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 Entlassung aus der vietnamesischen Staatsangehörigkeit

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htmivn
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Anmeldungsdatum: 22.10.2017
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BeitragVerfasst am: 22.11.2020, 13:03    Entlassung aus der vietnamesischen Staatsangehörigkeit Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

im Merkblatt zur Entlassung aus der vietnamesischen Staatsangehörigkeit ist im letzten Teil folgendes geschrieben:

Bei denjenigen Antragstellern, die sich vom Verifizierungsverfahren durch zuständige Behörden in Vietnam befreit ansehen, ist folgende zusätzliche Unterlage in dreifacher Ausfertigung einzureichen:
· 01 Kopie der Bescheinigung des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland von mindesten 10 Jahren (Meldebescheinigung); oder
· 01 Kopie der Bescheinigung der Einreise aus Vietnam nach Deutschland zur Familienzusammenführung (Reisepass und Visum); oder
· 01 Kopie der Bescheinigung der Geburt und des Aufwachsens in Deutschland (Geburtsurkunde).

Weiß jemand, welche Antragsteller vom Verizierungsverfahren befreit sind? Bedeutet das, dass diese Personen nicht auf die langwierige Entlassung aus Vietnam warten müssen?

http://www.vietnambotschaft.org/wp-content/uploads/2014/06/Merkblatt-zur-Entlassung-aus-der-vietnamesischen-Staatsangeh%C3%B6rigkeit.pdf

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andy
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BeitragVerfasst am: 23.11.2020, 12:36    Entlassung aus der vietnamesischen Staatsbürgerschaft Antworten mit ZitatNach oben

Hallo htmivn,

wenn Du eine der drei erforderlichen Bescheinigungen bekommen kannst, dann bist Du wahrscheinlich vom Verifizierungsverfahren befreit.

Es dauert dann aber trotzdem noch eine ganze Weile, nur die Dokumente müssen eben nicht in Vietnam aufwändig verifiziert werden.
Und Du musst zur Einbürgerung trotzdem auf die Entlassung aus der vietnamesischen Staatsbürgerschaft warten, daran ändert sich nichts.

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linhde
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BeitragVerfasst am: 18.12.2020, 17:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn du mehr wie 10 Jahre in D aufhalten, oder durch Familiezusamenführung nach D kommst. Dann muss(kann) Polizei Behörde nicht bei dein Ausbürgerungsverfahren beteiligen, das bedeutet Ausbürgerung geht schnelle, kein Zusätzlich Kaffeegeld bezahlen.
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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 16:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, vielen lieben Dank für den Beitrag. Ich lebe seit 42 Jahren in Deutschland. Bedeutet für mich das ich nicht erst die Vietnamesische Staatsangehörigkeit / Nationalpass beantragen muss. Ich muss nur die Ausbürgerung bei der vietnamesische Konsulat besntragen?und kann mich damit in Deutschland einbürgern?
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 16:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Um ausgebürgert zu werden musst du ja erstmal nachweisen, das du ein Vietnameischer Staatsbürger bist. Bisher ist das ja nur eine Annahme der deutschen Behörden.

Ob du die VN STA besitzt können die nur die vietnamesischen Behörden sagen. Höchstwahrscheinlich wirst du dazu deine Geburt in VN registrieren müssen und einen Pass beantragen. Dafür werden die Geburts- und Heiratsurkunden deiner Eltern benötigt. Wie das genau geht kann dir nur die Botschaft oder das Konsulat sagen.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 17:03    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garfield2008,

danke für deine Antwort. Dann habe ich es Missverstanden. Was wäre wenn meine Eltern verstorben sind und die Unterlagen wie Geburtsurkunden nicht auffindbar wären? Laut Konsulat ist deren Heimatort durch den Krieg zerstört worden und man kann die Geburtsurkunden nicht wiederhergestellen?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 17:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Was für Papiere haben denn deine Eltern zu deiner Geburt vorgelegt?

Geburtsregister, Heiratsregister, Meldebehörde und Passbehörde. Das erkunden kann nur ein darauf spezialisierter Anwalt vor Ort.

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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 19:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich bin in Deutschland bzw Hanau 1979 geboren. Meine Identit�t ist mit meiner Geburtsurkunde nachweisbar. Die Staatsangeh�rigkeit ist im Reisepass f�r Ausl�nder und Abstammung meiner Eltern vietnamesisch. Zu meiner Geburt wurde die Abstammung meiner Eltern als Nachweis nicht gefordert besonders zu speichern laut Standesamt Hanau.
Hast du eine Empfehlung oder Kontakt zu einen spezialisierten Anwalt? Ich bin komplett eingedeutscht und kann so gut wie kein vietnamesisch. Das w�rde mir sehr helfen. Meine Mutter ist in Hue geboren laut meiner Geburtsurkunde.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 16.11.2021, 21:52    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das Problem ist ja, das der vietnamesische Staat nicht von deiner Existenz weis.

Die Staatsangehörigkeit die im Reisepass für Ausländer steht ist nur eine vermutete Staatsangehörigkeit da sie nicht durch Papiere belegt ist. Sonst hättest du ja einen Pass irgendeines Landes.

Dein erster Anlaufpunkt wäre aufgrund deines Wohnorts das Konsulat in Frankfurt. Die können dir sagen, was man tun muss um seine VN STA nachzuweisen. Wenn Papiere aus VN benötigt werden geht das nur vor Ort durch Personen die sich damit auskennen. Das sind üblicherweise Anwälte für Personenstands und Verwaltungsrecht mit Kanzlei und oder Partnerkanzlei in Vietnam.

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Duc1979
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BeitragVerfasst am: 17.11.2021, 06:53    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich war bereits dort. Sie k�nnen mich nicht einb�rgern ohne eine Geburtsurkunde meiner Mutter. Nat�rlich habe ich gefragt wie ich an diese Dokumente nicht erhalten k�nnte. Das Konsulat hat mir gesagt das die kleine Stadt v�llig zerst�rt sei und die Wiederherstellung der Geburtsurkunde meiner Mutter somit nicht m�glich ist.

H�ttest du eine konkreten Kontakt zu solch einen Anwalt? Die Regierungspr�sidium Darmstadt w�rde das ebenso von mir verlangen.

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leanh2
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Anmeldungsdatum: 26.03.2016
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BeitragVerfasst am: 19.01.2022, 14:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
ich wohne länger als 10 Jahren in Deutschland und gehöre somit zur Gruppe, die vom Verifizierungsverfahren durch zuständige Behörden befreit ist.
- Muss ich eine neue Meldebescheinigung holen oder reicht es aus wenn ich meine aktuelle Meldebescheinigung (5 Jahre alt) einreiche ?
- Die Gebühren für die Ausbürgerung sind aber die gleichen oder ?
Viele Grüße

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