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littleme
Gast
Anmeldungsdatum: 21.02.2017
Beiträge: 11
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Verfasst am:
11.10.2017, 15:59 Familienzusammenführung - Prüfung und Nachragen |
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Hallo,
kurzer Hintergrund: Ich habe die letzten 4 Jahre im Ausland gelebt (u.a. in Vietnam) und gearbeitet. Darum habe ich erst seit kurzem wieder in Deutschland einen festen Wohnsitz. Dazu kommt, dass ich Selbständig bin.
Ich und meine (vietnamesische) Frau haben im Mai 2017 in Dänemark geheiratet. Wir haben dann 2 Monate später, nachdem sie wieder in Vietnam war, das Familienzusammenführungsvisum beantragt.
Nach gut jetzt knapp 6 Wochen habe ich einen Brief vom Kreis bekommen, dass ich folgende Sachen nachweisen soll:
- Detaillierte Erklärung wie ich sie kennengelernt habe
- Mietvertrag
- Gehaltsnachweis
- Erklärung des Vermieters, dass meine Frau einziehen darf
Ich dachte so eine Prüfung würde ggf. anstehen, wenn sie mit dem Visum hier ist und wir eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Aber jetzt schon?
Das Problem bei mir sind die Gehaltsnachweise, was bei Selbständingen normalerweise die Steuerbescheide sind, dich ich noch nicht habe, da ich erst seit ein paar Monaten selbständig bin.
Ich wollte mal nachfragen ob jemand mit einer solchen Prüfung schon Erfahrung gemacht hat und wie ich mich am besten zu verhalten habe.
Ich werde natürlich versuchen das bestmöglichst zu handhaben, aber finde es dennoch schade, dass es den Prozess noch weiter hinauszögert.
danke!
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
11.10.2017, 17:05 (Kein Titel) |
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Gehe mal davon aus, das du einen Standardbrief bekommen hast in dem alle Sachen drin stehen, die in dem Fall notwendig sein könnten.
Zum Familiennachzug zu deutschen muss kein Einkommen nachgewiesen werden, genauso wenig muss der Vermieter zustimmen. Einfach in der Antwort darauf hinweisen.
Der Mietvertrag dient dem Nachweis, das du nicht obdachlos bist. Obdachlosigkeitwäre neben BTM Delikten oder Mord der einzige Grund, dem Visum nicht zuzustimmen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
Fragen bitte im Forum stellen, als Ausnahme per PN. E-Mail mit Fragen werden ignoriert.
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littleme
Gast
Anmeldungsdatum: 21.02.2017
Beiträge: 11
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Verfasst am:
11.10.2017, 19:58 (Kein Titel) |
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Danke Garfield. Ich werde ihn mal versuchen nett darauf hinzuweisen. Mal sehen ob das klappt.
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Guz
Gast
Geschlecht:
Alter: 32
Anmeldungsdatum: 21.08.2016
Beiträge: 58
Wohnort: Dülmen
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Verfasst am:
12.10.2017, 06:49 (Kein Titel) |
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Bei mir wurde nur nach einem Gehaltsnachweis sowie nach der Erklärung des Vermieters gefragt, bzw. eher dessen Kenntnisnahme. Zustimmen musste er nicht, nur die qm etc bestätigen.
Auch wenn es scheinbar nicht notwendig ist, mache ich dem Beamten doch gerne das Leben so leicht wie es geht und will ihn nicht negativ stimmen - schließlich kann das genau der Sachbearbeiter sein den ich später erneut aufsuchen muss.
Entsprechend habe ich ihm alles gegeben und zusätzlich meine Handynummer und Emailadresse auf dem Schreiben notiert, falls es Rückfragen geben sollte. Ist ja alles im Eigeninteresse.
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littleme
Gast
Anmeldungsdatum: 21.02.2017
Beiträge: 11
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Verfasst am:
12.10.2017, 10:24 (Kein Titel) |
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genau. Ich habe jetzt schon zurückgeschrieben und so viele Nachweise erbracht, wie ich konnte. Der Einkommensnachweis ist es jedoch bei mir recht schwer zu erbringen, da noch nichts offizielles vorliegt (Steuerbescheide). Daher habe ich das jetzt erstmal weggelassen und das Schreiben mit einem netten Hinweis versehen, dass das in der Regel bei Zuzug zu einem Deutschen nicht nötig ist.
Natürlich weiß man nie wie der Sachbearbeiter jetzt darauf reagiert, aber wenn es Nachfragen gibt, kann ich die ja auch gerne beantworten.
Ich bin gespannt.
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littleme
Gast
Anmeldungsdatum: 21.02.2017
Beiträge: 11
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Verfasst am:
24.10.2017, 08:40 (Kein Titel) |
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Kurzer Nachtrag: Wir haben heute die Nachricht vom Konsulat erhalten, dass das Visum fertig sei. Sie wird also in den nächsten Tag fliegen dürfen
Es gab keine weiteren Nachfragen mehr vom Amt. Ich hatte im Brief (wie von Garfield geschrieben) einfach darauf hingewiesen, dass der Einkommensnachweis bei Zuzug zu einem Deutschen in der Regel nicht benötigt wird. Das wurde anscheinend so akzeptiert.
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htmivn
Gast
Anmeldungsdatum: 22.10.2017
Beiträge: 58
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Verfasst am:
25.10.2017, 14:03 (Kein Titel) |
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Herzlichen Glückwunsch! Somit hat es bei dir ca. 8 Wochen gedauert.
Wie lange im Voraus musstet ihr den Termin beim deutschen Konsulat beantragen? Aktuell muss man knapp 13 Wochen voraus planen.
Gibt es eigentlich eine Frist bis wann die Ehefrau einreisen muss bzw. ab wann das Visum nicht mehr gültig ist? Generell wird ja für mindestens 1 Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Ist das auch das Ablaufdatum für die Einreise?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
25.10.2017, 15:26 (Kein Titel) |
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Das Visum wird für 3 Monate erteilt. Nach der Einreise in D muss man innerhalb der Gültigkeit des Visums eine AE bei der ABH beantragen.
_________________ Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)
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littleme
Gast
Anmeldungsdatum: 21.02.2017
Beiträge: 11
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Verfasst am:
27.10.2017, 14:13 (Kein Titel) |
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Auf den Termin haben wir auch fast drei Monate warten müssen. Wir hatten auch in Hanoi angefragt, wo wir viel schneller einen Termin bekommen haben, jedoch wurde uns später mitgeteilt, dass man nur am Wohnort (bei meiner Frau ist das Ho Chi Minh City) das Visum beantragen kann.
Der ganze Prozess hat also ca 5 Monate bei uns gedauert (von Heirat in KPH zum Visum). Sollte aber schneller gehen wenn man sich frühzeitig um einen Termin kümmert.
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noshky
Gast
Geschlecht:
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 05.11.2017
Beiträge: 54
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
05.11.2017, 20:52 (Kein Titel) |
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Hallo littleme, vielen Dank für deinen Erfehrungsbericht!
Ich interessiere mich gerade auch brennend für Schicksale anderer bei der Familienzusammenführung, da ich meine Freundin (aus Ho Chi Minh City) noch 2017 in Vietnam oder Dänemark heiraten werde.
So wie sich das bei dir liest, hat bei dir keine Urkundenprüfung stattgefunden. Ist das richtig?
Was bedeutet, dass ihr fast drei Monate auf einen Termin warten musstet? Ist das die übliche Wartezeit im deutschen Konsulat in Ho Chi Minh City? Mit einer Wartezeit dafür hatte ich noch gar nicht gerechnet.
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htmivn
Gast
Anmeldungsdatum: 22.10.2017
Beiträge: 58
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Verfasst am:
05.11.2017, 23:14 (Kein Titel) |
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Für die Abgabe des Visumantrags benötigt man einen Termin beim Konsulat. Bei langfristigen Aufenthalten ist der früheste Termin aktuell in 13-14 Wochen.
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littleme
Gast
Anmeldungsdatum: 21.02.2017
Beiträge: 11
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Verfasst am:
06.11.2017, 09:46 (Kein Titel) |
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@noshky
richtig, es hat keine wirkliche Urkundenprüfung stattgefunden, weil wir in Kopenhagen geheiratet hatten und ich danach die Heirat in Deutschland eingetragen und eine deutsche Heiratsurkunde erhalten habe. Die ging dann mit in den Visaantrag, sodass es keine längere Verzögerung gab. Wenn du in Vietnam heiratest, kann das Ganze länger dauern.
Ja, der Termin für den Antrag hatte uns auch aus der Bahn geworfen. Würde ich einfach frühzeitig anmelden, dann kann das Ganze (im besten Fall) schon in 2-3 Monaten fertig sein.
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noshky
Gast
Geschlecht:
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 05.11.2017
Beiträge: 54
Wohnort: Berlin
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Verfasst am:
07.11.2017, 00:06 (Kein Titel) |
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@littleme, wie lange dauert die Ausstellung einer deutschen Heiratsurkunde? So wie es sich liest, wird dabei das Standesamt das Schreckgespenst Urkundenprüfung anrufen - müsste das dann nicht mehrere Monate dauern können?
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garfield2008
Moderator
Geschlecht:
Alter: 56
Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 3210
Wohnort: Dresden, manchmal Ha Long und Uong Bi
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Verfasst am:
07.11.2017, 06:36 (Kein Titel) |
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Ohne Urkundenüberprüfung dauert die Nachregistrieung der Ehe beim Standesamt wenige Tage. Ob es zu einer Überprüfung der Geburtsurkunde kommt entscheidet der Standesbeamte alleine. Gerade bei Dänemarkehen kommt es öfters vor, das man um die Überprüfung drumrum kommt.
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