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 Gültigkeit Verpflichtungserklärung

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DIEFREUNDINVON
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BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 12:09    Gültigkeit Verpflichtungserklärung Antworten mit ZitatNach oben

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig? Da steht nur Tag der voraussichtlichen Einreise.. kann das auch ein Jahr später sein?

Edit by Garfield2008: Neues Thema -> neuer Thread

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 12:32    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine VE ist gültig bis zur erfolgen Ausreise oder der Erteilung eine Aufenthaltstitels für einen anderen Zweck.

Du kannst eine VE nur für ein Visum abgeben, das innerhalb des nächsten halben Jahres beginnt. VE jetzt abgeben und erst in einem Jahr einreisen würde nur bei einem unechten Jahresvisum mit 2 bis 5 Jahren Laufzeit funktionieren.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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DIEFREUNDINVON
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BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 12:40    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bedeutet eine neue VE zwecks Heirat in DTl. ist fällig wenn 6 Monate abgelaufen sind..
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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 12:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Du brauchst für jedes Visum eine neue VE. Die vom Besuchsvisum heute kann man nicht für das Hochzeitsvisum in einem Jahr recyclen.
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DIEFREUNDINVON
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BeitragVerfasst am: 09.07.2019, 13:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Damals als ich anrief, weil das Touristenvisum sich verzögerte, meinte die ABH, es könne das Datum ohne Probleme kostenfrei geändert werden...

Ist die VE zweckgebunden? Ich entdecke keinen Vermerk

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