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Kha Nguyen
Gast
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Anmeldungsdatum: 19.06.2020
Beiträge: 3
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Verfasst am:
20.06.2020, 09:14 Legalisation Geburtsurkunde |
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Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Ich besitze noch eine originale Geburtsurkunde, aber leider ist das Geburtenregisten im Original verloren gegangen. Von daher hat das Ausländerbehörde mich aufgefordert, die legalisierte Geburtsurkunde vorzulegen.
Laut einem Merkblatt von dem deutschen Generalkonsulat in Vietnam muss ich die notwendigen Unterlagen zuerst an Auswärtiges Amt in Berlin schicken. Stimmt das?
Ich verstehe nicht ganz, wie die Prüfung vorgeht. Für die Urkundenüberprüfung werden eine Anwaltsvollmacht mit beglaubigter Unterschrift und eine Kostenübernahmeerklärung benötigt. Nun sind meine Fragen.
1. Kann das Ausländerbehörde oder wer meine Unterschrift im Anwaltsvollmacht beglaubigt?
2. Wie erhalte ich eine Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Stelle?
Hat jemand von Euch viele Erfahrungen, bitte ich herzlich meine Fragen zu beantworten.
Ich bedanke mich sehr.
Edit by Garfield2008: Neue Frage -> neuer Thread
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
20.06.2020, 09:44 (Kein Titel) |
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Du bringst hier zwei Sachen durcheinander, einmal die Legalisierung der Urkunde und zum anderen die inhaltliche Überprüfung der Urkunde im Rahmen der Amtshilfe.
Für die Legalisierung der Urkunde must du oder eine von dir bevollmächtigte Person die Urkunde persönlich auf der dt. Botschaft/im dt. Konsulat in Hanoi/Saigon vorbeibringen.
Sollte eine deutsche Behörde eine inhaltliche Überprüfung der Urkunde benötigen, dann wird diese den Vorgang selbst betreiben. In diesem Fall unterschreibst du bei der Behörde die Vollmacht und die Kostenübernahme, der Rest geht dann behördenintern per Kurier.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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Kha Nguyen
Gast
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Anmeldungsdatum: 19.06.2020
Beiträge: 3
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Verfasst am:
20.06.2020, 10:22 (Kein Titel) |
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich wohne jetzt in Wuppertal.
Da die originale Geburtsurkunde alt ist, hat das Amt für auswärtige Beziehungen in Saigon sie nur mit einer Kopie vorbeglaubigt und legalisiert. Aber diese vorbeglaubigte und legalisierte Kopie hat das deutsche Generalkonsulat in Saigon nicht legalisiert, weil das Geburtenregister im Original verloren ist.
Ein Beamte aus dem Generalkonsulat in Saigon hat mich aufgefordert, die Unterlagen an Auswärtiges Amt in Berlin zu schicken, darunter Anwaltsvollmacht und Kostenübernahmeerklärung.
Kann das Ausländerbehörde oder wer meine Unterschift beglaubigen?
Kostenübernahmeerklärung bekomme ich nachdem menie notwendigen Unterlagen in Berin vorgepprüft wurden?
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
20.06.2020, 11:33 (Kein Titel) |
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« Kha Nguyen » hat folgendes geschrieben:
Da die originale Geburtsurkunde alt ist, hat das Amt für auswärtige Beziehungen in Saigon sie nur mit einer Kopie vorbeglaubigt und legalisiert.
Streiche das Wort legalisiert. Legalisieren kann nur die Botschaft.
Zitat:
Ein Beamte aus dem Generalkonsulat in Saigon hat mich aufgefordert, die Unterlagen an Auswärtiges Amt in Berlin zu schicken, darunter Anwaltsvollmacht und Kostenübernahmeerklärung.
Das hast du falsch verstanden. Als Privatperson kann man das nicht machen. Das geht nur für Behörden im Rahmen der Amtshilfe.
Wenn deine Einbürgerungsbehörde deine Urkunde Legalisiert haben will, gibst du die Urkunde der Behörde und unterschreibst die Vollmacht und Kostenübernahme. Die Behörde leitet dann den Vorgang ein.
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Kha Nguyen
Gast
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Anmeldungsdatum: 19.06.2020
Beiträge: 3
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Verfasst am:
20.06.2020, 12:15 (Kein Titel) |
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Ich muss meine Urkunde legalisieren lassen. Die Behörde hat gesagt, nicht mit der Legalisation zu tun. Von daher habe ich 2 Fragen gestellt.
Vielen Dank!
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garfield2008
Moderator
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Verfasst am:
20.06.2020, 13:26 (Kein Titel) |
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@Kha Nguyen,
das ist das aktuelle Merkblatt der Botschaft in Hanoi zu dem Thema.
Zitat:
Sollten Zweifel an der Urkunde bestehen, kann die die Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen eingeleitet werden. Eine Privatperson kann keine Urkundenüberprüfung veranlassen. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Botschaft ausschließlich mit der ersuchenden Behörde kommuniziert.
Drucke es am besten aus und gib es deiner EBH. Es gibt keinen anderen Weg die Urkunde legalisiert zu bekommen.
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