf diesen Weg leider auch nicht zu einer kostenlosen Nachregistrierung der Ehe.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Palandar
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BeitragVerfasst am: 16.06.2016, 20:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich danke dir vielmals für deine Antwort.
Ist bei dem Finanzamt genauso zu verfahren? Ich meine
dass sie amtshilfe beantragen um die Urkunde anzuerkennen?
Müssten mir die Behörden mir einen rechtsmittel fähigen Bescheid ausstellen
wenn ich dies verlange? In Bezug auf eine Ablehnung der Eintragung der Ehe in das Melderegister und auch den wechsel der Lohnsteuerklasse? Darum dreht sich gerade alles. Ich frage mich ernsthaft warum Freunde in HH und München mit dem selven Sachverhalt 0 Probleme haben und wir in sachsen anhalt nur ärger....

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 17.06.2016, 05:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es geht nicht um die Anerkennung der Urkunde, sondern um die Anerkennung des Inhalts. In großen Städten mit vielen Ausländern ist in den Ämtern einfach mehr Erfahrung da, das das ohne Amtshilfe funktioniert als in der Pampa (die Probleme gibts genau so in Niederbayern) wo sowas einmal im Jahr vorkommt.

Stelle einfach den Antrag schriftlich, dann muss er bearbeitet werden und wenn es abgelehnt wird muss als Begründung drin stehen, warum sie die Amtshandlung nicht durchführen.
Dich zur Nachregistrierung der Ehe zu verpflichten als Grundlage für ihre Amtshandlung darf die Behörde nicht.
Die Nachregistrierung ist freiwillig, es sei denn, man will einen gemeinsamen Familiennamen führen oder es wird ein Kind geboren. Dann muss man.

Allerdings sieht man hier wieder einmal, das eine Heirat in einen Drittstaat die Probleme, die man bei einer Heirat in D oder VN gehabt hätte, nur auf die Zeit nach der Heirat verlagert.

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Dreamer
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BeitragVerfasst am: 19.07.2016, 04:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Allerdings sieht man hier wieder einmal, das eine Heirat in einen Drittstaat die Probleme, die man bei einer Heirat in D oder VN gehabt hätte, nur auf die Zeit nach der Heirat verlagert.

Bravo!

Dies ist mein Favorit für den besten Jahresbeitrag hier im Forum, und dieser gilt uneingeschränkt auch für alle weiteren Asia-Staaten ...

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BeitragVerfasst am: 18.09.2016, 04:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Deswegen rate ich auch immer zur Heirat in DE!

Die helfen bei Bedarf:

Edit by Garfield 2008: Link zu Dokumenten des thailändischen Dienstleisters entfernt

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