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Autor |
Nachricht |
Mulan
Gast
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Verfasst am:
02.09.2003, 20:06 (Kein Titel) |
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Hallo,
wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Vietnamese, der über 20 Jahre in Deutschland lebt und einen deutschen Ausweis hat, sich von seiner vietnamesischen Frau trennen möchte? Sie ist seit 2 Jahren in Deutschland und hat schreckliches Heimweh. Er hatte sie in Vietnam geheiratet, dort ist das Kind geboren und nun möchte sie zurück (mit oder ohne Kind???). Ist das so einfach möglich? Könnte sie auch für immer nach Vietnam zurückkehren, wenn sie verheiratet bleiben? Bekommt sie auch Unterhalt von ihrem Mann?
~Mulan~
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
02.09.2003, 22:38 (Kein Titel) |
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@mulan: Hmmm... da fragt man sich, warum dieser Beitrag gerade unter dem Thread "Verdacht auf Scheinehe" erscheint?! :ooh:
So lange die Frau vietnamesische Staatsangehörige ist, sollte die Rückkehr nach Vietnam kein Problem darstellen. Das gemeinsame (?) Kind kann sie natürlich nur mitnehmen, wenn der Vater einverstanden ist. (Man kann dem Vater ja nicht zumuten, mal eben nach Vietnam zu fliegen, wenn er sein Kind sehen möchte.)
Die Unterhaltsfrage dürfte recht komplex sein. Vemutlich wurde die Ehe nach vietnamesischem Recht geschlossen, was relevant sein könnte. Idealerweise sollte man einen Anwalt finden, der sich mit so etwas auskennt.
Gruß HHFux
Zuletzt bearbeitet von HHFux am 19.03.2005, 19:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mulan
Gast
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Verfasst am:
03.09.2003, 09:37 (Kein Titel) |
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Hi HHFux
1000 Dank für die Information. Dann kann also der Vietnamese seinen Sohn behalten, denn er würde seiner Ansicht nach hier die bessere Schulbildung bekommen. Für die Mutter ist das natürlich auch nicht so einfach, doch sie hat glücklicherweise aus der 1. Beziehung noch einen erwachsenen Sohn in Vietnam. Vielleicht fällt es ihr dann nicht so schwer nach Hause zu gehen. Die Ehe wurde 1998 in Vietnam geschlossen und die Frau konnte erst Ende 2001 ausreisen. Ich verstehe nicht, wieso das alles so lange dauert. Nun ist die Ärmste hier totunglücklich und möchte wieder zurück (war bei Übersiedling 42 Jahre alt!). Auf jeden Fall DANKE für deinen Rat.
Tschüss,
~Mulan~
[Editiert durch Mulan ein Mittwoch, 3. September 2003 @ 10:39]
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HHFux
Betreiber
Geschlecht:
Alter: 49
Anmeldungsdatum: 18.01.2003
Beiträge: 1010
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
03.09.2003, 09:53 (Kein Titel) |
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@mulan: Naja, solange sich die beiden darüber einig sind, bei wem das Kind leben soll, ist es ja sowieso kein Problem. Andernfalls müßte ein Gericht (in Deutschland) entscheiden.
Gruß HHFux
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