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garfield2008
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Verfasst am:
21.02.2011, 11:35 Vietnamesische Staatsangehörigkeit außerhalb VN |
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Weis jemand schon was genaueres hierzu, wie das bei der Botschaft ablaufen soll.
Hat schon jemand eine Übersetzung des akuellen Staatsangehörigkeitsgesetzes?
mfg
Thomas Böttcher
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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hien
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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
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Verfasst am:
21.02.2011, 20:25 (Kein Titel) |
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Das war ja eine geniale Idee! Die Botschaft darf sich auf einen Geldregen freuen...
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ltran
Gast
Anmeldungsdatum: 28.03.2010
Beiträge: 23
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Verfasst am:
21.02.2011, 22:13 (Kein Titel) |
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@garfield2008
Um was gehts genau bitte? Weil ich kann dein zitat nicht zu Ende lesen, würd aba gerne genauere infos bekommen.
Danke
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
22.02.2011, 07:50 (Kein Titel) |
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« ltran » hat folgendes geschrieben:
Um was gehts genau bitte?
Bis zum 1.7.2014 müssen sich alle im Ausland lebenden Vietnamesen bei der Botschaft in dem Land, wo sie leben, registrieren lassen, ansonsten verlieren sie ihre vn Staatsangehörigkeit.
Zitat:
Weil ich kann dein zitat nicht zu Ende lesen
Funktioniert hier auf mehreren Rechnern mit unterschiedlichen Betriebssystemen und Browsern problemlos.
mfg
Thomas Böttcher
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ltran
Gast
Anmeldungsdatum: 28.03.2010
Beiträge: 23
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Verfasst am:
22.02.2011, 11:38 (Kein Titel) |
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Danke fuer die Antwort.
Gilt es nur fuer Leute, die sich im Ausland einbuergern liessen, also eine deutsche Staatsbuergerschaft haben?
Oder muessen alle VN, die noch die vn Staatsbuergerschaft haben, sich melden? Aba wenn jemand es nicht tut, weil er/sie es vllt nicht weiss, welche Staatsbuergerschaft hat die Person dann? Er/sie hat doch nur die vn sonst nix.
Ich kenne mich da nicht so aus deshalb die vielen Fragen.
Gruss Lien
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
22.02.2011, 12:16 (Kein Titel) |
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Zitat:
muessen alle VN, die noch die vn Staatsbuergerschaft haben, sich melden?
Alle. Inzwischen liegt mir auch eine komplette Übersetzung des Gesetzes vor (darf ich aber nicht weitergeben)
Zitat:
„Artikel 13 – Personen mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit
2. Im Ausland lebende Vietnamesen, die ihre vietnamesische Staatsangehörigkeit vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht auf Grund des vietnamesischen Rechts verloren haben, können diese behalten und haben sich binnen einer Frist von fünf Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung eintragen zu lassen, um die vietnamesische Staatsangehörigkeit beizubehalten.
Zitat:
Aba wenn jemand es nicht tut, weil er/sie es vllt nicht weiss, welche Staatsbuergerschaft hat die Person dann? Er/sie hat doch nur die vn sonst nix
Wer sich nicht registrieren läßt, verliert am Stichtag automatisch die VN STA. Dabei ist es egal, ob es aus Unwissenheit der gesetzlichen Lage passiert ist oder nicht.
Das Problem an der Sache ist, das man bei selbstverschuldeter Staatenlosigkeit auch seine aktuellen Aufenthaltstitel in Deutschland gefährdet, da für einen AT der Besitz eines gültigen Passes Voraussetzung ist.
« ltran » hat folgendes geschrieben:
Gilt es nur fuer Leute, die sich im Ausland einbuergern liessen, also eine deutsche Staatsbuergerschaft haben?
Nein. Wer in D eingebürgert ist hat ja im Normalfall keine weitere STA mehr. Wer unter Hinnahme der VN STA eingebürgert wurde (anerkannte Flüchtline, die so Doppelstaatler geworden sind) müssen sich natürlich auch registrieren lassen, ansonsten verlieren sie die VN STA.
mfg
Thomas Böttcher
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hien
Administratorin
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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
22.02.2011, 12:23 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Inzwischen liegt mir auch eine komplette Übersetzung des Gesetzes vor (darf ich aber nicht weitergeben)
Weil das Ganze noch hochgeheim ist?
« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Wer unter Hinnahme der VN STA eingebürgert wurde (anerkannte Flüchtline, die so Doppelstaatler geworden sind) müssen sich natürlich auch registrieren lassen, ansonsten verlieren sie die VN STA.
Wenn sich diese Gruppe aber nicht registriert, hat sie trotzdem keine Nachteile, da sie ja eh keinen vietnamesischen Pass hat, oder? Die Frage ist auch, ob sich diese Gruppe überhaupt registrieren lassen kann, da ja bei den meisten die erforderlichen Dokumente für die Registrierung fehlen.
hien
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
22.02.2011, 12:38 (Kein Titel) |
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« hien » hat folgendes geschrieben:
Weil das Ganze noch hochgeheim ist?
der Inhalt ist nicht geheim, ich haber aber von meiner Quelle keine Genehmigung die Übersetzung weiterzugeben. Ich schätze mal, dasin den nächsten Tagen auch bei einem Flüchtlingsrat eine Version auftauchen wird, die öffentlich gestellt werden wird
Zitat:
Wenn sich diese Gruppe aber nicht registriert, hat sie trotzdem keine Nachteile, da sie ja eh keinen vietnamesischen Pass hat, oder? Die Frage ist auch, ob sich diese Gruppe überhaupt registrieren lassen kann, da ja bei den meisten die erforderlichen Dokumente für die Registrierung fehlen.
hien
Wer doppelte STA besitzt verliert halt seine zweite STA. Ob es ein Nachteil ist, dann ein Visum für VN zu benötigen muss man selbst wissen.
mfg
Thomas Böttcher
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neuber
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Alter: 68
Anmeldungsdatum: 14.07.2010
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
23.02.2011, 18:40 (Kein Titel) |
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Nachfolgende Antwort habe ich per Mail zu diesem Problem vom Flüchlingsrat Berlin e.V. erhalten!
Lieber Herr Neuber,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Erlass bzw. das neue
Staatsangehörigkeitsrecht in Vietnam ist uns bekannt. Allerdings haben
wir noch nicht über die Folgen für die Betroffenen und Beratungsstellen
diskutiert. Dies werden wir beim nächsten Treffen der Beratungsstellen
und bei unserem öffentlichen Plenum tun und die Ergebnisse der
Diskussion ggf. über unseren Verteiler und Infobrief kommunizieren.
Mit besten Grüßen
Martina Mauer
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Georgenkirchstr. 69-70
10249 Berlin
Tel: 030/24344 5762
Fax: 030/24344 5763
www.fluechtlingsrat-berlin.de
Ich hoffe, dass ich diesmal keine Regel dieses Forums verletze!
Matthias Neuber
_________________ http://www.youtube.com/watch?v=6rT2fJcBNCw&feature=related - Über 7 Brücken musst du gehen - http://www.youtube.com/watch?v=rP0vn9PZ3kU - Menschen sind wie Feuer... die einen hinterlassen ein Licht in Deinem Leben, die anderen einen Brandfleck...
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
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Verfasst am:
24.02.2011, 19:37 (Kein Titel) |
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Zitat:
Ich hatte per Rundmail eine deutsche Übersetzung des vietnamesischen Staatsangehörigkeitsrechtes herumgeschickt. Insbesondere die Passage, wonach sich Vietnamesen mit Wohnsitz im Ausland bis Mitte 2014 bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung registrieren lassen müssen oder aber die vietnamesische Staatsangehörigkeit verlieren, hat für Wirbel und Diskussionsbedarf gesorgt. Das Innenministerium NRW hatte bereits vor Tagen eine Weisung an alle Ausländerbehörden geschickt, wonach vietnamesische Staatsbürger von Amts wegen verpflichtend auf die Registrierung hinzuweisen sind, um nicht massenweise Staatenlosigkeit zu riskieren.
Inzwischen kommen mir persönlich Zweifel an der Richtigkeit dieses Paragrafen. Ohne jeden Zweifel gibt der Gesetzestext, übersetzt von der Landesregierung NRW, dies her. Und auch andere Landesinnenministerien scheinen eine solche Übersetzung zu haben, haben gerade Juristen an das Thema gesetzt und wollen danach beraten, was zu tun ist. Aber kann es sich vielleicht um eine unexakte Übersetzung handeln? Oder um eine unexakte Gesetzgebung?
Dafür spräche, dass jetzt, eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, in den Auslandsvertretungen in Deutschland nur für deutsch-vietnamesische Doppelstaatsbürger (Das sind hauptsächlich Leute, die bis 1990 im Westen Berlins ohne vorherige Ausbürgerung in Vietnam in Deutschland eingebürgert wurden) die Möglichkeit zur Registrierung zu existieren scheint. Für die heißt es tatsächlich: Registrieren oder der vietnamesische Pass ist weg. Offensichtlich wird nach Ausfüllen eines Fragebogens über Monate oder Jahre in Hanoi geprüft, ob man weiterhin Vietnamese bleiben darf. Alle anderen, die ich angesprochen habe, waren völlig ahnungslos und haben mir versichert, VTV4 hätte noch nicht dazu berichtet. Wenn Hanoi diese Registrierungspflicht wichtig wäre, hätten sie dort berichtet. Kann natürlich auch sein, die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz fehlen noch und darum geht das mit der Registrierung NOCH nicht. Aber das ist Spekulation.
Einzige Aufklärungswege: Ein Dolmetscher schaut mal nach, ob dieses Passus im vietnamesischen Original tatsächlich so steht. Das Gesetz findet sich in der Originalsprache im Internet. Vielleicht kann das mal jemand tun?
...
Ich würde mich übrigens auch über Meinungsäußerungen, Erfahrungsberichte u.ä. Zu diesem Thema per Mail sehr freuen.
Gleichzeitig habe ich erfahren, dass Deutsche vietnamesischer Abstammung derzeit in der Botschaft versuchen sollen, auf der Grundlage des neuen vietnamesischen Staatsangehörigkeitsgesetzes sich ihren vietnamesischen Pass zusätzlich zum deutschen Pass zurück zu holen.
Mir scheint der Hinweis wichtig, dass Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmen erlaubt. Wer sich durch die Hintertür den vietnamesischen Pass zurück holt, ohne vorab deutsche Behörden um Erlaubnis zu fragen (die übrigens nur in sehr speziellen Ausnahmen erteilt wird), riskiert, den deutschen Pass zu verlieren.
Häufiges Argument dagegen: Wie sollen die deutschen Behörden das merken? Sie können das merken. Vor Jahren wurden tausende Deutschtürken, die dasselbe getan hatten, wieder von Deutschland ausgebürgert. Dem deutschen Staat war das Thema so wichtig, dass er vom türkischen Staat Listen von Eingebürgerten erworben hatte. Deutschland wird sicher auch von Vietnam irgendwann solche Listen haben wollen. Und Vietnam wird die sicher auch rausrücken. Dann wäre der deutsche Pass wieder weg.
...
Marina Mai
freie Journalistin
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
04.03.2011, 18:30 (Kein Titel) |
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Ansacheinend gibt es eine Presseinfo der Botschaft in Berlin, die nur keiner bekommen hat: http://www1.vietinfo.eu/cd-tai-duc/thong-bao-ve-viec-dang-ky-giu-quoc-tich-viet-nam.html
mfg
Thomas Böttcher
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hien
Administratorin
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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
05.03.2011, 00:30 (Kein Titel) |
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Hi,
laut Pressemitteilung müssen sich nur die registrieren, die eine ausländische und die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen. Die, die nur die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen und einen vietnamesischen Pass haben, müssen sich nicht registrieren lassen.
Grüße,
hien
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
22.03.2011, 06:49 (Kein Titel) |
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maiestro
Gast
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 23.05.2011
Beiträge: 7
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Verfasst am:
23.05.2011, 11:30 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Hallo erstmal!
Ich habe ein großes Problem. Ich möchte Deutscher werden und einen deutschen Pass bekommen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich benötige einen vietnamesischen Pass um Deutscher zu werden. Ich müsste mich bei der VN Botschaft registrieren lassen, einen VN Pass beantragen, die VN Staatsangehörigkeit aufgeben und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Seit Jahren versuche ich bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin einen Pass zu bekommen. Die wollen aber nichts von mir wissen. Ich bin 1985 in Deutschland geboren, meine Eltern sind aus Vietnam geflüchtet. Die Geburtsurkunde meine Mutter ist vorhanden, die meines Vaters ist verloren gegangen.
Bisher habe ich immer von der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer bekommen. Dieser ist jedoch Ende 2010 abgelaufen und nun habe ich nur einen Passersatz mit dem ich nicht mal ins Ausland reisen kann. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist vorhanden.
Jetzt sehe ich dieses Gesetz, dass sich alle im Ausland lebenden Vietnamesen registrieren müssen als Chance für mich die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Da die Vietnamesen mich nicht akzeptieren wollen habe ich vor den 14.07.2014 verstreichen zu lassen um automatisch staatenlos zu werden. Ich erhoffe mir dadurch, dass eine Einbürgerung dann einfacher vonstatten geht.
Könnten Probleme auftreten bezüglich meines Aufenthaltsstatus? Was genau muss ich bedenken? Haltet ihr das für eine gute Idee?
Ich weiß nicht was ich sonst machen soll...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
T.M.C
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hien
Administratorin
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232
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Verfasst am:
25.05.2011, 21:31 (Kein Titel) |
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« maiestro » hat folgendes geschrieben:
Die Geburtsurkunde meine Mutter ist vorhanden, die meines Vaters ist verloren gegangen.
Hi,
besteht die Möglichkeit, die Geburtsurkunde Deines Vaters in Vietnam zu beschaffen?
« maiestro » hat folgendes geschrieben:
Jetzt sehe ich dieses Gesetz, dass sich alle im Ausland lebenden Vietnamesen registrieren müssen als Chance für mich die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Da die Vietnamesen mich nicht akzeptieren wollen habe ich vor den 14.07.2014 verstreichen zu lassen um automatisch staatenlos zu werden. Ich erhoffe mir dadurch, dass eine Einbürgerung dann einfacher vonstatten geht.
Diese Regelung trifft auf Dich nicht zu. Wenn Du die Beiträge genau anschaust, steht dort, dass die Regelung nur für die gilt, die eine ausländische und die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen. Die, die nur die vietnamesische Staatsangehörigkeit besitzen, sind davon nicht betroffen.
Hast Du denn schon eine Einbürgerungszusicherung?
Grüße,
hien
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