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 Kinder (von Flüchtlinge) geborgen in De

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Truefriende






Anmeldungsdatum: 16.01.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Stuttgart



BeitragVerfasst am: 15.05.2006, 09:31    Kinder (von Flüchtlinge) geborgen in De Antworten mit ZitatNach oben

Hallo All,

Ich habe gehört, nach dem neu Gesezt haben alle neue geborgene Kinder in De (auch von Flüchtlinge) automatische Deutsche Stattangehörigkeit. Ist das richtig oder brauch mam noch andere Bedingungen?
Hat jemander das Gesetz, oder wie kann ich dies erreichen? Bitte für Hilfe, Vielen Dank im Voraus!

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 15.05.2006, 12:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nein, nicht alle, und das hat auch nichts mit dem Status des Flüchtlings zu tun, sondern mit der Aufenthaltsdauer und dem Aufenthaltstitel. Neben der Geburt im Inland müssen einige andere Voraussetzungen erfüllt sein:

§ 4 StAG:

(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Daneben ist § 29 zu beachten.

http://www.info4alien.de/

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Mehr Infos zum allgemeinen Ausländerrecht sowie zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht bei www.info4alien.de

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Gast





Anmeldungsdatum: 25.10.2006
Beiträge: 3



BeitragVerfasst am: 26.10.2006, 09:49    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das ist richtig
meine Eltern sind nach D geflüchtet, wo ich dann zur Welt kam.
Ich hatte von Anfang an einen sogenannten "Fremdenpass" und konnte erst nach 8Jahren Antrag auf Einbürgerung stellen.
Habs zwar erst mit 22 getan aber auch egal.

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ralfi






Anmeldungsdatum: 13.05.2004
Beiträge: 49



BeitragVerfasst am: 26.10.2006, 17:27    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der von mir zitierte § 4 StAG hat aber mit Einbürgerung überhaupt nichts zu tun. Winken
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