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 Antrag auf Visum zu Studienzwecken abgelehnt,Remonstration?

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Nam und Chris
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Anmeldungsdatum: 09.04.2012
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BeitragVerfasst am: 07.02.2017, 09:31    Antrag auf Visum zu Studienzwecken abgelehnt,Remonstration? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebes Forum,

mein Neffe versucht nun schon seit 2014, ein Visum zu Studienzwecken zu bekommen. Er hat dazu 2014, 2015 und 2016 Anträge gestellt, die aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurden. Zunächst hieß es 2014, seine Deutschkenntnisse seien nicht ausrechend (er hatte damals nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an 500 Stunden Deutschunterricht, wenn ich mich recht erinnere. Wir haben zwar gesagt, dass er B1 brauche, aber uns wurde nicht geglaubt). Er hat dann die B1-Prüfung beim Goethe-Institut gemacht, und drei der vier Prüfungsteile bestanden. Da seine Schwester mit einem ähnlichen Ergebnis das Visum erlangt hatte, hat er es 2015 auch so versucht, und wurde abgelehnt mit dem Hinweis, doch bitte ein komplettes B1 vorzulegen. Nun gut, das tat er 2016, der Ablehnungsgrund hier war, dass seine Ergebnisse zu schlecht seien (man erwarte nun ein gutes B1 in allen Prüfungsbereichen). Dies hat er nun 2017 nachgereicht, und nun wurde sein Antrag abgelehnt mit dem Hinweis, man könne nicht erkennen, dass ein wirkliches Interesse am Studium vorliege. Der genaue Text lautet :

"Anhand der von Ihnen im Visumsverfahren gemachten Angaben konnte sich die Deutsche Botschaft Hanoi nicht von der Ernsthaftigkeit Ihrer Studienabsichten überzeugen."

Irgendwie ist das schön eine Verhöhnung des Antragsstellers - jedesmal verlangen sie etwas Anderes, um dann zu sagen, es scheint kein ernsthaftes Interesse vorzuliegen.

Meine Frage ist nun : Lohnt eine Remonstration, und wenn ja, wie sollte man das angehen ?

_________________
Viele Grüße von Nam und Chris

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Nam und Chris
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BeitragVerfasst am: 07.02.2017, 10:16    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der vollständige Text der Ablehnung nun hier :

"Anhand der von Ihnen im Visumsverfahren gemachten Angaben konnte sich die Deutsche Botschaft Hanoi nicht von der Ernsthaftigkeit Ihrer Studienabsichten überzeugen.
Sie haben schon 2014, 2015 und 2016 Anträge gestellt, die alle wegen Unvollständigkeit und/oder mangelnder Mitwirkung abgelehnt wurden. 2013 haben Sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss in Vietnam erreicht und arbeiten auch seitdem als Angestellter in einem Unternehmen. Es ist nicht ersichtlich, wie das Studium in Ihre konkrete Lebensplanung passen und warum nun noch einmal ein Studium von vorn begonnen werden soll. Es bestehen erhebliche Zweifel am Reisezweck und an Ihrer Studienmotivation.
Das im Fall von Visa zu Studienzwecken eingeräumte Ermessen wurde in Anbetracht der Gesamtumstände daher zu Ihren Ungunsten ausgeübt."

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Viele Grüße von Nam und Chris

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 03:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Man könnte es probieren - ich weiss leider nicht wie aufwändig so ein Verfahren wäre, aber normalerweise ist das ja nur ein Schreiben.
Wenn du dann Glück hast, prüfen Sie es noch einmal. Am besten ihr sucht euch jemanden, der so ein Schreiben gut aufsetzen kann und probiert es - mehr als schiefgehen kann es nicht. Und "schiefgegangen" ist ja eure Ausgangslage - also mit anderen Worten: Schlimmer kanns nicht werden Winken

Aber ich kann dir schon sagen, dass die Chancen nicht allzugut stehen - dennoch einen Versuch ists wert im Grunde.

Das Problem in eurem Fall ist, dass er halt schon mehrere Ablehnungen bekommen hat. Daher wird ein erneuter Antrag bestimmt auch wieder scheitern. Das mit den Deutschkenntnissen ist schon so eine Sache. Die dienen auch so als halber Studierfähigkeitstest - dabei geht es gar nicht mal so um das Niveau selbst, sondern ob der Kandidat in einer begrenzten Zeitspanne in der Lage ist, eine gewisse Leistung zu erzielen... Wenn die z.B. sehen, dass jemand 3 Jahre braucht, um B1 zu schaffen, werden die skeptisch. Daher raten wir unseren Schülern meistens - zieht das so schnell wie möglich durch und konzentriert euch darauf.
Wenn die sehen, dass du innerhalb eines Jahres Deutsch gelernt hast, einen Studienplatz gefunden hast TestAS uns APS hast - sieht das für die schon eher so aus, als ob du es ernst meinst. Bei Studenten kanns auch länger dauern, aber dann wollen die auch sehen, dass du mit deinem Studium hier in VN vorwärtsgekommen bist. D.h. es muss im Grunde wie bei einer Bewerbung eine lückenlose Progression in Sachen Projekt "Studium in DE" erkennbar sein.

Da Konsulat hier in Saigon hatte mir aber mal per Mail versichert, dass sie hier eigentlich keine GI-Zertifikate anfordern und der einfache Sprachnachweis ausreicht. Aber gut kann ja sein, dass das in Hanoi anders ist.

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Bhadresvaravarman






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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 04:33    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

TomTomTom (waren das schon immer 3 Tom? Fällt mir jetzt zum ersten Mal auf...) hat ja bereits auf dieses etwas länger dauernde Sprachprozedere hingewiesen.

Meines Erachtens ist das aber nicht der ausschlaggebende Ablehnungspunkt. Es wird vielmehr folgendes kritisiert:

Zitat:
2013 haben Sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss in Vietnam erreicht und arbeiten auch seitdem als Angestellter in einem Unternehmen.


Sprich: Die Botschaft sieht keinen Studienbedarf. Euer Neffe hat seinen Abschluss (wahrscheinlich BA?) gemacht und dann mit Arbeiten begonnen. Nun will er aber doch wieder studieren. Warum hat er das Fach nicht bereits in Vietnam begonnen zu studieren?

Zitat:
Es ist nicht ersichtlich, wie das Studium in Ihre konkrete Lebensplanung passen und warum nun noch einmal ein Studium von vorn begonnen werden soll.


Anscheinend passt das Fach auch nicht in das bisherige Raster, sondern ist ein ganz anderes Fachgebiet? Will euer Neffe ein neues Fach mit BA-Abschluss studieren? Warum macht er keinen MA in seinem jetzigen Abschlussfach????

Diese Fragen sind rhetorisch - das sind meiner Meinung nach die entscheidenden Fragen, die sich die Botschaft stellt, und die ihr bzw. euer Neffe mit der Botschaft diskutieren müsstet.

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 05:07    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

doppelpost

Zuletzt bearbeitet von der_tomtomtom am 08.02.2017, 05:15, insgesamt einmal bearbeitet

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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 05:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Bhadresvaravarman
waren schon immer 3 ;)

Zitat:
Sprich: Die Botschaft sieht keinen Studienbedarf. Euer Neffe hat seinen Abschluss (wahrscheinlich BA?) gemacht und dann mit Arbeiten begonnen. Nun will er aber doch wieder studieren. Warum hat er das Fach nicht bereits in Vietnam begonnen zu studieren?

Das stimmt allerdings auch nur wenn er sich für einen BA bewirbt.
Wenn er allerdings schon 2013 einen Abschluss hatte und seitdem arbeitet, dürfte er min. Mitte 20 sein. Daher kann man die BA Bewerbung eigentlich sowieso vergessen.

Da macht die Botschaft aufgrund des Alters automatisch zu: Die rechnen so - mit 17 Abi - dann bis max 22-23 Studium, dabei schon vorbereitender Deutschkurs, Viel älter als 23-24 sollte man für den BA nicht sein. Die meisten fangen ja hier an zu studieren - machen das ca. 4 Semester, pausieren dann und bereiten sich ausschließlich auf ihr Studium in DE vor. SInd dann also max ca. 22-23 bei Visaantrag. Alles über 25 wird kritisch für BA, vor allem weil es definitiv dann Lücken in Sachen Studienvorbereitung gibt.

Die andere Variante ist, nur die Aufnahmeprüfung machen. Danach direkt alles auf die Karte Deutsch und Studienplatzssuche setzen und via Studienkolleg und FSP die HZB für DE bekommen. Dann gehens sie schon mit 20 nach DE.

Ich bin daher davon ausgegangen, dass er sich für einen MA bewirbt. In diesem Fall sind Berufserfahrungen oft gewünscht, manchmal sogar vorausgesetzt. Man muss dann aber natürlich plausibel darlegen, warum ein weiterführendes Studium in Deutschland notwendig ist. Meistens geht das ganz gut, wenn man darlegt, dass man die entsprechenden Qualifikationen nicht in Vietnam bekommen kann, diese aber für seine berufliche Entwicklung braucht.

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Nam und Chris
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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 09:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ihr beiden,

erstmal danke für´s Hineindenken.

Dann : Die Botschaft ist nicht ganz unschuldig an der Verzögerung. Er hat sich (natürlich entgegen unserer Empfehlung) ein wenig auf das verlassen, wa bei anderen (Bekannten, Freunden, Schwester) geklappt hat. Die Botschaft hat dann wirklich jedes Jahr etwas Anderes bemängelt, und eigentlich waren sie letztes Jahr gewillt, ihm das Visum zu geben, wenn er B1 mit > 70 Punkten nachweist. Irgendwie kam es zu einem Missverständnis, er hat auf das Visum gewartet, die haben wohl auf einen detaillierteren Lebenslauf gewartet, und so schließlich Ende November abgelehnt.

Ich werde das alles mal in die Remostration mit hineinschreiben.

Glaubt ihr, es macht Sinn, die Remostration im Auftrag von einem deutschen Anwalt schreiben zu lassen ? Erhöht das evtl. den Druck ?

Ich hätte da nämlich jemanden an der Hand ...

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Nam und Chris
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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 09:06    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo ihr beiden,

erstmal danke für´s Hineindenken.

Dann : Die Botschaft ist nicht ganz unschuldig an der Verzögerung. Er hat sich (natürlich entgegen unserer Empfehlung) ein wenig auf das verlassen, wa bei anderen (Bekannten, Freunden, Schwester) geklappt hat. Die Botschaft hat dann wirklich jedes Jahr etwas Anderes bemängelt, und eigentlich waren sie letztes Jahr gewillt, ihm das Visum zu geben, wenn er B1 mit > 70 Punkten nachweist. Irgendwie kam es zu einem Missverständnis, er hat auf das Visum gewartet, die haben wohl auf einen detaillierteren Lebenslauf gewartet, und so schließlich Ende November abgelehnt.

Ich werde das alles mal in die Remostration mit hineinschreiben.

Glaubt ihr, es macht Sinn, die Remostration im Auftrag von einem deutschen Anwalt schreiben zu lassen ? Erhöht das evtl. den Druck ?

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 09:44    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Nam und Chris » hat folgendes geschrieben:
Glaubt ihr, es macht Sinn, die Remostration im Auftrag von einem deutschen Anwalt schreiben zu lassen ? Erhöht das evtl. den Druck ?


Das erhöht nur den Kontostand des Anwalts.
Eine sachlich gegründete Remonstration innerhalb von 30 Tagen einreichen und hoffen das sich die Meinung der Botschaft ändert.
Ansonsten bliebe nur Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Dauer zwei bis drei Jahre und Anwaltszwang. Da es auf das Studentenvisum keinen Rechtsanspruch gibt ist Ausgang unklar und alle Kosten müssten vom Visumbeantrager getragen werden wenn er nicht gewinnen sollte. Aus den hier beschriebenen und zitierten kann ich zumindest keinen Fehler der Botschaft sehen.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Nam und Chris
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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 12:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo garfield,

danke für Deine Meinung, ich habe die Remonstration nun geschrieben, und sie wird morgen persönlich bei der Botschaft abgegeben. Mal sehen, ob es etwas bewirkt.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

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jepro69
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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 13:26    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe letztes Jahr, per Vollmacht, erfolgreich remonstriert. Ergo, kann die Remonstration erfolgreich sein. Wichtig ist wirklich eine für den juristischen Sachbearbeiter in der Botschaft oder Konsulat nachvollziehbare Begründung.
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der_tomtomtom




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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 19:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich drueck euch die Daumen.
Das mit der Schuldfrage solltet ihr aber vielleicht eher rauslassen. Ich sehe hier jetzt auch keinen direkten Fehler bei der Botschaft. Ich glaube, dass es wichtiger ist denen plausibel zu vermitteln, warum er 1. ein neues Studium beginnen will 2. warum das in Deutschland sein muss und 3. dass die Motivation nur das Studium ist und 4. warum das Studium in DE ein wesentlicher Bestandteil seiner Lebensplanung ist.

Mit anderen Worten genau auf die Punkte in dem Begruendungsschreiben eingehen. Die sehen keine keine Ernsthaftigkeit bei den Studienabsichten - also muss man die ueberzeugen, das dem nicht so ist.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 08.02.2017, 19:29    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Das mit der Schuldfrage solltet ihr aber vielleicht eher rauslassen.

Richtig. Geht eher nach hinten los.
Zitat:
Ich sehe hier jetzt auch keinen direkten Fehler bei der Botschaft.

Ich denke eher, das das AA den Botschaften jedes Jahr genauere Regeln gegeben hat wie bei Studienbewerbern vorzugehen ist.

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