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 Freundin nach D einladen mit Besuchervisum

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Bienenbommel
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Anmeldungsdatum: 16.11.2015
Beiträge: 1


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BeitragVerfasst am: 16.11.2015, 12:10    Freundin nach D einladen mit Besuchervisum Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich möchte gerne meine Freundin aus VN nach D für knapp 3 Monate einladen. Vorzugweise vom 22.12.2015 bis 20.03.2016 (Weihnacht, Neujahr, Geburtstag, Urlaub, Kultur etc.)

Habe gelsen das ich eine Einladung schreiben muss.
Doch wer bekommt diese und was ist dabei zu beachten?

Welche Unterlagen werden noch benötigt?

Wollen uns auch einen Termin beim Standesamt zur Heirat holen.
Wie läuft das ab und was wird da benötigt, vllcht kann sie schon Unterlagen mirbringen.

Besten Dank schonmal im Voraus.

Gruß Nils

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Johannes G.
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BeitragVerfasst am: 16.11.2015, 13:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Moin Nils,

gehe auf die Seite des Konsulats in Saigon:

http://www.ho-chi-minh-stadt.diplo.de/Vertretung/hochiminh/de/01/Visabestimmungen/seite__C_20Visa.html

Da steht alles. Halte Dich an das Merkblatt für Visumverfahren. Dann hast Du zumindest den formalen Kram erledigt.
Ob dann das Visum erteilt wird, steht allerdings in den Sternen.

Gruß
Johannes

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Courti
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BeitragVerfasst am: 16.11.2015, 23:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das Einladungsschreiben ist formlos. Zumindest formal kannst du da recht wenig falsch machen. Was drinstehen sollte, steht glaub ich in den Merkblättern der Botschaft auf die Johannes G. verweist.

« Bienenbommel » hat folgendes geschrieben:
Wollen uns auch einen Termin beim Standesamt zur Heirat holen.
Wie läuft das ab und was wird da benötigt, vllcht kann sie schon Unterlagen mirbringen.

Lasst das zunächst mal lieber und macht eins nach dem anderen. Sofern man bei der Botschaft von Heiratsplänen erfährt, ist die Entscheidung, das Touristenvisum nicht zu genehmigen schnell getroffen.

Und - so hörte ich zumindest - sofern man bei der Einreise entsprechende Papiere bemerkt, kann die Einreise, trotz gültigem Visum, verweigert werden, da dann Zweifel am Reisegrund "Tourismus" bestehen.

Davon abgesehen solltest du für die Hochzeit einfach mal dein Standesamt kontaktieren. Aus o.g. Gründen wäre es vielleicht klug das erst dann zu tun, wenn deine Freundin bereits hier oder schon wieder weg ist.

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Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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benthan
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Beiträge: 4


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BeitragVerfasst am: 28.11.2015, 23:19    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Bienenbommel » hat folgendes geschrieben:
Hallo,

ich möchte gerne meine Freundin aus VN nach D für knapp 3 Monate einladen. Vorzugweise vom 22.12.2015 bis 20.03.2016 (Weihnacht, Neujahr, Geburtstag, Urlaub, Kultur etc.)

Habe gelsen das ich eine Einladung schreiben muss.
Doch wer bekommt diese und was ist dabei zu beachten?

Welche Unterlagen werden noch benötigt?

Wollen uns auch einen Termin beim Standesamt zur Heirat holen.
Wie läuft das ab und was wird da benötigt, vllcht kann sie schon Unterlagen mirbringen.

Besten Dank schonmal im Voraus.

Gruß Nils

Also als frisch verheirateter mit einer Vietnamesin kann ich dir nur raten auf die Einladung zu verzichten.
Ich habe auch versucht meine damalige Freundin einzuladen.Soviel Schikane vom deutschen Konsulat in HCMChabe ich nicht für möglich gehalten.
Meine Freundin hat einen Visumantrag gestellt,du mußt keine Einladung schreiben.Der wurde u.a. abgelehnt weil der Grund des Besuchs nicht glaubhaft sei und ihre Rückkehrwilligkeit angezweifelt wurde.
Einfach so.
Ich habe erfahren müssen,dass das eine Standardbegründung für die Ablehnung eines Visums ist.
Ich rate dir wenn das ein Thema für euch ist lade sie zur Heirat ein.Diese Einladung können sie nicht ablehnen. Informationen dazu bekommst du von deinem zuständigen Ausländeramt.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Gruß Reinhard



Edit von Courti: Zitat aus den vorherigen (Doppel-)Beiträgen eingefügt, Doppelposts entfernt.

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hoian1985
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BeitragVerfasst am: 30.11.2015, 07:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@benthan

Blöde Idee. Für ein Visum zur Eheschließung brauchst du viel umfangreichere Dokumente als als Touristin (z.B. A1-Bescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Anmeldung beim Standesamt etc.)

Das Touristenvisum ist schon sinnvoll und wenn du glaubhaufte "Rückkehrgründe" aufführst wird das i.d.R. auch akzeptiert.

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benthan
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BeitragVerfasst am: 30.11.2015, 10:46    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Blöde Idee seine Freundin zu heiraten?
Was sind denn glaubhafte Rückkehrgründe.Ich schwöre....!
Man füllt für das Visum ein Formblatt aus.Dabei hat man überhaupt keine Möglichkeit eigenen Text einzubringen.Die prüfen z.B.das Konto deiner Freundin.Kein Geld drauf ist ein Ablehnungsgrund.Esbleibt dabei ein Visum zu bekommen ist eher die Ausnahme als die Regel.Übrigens ist für den Visumsantrag Vorkasse fällig.Bei Ablehnung ist das Geld futsch.Gutes Geschäftsmodell.
Also wer so was erzählt redet wie die Kuh vom Sonntag

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hoian1985
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BeitragVerfasst am: 30.11.2015, 12:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Natürlich keine blöde Idee die Freundin zu heiraten, aber es sollte nicht extra passieren um ein Visum zu bekommen.

Bei uns hatte damals der Immobilienbesitz und Unterlagen zu ihrer Selbständigkeit ausgereicht als Rückkehrgrund. Auch wenn man z.B. noch minderjährige Kinder hat geht das gut...

Solche Nachweise kannste bzw. musste gem. Formblatt eh einreichen..

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Courti
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BeitragVerfasst am: 30.11.2015, 13:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« benthan » hat folgendes geschrieben:
Meine Freundin hat einen Visumantrag gestellt,du mußt keine Einladung schreiben.Der wurde u.a. abgelehnt weil der Grund des Besuchs nicht glaubhaft sei und ihre Rückkehrwilligkeit angezweifelt wurde.
Einfach so.
Ich habe erfahren müssen,dass das eine Standardbegründung für die Ablehnung eines Visums ist.

Klar ist das eine Standardbegründung. Um genaueres zu erfahren, gibt es die Möglichkeit der Remonstration. Da wird man dann in aller Ausführlichkeit darlegen, wie es zu dieser Entscheidung kam und ob diese Entscheidung aufrecht erhalten werden kann. Ist deine Freundin diesen Weg gegangen oder wie kommst du zu der Erkenntnis, dass dies einer der Gründe war:
« benthan » hat folgendes geschrieben:
das Konto deiner Freundin.Kein Geld drauf ist ein Ablehnungsgrund.


Da das Einladungsschreiben separat vorgelegt wird, gibt es sehr wohl unabhängig vom Design des Formblatts eine Möglichkeit Stellung zu nehmen und eigenen Text einzubringen.

Dennoch: Selbst wer Immobilien besitzt und ein pralles Konto hat, dazu noch Kinder und einen festen Job... eine Garantie, dass ein Visum erteilt wird, ist das alles nicht. Meiner Erfahrung nach wird aber in der Regel das Visum erteilt. Viele Fälle sind ja auch hier im Forum zu recherchieren.

Meine Frau hatte damals übrigens kein Konto, keine Immobilien, keine Kinder und sie kannte die Person, die sie einlud nicht (das war damals mein Vater, da ich zu der Zeit Student war). Zudem stellte sie von Anfang an klar, dass wir eine feste Beziehung haben. Wir beantragten jedesmal volle 3 Monate und dennoch wurde noch keiner ihrer Anträge abgelehnt.

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benthan
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BeitragVerfasst am: 30.11.2015, 16:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Tja wann war denn "damals".
Ich kann mich erinnern als ein gelernter Taxifahrer unser Außenminister war.Die Begründung sich mal den Kölner Dom anschauen zu wollen hat für ein Visum ausgereicht.
Mir ist auch nicht klar wie aufgrund der Angaben auf dem Formblatt mangelnde Rückkehrwilligkeit bzw.unglaubwürdige Begründung für den Visumsantrag (für 4 Wochen) festgestellt werden kann außer mit voller Absicht.
Wie man das dann sogar auch noch auführlich begründen könnte erschließt sich mir nicht.
Ich bin jedenfalls später persönlich beim Konsulat aufgekreuzt mit einem dicken Hals speziell wg. der "Unglaubwürdigkeit".
Die Damen und Herren sitzen dort hinter (schußsicheren?) Scheiben.
Verständigung nur über Gegensprechanlage,Überreichen von Schriftstücken über einen Drehteller wie am Bahnhof.
Nachdem der Typ zunächst die "Unglabwürdigkeit "bestritten hatte habe ich ihm das Schriftsück durchgereicht.
Dann hat er mir, etwas nervös geworden, alle die Punkt die du schon erwähnt hast aufgezählt.Jeder einzelne dieser Punkte reicht für eine Ablehnung aus wenn die wollen - und die wollen.
Nachfrage bem Anwalt für Ausländerrecht und im Umfeld meiner Freundin haben mich jedefalls von einer Remonstration abgehalten.Wenn ich bedenke wieviel Zeit beim Visumantrag draufgegangen ist, weiß doch niemand wieviel Zeit dann nochmal flöten geht.

Zuguterletzt ein Freund aus VN in D studiert wollte für seine Firma dienstlich ein Unternehmen in D besuchen - ich erspare mir Einzelheiten - der Besuch wurde erst durch Einschalten Der VN-Botschaft ermöglicht.

Ja die Zeiten Ändern sich.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 30.11.2015, 16:48    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@benthan,
Diskussionen auf dem Niveau kannst du im Laberforum führen. In diesem Forumbereich geht es um aktuelle Gesetze und deren Umsetzung. Wie das Ranking der Botschaft intern läuft kann dir keiner sagen.
Fakt ist aber, das genug Leute das Visum auch im ersten Versuch und über die gewünschte Zeit bekommen. Die letzte von der Bundesregierung veröffentlichte Statistik zu Visaanträgen sagt zu Vietnam, das ca 11% der Anträge abgelehnt wurden.
Zitat:
Ich rate dir wenn das ein Thema für euch ist lade sie zur Heirat ein.Diese Einladung können sie nicht ablehnen.

Ist übrigens auch falsch. Nur auf das Visum zur Familienzusammenführung gibt es einen Anspruch.

Bei weiterer Off Topic Diskussion in diesem Thread behalte ich mir das Schließen oder Verschieben vor.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Johannes G.
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BeitragVerfasst am: 01.12.2015, 06:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Moin zusammen!

Ich glaube, es hängt viel vom persönlichen Eindruck ab, den man auf dem Konsulat und im Gespräch mit dem Konsulatsbeamten hinterlässt.
Meine Partnerin hat gleich beim ersten Mal ein Visum bekommen. Sie hat kein Konto, keine Immobilie, keinen guten Arbeitsvertrag, keine Kinder. Eigentlich alles Kriterien für eine Ablehnung. Trotzdem hat es geklappt.
Vielleicht spielt auch das Alter eine Rolle. Sie war zu der Zeit 40 Jahre alt.
Dieses Jahr war sie zum dritten Mal in Deutschland. Aber wenn die Person sich nach dem ersten Mal ordnungsgemäß im Konsulat zurück meldet, sind weitere Visa wohl nicht mehr das Problem.

Gruß
Johannes

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benthan
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BeitragVerfasst am: 02.12.2015, 10:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe nur beschrieben was mir passiert ist und hoffe niemandem zu nahe getreten zu sein.
Nun nennt das einer niveauloses Gelaber.Ich habe nicht geahnt,dass das hier ein strenger und niveauvoller,nur an der Gesetzeslage orientierter Moderator überwacht.Sonst hätte ich das natürlich unterlassen.
Wenn du vielleicht in ferner Zukunft deine Komplexe überwunden haben solltest,dann mach dir mal Gedanken darüber dass du hier nicht mit dummen Jungen sondern mit Erwachsenen kommunizierst.
So,jetzt kannst du dir vorbehalten diesen Beitrag in den Orkus zu entsorgen.

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Courti
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BeitragVerfasst am: 02.12.2015, 12:15    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Keiner bestreitet deine Erfahrungen, Visaanträge werden auch abgelehnt. Gut möglich, dass der deiner Freundin dabei war. Die Schlüsse die du daraus ziehst, decken sich aber eben nicht mit dem, was hier seit Jahren von verschiedenen Mitgliedern berichtet wird.

Was dir auch klar sein sollte: Wird das Visum abgelehnt, dann stehen dahinter weit mehr Recherchen und Gründe, als man hinter dem plumpen "Mangel an Rückkehrwilligkeit" vermuten könnte. Schade, dass dir der Anwalt riet, deine Freundin solle nicht remonstrieren, sonst hätte sie über die Hintergründe dieser Entscheidung nun Gewissheit und du vielleicht etwas mehr Einsicht.

Du fragtest mich, wann das Visum meiner Frau erfolgreich erteilt wurde. Es scheint, als sei dir die Antwort gar nicht so wichtig, da "wenige Jahre" aus deiner Perspektive ohnehin zu lange her sind. Aktuellere Fälle von positiven Visa-Entscheidungen findest du aber hier im Forum zu Hauf. Beispielsweise hier - auch mit kleinen Schönheitsfehlern beim Antrag - im Juli 2015.

Was aber generell auffällt: Die Berichte über Ablehnungen sind rückläufig und mittlerweile sehr selten geworden. Und das, obwohl man in solchen Situationen zumeist besonders laut schimpft.

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wildgoose
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016, 14:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

ich habe zu dem Thema "Visa abgelehnt" noch eine Frage: Ist es üblich, dass die Botschaft das extra im Reisepass vermerkt, dass ein Visum abgelehnt wurde?

Bei einem Bekannten von mir wurde das Visum abgelehnt, trotz dessen, dass alle Unterlagen vorlagen und alle Auflagen erfüllt wurden.

Mit dem Stempel "abgelehnt" im Pass wird auch der Plan B quasi unmöglich.

lg, Paul

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BeitragVerfasst am: 12.02.2016, 18:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei der Antragstellung für ein Schengenvisum wird auf der ersten freien Seite im Pass ein Stempel angebracht, der die Visabeantragung dokumentiert. Solange dieser Stempel im Pass ist kann bei keiner weiteren Botschaft eines Schengenlandes ein weiteres Visum beantragt werden. Wenn das Visum erteilt wird, wird das Visum über den Stempel geklebt. Im anderen Fall muss vermerkt werden warum das Visum nicht erteilt wurde.
Der Stempel ist nicht schädlich für spätere Beantragung weiterer Visa, da für jedes Visum alle Prüfungen von der jeweiligen Botschaft neu gemacht werden müssen.

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