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Adi
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Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
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Verfasst am:
11.09.2014, 14:38 (Kein Titel) |
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ja das mag ja so sein. es geht hier eher um die anordnung des Namens.
Momentan steht überall
My Nguyen Kieu
anstatt
Kieu My Nguyen
meine Frau stört das eben weil ihr name so nicht richtig ist.
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
11.09.2014, 14:43 (Kein Titel) |
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In ihre Pass steht bestimmt Nguyen Kieu My. Und so muss es dann auch auf dem EAT stehen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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Adi
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Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
Wohnort: BW
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Verfasst am:
11.09.2014, 14:53 (Kein Titel) |
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Ja das stimmt. so wollen wir es ja auch erreichen (für den EAT). Hauptproblem hier ist die Urkunde und das jeder aufgrund dieser den Namen ändert, auch die ABH. Wie du hier geschrieben hast, muss sich die ABH ja daran halten, was sie aber nicht machen.
Alles etwas verwirrend.
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
11.09.2014, 15:09 (Kein Titel) |
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Solange sich der Name im Pass nicht ändert muss doch nichts geändert werden. Ansonsten verlange schriftlich von der ABH einen rechtsmittelfähigen Bescheid, das der Name auf dem EAT geändert werden muss obwohl sich der Name im Pass nicht ändert.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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roger1705
Gast
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Alter: 54
Anmeldungsdatum: 01.03.2015
Beiträge: 53
Wohnort: Süd-Schwarzwald
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Verfasst am:
17.11.2016, 17:59 (Kein Titel) |
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Hi,
da der Beitrag schon etwas älter ist wollte ich nachfragen ob dies noch Stand der Dinge ist.
D.h. wenn wir beide bei der Eheschließung das deutsche Namensrecht und meinen Nachnamen wählen, kann meine vietnamesische Frau entweder
a) das führen des Namens nach deutschem Recht in ihrem Pass eintragen lassen (oben benannter Eintrag/Stempel) und muss den EAT auf den neuen Namen ändern lassen, oder
b) den EAT um den Hinweis " führt im Raum des Personenstandsgesetz den Namen..." ergänzen lassen ?
Wir wollen direkt nach der Eheschließung nach Vietnam fliegen, die Tickets sind auf den vietnm. Namen ausgestellt. Aber die EAT wäre streng genommen nicht mehr gültig.
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
17.11.2016, 20:19 (Kein Titel) |
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da hat sich nix geändert.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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andy
Gast
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227
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Verfasst am:
21.11.2016, 12:31 (Kein Titel) |
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Um Komplikationen direkt nach der Hochzeit zu vermeiden, hatten wir das so gemacht, dass wir zunächst jeder seinen Namen weiter geführt haben und dann den gemeinsamen Ehenamen nachträglich gewählt haben.
Man muss das nicht gleich endgültig beim Hochzeitstermin festlegen:
Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1355
Ehename
(1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
(3) Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
30.04.2017, 19:50 (Kein Titel) |
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Hallo,
bei uns ist es jetzt im Juli soweit mit der standesamtlichen Hochzeit. Nach der Hochzeit wird dann meine Frau auch zum Konsulat nach Frankfurt fahren. Gibt es irgendwie ein Muster für diesen selbstgeschriebener Namensänderungsauftrag oder reicht es, wenn sie dann auf vietnamesisch schreibt: "Ich möchte meinen nach deutschen Recht erhalten Namen xy in mein Pass aufnehmen lassen".
Sollte die Heiratsurkunde auf deutsch oder englisch vorliegen?
Ist das ganze an einem Tag erledigt? Wenn könnte ich dann schon mal ein Termin bei der Ausländerbehörde wegen des neue Aufenthaltstitels machen. Die Termine sind dort nämlich immer schnell voll.
Danke schon mal für eure Antworten.
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Adi
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Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
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Verfasst am:
02.05.2017, 09:05 (Kein Titel) |
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Ich kann dir leider nicht zu deinen Fragen helfen, aber lass dir einfach eine Internationale Heirats Urkunde ausstellen. Diese nehmen wir in solchen Fällen immer, da hat man die wenigsten Probleme mit.
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GerdM
Gast
Geschlecht:
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
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Verfasst am:
13.05.2017, 19:51 (Kein Titel) |
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Sollte man vorher einen Termin beim Konsulat vereinbaren oder einfach hinfahren.
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TimoVT
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 28.11.2016
Beiträge: 100
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Verfasst am:
14.05.2017, 06:09 (Kein Titel) |
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Am besten du ruft kurz an / schreibst eine E-Mail und fragst dort nach ob ein Termin nötig ist.
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Adi
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Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
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Verfasst am:
15.05.2017, 07:32 (Kein Titel) |
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Ich war schon im Konsulat in Frankfurt, und das völlig ohne Termin, es gibt einen Warteraum und, sofern ich mich richtig erinner, man muss eine Nummer ziehen.
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