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GerdM
Gast
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Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
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Verfasst am:
13.02.2017, 21:56 Aufenthaltstitel und Heirat |
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Hallo,
meine Freundin lebt seit über zwei Jahren in Deutschland und macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin. Sie hat dafür ein Aufenthaltstitel, der noch bis zum 31.08. gültig ist (danach ist ihre Ausbildung offiziell beendet).
Wir möchten dieses Jahr heiraten, die Formalitäten sind auch so weit abgeschlossen (Urkundenprüfung war erfolgreich und demnächst wird alles zum OLG nach Frankfurt geschickt). Wir würden gern im September heiraten, nach ihrer Abschlussprüfung.
Es stellt sich jetzt die Frage, wie der Zeitraum zwischen dem 31.08. und xx.09. bezüglich ihres Aufenthaltstitels am elegantesten geschlossen werden kann. Hat da jemand Erfahrung?
Für Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
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Robert Holz
Gast
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Alter: 48
Anmeldungsdatum: 12.02.2017
Beiträge: 3
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Verfasst am:
14.02.2017, 03:35 (Kein Titel) |
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Hallo Gerd,
um ganz ehrlich zu sein, ich verstehe deine Frage nicht!
Inhaltlich natürlich schon, aber von der Logik her nicht! Sie hat einen Aufenthaltstitel nach § 17 AufenthG für eine Berufsausbildung. Sollte Sie ihre Abschlussprüfung nicht bestehen, wird das Ausbildungsverhältnis bis längstens um ein weiteres Jahr verlängert, der Aufenthaltstitel wird hierfür ebenfalls durch die ABH verlängert werden. Altenpfleger werden in Deutschland händeringend gesucht. Daher hat sie überhaupt keine Probleme nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung einen Arbeitsplatz in der Pflege zu bekommen. Entweder sie wird von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen oder hat ganz fix in einer anderen Pflegeeinrichtung die Möglichkeit ihrem erlernten Beruf nachzugehen. Hierfür beantragt Sie den Wechsel ihres Aufenthaltstitels auf § 18 AufenthG zur Ausübung der Erwerbstätigkeit. Dem wird durch die ABH auch stattgegeben, da es sich hierbei um einen Mangelberuf handelt. Nachdem sie dann 3,5 Jahre im Beruf gearbeitet hat, kommt sie zuzüglich 3 Jahre Ausbildung (hiervon werden 50% der Zeit angerechnet) auf 5 Jahre Aufenthalt und kann dann ihren unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen und wird diesen auch erhalten.
Eine Heirat zur Sicherung ihres Aufenthaltes ist also in keinster Weise erforderlich.
Und so lange solltest du auch mit einer Heirat warten. Denn dann wirst du dir sicher sein können dass sie dich nicht nur wegen des Aufenthaltstitels heiratet.
Zum Nachdenken: In Thüringen sind mehr als 15 vietnamesische Azubis schwanger, einige wurden dies schon während ihres Aufenthaltes zum der Berufsausbildung vorgeschaltenen Sprachkurs.
Viele Grüße
Robert
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GerdM
Gast
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Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
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Verfasst am:
14.02.2017, 08:32 (Kein Titel) |
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Hallo Robert,
danke für die schnelle Antwort.
Wir heiraten natürlich aus Liebe und nicht wegen des Aufenthaltstitels. Die Vorbereitungen laufen ja auch schon sehr lange, bei den ganzen Dokumenten, die notwendig sind und waren.
Es geht mir nur darum, die Besuche in der Ausländerbehörde zu minimieren oder keine bösen Überraschungen zu erleben. Es macht ja kein Sinn im August dort hinzugehen, wegen der Verlängerung und dann schon wieder im September wegen der Heirat und Namensänderung.
Achja, von Ihren Freundinnen sind wirklich schon ein paar schwanger oder Mutter. Wir haben uns aber darauf geeinigt, dass sie mindestens ein Jahr gearbeitet haben sollte, ehe Kinder in Frage kommen (Stichwort Elterngeld).
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
14.02.2017, 09:19 (Kein Titel) |
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Wenn die Papiere jetzt zum OLG gehen hast du in Spätestens 3 Monaten das OK und damit die Möglichkeit zu Heiraten. Um die Probleme klein zu halten würde ich die große Feier einfach auf die Zeit nach der Ausbildung legen und zeitnah heiraten.
Danach als erstes den Stempel mit der Namensänderung im Pass bei der Botschaft holen.
Wenn der Stempel im Pass ist mit der Heiratsurkunde bei der ABH eine AE als Ehefrau beantragen.
Wenn ihr erst nach Ablauf der AE für die Ausbildung heiraten wollt braucht ihr lt. aktueller Gesetzeslage ein Heiratsvisum. Ob euch ihre ABH für die Zeit eine Duldung gibt oder auf das Visum besteht könnt ihr nur selbst herausfinden.
Ein Nachteil bei der Variante wäre, das wenn sie mit Duldung bleiben sollte, ihre Aufenthaltszeit erst ab dem Erteilen der AE als Ehefrau neu zählt, wenn sie während der AE für die Ausbildung den Antrag als Ehefrau stellt, zählt die Zeit mit. Das wirkt sich z.B. auf eine Einbürgerung oder eine AUfenthaltserlaubnis EU aus. Oder das Elterngeld
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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GerdM
Gast
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Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
14.02.2017, 13:23 (Kein Titel) |
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Würde es ein Unterschied machen, wenn wir direkt am 01.09. heiraten und danach gleich zur Ausländerbehörde gehen? Die große Feier findet sowieso im November in Ihrer Heimat statt.
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
14.02.2017, 14:09 (Kein Titel) |
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Wenn der aktuelle Aufenthaltstitel bis zum 31.8 gültig ist, muss der Antrag für die neue AE bis zum 31.8. gestellt werden. Wenn ihr morgen heiraten würdet, könntet ihr den Antrag auch schon morgen stellen.
Für alles andere müsst ihr mit der ABH reden.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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der_tomtomtom
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Anmeldungsdatum: 22.02.2012
Beiträge: 1429
Wohnort: noch unentschlossen
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Verfasst am:
15.02.2017, 05:34 (Kein Titel) |
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Ich denk auch - Im Grunde habt ihr nur 2 Optionen:
1. Vor dem 31.8. heiraten und die AE entsprechend ändern
2. Vor dem 31.8. die AE zur Arbeitssuche bzw. zur Arbeit (falls Stelle vorhanden) ändern. Brauchste aber das Zeugnis für glaube. Auf jeden Fall werfen die keinen nach Abschluss der Ausbildung raus - da gibt es immer eine Übergangslösung.
1. solltet ihr das mit der Heirat so früh wie möglich angehen. 2. Hättet ihr Zeit, weil sie ja erstmal nen AE hat.
Was ihr aber auf jeden Fall machen solltet: Macht jetzt einen Termin zur Beratung bei der ABH. Die Vorgehensweisen sind nicht überall gleich und schwanken von Behörde zu Behörde. Je früher ihr euch da meldet desto besser bzw. mehr Optionen habt ihr.
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GerdM
Gast
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Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
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Verfasst am:
15.02.2017, 11:47 (Kein Titel) |
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Danke für die vielen Antworten, dann werde ich das standesamtliche Hochzeitsdatum besser vorziehen und sobald das dann feststeht, mich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
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garfield2008
Moderator
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
15.02.2017, 12:20 (Kein Titel) |
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Solange der Hochzeitstermin vor dem Ablaufen der aktuellen AE liegt musst du keinen Kontakt mit der ABH suchen.
Einfach heiraten, Stempel im Pass für die Namensführung bei der Botschaft holen und dann zur ABH gehen und eine AE aus Familienangehöriger beantragen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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GerdM
Gast
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Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
15.02.2017, 13:00 (Kein Titel) |
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Die Wartezeiten für ein Termin sind in der Ausländerbehörde recht lang, alternativ gibt es auch Tage ohne Termine, aber da stehen die schon eine Stunde vorher dort. Daher möchte ich das möglichst weit im Voraus klären. Es geht auch darum, dass ich meiner Freundin vor ihrer Abschlussprüfung nicht unnötig belasten möchte.
Weiß jemand, wie schnell es beim Konsulat mit der Namesänderung geht? Reicht da ein Termin und alles wird erledigt dauert das wieder?
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garfield2008
Moderator
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Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
15.02.2017, 13:25 (Kein Titel) |
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Es reicht per Brief formlos eine AE als Ehefrau zu beantragen. Dann schickt euch die ABH einen Termin wo ihr beide vorbeikommen müsst.
Einfach Einschreiben/Rückschein oder im Beisein eines unabhängigen Zeugen bei der ABH einwerfen/abgeben.
Ab dem Zeitpunkt wo die das vorliegen hat gilt der Aufenthalt bis zur endgültigen Entscheidung als genehmigt. Dabei ist es egal, ob der eigentliche Termin bei der ABH vor oder nach Ende der aktuellen AE liegt.
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GerdM
Gast
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Alter: 44
Anmeldungsdatum: 24.08.2015
Beiträge: 481
Wohnort: Kassel
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Verfasst am:
15.02.2017, 18:36 (Kein Titel) |
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Noch eine Frage zum Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis, das ist derzeit bei meiner Freundin ja mit der Ausbildung verknüpft. Ohne Ehe müsste sie zusätzlich noch die B2-Prüfung bestehen, damit sie später richtig arbeiten darf. Würde dieser Zwang zur B2-Prüfung entfallen, wenn wir verheiratet wären und sie dadurch eine allgemeine Arbeitserlaubnis erhalten würden. Die B2-Prüfungen sind recht teuer und wie könnten dadurch über 200 Euro sparen.
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Courti
Moderator
Geschlecht:
Anmeldungsdatum: 11.06.2007
Beiträge: 4421
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
20.02.2017, 18:03 (Kein Titel) |
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Ja, sie bekommt dann eine Arbeitserlaubnis unabhängig irgendwelcher Prüfungen.
_________________ Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)
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garfield2008
Moderator
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Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
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Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
20.02.2017, 18:07 (Kein Titel) |
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Aber die A1 wird auch für die AE aufgrund der Ehe gebraucht.
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der_tomtomtom
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Anmeldungsdatum: 22.02.2012
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Wohnort: noch unentschlossen
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Verfasst am:
21.02.2017, 02:36 (Kein Titel) |
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« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Aber die A1 wird auch für die AE aufgrund der Ehe gebraucht.
entfällt, wenn der Kandidat nachweisbar Deutschkenntnisse auf höherem Niveau hat.
Eine Ausbildung in Deutschland ist z.B. so ein Nachweis, auch wenn die Person noch nicht fertig ist. Um überhaupt die Ausbildung anfangen zu können, sind ja schon Deutschkenntnisse erforderlich m.W.n. min. A2/B1. Von daher wird das wohl kein Problem sein.
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