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Waldo
Gast
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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 378
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
19.10.2010, 11:27 (Kein Titel) |
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Wer von den vietnamesischen Partnern hat denn überhaupt eine Rechtsschutzversicherung, um gegebenenfalls mit einem Anwalt vor Gericht ziehen zu können?
Courti, deine Frau vielleicht?
Gruß
Waldo
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
19.10.2010, 12:37 (Kein Titel) |
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sorry, aber wenn ich offensichtlich betrogen werde,
dann brauche ich keinen Rechtsschutz.
Aber darum gehts ja auch gar nicht.
Es geht mir eignetlich darum,
es gar nicht soweit kommen zu lassen,
was aber leider durch diverse Erwartungen an die "Flexibilität" der Arbeitskraft
zum Teil sehr schwierig bis unmöglich ist.
Vielleicht noch ein Beispiel von irgendwelchen Bekannten meiner Frau:
Sie arbeitete in einem Restaurant und war dann krank - konnte also nicht arbeiten.
Als sie das nächste mal kam sagte man sie müsse nicht mehr kommen.
Ihr Mann, der beim Finanzamt arbeitete kam dann mal vorbei und regelte das so,
dass sie tatsächlich nicht mehr arbeiten muss,
aber weiterhin bezahlt wird.
Ob die Geschichte wirklich stimmt, weiss ich nicht
aber selbst wenn.... diese Lösung ist eine von vielen
und leider nur eine von wenigen, die positiv für die Arbeitskraft ist.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Waldo
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 378
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
19.10.2010, 13:55 (Kein Titel) |
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Sorry Courti,
wie willst du dann ohne Rechtrsschutz zu Werke gehen, vielleicht nach "vietnamesischer Art". Läuft in Deutschland nur bedingt.
Außerdem hast du meine Frage nicht beantwortet,
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honro2009
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Nha Trang, Khanh Hoa
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Verfasst am:
19.10.2010, 15:15 (Kein Titel) |
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Rechtschutz ist absolut sinnvoll. Hier hat man die Chance sich gegen Unrecht evtl. zur Wehr zu setzen. Sonst muss man Unrecht nur ertragen. Denn ein Jeder mit einem mittleren Einkommen sagt: Ein Anwalt nehmen, einen Prozess fuehren, macht micht arm. Ohne Rechtschutz! Richtig!
Wehrt Euch und besorgt Euch die Mittel. Jammern hilft Niemanden. Waldo Du bist plietzsch...!
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
19.10.2010, 16:06 (Kein Titel) |
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Dennoch kann man auch ohne Rechtsschutz vor Gericht ziehen.
Das wollte ich damit sagen.
Ob ein Rechtsschutz sinnvoll ist oder nicht,
das lässt sich meiner Meinung nach nicht pauschal sagen.
Genauso könntet ihr mit mir über Grippeimpfungen diskutieren.
Im Übrigen sehe ich keine unbeantwortete Frage,
bzw ich habe keine Lust hier darzulegen wie ich oder meine Frau versichert ist.
Ich habe kein Problem euch das zu sagen,
aber ich werde das hier in aller Öffentlichkeit nicht machen.
Bei den Dreistigkeiten,
die sich hierzulande allerdings einige Chefs erlauben,
bin ich mir fast sicher,
dass ich mir in 70% der Fälle einen Anwalt sparen könnte.
Aber selbst wenn:
Wie ist das eigentlich, ich dachte immer,
wenn ich vor Gericht ziehe und gewinne,
dann zahlt meinen Anwalt der Beklagte.
Ist das so oder liege ich da falsch?
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Waldo
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 378
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
19.10.2010, 17:51 (Kein Titel) |
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Man(n) kann auch mit dem Fahrrad nach Vietnam fahren, Herr Courti, macht aber keinen Sinn.
Die genaue Rechtslage könnte uns Andy erklären (wer was bezahlen muß)
Mit kollegialem Gruß aus Hamburg
Waldo
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Sandy
Gast
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Verfasst am:
19.10.2010, 20:28 (Kein Titel) |
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Richtig.
Wer vor Gericht gewinnt, der muß keinerlei Kosten tragen, die kompletten Kosten liegen beim Angeklagten, der verloren hat.
Das ist selbst dann der Fall, wenn man sich während eines Gütetermins "gütig einigt", dann trägt der Angeklagte die bis dahin angefallenen Kosten. Die des Kläger-Anwaltes inclusive.
Okay: Nun die Frage: Die jungen Vietnamesen, die nach D kommen um Geld für die daheimgebliebene Familie zu verdienen und dafür für "Bekannte und Bekanntesbekannte" irgendwie arbeiten, haben in der Regel wohle keine Rechtsschutzversicherung.
Aber haben dies die "Bekanntesbekannte", die Leute unter widrigen Bedingungen arbeiten lassen gar ausbeuten?? Und selbst wenn: Haben diese Leute nicht sehr viel mehr Angst davor, aufzufliegen, heftig latzen zu müssen, Geschäft-Hof-Haus zu verlieren? Ruf und anderes??
Hier eignet es sich wirklich, bevor man aus der Hüfte schießt, sich ein Gespräch bei einem Anwalt zu besorgen. Eine Stunde Beratungsgespräch kostet nun auch nicht die Welt. Dann kann man Dinge geregelt angehen, es werden Beweise gesucht, gesammelt, oder auch erst besorgt: Fotos, Schriftstücke, Zeugen (Kunden oder Nachbarn etc)...
Und dann reicht meistens nur ein kleines informelles Gespräch auf dem Hof, in dem verdeutlicht wird, daß wenn es zu einer Anklage kommt, derjenige so gut wie null Chancen hat. Muß ja auch keine Anklage sein, es reicht ja schon, wenn jemand ohne Bezug auf irgendjemanden einfach mal die Drohung losläßt, daß vieles bekannt sei und man die Daten an die Behörden weitergibt, wenn sich das nicht ändern sollte.
Das klappt auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Eigentlich gibt es keine mündliche Kündigung. Die Kündigung muß formell exakt ausgesprochen werden. Aber wenn es natürlich keinen Arbeitsvertrag gibt, ist das natürlich auch hinfällig. Dann trifft eher das von mir oben beschriebene Szenario zu, daß man Fakten sammelt und den "Ausbeuter" mit seinen eigenen Waffen schlägt.
Gibt es allerdings einen Arbeitsvertrag, dann ist das "Spiel" leichter. Falls der Arbeitgeber auf fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit setzt, dann kann man wenig tun, die läuft aber grundregelnd nach 6 Monaten aus, egal was im Vertrag steht. Der AG darf die Probezeit nicht einfach so zB auf 1 Jahr verlängern oä.
Wird jemand rechtswidrig außerhalb der Probezeit fristlos gekündigt (mit Arbeitsvertrag versteht sich), dann kann man ziemlich sicher sein, eine Shadenersatzklage zu gewinnen. In dem Falle einer Klage ist die Kündigung so lange in dem Sinne unwirksam, bis vor Gericht ein Urteil gefällt wurde, was bei unrechtens ausgesprochener Kündigung quasi stets zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt aber unter Umständen sehr sehr lange dauer kann aufgrund gerichtlicher Terminvereinbarung. Der "Angeklagte" muß dann bis auf weiteres sämtliche Löhne weiterzahlen und die Kündigung korrekt aussprechen. Bis dahin gibt es Geld.
Ich denke, jeder Arbeitgeber, der weiß daß er im Unrecht ist, wird vorher sich "gütig einigen".
Vielleicht hilt es einigen hier, die in D in schlechte Arbeitsverhältnisse geraten sind...
Danke fürs Ohr und korrigiert mich, aber ich schreibe aus eigener leidlicher Erfahrung.
Zuletzt bearbeitet von Sandy am 19.10.2010, 20:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sandy
Gast
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Verfasst am:
19.10.2010, 20:38 (Kein Titel) |
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
19.10.2010, 20:53 (Kein Titel) |
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Mit dem Fahrrad nach Vietnam...
naja der Bruder einer Bekannten hat das gemacht
und für ihn hat es wohl auch Sinn gemacht, bzw war es ein Erlebnis.
Hat aber genauso wie Grippeimpfungen - die ich nicht thematisieren wollte,
sondern nur als Beispiel verwenden wollte - nix mit dem Thema zu tun.
Die Fakten, die Sandy beschreibt ist exakt meine amateurhafte Sicht der Dinge
und das, was sie über Gespräche bzw die Handhabung mit derartigen Problemen sagt,
entspricht meiner Meinung.
Es muss nicht immer alles vor Gericht.
Man kann Probleme auch anders lösen.
Aber was ich eigentlich schon die ganze Zeit hier predige,
was aber - so fürchte ich - wegen dem ganzen Versicherungs-gewäsch untergeht:
WIE KANN MAN UNFAIREN BESCHÄFTIGUNGEN BESSER VORBEUGEN???
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 67
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
20.10.2010, 08:50 (Kein Titel) |
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Zitat:
Wer vor Gericht gewinnt, der muß keinerlei Kosten tragen, die kompletten Kosten liegen beim Angeklagten, der verloren hat.
Das ist selbst dann der Fall, wenn man sich während eines Gütetermins "gütig einigt", dann trägt der Angeklagte die bis dahin angefallenen Kosten. Die des Kläger-Anwaltes inclusive.
Hier geht es ein bisserls durcheinander. Im Arbeitsrechtsprozess gibt es keine ANGEKLAGTEN, das ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Es gibt im Arbeitsrechtsprozess nur KLÄGER und BEKLAGTE.
Das die unterliegende Partei die gesamte Kostenlast trägt, gehört in den "allgemeinen" Zivilprozeß. In Arbeitsrechtssachen werden die Kosten meist gegeneinander aufgewogen, d.h. jede Seite zahlt seinen Anwalt und die Gerichtskosten werden geteilt. Es gibt aber auch andere Kostenentscheidungen.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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Waldo
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 378
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
20.10.2010, 11:58 (Kein Titel) |
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Hallo Courti, ich habe noch nicht fertig: Für dich ist es "Gewäsch", für mich ist eine Rechtsschutzversicherung unabdingbar. Im Falle eines Falles kann ich nämlich mit einem Anwalt vor Gericht ziehen, ohne mich zu ruinieren.
Mit immer noch kollegialem Gruß
Waldo
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Sandy
Gast
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Verfasst am:
20.10.2010, 14:17 (Kein Titel) |
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Hi Andy,
Wahrscheinlich hast du recht, was die Begrifflichkeiten angeht. Hast du Jura studiert? Und ich moechte nicht so sehr von Waldos Thema abschweifen.
Aber bei mir war es so wie ich sagte, was die Begriffe angeht, so muss ich in den alten Klageschriften nachsehen, was ich nicht will.
Damals war es bei mir auch eine Sache vor dem Arbeitsgericht. Eine unrechtmaessige Kuendigung. Den ersten Prozess hab ich gewonnen, gegen die zweite Kuendigung hab ich wieder geklagt, beim zweiten mal hab ich im Guetetermin eingewilligt und habe die Kuendigung akzeptiert. Meine alte Firma bot mir eine sehr gute Abfindung an, damit das alles endlich ein Ende hat.
Nun bekam ich knapp 2 Jahre lang Gehalt nachgezahlt sowie die Abfindung. Alle Kosten trug damals fuer beide Prozesse die alte Firma (die hat eine eigene Rechtsabteilung). Mein Anwalt sagte dies von Anfang an. Er war sehr sehr gut, perfekt und erfahren in meiner Berufsbranche. Er war siegessicher. Denn ich hatte keine Rechtsversicherung. Ich hab das damals nur vor Gericht deswegen durchgezogen, weil es wirklich eindeutig fuer mich aussah und die Kuendigung eh zum Himmel stank.
Nun, so war es. Ich hatte keinerlei Kosten zu tragen. Inclusive meiner Anwaltskosten. Also, moment, ich glaube nach guetlicher Einigung bleiben die Kosten woanders haengen? Daran erinner ich mich nicht mehr genau. Jedenfalls hatte ich keine Kosten zu tilgen, denn ich hatte ja keine Rechtsschutzversicherung.
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AndyNguyen
Geschlecht:
Alter: 67
Anmeldungsdatum: 18.11.2009
Beiträge: 2475
Wohnort: Berlin u. Hai Phong
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Verfasst am:
20.10.2010, 15:05 (Kein Titel) |
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@ Sandy
Es kann sehr gut sein, dass Du keine Kosten tragen mußtest. Nimmt z.B. ein Kläger seine Klage zurück, so trägt er alle Kosten. Oder es kam zu einem Vergleich mit einer besonderen Kostenabsprache. Oder aber es gab andere besondere Gründe für das Gericht, Deinem damaligen Gegner die Kosten aufzuerlegen.
Ich wollte auch nur sagen, dass wir mit Verallgemeinerungen aufpassen müssen. Weil es bei Dir so (positiv) war, muss es nicht immer so sein.
_________________ Ai làm nấy chịu
(dt.: Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich)
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
20.10.2010, 15:13 (Kein Titel) |
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« Waldo » hat folgendes geschrieben:
Hallo Courti, ich habe noch nicht fertig: Für dich ist es "Gewäsch", für mich ist eine Rechtsschutzversicherung unabdingbar. Im Falle eines Falles kann ich nämlich mit einem Anwalt vor Gericht ziehen, ohne mich zu ruinieren.
Toll.
Und?
Wenn ich vor Gericht ziehe, dann weil ich mich ungerecht behandelt fühle und mir dessen auch sicher bin.
Dank AndyNguyen wissen wir jetzt,
dass meine erste Vermutung bzgl der Kosten wohl nicht ganz stimmt.
Trotzdem.
So wie du schreibst, scheint es ein Sport für dich zu sein andere zu verklagen
und Gerichte zu beschäftigen wie es dir gerade beliebt.
In dem Fall... Ja, verdammt in dem Fall ist die Versicherung natürlich genau das richtige für dich.
In anderen Fällen sieht es anders aus.
Aber naja... wie gesagt, manchmal ist auch eine Grippeimpfung sinnvoll - aber eben NICHT IMMER!!!.
Also können wir jetzt zurück zum Thema kommen
oder willst du mich noch weiter anpflaumen
und mir eine Rechtsschutzversicherung andrehen
obwohl ich noch nicht mal gesagt habe,
ob ich selbst eine abgeschlossen habe oder nicht???
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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Cathrin
Gast
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Verfasst am:
20.10.2010, 16:20 (Kein Titel) |
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« Waldo » hat folgendes geschrieben:
Weil viele aus Angst, nicht gegen die Obrigkeit aufbegehren wollen
Ist das nicht auch eine typisch deutsche Eigenschaft?
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