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 Ledigkeitsbescheinigung - Woher?

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Vietole
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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 08:31    Ledigkeitsbescheinigung - Woher? Antworten mit ZitatNach oben

Hallo liebes Forum,

Ich werde dieses Jahr meine Freundin heiraten (Ich bin Deutscher, sie ist Vietnamesin). Hierfür benötige ich eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung aus Deutschland, damit ich hier in Vietnam heiraten kann. Jetzt das Problem:

- Die Deutsche Botschaft ist nicht zuständig, ich soll mich an meinen letzten Wohnsitz in Deutschland wenden

- Mein letzter Wohnsitz kann die Bescheinigung nur bis zum Tag meiner Abmeldung ausstellen (Mitte 2014), jedoch nicht aktuell. Ich solle mich ans Standesamt 1 in Berlin wenden

- Das Standesamt 1 ist zwar zuständig für Auslandsdeutsche, allerdings nur, wenn man nie in Deutschland angemeldet war, ansonsten geht es wieder an den letzten Wohnort oder eben die für mich zuständige Behörde an meinem aktuellen Wohnort. Die Vietnamesische Behörde fordert allerdings ein Dokument aus Deutschland, ein vietnamesisches ist nicht gültig...

Ich Benötige also dieses Dokument, habe 3 Behörden und niemand ist zuständig. Hat da zufällig jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus,
Ole

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 09:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wo warst du denn dann gemeldet? Das dortige Meldeamt wäre dann zuständig.

Das Standesamt 1 in Berlin könnte euch ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Das kann aber 2 Jahre dauern.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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Vietole
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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 09:31    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

Ich bin in Deutschland nicht mehr gemeldet, schon seit 2014. Ich bin bei der Deutschen Botschaft auf der Auslandsliste registriert und mein Wohnsitz ist in Vietnam angemeldet. Aber wie bereits beschrieben, die Behörde in Hai Phong akzeptiert nur ein Dokument aus Deutschland. Das heisst derzeit wäre eine Vietnamesische Behörde für mich zuständig, das Dokument (falls es denn überhaupt existiert) wird aber nicht anerkannt...

Kennst du den Passierschein A38 aus Asterix erobert Rom? So fühle ich mich langsam...

Liebe Grüße,
Ole

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 10:25    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Das Standesamt 1 in Berlin könnte euch ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Das kann aber 2 Jahre dauern.

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Vietole
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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 10:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich brauche aber kein Ehefaehigkeitszeugnis, lediglich die Ledigkeitsbescheinigung, die ein völlig anderes Dokument ist.

Die Ledigkeitsbescheinigung ist ein Dokument das lediglich aussagt, dass ich nicht verheiratet bin.

Das Ehefaehighkeitszeugnis ist eine Prüfung sämtlicher Unterlagen, dass meine zukünftige Frau und ich heiraten können, wofür das Standesamt die selben unterlagen benötigt wie für die tatsächliche Hochzeit.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 18.01.2017, 10:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Es gibt in D nur die erweiterte Meldebescheinigung die das Einwohneramt ausstellt oder das EFZ mit dem das Standesamt die Ehefähigkeit feststellt.
Wenn du eine Bescheinigung für die Zeit nach Deutschland brauchst, muss die das Meldeamt ausstellen, wo du gelebt hast.

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Vietole
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BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 02:45    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Garfield,

Ich habe ja bereits so eine Ledigkeitsbescheinigung, das Dokument existiert also. Sie ist allerdings eben nur ausgestellt bis zum Juni 2014. Die aktuelle kann mir keiner geben, das ist das Problem. Letzte Meldeadresse funktioniert nicht, habe ich probiert. Die sind nur zuständig bis zum Tag der Abmeldung...

Liebe Grüße,
Ole

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 06:24    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nochmal zum ganz langsam mitlesen.
Es gibt in Deutschland keine Ledigkeitsbescheinigung.
Das offizielle Dokument, das den Familienstand anzeigt, ist die Erweiterte Meldebescheinigung, die kann natürlich nur den Status dokumentieren der zum Zeitpunkt der Abmeldung war.
Wenn du kein EFZ willst, kannst du nur die erweiterten Meldebescheinigungen aller Wohnorte vorlegen, wo du gelebt hast. Wenn das nach 2014 nicht Deutschland war, ist das auch kein deutsches Problem.

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Bombula
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BeitragVerfasst am: 19.01.2017, 09:04    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

vieleicht erledigt eine "erhöhte Bearbeitungsgebühr in bar" das Problem hier vor Ort...
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