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maiestro
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 23.05.2011
Beiträge: 7
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Verfasst am:
25.05.2011, 22:47 (Kein Titel) |
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Hallo Hien!
Vielen Dank für deine Antwort!!
Zitat:
Hi,
besteht die Möglichkeit, die Geburtsurkunde Deines Vaters in Vietnam zu beschaffen?
Ich besitze eine Kopie seiner Geburtsurkunde. Das Original ist mir in der vietnamesischen Botschaft in Berlin abhanden gekommen. War ne blöde Geschichte... Ich versuche nun die Geburtsurkunde in Vietnam noch mal beschaffen zu lassen.
Ich habe heute noch mal bei der vietn. Botschaft in Berlin angerufen und nachgefragt, was ich alles benötige damit mir eine vietn. Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
Antrag auf eine vietn. Geburtsurkunde
Meine original Geburtsurkunde ausgestellt vom deutschen Standesamt
Eine Fotokopie der Pässe meiner Eltern
Fotokopien der vietn. Geburtsurkunden meiner Eltern
vietn. Heiratsurkunde meiner Eltern
Problematisch wird es nun bei der vietn. Heiratsurkunde meiner Eltern. Die existiert natürlich nicht mehr. Der Beamte hat mir heute zudem gesagt, dass es für mich sehr schwer wird eine Geburtsurkunde zu bekommen. Meine Eltern hätten mich damals nach meiner Geburt registrieren müssen. Leider wussten meine Eltern das nicht und haben dies versäumt.
Zitat:
Diese Regelung trifft auf Dich nicht zu. Wenn Du die Beiträge genau anschaust, steht dort, dass die Regelung nur für die gilt, die eine ausländische und die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen. Die, die nur die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen, sind davon nicht betroffen.
Hast Du denn schon eine Einbürgerungszusicherung?
Ah okay... Nein ich habe keine Einbürgerungszusicherung. Ich benötige erst mal eine vietn. Geburtsurkunde, um mir dann einen vietn. Pass ausstellen zu lassen. Erst dann kann ich den Schritt der Einbürgerungszusicherung gehen und die vietn. Staatsangehörigkeit aufgeben um dann die deutsche zu beantragen... Sehr kompliziert bei mir...
Ich hoffe ich komm da irgendwann irgendwie noch mal weiter.
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Yeudoi
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 365
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Verfasst am:
26.05.2011, 09:36 (Kein Titel) |
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gestern hat meine Frau von der Ausländerbehörde den Hinweis mit der Registrierung erhalten.
Hat jemand von euch das schon gemacht?
@Garfield: der Link zur PDF-Datei funktioniert nicht. Kannst Du sie mir als PN schicken? Danke.
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
27.05.2011, 20:58 (Kein Titel) |
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« maiestro » hat folgendes geschrieben:
Ich besitze eine Kopie seiner Geburtsurkunde. Das Original ist mir in der vietnamesischen Botschaft in Berlin abhanden gekommen. War ne blöde Geschichte... Ich versuche nun die Geburtsurkunde in Vietnam noch mal beschaffen zu lassen.
In der vietnamesischen Botschaft abhanden gekommen??? Können die Dir dann nicht eine neue beschaffen?
« maiestro » hat folgendes geschrieben:
Problematisch wird es nun bei der vietn. Heiratsurkunde meiner Eltern. Die existiert natürlich nicht mehr. Der Beamte hat mir heute zudem gesagt, dass es für mich sehr schwer wird eine Geburtsurkunde zu bekommen. Meine Eltern hätten mich damals nach meiner Geburt registrieren müssen. Leider wussten meine Eltern das nicht und haben dies versäumt.
Haben Deine Eltern standesamtlich in Vietnam geheiratet? Könnte es sein, dass sie eine Hochzeit gemacht haben, es aber nicht beim Volkskomittee aber nicht haben registrieren lassen und somit eine Beschaffung der Heiratsurkunde unmöglich ist?
« maiestro » hat folgendes geschrieben:
Ah okay... Nein ich habe keine Einbürgerungszusicherung. Ich benötige erst mal eine vietn. Geburtsurkunde, um mir dann einen vietn. Pass ausstellen zu lassen. Erst dann kann ich den Schritt der Einbürgerungszusicherung gehen und die vietn. Staatsangehörigkeit aufgeben um dann die deutsche zu beantragen... Sehr kompliziert bei mir...
Es ist leider sehr kompliziert und es sieht wohl so aus, als wär das die Regel und nicht mehr die Ausnahme.
« maiestro » hat folgendes geschrieben:
Ich hoffe ich komm da irgendwann irgendwie noch mal weiter.
Das wünsch ich Dir sehr! Halt uns auf dem Laufenden, ok?
Viele Grüße,
hien
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Tn1890
Gast
Geschlecht:
Alter: 33
Anmeldungsdatum: 18.07.2011
Beiträge: 6
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Verfasst am:
18.07.2011, 10:39 (Kein Titel) |
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Hallo,
Ich würde mich auch über weitere Informationen freuen, weil bei mir das zur Zeit auch so ähnlich aussieht.
Liebe Grüße
Nhung
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deloubresse
Gast
Anmeldungsdatum: 01.08.2013
Beiträge: 2501
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Verfasst am:
12.06.2014, 09:33 (Kein Titel) |
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Es geht mir nicht an , aber nach durch lesen das neue vietnamesische Staatangehörigkeitsrecht weisse ich nicht , warum man diese erlässt.
Die Auslandvietnamesen ,die mit " doppelte SA " in Deutschland leben , würden sich mit Sicherheit nicht registrieren lassen . Durch die Registrierung verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit mit alle Privilegien .
Hat diese vietnamesische Staatangehörigkeitsrecht eine hinter Gedanken bzw. eine andere Bedeutung .
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
12.06.2014, 10:47 (Kein Titel) |
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Die Regelung betrifft nur Vietnamesen ohne gültigen vietnamesischen Pass.
Die Registrierungsfrist wurde übrigens um 5 Jahe verlängert da sich bisher zu wenige gemeldet haben.
Problematisch wird es nur für Personen die als anerkannter Flüchtling ohne gültigen Pass und ohne zweite STA oder für geduldete Personen ohne Pass.
Wer seine STA schuldhaft verliert ohne eine weitere zu haben kann nicht eingebürgert werden oder aus diesem Grund einen Staatenlosen ausweis bekommen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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deloubresse
Gast
Anmeldungsdatum: 01.08.2013
Beiträge: 2501
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Verfasst am:
12.06.2014, 11:11 (Kein Titel) |
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Diese Regelung betrifft Alle Vietnamesen auf ganze Welt , nicht nur in Deutschland .
Es gibt Länder , die die " doppelte SA " anerkannt . Was geschieht mit diese Sorte " doppelte SA " ?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
12.06.2014, 12:35 (Kein Titel) |
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@deloubresse,
es geht bei der Regelung darum, das Vietnamesen, die außerhalb Vietnams leben und keinen gültigen Pass haben, ihre Vietnamesische STA verlieren, wenn sie sich nicht bis zum Stichtag bei der jeweiligen Botschaft registrieren und einen vietnamesichen Pass beantragen.
Was das für Folgen in den jeweiligen Ländern auf der Welt auslöst, ist erstmal volllkommen bedeutungslos.
Deine Aussage:
Zitat:
Die Auslandvietnamesen ,die mit " doppelte SA " in Deutschland leben , würden sich mit Sicherheit nicht registrieren lassen . Durch die Registrierung verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit mit alle Privilegien .
ist so falsch.
Wer unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert wurde und einen gültigen vietnamesichen Pass muss einfach nichts tun.
Wer keinen gültigen Pass hat kann eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen STA beantragen, wenn er es gut begründen kann, bekommt er die auch.
Zitat:
Hat diese vietnamesische Staatangehörigkeitsrecht eine hinter Gedanken bzw. eine andere Bedeutung .
Hat es.
Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Umständen, das Vietnamesen eine zweite STA besitzen dürfen. Für Normalbürger gilt in VN genau wie in D das man nur eine STA besitzen darf.
Mit der Registrierung der Personen ohne gültigen Pass will man aussieben, wer als Vietnamese das Privileg hat zwei STA zu besitzen b.z.w. man bekommt auf relativ "saubere" Art und weise Regimekritiker los.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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deloubresse
Gast
Anmeldungsdatum: 01.08.2013
Beiträge: 2501
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Verfasst am:
12.06.2014, 13:40 (Kein Titel) |
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Wir reden jetzt nur über Normalbürger .
Gibt es in Deutschland : " Wer unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit eingebürgert UND einen gültigen vietnamesischen Pass hat" . Wen gehört zu diesen Personenkreis ?. In der Regeln man muss seine Staatsangehörigkeit abgeben , wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt .
Was ist mit die Süd Vietnamesen , die vor 1975 und vor der Wiedervereinigung geflogen sind . Sie sind juristisch nicht Staatsbürger diese jetzige vietnamesische Regierung . Folglich man kann sie weder einbürgern noch ausbürgern .
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
12.06.2014, 14:27 (Kein Titel) |
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Zitat:
Was ist mit die Süd Vietnamesen , die vor 1975 und vor der Wiedervereinigung geflogen sind . Sie sind juristisch nicht Staatsbürger diese jetzige vietnamesische Regierung .
Hat es ein Gesetz gegeben, das diesen Personenkreis ausgebürgert hat? IMHO nein. Folglich haben sie ihre STA nicht verlorern b.z.w. haben sie automatisch die STA des Nachfolgestaats bekommen.
Wie dieser Personenkreis selbst über diese Tatsache denkt spielt hier keine Rolle.
Ansonsten Back to Topic. Wunschdenken und Stammtisch zu dem Thema kann im Laberforum diskutiert werden. Ich hoffe, das ich hier nicht eingreifen muss.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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deloubresse
Gast
Anmeldungsdatum: 01.08.2013
Beiträge: 2501
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Verfasst am:
12.06.2014, 14:45 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Was ist mit die Süd Vietnamesen , die vor 1975 und vor der Wiedervereinigung geflogen sind . Sie sind juristisch nicht Staatsbürger diese jetzige vietnamesische Regierung .
Hat es ein Gesetz gegeben, das diesen Personenkreis ausgebürgert hat? IMHO nein. Folglich haben sie ihre STA nicht verlorern b.z.w. haben sie automatisch die STA des Nachfolgestaats bekommen.
Wie dieser Personenkreis selbst über diese Tatsache denkt spielt hier keine Rolle.
Ansonsten Back to Topic. Wunschdenken und Stammtisch zu dem Thema kann im Laberforum diskutiert werden. Ich hoffe, das ich hier nicht eingreifen muss.
Es gibt ein Erlass von Innen Ministerium vom 1984/1985 , vielleicht diesen dir nicht bekannt . Ausserdem wir reden uns vorbei . Diese Thema ist kein Thema für Stammtisch oder Laberforum . Aber es ist gut , dass wir hier diese Diskussion beenden .
Vielen Dank
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
27.06.2014, 11:51 (Kein Titel) |
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Vielleicht interessiert das ja jemanden:
Viet Kieu’s citizenship registration rule lifted
Zitat:
The National Assembly (NA) on June 24 decided to abolish the nationality registration requirements for Vietnamese living abroad in the amended Law on Vietnamese Nationality.
(Die Nationalversammlung beschoss am 24.6., die Registrierungspflicht von Vietnamesen, die im Ausland leben, in der zuletzt geänderten Fassung des Gesetzes über Vietnamesische Staatsbürgerschaft, aufzuheben.)
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Curi
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 02.08.2014
Beiträge: 32
Wohnort: duisburg
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Verfasst am:
09.04.2016, 17:09 (Kein Titel) |
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Ich gehöre zu den Personen die 2 STA haben... bei mir ist das kompliziert und zwar bin ich Vollwaise zum Zeitpunkt(2004) der Einbürgerung hat das meine Mama Alles für mich gemacht.
Ich weisst nicht genau warum ich 2 STA habe aber am liebsten würde ich die vietnamesische STA abgeben ..ich war jedoch beim Bürgeramt um eine erweiterte Meldebescheinigung zu bekommen darin habe ich erst bemerkt das ich 2 STA habe. Die Beamten weißen mich darauf hin dass ich mich mit der vietnamesischen Botschaft in Verbindung setzen soll... doch Wie ich hier und auch woanders gelesen habe dauert dieser Prozess Jahre und die Behörde bei der Botschaft scheinen sich kaum drumherum zu kümmern. Kann mir jemand dabei helfen Wie ich schnellstmöglich
Meine 2. STA aufzugeben ohne das ich mich an die Botschaft wenden muss ?
Danke schonmal
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
10.04.2016, 09:19 (Kein Titel) |
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Zitat:
Kann mir jemand dabei helfen Wie ich schnellstmöglich
Meine 2. STA aufzugeben ohne das ich mich an die Botschaft wenden muss ?
Ohne Beteiligung der Botschaft ist das nicht möglich.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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KON
Gast
Alter: 30
Anmeldungsdatum: 18.01.2017
Beiträge: 1
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Verfasst am:
18.01.2017, 11:44 (Kein Titel) |
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Hallo
Zu dem Zeitpunkt hat sich meine Mama darum gekümmert (weil damals minderjährig). Ich habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel, bin mir aber nicht sicher, ob ich registriert wurde.
Woran erkenn ich, dass ich registriert bin oder nicht?
Liebe Grüße
KON
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