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knuxel
Gast
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Anmeldungsdatum: 11.07.2009
Beiträge: 6
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Verfasst am:
03.07.2013, 21:49 Namensänderung im vietnamesischen Pass |
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Hi,
für alle Vietnamesen, die nach der Hochzeit in Deutschland den Nachnamen des Partners annehmen und in ihren Pass eintragen wollen, hier eine Kurzanleitung:
Ich war heute mit meiner Frau beim vietnamesischen Konsulat in Frankfurt und sie möchte meinen Nachnamen in ihrem Reisepass eintragen, damit wir ihr Visum nach 3 Jahren verlängern können.
Da in Vietnam das Namensrecht nicht gesetzlich geregelt ist, gibt es hier anscheinend keinen vorgeschriebenen Vorgang und auch keine Formulare (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/ohneMarginalspalte/Namensfuehrung_der_Ehegatten_nach.html#doc157828bodyText21)
Benötigt wird:
- Heiratsurkunde + Kopie (Es gibt einen Kopierer im Konsulat)
- Vietnamesischer Reisepass + Kopie (Es gibt einen Kopierer im Konsulat)
- Selbstgeschriebener Namensänderungsauftrag in vietnamesisch (DON XIN THAY DOI HO)
- 70 Euro (!)
Nach einer halben Stunde habt ihr eine Seite im Pass bedruckt mit "Full name after marriage", mit Stempel und Unterschrift.
Grüße,
Ralf
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
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Verfasst am:
04.07.2013, 05:49 (Kein Titel) |
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Das ist keine Namensänderung, sondern die Dokumentierung, das der Vietnamese nach einem anderen Recht einen anderen Namen trägt.
Wenn es eine Namensänderung wäre, müsste ein neuer Pass mit dem neuen Namen ausgestellt werden.
Auf wenn später ein neuer Pass ausgestellt wird bekommt dieser wieder den vietnamesischen Namen und den Stempel mit der Namensänderung nach ausländischen Recht.
Achtung: wenn im Pass der Stempel mit der Namensänderung drin ist muß die aktuelle Aufenthaltsgenehmigung auch auf den deutschen Namen geändert werden. Seit dem es den elektronischen Aufenthaltstitel gibt kostet das auch für deutsch verheiratete 80 Euro.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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hoian1985
Gast
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Alter: 38
Anmeldungsdatum: 21.05.2011
Beiträge: 367
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Verfasst am:
04.07.2013, 06:24 (Kein Titel) |
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Wir haben das genau wie knuxel gemacht und nun einen Stempel in ihrem vietnamesischen Pass mit dem "Name after marriage".
Zu Garfields Aussage dass man die Aufenthaltsgenehmigung ändern muss, kann ich nur sagen dass wir zur ABH gegangen sind und uns gesagt wurde dass es erstmal nicht notwnedig ist, da ihr elektronischer Aufenthaltstitel ja erst 1 Woche alt ist und man bei einer Kontrolle ja im vietnamesischen Pass auch den vietnamesischen Namen hat. Die ABH meinte sie würde bei einer Verlängerung dann den Namen anpassen.
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garfield2008
Moderator
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
04.07.2013, 06:34 (Kein Titel) |
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Das was deine ABH macht ist ungewöhnlich.
Die Akte in der ABH muss nach dem Namen im Pass geführt werden. Wenn dort der Stempel angebracht ist, das es eine Namensführung nach einem anderen Recht gibt, muss die Akte auf den neuen Namen geändert werden und damit auch der Aufenthaltstitel.
Für den Fall, das der Pass nicht den Eintrag enthält gibt es ja auf den Aufenthaltstitel den Zusatz "Trägt nach dem Personenstandsgesetz den Namen XY". Beides Zusammen wäre falsch.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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hoian1985
Gast
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Anmeldungsdatum: 21.05.2011
Beiträge: 367
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Verfasst am:
04.07.2013, 06:52 (Kein Titel) |
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Dann muss ich doch nochmal nachfragen. Da wir bald in den Urlaub fliegen. Nicht dass es beim Rückflug und Wiedereinreise Probleme gibt!
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
04.07.2013, 07:05 (Kein Titel) |
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Ich werde das Thema mal am Montag in meiner Chatrunde ansprechen. Falls es neue Regeln wegen der Namen im Aufenthaltstitel geben sollte schreib ich es.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
08.07.2013, 20:58 (Kein Titel) |
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Chatrunde durch
Es hat sich zwischen den Papier Aufenthaltstitel und dem und dem elektronischen AT in Sachen Namensführung nichts geändert. Ob es eventuell zu dem Thema Stempel im Pass spezielle Hinweise vom BMI gibt war erstmal nicht herauszubekommen. Der Herr von der Bundespolizei meinte nur, das für ihn im Zweifelsfall der Name im AZR zählt.
Einhellige Meinung war aber, das der EAT im Falle des Stempels auf den deutschen Namen ausgestellt werden sollte und für die Reise eine Fiktionsbescheinigung mit dem deutschen Namen gemacht werden sollte.
Edit: Abkürzung Bundespolizei durch Wort ersetzt da das Forum etwas anderes draus macht
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Zuletzt bearbeitet von garfield2008 am 09.07.2013, 06:34, insgesamt einmal bearbeitet
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hoian1985
Gast
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Anmeldungsdatum: 21.05.2011
Beiträge: 367
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Verfasst am:
09.07.2013, 06:15 (Kein Titel) |
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Danke garfield2008, dann muss ich doch nochmal zu unserer ABH...
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hoian1985
Gast
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Alter: 38
Anmeldungsdatum: 21.05.2011
Beiträge: 367
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Verfasst am:
12.07.2013, 12:32 (Kein Titel) |
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Kurze Aktualisierung:
Also nach Aussage von der ABH (Leiter) ist keine Anpassung des EAT notwendig, da der Name im Pass ja noch der vietnamesische ist. Ein Stempel mit dem neuen Nachnamen nach der Hochzeit ist zwar richtig damit der Namen nach deutschem Recht eingetragen ist, aber für die ABH unerheblich. Daher kann der Name auf dem EAT "vietnamesisch" verbleiben (wie auch die Akte).
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
12.07.2013, 12:48 (Kein Titel) |
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So unterschiedlich kann die Meinung zwischen zwei Behörden sein. Eine Person aus meiner Chatrunde ist auch Leiter einer ABH
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GummiBaerchen
Gast
Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 182
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Verfasst am:
19.07.2013, 14:53 Re: Namensänderung im vietnamesischen Pass |
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« knuxel » hat folgendes geschrieben:
Hi,
für alle Vietnamesen, die nach der Hochzeit in Deutschland den Nachnamen des Partners annehmen und in ihren Pass eintragen wollen, hier eine Kurzanleitung:
Ich war heute mit meiner Frau beim vietnamesischen Konsulat in Frankfurt und sie möchte meinen Nachnamen in ihrem Reisepass eintragen, damit wir ihr Visum nach 3 Jahren verlängern können.
Da in Vietnam das Namensrecht nicht gesetzlich geregelt ist, gibt es hier anscheinend keinen vorgeschriebenen Vorgang und auch keine Formulare (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/ohneMarginalspalte/Namensfuehrung_der_Ehegatten_nach.html#doc157828bodyText21)
Benötigt wird:
- Heiratsurkunde + Kopie (Es gibt einen Kopierer im Konsulat)
- Vietnamesischer Reisepass + Kopie (Es gibt einen Kopierer im Konsulat)
- Selbstgeschriebener Namensänderungsauftrag in vietnamesisch (DON XIN THAY DOI HO)
- 70 Euro (!)
Nach einer halben Stunde habt ihr eine Seite im Pass bedruckt mit "Full name after marriage", mit Stempel und Unterschrift.
Grüße,
Ralf
Schon etwas aelter... aber was meinst du damit? Ehegattenvisum, also unbefristete Aufenthaltsgenehmigung? Das wird doch nach 2 Jahren verlaengert, dachte ich. Und was hat das mit ihren Namen zu tun?
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garfield2008
Moderator
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
19.07.2013, 15:58 (Kein Titel) |
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GummiBaerchen,
steht doch alles dort. Es geht nur darum, das die in Deutschland nach deutschen Recht bestimmte Führung des Ehenamens im vietnamesischen Pass eingetragen wird.
Da das vietnamesiche Recht keine Namensänderung kennt muss man das aber nicht machen.
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knuxel
Gast
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Alter: 54
Anmeldungsdatum: 11.07.2009
Beiträge: 6
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Verfasst am:
27.07.2013, 11:05 Elektronischer Aufenthaltstitel |
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Hallo,
Ich wollte mich noch mal kurz melden. Bei uns hat alles wie oben beschrieben funktioniert. 2 Wochen später kam die Bestätigung aus Berlin, dass der elektronische Aufenthaltstitel an die zuständige Ausländerbehörde versandt wurde. Jetzt müssen wir das Kärtchen nur noch dort abholen. Auf der Karte trägt sie dann meinen Nachnamen.
Uns wurde auch gesagt, dass meine Frau jetzt, nach 3 Jahren in Deutschland, bereits die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen kann. Das geht jetzt schon, weil ich Deutscher bin.
Das wird jetzt der nächste Schritt
Viele Grüße,
Ralf
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Adi
Geschlecht:
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 13.02.2011
Beiträge: 479
Wohnort: BW
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Verfasst am:
11.09.2014, 12:44 (Kein Titel) |
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@garfield2008 wir haben nun ein ähnliches Problem.
Meine Frau hat ihren Namen behalten, es kam also kein deutsch recht zur anwendung. Dennoch wurde der Name in der Heirkatsurkunde wie folgt angegeben
Vorname: My
Nachname: Nguyen Kieu (Familienname und Mittelname)
Richtig wäre gewesen:
Vorname: Kieu My
Nachname: Nguyen
Nun hat die ABH den Namen exakt so abgeändert und meinten das sie es so machen müssen. Dies hat natürlich einen Fehlerhaften EAT und/oder Fiktionsbescheinigung zur folge.
Die Standesbeamtin will dies nicht ohne Bescheinigung der Botschaft ändern, wobei ich das nochmal klären muss bevor ich geld verpulver.
Im Vietnamesischen Pass steht also "Nguyen Kieu My", so wurde zuvor auch die Akte bei der ABH geführt.
Ich hoffe du hast eine Idee, hab dazu einen anderen Thread erstellt siehe ->http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopic.php?p=75930#75930
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
11.09.2014, 14:34 (Kein Titel) |
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Ich kann dein Problem nicht verstehen.
http://www.westphal-stoppa.de/Muster-Dateien/MusterFiktionsbescheinigung.pdf
Sowohl auf dem EAT wie auch auf der Fitkionsbescheinigung gibt es nur das Feld Name und dort kommt alles rein so wie es im Originalpass (im Zweifelsfall so wie in der maschinenlesbaren Zeile) steht.
Auch im VN Pass gibt es nur die Zeile Full Name ohne eine Unterscheidung der einzelnen Namensteile;-)
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