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 Flugticket bereits gebucht-Namensänderung steht bevor,Hilfe!

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Hausdrache
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Anmeldungsdatum: 08.07.2013
Beiträge: 36


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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 06:01    Flugticket bereits gebucht-Namensänderung steht bevor,Hilfe! Antworten mit ZitatNach oben

Moin,

vor kurzem habe ich meinem Sommerflugticket gebucht für das Reiseland Kroatien unter den Nachnamen meines deutschen Partners, den ich noch nicht besitze. Ich werde noch dieses Jahr heiraten den den Nachnamen annehmen. Es gibt nur eine Problem bezüglich meine Namenzusätze, das betrifft Thi und Dieu. Diese zwei Zusätze darf ich laut Standesamt nicht behalten und muss es ablegen. Nun bin ich nicht sicher, ob ich mit dem neuen Ausweis dennoch nach Kroatien fliegen kann oder ob es bei der Flugesellsch. Probleme gibt.
Hat von euch jemand hiermit schon Erfahrung gemacht?
Also, als Beispiel wäre es so:
Jetziger Name: Nguen Thi Dieu Ha
Jetziges Ticket: Müller Thi Dieu Ha
Standesamtname nach Heirat: Müller Ha

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Wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft.

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garfield2008
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Beiträge: 3207
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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 06:30    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Flugtickets müssen auf den Namen gebucht werden, der im Pass steht, sonst wird man nicht an Board gelassen.
Ob und für welche Kosten man umbuchen kann hängt von der Ticketkategorie ab.

_________________
Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem)

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hoian1985
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Beiträge: 367


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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 08:17    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Meine Frau hatte nach der Hochzeit auch meinen Namen angenommen. Der vietnamesische Pass wurde aber nicht geändert sondern der neue Name durch eine Zusatzseite im Pass vermerkt und durch die Botschaft abgestempelt.

So kann Sie sowohl mit ihrem vietnamesischen wie auch dem "neuen" Deutschen Namen den Flug buchen... (obwohl es immer wieder Diskussionsbedarf v.a. am Flughafen in VN dazu gibt).

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andy
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Anmeldungsdatum: 19.02.2008
Beiträge: 227


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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 09:09    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hallo Hausdrache,

hast Du einen Deutschen oder Vietnamesischen Pass?

EDIT: ich habe gerade in einem anderen Beitrag von Dir gelesen, dass Du seit etwa einem halben Jahr die Deutsche Staatsbuergerschaft hast, also eruebrigt sich meine Frage.
Dafuer taucht aber die naechste Frage auf: was steht in Deinem jetzigen (Deutschen) Pass? Dein voller Name?

Bei uns war es auch so wie bei hoian1985, meine Frau konnte ihre Vornamen (auch mit den Teilen dazwischen, bei ihr "Thi Hong") behalten, da machte das Standesamt keine Probleme. Sie hat einen Vietnamesischen Pass und alle deutschen Dokumente tragen ihren vollen Namen.

Hat Dir das Standesamt eine Begründung dafür gegeben?
Ehrlich gesagt, denke ich nicht dass sie richtig liegen.

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Florian




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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 1920


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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 09:24    Re: Flugticket bereits gebucht-Namensänderung steht bevor,Hi Antworten mit ZitatNach oben

« Hausdrache » hat folgendes geschrieben:
Es gibt nur eine Problem bezüglich meine Namenzusätze, das betrifft Thi und Dieu. Diese zwei Zusätze darf ich laut Standesamt nicht behalten und muss es ablegen.


Ich denke auch, du kannst die Namenszusätze schon behalten, die gelten dann als zweite Vornamen. Kann nur sein, dass das deutsche Standesamt auf der Reihenfolge in der vietnamesischen Urkunde bestehen, und aus deinem Namen dann Thi Dieu Ha Müller machen.

Ganz generell würde ich aus eigener Erfahrung davon abraten den deutschen Namen anzunehmen, vor allem wenn du noch einen Vietnamesischen Pass hast. Dort wird nämlich weiterhin der vietnamesische Namen stehen, und das gibt dann immer Anlass zur Verwirrung. Behälst du deinen vietnamesischen Namen, bleibt es eindeutig.

Fürs Flugticket wärs auch schlauer gewesen auf deinen jetzigen Namen zu buchen, dann hättest du immer noch deinen alten Pass vorzeigen können. Jetzt musst du halt auf verständisvolle Leute beim Check-in hoffen, und das alles sorgfältig erklären. Notfalls musst du dann umbuchen.

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Hausdrache
Gast



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Anmeldungsdatum: 08.07.2013
Beiträge: 36


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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 12:36    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Danke für die vielen Anworten.
Also, ich habe einen deutschen Ausweis. Meine Namenszusätze werden dort als Vornamen deklariert.
Beim Standesamt bekam ich die Information, dass es ein Gesetz zur Gleichbehandlung aller Menschen gibt und dies bedeutet, dass ich nicht meine Namenszusätze behalten darf, weil es im Deutschem sowas nicht gäbe.
Also ich selber bin nicht auf die Idee gekommen meinem zukunftigen Nachnamen anzugeben sondern mein Partner. Und jetzt haben wir die Sch...
Ich bin schon am überlegen, ob ich wenn es soweit ist, einfach dorthin fahre und so tue als ob ich von dem Ganzen kein Plan hätte und auch kein Deutsch verstehe, mal sehen was passiert...
Deutsche Bürokratie ist echt nervig... ich weiß nicht warum man es soooo kompliziert machen muss

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Florian




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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 12:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Hausdrache » hat folgendes geschrieben:

Also, ich habe einen deutschen Ausweis. Meine Namenszusätze werden dort als Vornamen deklariert.
Beim Standesamt bekam ich die Information, dass es ein Gesetz zur Gleichbehandlung aller Menschen gibt und dies bedeutet, dass ich nicht meine Namenszusätze behalten darf, weil es im Deutschem sowas nicht gäbe.


Aber wenn Thi Dieu bereits im deutschen Ausweis als Vornamen drinstehen, dann werden sie dir diese ja nicht wegnehmen, sondern nur den Nachnamen Nguyen durch Müller ersetzen... Ich vermute, das ist ein Missverständnis, und alles wird gut Winken
Frag halt nochmal beim Standesamt nach.

Zitat:
einfach dorthin fahre und so tue als ob ich von dem Ganzen kein Plan hätte und auch kein Deutsch verstehe, mal sehen was passiert...


Ich glaube das ist eher keine so gute Idee ...

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Hausdrache
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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 13:12    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Anschein können Sie mir es wegnehmen... Könnte man auch bei einer Standesbeamtin den Vorgesetzten verlangen, wenn man mit etwas nicht zufrieden ist?
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hoian1985
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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 13:43    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Florian

Sie hat schon recht. Nach deutschem Recht musste meine Frau bei Annahme des deutschen Familiennamens auch ihren Mittelnamen abgeben, so dass nach deutschem Recht nur noch Vorname + deutscher Nachname steht. Im vietnamesischen Pass wurde dies jedoch nicht geändert und nur durch eine eigene Seite im Pass vermerkt, so dass beide Namen möglich sind.

Auf dem deutschen Aufenthaltstitel steht das wiederrum nach deutschem Recht aufgedruckt (Wird das im dt. Pass genauso sein).

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Florian




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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 14:08    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Bei meiner Frau wars anders, da haben sie den Mittelnamen als Vornamen dazugenommen. Mit den Augen rollen
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Adi




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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 14:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« hoian1985 » hat folgendes geschrieben:
@Florian

Sie hat schon recht. Nach deutschem Recht musste meine Frau bei Annahme des deutschen Familiennamens auch ihren Mittelnamen abgeben, so dass nach deutschem Recht nur noch Vorname + deutscher Nachname steht. Im vietnamesischen Pass wurde dies jedoch nicht geändert und nur durch eine eigene Seite im Pass vermerkt, so dass beide Namen möglich sind.

Auf dem deutschen Aufenthaltstitel steht das wiederrum nach deutschem Recht aufgedruckt (Wird das im dt. Pass genauso sein).


Das Problem im Deutschen Recht ist, das es keinen Mittelnamen gibt. Das Problem hatten wir beim Standesamt. Für mich war mein 2. Name auch ein Mittelname, sind jedoch 2. Vornamen.

Wir haben uns das so von der Vietnamesischen Botschaft bestätigen lassen und nachträglich unseren verhunzten Heiratsdokumente ändern lassen.

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Hausdrache
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Anmeldungsdatum: 08.07.2013
Beiträge: 36


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BeitragVerfasst am: 04.11.2015, 21:34    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe mich heute lange vorm Rechner gesetzt und herausbekommen, dass es im deutschem Rechtssystem nicht zulässig ist, Zusatznamen auf der Heiratsurkunde zubehalten. Leider. Nun muss ich mich doch mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Trotzalldem vielen Dank für die vielen Beiträge.
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