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 Behördenwillkür und Schikane seitens der deutschen Botschaft

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 02.02.2007, 22:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@mailwind
Wurde bei Dir und Deiner Frau auch eine Befragung durchgeführt?
hien

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gerd_dieter2
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Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden



BeitragVerfasst am: 02.02.2007, 23:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hien !

Ja eine sogenannte gleichzeitige Befragung.
Am 19.11.2006 8.00 Uhr in der Auslaenderbehoerde, wo ich einen Fragekomplex von 40 Fragen beantworten musste.
Eine Frage verletzt sogar die Privatsphaehre ( Sinngemaess: auf welcher Seite schlafen Sie neben Ihrer Frau, vom Fussende aus gesehen? ..... hier fehlen nur noch die Ueberwachungskammeras ! )
Natuerlich habe ich die Beantwortung dieser Frage abgelehnt.

Meine Frau hatte an diesem Tag die gleiche Befragung, natuerlich ca. 14.00 Uhr Vietnamesischer Zeit.
Danach wurden beide Fragekomplexe auf Gleichheit kontrolliert und auf Grund groesserer Unterschiede das Visum abgelehnt, erst nach der Remonstrationsablehnung wurden die Gruende im Einzelnen aufgefuert.



Gruss Gerd Dieter

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gerd_dieter2
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Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden



BeitragVerfasst am: 02.02.2007, 23:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo hien !

Einen wichtigen Gedanken habe ich noch vergessen.

Man vermeidet in der Begruendung peinlichst die Formulierung "Scheinehe" aber wenn man zwischen den Zeilen liesst dann meint man diese damit.

Dieses ganze Interview ist meiner Auffassung nach ein ausgekluegeltes System zur Verhinderung von Einreisen nach Deutschland; aber das hatte ich schon in einem frueheren Beitrag erwaehnt.
Es wird schwer sein den deutschen Behoerden eine Absicht nachzuweisen; es sei denn man gruendet eine Masseninitiative um diese Befragungsaktionen, ueber das Verfassungsgericht abschaffen zu lassen, denn in irgendeiner Weise beschneidet man hier die Rechte des Menschen auf Freiheit, Ehe und Partnerschaft.


Gruss Gerd Dieter

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Mailwind
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Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 39



BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 16:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Gerd_Dieter2

Bevor du eine Anzeige gegen den Mitarbeiter des Generalkonsulats tätigst prüfe erst ob ein Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch vorliegt sonst geht der Schuss nach hinten los. Es muss eindeutig eine Rechtsbeugung oder der Tatbestand einer falschen Verdächtigung vorliegen und du musst es Beweisen können. Eine Anzeige kannst du nicht in eine Klage einfügen. Du musst dies bei der Polizei tun.


Gruß Mailwind Winken

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Mailwind
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Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 39



BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 16:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Und noch etwas es ist KEINE PFLICHT die Befragung mitzumachen bei der Ausländerbehörde!!!! Ausrufezeichen
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boxi00
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Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 17:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Warum werden dann die Fragen gestellt, wenn es keine Pflicht ist?

Was passiert, wenn man die Fragen nicht beantwortet?

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Hartmut
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Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Landkreis Darmstadt (Hessen)



BeitragVerfasst am: 05.02.2007, 12:50    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Boxi,

natürlich ist es keine Pflicht die Befragung mit zu machen. Aber im Verwaltungsverfahrensrecht hat jeder Antragsteller eine Mitwirkungspflicht. Falls die Ausländerbehörde oder die Botschaft vor der Erteilung eines Visum eine getrennte Befragung durchführen will und Ihr lehnt die Befragung ab, wird das Visum in den meisten Fällen abgelehnt.
Weinen
In sofern kann könnte man doch sagen, das die Befragung Pflicht ist (auch wenn Du sie rein theoretisch ablehnen kannst).

Gruß

Hartmut

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Mailwind
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Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 39



BeitragVerfasst am: 05.02.2007, 16:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wenn auf Grund der fehlenden Befragung eine Einreise abgelehnt wird steht es jedem frei dagegen Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin zu erheben. Im Verfahren müssen dann die Behörden eindeutige Beweise einer Scheinehe vorbringen. Können sie das nicht, verlieren sie das Verfahren.

Gruß Mailwind

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gerd_dieter2
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Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden



BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 10:47    Hallo Antworten mit ZitatNach oben

War am 06.02.2007 bei meinem Rechtsanwalt.
Alle Bemuehungen von Deutschland aus sind fuer mich zwecklos.
Da das Visum von meiner Frau in Vietnam beantragt wurde, muss meine Frau auch von Vietnam aus die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen.
Ein aussichtsloses Unterfangen, da ja nur 1 Monat Zeit besteht den Termin einzuhalten. Man wird regelrecht ueber den Tisch gezogen.
Es besteht die Moeglichkeit ueber meinen Anwalt die Rechte meiner Frau zu vertreten; aber dazu muesste ich das Original der Vollmacht zu meiner Frau Zwecks Unterschrift senden, danach muss meine Frau das Dokument wieder zu mir zurueckschicken.
Wenn man bedenkt das ein Brief zwischen 10 und 14 Tage braucht; reicht die Zeit von einem Monat bis zur Klage nicht aus.
Das unverschaehmte an der Sache ist, dass dieser Spass mich ca. 600,00 € kostet.

So eine Art von Arbeitsbeschaffungsmassnahme fuer Anwaelte !!!!

Gruss gerd_dieter2

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boxi00
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Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 15:05    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo gerd_dieter2!

So wie ich sehe, möchtest du Klage einreichen. Reicht es im Moment nicht, wenn dein Anwalt vorab per FAX die Vollmacht erhält, bzw. er könnte deiner Frau auch die zu unterschreibende Vollmacht faxen und sie schickt es per DHL. Dauert dann ca. 4 bis 5 Tage.

Oft wird ja bei der Klageeinreichung zugesichert, daß der Anwalt ordentlich bevollmächtigt ist.

Hast du eine Ahnung warum eine Ablehnung erfolgt ist? (Altersunterschied zu groß, Verdacht auf Scheinehe)

boxi00

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hien
Administratorin



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Anmeldungsdatum: 06.08.2003
Beiträge: 2232


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BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 18:24    Re: Hallo Antworten mit ZitatNach oben

« gerd_dieter2 » hat folgendes geschrieben:
aber dazu muesste ich das Original der Vollmacht zu meiner Frau Zwecks Unterschrift senden, danach muss meine Frau das Dokument wieder zu mir zurueckschicken.

Reicht es nicht, wenn Du den Text per email abtippst und sie schreibt ihn ab und setzt ihre Unterschrift darunter?
Die Vollmacht würde ich schon per Express nach Deutschland schicken. Sowas gibt es, kostet nur ein bisschen mehr als der normale Postweg.
hien

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gerd_dieter2
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Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden



BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 21:35    Hallo Antworten mit ZitatNach oben

Danke fuer die Antworten !

Das Problem besteht darin, dass meine Frau und ich grosse Verstaendigungsprobleme haben.
Die Vollmacht ist ein Originaldokument meines Anwaltes. (mit Anwalts-Logo)
Und ausserdem bin ich zur Zeit nicht in der Lage die Kosten fuer den Anwalt aufzubringen.
Fuer mich gibt es nur die Hoffnung, dass meine Frau ueber Ihren Anwalt die Klage einreicht, leider ist die Verbindung zu meiner Frau sehr kompliziert, sie hat keinen Computer, kein Internet und ich glaube zu wissen, dass sie einen Computer garnicht bedienen kann.

Gruss gerd_dieter2

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boxi00
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Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 22:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@gerd_dieter2


Zitat:
Und ausserdem bin ich zur Zeit nicht in der Lage die Kosten fuer den Anwalt aufzubringen.


Hast du schon einmal nachgefragt, ob du Prozesskostenhilfe für das Verfahren beantragen kannst?

boxi00

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gerd_dieter2
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Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Dresden



BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 22:55    Hallo Antworten mit ZitatNach oben

Hallo boxi00

Prozesskostenhilfe gilt nur fuer Deutsche; nicht aber fuer die in Vietnam lebende Ehefrau.
Weinen Weinen Weinen

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