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 Visum bekommen Schengener-Visum

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Helmut
Gast





Anmeldungsdatum: 18.10.2004
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BeitragVerfasst am: 09.06.2006, 23:26    Visum bekommen Schengener-Visum Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebe Freunde dieses Forums

Ich habe eine Frau in Vietnam kennen gelernt und möchte sie heiraten und nach Deutschland holen. Wie ist da der einfachste und beste Weg. Ich wohne in Bayern. Gibt es andere Länder, über die es leichter geht ein Visum zu bekommen? Wie z. B Österreich, Dänemark? Wie und in welchem Land, bekommt man ein Schengener-Visum leichter, als in Deutschland?

Bräuchte möglichst bald eine Antwort!

Vielen Dank

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 10.06.2006, 14:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

wenn Du sowieso heiraten willst, warum geht ihr dann nicht den normalen Weg des Heiratsvisums.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Helmut
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 8
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BeitragVerfasst am: 11.06.2006, 20:59    5-700 € für nix Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebe Freunde dieses Forums
Um ein Heiratsvisums zu bekommen, brauche 5-700 € um die Papier von ihr in 6-10 prüfen zu lassen und dann eine Ablehnung zu bekommen. Weil die Papier zu alt sind oder nicht gültig, richtig, was reine Schikane und Quälerei ist.

Was ich brauche ist ein Schengener-Visum für die EU, dann kann ich in Dänemark heiraten.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 12.06.2006, 07:42    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

Schengenvisa für junge unverheiratete Frauen zu bekommen ist wie ein Sechser im Lotto.
Am einfachsten soll es wohl mit dänischen klappen, allerdings bekommt man die nur, wenn man umgerechnet ca. 20000 Euro als Sicherheitsleistung für die Dauer der Reise auf dem Konto der dänischen Botschaft hinterlegt.
Selbst wenn ihr die Hürde des Visums meistert, die Urkundenprüfung wird dann im Zuge der Erteilung der AE durch die ABH verlangt, so das das Problem nur verschoben wird.
Außerdem ist zu beachten, das die Variante DK-Heirat nur eine alternative ist, wenn keiner der Partner geschieden oder verwitwet ist.
Da Vietnam auch ein Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat verlangt, ist es kostenmäßig das günstigste, mit einem Heiratsvisum in D zu heiraten.

mfg
Thomas Böttcher

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boxi00
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Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 04.02.2007, 17:21    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Warum soll es ein Problem mit den Urkunden werden, wenn in Dänemark geheiratet wird. Bei einer internationalen Heiratsurkunde ist weder eine Prüfung noch eine Übersetzung notwendig. Vorsorglich kann es noch vom dänischen Außenministerium legalisiert werden (ist kostenlos).

Auch wenn jemand geschieden ist, gibt es kein Problem. Das Scheidungsurteil ist vorher nur von einem dänischen Notar (Zuständigkeit bei dem Gericht, wo Heiratswunsch ist, erfragen) geprüft (kostenfrei).

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 04.02.2007, 20:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« boxi00 » hat folgendes geschrieben:
Warum soll es ein Problem mit den Urkunden werden, wenn in Dänemark geheiratet wird. Bei einer internationalen Heiratsurkunde ist weder eine Prüfung noch eine Übersetzung notwendig. Vorsorglich kann es noch vom dänischen Außenministerium legalisiert werden (ist kostenlos).


Da hab ich schon alles geschrieben.


« boxi00 » hat folgendes geschrieben:
Auch wenn jemand geschieden ist, gibt es kein Problem. Das Scheidungurteil ist vorher nur von einem dänischen Notar (Zuständigkeit bei dem Gericht, wo Heiratswunsch ist, erfragen) geprüft (kostenfrei).


Das ist ein Problem des Internationalen Privatrechts.
Bei einer Heirat von geschiedenen oder verwitweten Partnern im Ausland ist diese Ehe erstmal nur in dem Staat vollständig wirksam, in dem sie geschlossen wurde. In den Staaten, aus denen die Ehepartner kommen, kann es sein, das die Ehe auch ohne weiteres gültig ist, wenn die Personenstandsgesetze das gleiche vorsehen, ansonsten muss unter Umständen erst die Wirksamkeit der Ehe festgestellt werden. Dazu ist es aber Notwendig, das bei der Wirksamkeitfeststellung alle beteiligten Gesetzte berücksicht werden müssen. In diesem Fall also das dänische, das vietnamesische und das deutsche Gesetz. Das ist aber wesentlich komplizierter und aufwendiger, als wenn man im normalen Verfahren in der Heimat heiratet. Im schlimmsten Fall wird wird nähmlich eine Nichtehe festgestellt, da die Ehe in Deutschland erst gültig wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt z.B. das das VN Scheidungsurteil vor der Heirat in D anerkannt ist und umgekehrt, das wird z.B. in DK nicht überprüft.

mfg
Thomas Böttcher

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boxi00
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Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 171



BeitragVerfasst am: 04.02.2007, 22:54    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garfield!

1. In Sachen Scheidung ging ich davon aus, daß der deutsche Teil geschieden ist und dieses Scheidungsurteil wird geprüft.

2. Wenn ein dänisches Standesamt eine Ehe durchführt hat die Ehefähigkeit bereits geprüft. Und als Schengenstaat muß die geschlossene Ehe auch anerkannt werden. So werden auch in Kopenhagen keine Geburtsurkunde und kein Ledigkeitnachweis benötigt.

Das Standesamt benötigt nur u.a. nur eine Einwohnermeldebestätigung aus der der Familienstand hervorgeht. Dieses Dokument, daß von einer deutschen Behörde ausgestellt wird, genügt den Dänen als "Ledigkeitsnachweis".

Von den deutschen Behörden wird immer zu unrecht gesagt, die Dänen prüfen keine Unterlagen. Das stimmt aber gar nicht.
Das Paradoxe bei der Einwohnermeldebestätigung besteht nur darin, daß bei der Anmeldung als Tourist der Familienstand nach den Angaben des ausländischen Gastes gemacht wird. Eigentlich müßte der Sachbearbeiter die Richtigkeit der Angaben prüfen, was er aber nicht kann, weil keiner zu Touristenzwecken Ledigkeitspapiere mitbringt.

Eine in Dänemark geschlossene Ehe kann nicht so einfach als nichtig erklärt werden, nachdem sie rechtäßig nach deren eigen Prüfung geschlossen wurde. Sie wäre nur dann nichtig, wenn falsche Angaben zur Familienstand gemacht werden. Aber dann bewegen wir uns bereits im Straftatbestand.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 05.02.2007, 07:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

H(a)i,

« boxi00 » hat folgendes geschrieben:
2. Wenn ein dänisches Standesamt eine Ehe durchführt hat die Ehefähigkeit bereits geprüft. Und als Schengenstaat muß die geschlossene Ehe auch anerkannt werden.


was den Dänen für eine Eheschliesung reicht muss noch lange nicht den deutschen Recht genügen.

Bitte lies mal im Forum von www.info4alien.de die Beiträge von Ronny zum Thema internationales Privatrecht. Ich denke, wenn du davon auch nur 10% begreifst, wirst du hir nicht mehr solche Behauptungen aufstellen.

@Boxi,
ich hab sehr lange gebraucht, auf den Wissensstand in diesem Gebiet zu kommen und bei weiten weis ich alles dazu. Wenn ich etwas nicht beantworten kann, frage ich vorher auch Personen, die es definitiv beantworten können. Im Zweifelsfall poste ich auch nicht.
Bitte unterlasse lieber das Verbreiten von ungesunden Halbwissen, es schadet den Hilfesuchenden mehr, auch wenn dadurch wieder mehr Traffic im Forum ist.

mfg
Thomas Böttcher

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