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 VN-Freundin schwanger - Ehe, Vaterschaft, etc.

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 01.03.2015, 13:13    VN-Freundin schwanger - Ehe, Vaterschaft, etc. Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Zusammen,

wissend, daß ähnliche Themen im forum schon x-mal behandelt worden sind möchte ich meinen Fall doch nochmal vortragen. Ganz einfach weil ich den Wald bald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe, d.h. mich schwer tue die vielen Einzelinformationen zu einen Ganzen zusammen zu führen.

Folgende Situation:
- Meine Freundin, 32, Vietnamesin, wohnhaft in HCM, geboren in Hanoi, ledig, keine Kinder, keine Deutschkenntnisse, ist nun schwanger (Termin: 1.Oktoberwoche).
- Ich, 44, Deutscher, wohnhaft in D., ledig, keine Kinder

Ziel:
Eheschließung, Kind hat deutsche Staatsbürgerschaft, ab 2016 alle zusammen in Deutschland.

Reihenfolge und Orte, d.h. Eheschließung vor/nach der Geburt, in VN od. D. etc, sind uns nicht wichtig. Von meinem Wunsch, daß das Kind in D geboren wird, hab ich mich wieder verabschiedet. Zu kurz die Zeit um zu Heiraten. Und selbst wenn wäre sie in der Schwangerschaft zu weit um noch nach D zu fliegen. Es geht nun darum die Variante mit geringstem organisatorischem und finanziellen Aufwand zu finden.

Pläne:
- Geplant ist, daß ich zur Geburt in Vietnam bin.
- Ich erkenne die Vaterschaft an (ggf. bereits vor der Geburt) dadurch bekommt das Kind die dt. Staatsbürgerschaft, wodurch wiederum ein Aufenthaltsrecht der Mutter entsteht.


Daraus ergeben sich u.a. folgende Möglichkeiten:

a) Vaterschaftsanerkennung meinerseits. Später Nachzug vom Mutter und Kind auf Basis der AE durch das Kind. Heirat in Deutschland.

b) Heiraten in VN im Oktober. Vaterschaftsanerkennung. Anerkennung der Ehe in D. Später Nachzug vom Mutter und Kind auf Basis der AE durch das Kind. Dies weil für den normalen Ehegattennachzugsvorgang die Dt. Kenntnisse fehlen und sie kaum Zeit haben wird sich diese noch anzueignen. Weiteres kann dann in Ruhe nachgeholt werden.

Beides klingt so kurz zusammengefasst recht einfach, aber wie ich euch nicht erzählen muss ist beides mit viel Papier und Organisation verbunden.
Im Augenblick sehe ich die Variante a) als die einfachere an. Insbesondere dann, wenn es ihr gelingt alle zur Heirat in D erforderlichen Papiere bereits mitzubringen.
Bei Variante b) sehe ich im Augenblick nur einen früher eintretenden steuerrechtlichen Vorteil (Ehegattensplitting).

Aber vielleicht habt ihr noch Vorschläge, Ideen und Informationen. Bzw. kennt Fallstricke und Schwierigkeiten die ich noch nicht bedacht habe.
Wenn dann eine Variante favorisiert ist komme ich bestimmt nochmal mit Detailfragen.

Danke im Voraus.

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 01.03.2015, 13:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Variante A ist sinnvoll und die Stressfreiere.

Steuerlich wird die Ehe erst wirksam, wenn beide Partner gemeinsam in D leben, dann aber für das ganze Kalenderjahr.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 02.03.2015, 17:55    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« garfield2008 » hat folgendes geschrieben:
Variante A ist sinnvoll und die Stressfreiere.

Steuerlich wird die Ehe erst wirksam, wenn beide Partner gemeinsam in D leben, dann aber für das ganze Kalenderjahr.
Danke für die Antwort.
Dass die Ehe steuerlich für das ganze Kalenderjahr wirksam ist hatte ich vergessen.

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 02.03.2015, 20:30    Re: VN-Freundin schwanger - Ehe, Vaterschaft, etc. Antworten mit ZitatNach oben

« roger1705 » hat folgendes geschrieben:

<..>
Wenn dann eine Variante favorisiert ist komme ich bestimmt nochmal mit Detailfragen.


Nun gehts ins Detail:
Vaterschaftsanerkennung und Geburtsanzeige sind i.d.R. beim zuständigen Standesamt (in D) zu machen.
Nun geht aus der Website des Konsulats in HCM hervor, daß beides auch dort möglich ist. Das scheint m.E. sinnvoll da wir dann im Oktober vor/nach der Geburt beide zusammen hingehen können und alle notwendigen Papiere sofort unterschrieben werden können.

Es werden auch Angaben zu den notwendigen Unterlagen gemacht.

Vaterschaftsanerkennung:
Wenn die Eltern des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, muss vor der Geburtsanzeige im Generalkonsulat eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.
Zur Vorbereitung der Urkunde reichen Sie folgende Dokumente in Kopie ein:
- Pass des Vaters incl. der Seiten, aus denen sich die Aufenthaltszeiten in Vietnam ergeben
- Pass der Mutter
- Ledigkeitsbescheinigung der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes, hilfsweise Geburtsschein des Krankenhauses

Die Fragen die sich mir stellen sind dann:
- Welche Angabe zum Zweck kann /muss meine Freundin bei der Ledigkeitsbescheinigung angeben, da die Bescheinigung m.W. nicht pauschal ausgestellt wird? Praktisch wäre evtl. wenn sie gleich zum Zwecke der späteren Hochzeit in D ausgestellt werden kann. (Nebenbei: muss sie dafür die Heiratsabsicht nachweisen ?).
Sind Übersetzungen der vietnm. Dokumente und/oder Beglaubigungen notwendig?
Da die Informationen des Konsulats an sonsten recht konkret sind und die Formulare der Vaterschaftsanerkennung nicht 100%ig genau geregelt sind (man höre und staune, es gibt kein einheitliches, amtliches Antragsformular hierfür und es ist kostenlos Winken, denke ich daß der Zweck keine Rolle spielt und auch keine Übersetzungen/Beglaubigungen nötig sind. Aber man weiß ja nie...
Vielleicht hat das schon mal jemand gemacht und kann Auskunft geben.
Ach ja, schön wäre es wenn das auch schon vor der Geburt ginge?

Geburtsanzeige:
Die Angaben zu den notwendigen Unterlagen zur Geburtsanzeige sind da etwas klarer. Übersetzung ja und Beglaubigung der Kopien durch das Konsulat.
Doch muss die Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher sein?

Die Übersetzungen können ja Zeit in Anspruch nehmen, evtl. reicht mein Urlaub nicht aus, wer weiß den schon wann das Kind kommt? Winken

Also doch lieber in Deutschland ?

Grüße

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KarstenS
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BeitragVerfasst am: 11.03.2015, 15:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Puh, da habt ihr Euch etwas vorgenommen. Egal wie, es wird nicht leicht. Unser Kind kam in Deutschland zur Welt.. und selbst da gab es einige kleine Hürden hinsichtlich der Geburtsurkunde für unser Kind. Wir wollten dann ursprünglich in Deutschland heiraten, der Aufwand an Behördengängen, Erbringung von Unterlagen und damit verbundenen Kosten ist nicht ohne. Und es dauert mindestens 1 Jahr, wenn alles gut läuft. Wir haben dann in Dänemark geheiratet, man bekommt zwar nur eine "vorläufige" Heiratsurkunde, sprich meine Frau konnte nicht meinen Namen annehmen, aber von der Krankenkassen und Finanzamt wurde sie anerkannt.
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Vierteldeutscher
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BeitragVerfasst am: 03.04.2015, 10:42    Geburt in Deutschland Antworten mit ZitatNach oben

Hallo, erstmal herzlichen Glückwunsch.
Ich habe letztes Jahr Ähnliches durchgezogen, auch was den Zeitraum betrifft.
Einziger Unterschied: Wir waren zum Zeitpunkt der Schwangerschaft schon in Vietnam verheiratet, das hat aber in Deutschland wegen der obligatorischen Urkundenüberprüfung kaum Auswirkungen gehabt.
Immo könnt Ihr es schaffen, euer Kind in Dtl. zur Welt zu bringen.
Eine Krankenversicherung in VN als Backup würde ich Euch aber schon empfehlen, lag letztes Jahr unter 1 Mio VND Jahresbeitrag (sollte zumindest 50% der Geburtskosten decken und den "Ausländerzuschlag" verringern).

Ich sehe da eher die Vorteile Eltern- und Kindergeld, die ihr auch schon ohne Trauschein in Dtl. bekommt.

Mehr dazu im Forum unter "Urkundenprüfung bei Schwangerschaft"

Viel Erfolg!

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Vierteldeutscher
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BeitragVerfasst am: 03.04.2015, 10:51    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Deine Freundin ist in Hanoi geboren, also müsst ihr immo dort die Heirat registrieren, wenn ihr die Eheschliessung in VN bevorzugt.
Hanoi hat den Vorteil ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis ist nicht notwendig, wenn Du eine erweiterte (entsprechend legalisierte) Meldebestätigung für die letzten 10 Jahre vorlegen kannst (also kein Umzug innerhalb der letzten 10 Jahre). Die Urkundenüberprüfung sollte dann auch schneller verlaufen.

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 13.09.2015, 10:32    Aktueller Stand Antworten mit ZitatNach oben

Hi, dachte ich poste hier mal den aktuellen Stand der Dinge da es andere auch interessieren könnte.

Mittlerweile habe ich die Vaterschaft vor dem örtlichen Standesamt anerkannt. War kein großer Akt und die erforderlichen Papiere hielten sich in Grenzen (Kopien von ihrem Pass, mein Ausweis und meine Geburtsurkunde, Schwangerschaftsnachweis auf vn Winken habe ich auch beigefügt).
Nach Rücksprache mit dem Konsulat in SGN können wir die Bestätigung der Vaterschaftsanerkennung seitens der Mutter, die Geburtsanzeige und den Passantrag für das Kind alles in einem Termin (zuvor vereinbaren!) im Konsulat erledigen. Dazu braucht es eine Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsanzeige inkl. Übersetzung die nicht vom vereidigten Übersetzer sein muss. Ich muss Pass, Geburtsanzeige, Vaterschaftsanerkennung etc. mitbringen. Und natürlich das Formular zur Geburtsanzeige. Einziges kleines Problem ist dass wir auch die vietnamesische Geburtsurkunde des Kindes brauchen. Also erst mal zum Volkskomitee gehen müssen. Alle Angaben findet man auch auf der website des Konsulats. Die zuständige Beamtin dort ist sehr umgänglich und hat Rückfragen umgehend beantwortet.
Kommenden Samstag fliege ich rüber und hoffe daß die Kleine solange auf mich wartet. Lange haben wir nach der passenden Klinik gesucht. Wer Infos braucht einfach melden. Wir sind so verblieben, daß wenn das Kind vor meinem Eintreffen kommt, sie in eine gute aber rein vietnamesische Klinik geht, wenn ich dabei bin gehen wir jedoch in ein internationale Klinik mit englisch sprechenden Personal.

Nächster Schritt nach der Geburtsanzeige wird der Visumsantrag sein, nennt sich dann "Nachzug zum deutschen Kind". Mal sehen ob wir das auch noch gleich machen können.

to be continued ....

Grüsse

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Courti
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BeitragVerfasst am: 13.09.2015, 22:57    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Solche Rückmeldungen wie deine sind sehr wertvoll, danke dafür. Ich wünsche euch alles Gute für die Geburt und die weiteren Behördengänge.

_________________
Um einen Schmetterling lieben zu können, müssen wir auch ein paar Raupen mögen (Antoine de Saint-Exupéry)

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 02.10.2015, 08:13    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hi, also ich setze die Story mal fort...

Nach meiner Ankunft in SGN ging es direkt ins Mekong Krankenhaus da sie zur Beobachtung stationär aufgenommen wurde. Es war absolut kein Problem und üblich dass ich als Vater dort übernachten konnte. Im gleichen Bett versteht sich. Für etwas mehr Komfort haben wir uns dann aber ein Einzelzimmer mit größerem Bett geben lassen. Keine 48h nach meiner Ankunft wurde die Kleine dann in meinem Beisein geboren. Drei Tage mussten wir dann noch bleiben, ihre Familie hat uns mit Essen und dem Nötigsten versorgt.
Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 17Millionen, wobei 9 Millionen ihre Krankenversichung übernahm.

Wir brauchten nun zunächst eine vietnamesische Geburtsurkunde. Dazu, dachten wir, muss ich die Vaterschaft vor VN Behörde anerkennen. Zuständig ist die Justitzbehörde. Ich kam gerade mal bis zum Eingang, ordentliche Kleidung ist Vorschrift. Keine Chance mit meinen (ordentlichen) 3/4Hosen. Sie ging dann alleine rein um kam mit der bitteren Botschaft dass zur Anerkennung ein DNA Test verlangt wird. Natürlich wurden uns auch umgehend diverse Services angeboten, wer braucht, wir haben einen guten und fairen Kontakt hierzu gefunden. Ums kurz zu machen, es würde insgesamt ca. 8 Millionen kosten und 25 Tage dauern. UND ich müsste zum Abschluss persönlich da sein und unterschreiben. Das ging natürlich nicht, so lange bin ich nicht hier. Oder noch vor Januar nochmal kommen, hieß es. Das war mir alles zu langwierig und umständlich. Die ganzen vietnamesischen Papiere und Anforderungen nicht zu verstehen macht einen echt hilflos und lässt einen fast verzweifeln. Zumal meine Freundin, wie viele hier, "behördenfremd" ist, es selbst nicht ganz versteht und daher kaum in der Lage ist mir das detailliert zu erklären. Schlussendlich hat sich rausgestellt, dass es recht einfach möglich ist eine vietnamesische Geburtsurkunde beim Volkskomitee zu erhalten, wenn wir die Eintragung des Vaters verzichten. Dauer: 2-3 Werktage.
Nach Rücksprache mit dem Kosulat HCM ist dies für die deutsche Geburtsanzeige/Urkunde nicht schädlich. Da ich ja auch schon die deutsche Vaterschaftsanerkennung gemacht habe auch nicht notwendig.
Leider können wir beim Konsulat keinen Termin während meines Aufenthalts bekommen ( sie bereiten einen hohen Besuch vor), aber die zuständige Person hat die Lösung angeboten , dass meine Parterin alleine kommen kann, mit den zuvor vorbereiteten Papieren.

Die Vietnamesiche Geburtsurkunde wurde heute ohne große Probleme beantragt und ist in 2-3Werktagen fertig. Auf den konkreten Termin beim Kosulat warten wir noch.
Nach anfänglicher Verzweifelung sieht nun alles doch viel freundlicher aus.
Der Anblick meiner Tochter hat über manche Frustphase geholfen Winken

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 31.01.2016, 15:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Udate:

Nach dreimonatiger Wartezeit hatten wir am 28.Dez den Termin beim Konsulat zur Bestätigung der Vaterschafsanerekennung, Abgeben der Geburtsanzeige und Passbeantragung. Dank guter Vorbereitung ging alles in einer halben Stunde über die Bühne.
Die Unterlagen der Geburtsanzeige gehen an mein Standesamt und die deutsche Geburtsurkunde wird hier ausgestellt.

Nach zweimonatiger Wartezeit !! hatte meine Freundin im Januar den Termin zur Beantragung des Nationalen Visums auf Basis des Familiennachzugs.
ALSO IN SOLCHEN FÄLLEN FRÜHZEITIG TERMIN BEI DER BOTSCHAFT / KONSULAT MACHEN!

Jetzt heißt es warten bis das Visum durch ist. Die Ungewissheit der Dauer ist dabei echt blöd, da ich nur schwer planen kann. Sei es die Buchung der Flüge oder die rechtzeitige Beantragung der Elternzeit, damit ich gleich zu Hause bleiben kann wenn beide erst mal da sind. Werde mich bei der zuständigen Ausländerbehörde meines Wohnorts mal vorsichtig erkundigen wie der Bearbeitungsstand ist. Nach Aussage der Konsularbeamtin ist es eigentlich nur ein formaler Akt, da die Sachlage (Kind) klar ist. Könnte nur sein, daß auf Grund der Flüchtlingsproblematik solche Sachen liegen bleiben...

Ach ja, wenn jemand Infos braucht zu Elterngeld und Elternzeit, in solch einem Fall, gerne melden.

FRAGE ZUM VISUM:
Kann meine Freundin mit dem nationalen Visum über die Schweiz einreisen?
Der Flughafen Zürich ist näher als Frankfurt, daher ist das für uns interessant. Ich weiß zwar, daß das Visum zur Einreise in Schengenstaaten bis 90Tage/Halbjahr berechtigt, bin mir aber nicht 100%ig sicher ob das bei Ein/Ausreise am gleichen Tag funktioniert. Da sie vermutlich am Flughafen einen Datumsstempel in den Pass bekommt, müssten wir dann bei Ausreise am Zoll wieder stempeln lassen, oder ?

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 31.01.2016, 15:28    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frage hat sich erledigt:

Einreise mit einem nationalen Visum gem. Art. 18 SDÜ
Einem Drittausländer, der für länger als drei Monate in einen Schengen-Staat kommen will, kann nach Maßgabe der nationalen Vorschriften ein nationales Visum erteilt werden. Mit diesem Visum darf der Drittausländer gem. Art. 18 SDÜ i.V.m. Art. 5 I a, c, d und e SGK grds. über jede Außengrenze in das Schengen-Gebiet einreisen, um sich in den Schengen-Staat zu begeben, der das nationale Visum ausgestellt hat, sofern er nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Staats steht. Das nationale Visum enthält einen Gültigkeitsvermerk für den Ausstellerstaat und zusätzlich den Vermerk (+ 1 Durchreise Schengen) in der jeweiligen Landessprache.
GÜLTIG FÜR
VALABLE POUR Deutschland (+ 1 Durchreise Schengen)
VALID FOR
Die Einreise darf nur verweigert werden, wenn der Drittausländer kein gültiges Reisedokument (Pass/Passersatz) besitzt, im SIS oder nur in Deutschland zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist, oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit Deutschlands darstellt. Die Schengen-Staaten können für dieses Visum die einheitliche Euro-Visummarke verwenden. Das Visum wird im Feld „Art des Visums“ mit dem Buchstaben D gekennzeichnet. Nach der Änderung des Art. 18 SDÜ durch die VO 1091/2001/EG, kann das nationale Visum gleichzeitig als Schengen-Visum Typ C gelten
ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate, wenn es unter Einhaltung der Voraussetzungen und Kriterien erteilt wurde, die gem. den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 1 SDÜ (Art. 9 ff SDÜ) angenommen wurden und der Inhaber die in Art. 5 I a, c, d und e SGK aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt.

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roger1705
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BeitragVerfasst am: 06.03.2016, 17:01    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Update und Frage:

Das Visum ist da, Flüge gebucht etc.
Der Antrag zum Eintrag ins Geburtsregister (für die Kleine) musste das Standesamt an die Standensamtaufsicht des LKR zur Prüfung senden. Naja wenns sein muss...

Nun geht es an die Vorbereitung für die Eheschließung. Mein Standesamt geht nach dem Merkblatt des OLG vor. Darauf ist vermerkt daß eine " Konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung ausgestellt durch die vietnamesische Landesvertretung" vorgelegt werden muss. Dies ist nicht der Fall wenn Sie sich noch in Vietnam aufhält.
Da sie aber zum Zeitpunkt der Einreichung beim OLG schon in Deutschland sein wird brauchen wir das wohl (die Prüfung der Ledigkeitsbescheinigung durch den Anwalt geht ja lang genug).

Hat das schon mal jemand gemacht? Auf der Website der VN Botschaft habe ich dazu nichts gefunden.

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fiallo
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BeitragVerfasst am: 04.11.2016, 19:02    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vielleicht erstmal Vaterschafterkennung machen, danach aber nicht in Deutschland, sondern in Dänemark heiraten.
Mein Mann ist auch Vietnamese, ich komme aus Portugal, wir möchten auch in Deutschland heiraten, aber das war alles so kompliziert und unangenehm... So viele Unterlagen von beiden...
Unsere Bekannten (die Frau ist Vietmanese auch) haben einen Rat gegeben, in Dänemark zu heiraten, weil sie das schon gemacht haben und waren total zufrieden.
Wir haben uns in Dänemark geheiratet und das war alles wirklich sehr (!) unkompliziert und wirklich sehr schön.
wir haben viel Zeit gespart.
Uns hat Frau Anna aus der Agentur Konstannta dabei geholfen.
Falls du brauchts hier sind kontaktdaten: ***************

Edit by Garfield2008: Werbespam entfernt

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garfield2008
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BeitragVerfasst am: 05.11.2016, 09:35    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Vielleicht erstmal


den Thread richtig lesen und verstehen. Dann hätte man festgestellt das die Vaterschaftsanerkennung vor einem Jahr erfolgte.

Zum Thema Heiraten in Dänemark: das löst nicht alle Probleme, sondern verschiebt sie nur auf die Zeit nach der Hochzeit. Spätestens wenn Kinder kommen muss man den ganzen Urkundenkram beim deutschen Standesamt machen. Und hier ist das Kind ja schon da.

_________________
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